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   BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97   

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BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97 (https://dejure.org/1999,57)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1999 - I ZB 21/97 (https://dejure.org/1999,57)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1999 - I ZB 21/97 (https://dejure.org/1999,57)
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"Partner with the Best"

§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, Unterscheidbarkeit;

Internetrechereche im gerichtlichen Verfahren

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1
    Partner with the Best

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 706
  • GRUR 2000, 323
  • afp 2000, 211
 
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Wird zitiert von ... (464)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

    Auszug aus BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97
    a) Unterscheidungskraft i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden (vgl. BGH, Beschl. v. 19.1.1995 - I ZB 20/92, GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH; Beschl. v. 15.7.1999 - I ZB 47/96, WRP 1999, 1169, 1171 = MarkenR 1999, 351, 353 - FOR YOU; Beschl. v. 15.7.1999 - I ZB 16/97, WRP 1999, 1167, 1168 = MarkenR 1999, 349, 351 - YES).

    Der Verkehr nimmt ein als Marke verwendetes Zeichen in aller Regel so auf, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (BGH GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH; WRP 1999, 1169, 1171 - FOR YOU und WRP 1999, 1167, 1168 - YES).

    Danach war der angefochtene Beschluß aufzuheben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Bundespatentgericht zurückzuverweisen (§ 89 Abs. 4 MarkenG), das die bislang offengebliebene Frage eines eventuellen Freihaltebedürfnisses (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) zu beantworten und gegebenenfalls auch der Frage nachzugehen hat, ob nach den Bestimmungen des Warenzeichengesetzes der Eintragung mit dem Zeitrang des vor dem Inkrafttreten des Markengesetzes liegenden Anmeldetages von Amts wegen zu berücksichtigende Gründe entgegenstanden (§ 156 MarkenG i.V.m. § 4 Abs. 2 Nr. 1 WZG; vgl. BGH GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH; Beschl. v. 5.2.1998 - I ZB 25/95, GRUR 1998, 813 f. = WRP 1998, 745 - CHANGE).

  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97
    a) Unterscheidungskraft i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden (vgl. BGH, Beschl. v. 19.1.1995 - I ZB 20/92, GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH; Beschl. v. 15.7.1999 - I ZB 47/96, WRP 1999, 1169, 1171 = MarkenR 1999, 351, 353 - FOR YOU; Beschl. v. 15.7.1999 - I ZB 16/97, WRP 1999, 1167, 1168 = MarkenR 1999, 349, 351 - YES).

    Kann einer Wortmarke kein für die fraglichen Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, daß ihr die vorerwähnte Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (BGH WRP 1999, 1167, 1168 f. - YES).

    Der Verkehr nimmt ein als Marke verwendetes Zeichen in aller Regel so auf, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (BGH GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH; WRP 1999, 1169, 1171 - FOR YOU und WRP 1999, 1167, 1168 - YES).

  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96

    FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis

    Auszug aus BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97
    a) Unterscheidungskraft i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden (vgl. BGH, Beschl. v. 19.1.1995 - I ZB 20/92, GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH; Beschl. v. 15.7.1999 - I ZB 47/96, WRP 1999, 1169, 1171 = MarkenR 1999, 351, 353 - FOR YOU; Beschl. v. 15.7.1999 - I ZB 16/97, WRP 1999, 1167, 1168 = MarkenR 1999, 349, 351 - YES).

    Der Verkehr nimmt ein als Marke verwendetes Zeichen in aller Regel so auf, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (BGH GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH; WRP 1999, 1169, 1171 - FOR YOU und WRP 1999, 1167, 1168 - YES).

  • BGH, 17.10.1996 - I ZR 153/94

    Wärme fürs Leben - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97
    Auch einer für sich genommen eher einfachen Aussage kann nicht von vornherein die Eignung zur Produktidentifikation abgesprochen werden (vgl. zur Frage der wettbewerblichen Eigenart im Rahmen des § 1 UWG: BGH, Urt. v. 17.10.1996 - I ZR 153/94, GRUR 1997, 308, 310 = WRP 1997, 306 - Wärme fürs Leben).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97

    Radio von hier

    Auszug aus BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97
    Wie der Senat in dem Beschluß vom 8. Dezember 1999 (I ZB 2/97 - Radio von hier) ausgeführt hat, wird der Verkehr bei Werbeslogans zwar häufig eine Werbeaussage annehmen, die nicht in erster Linie der Identifizierung der Herkunft des Produktes, sondern ausschließlich seiner Beschreibung dient (vgl. Ingerl/Rohnke, Markengesetz, § 8 Rdn. 36).
  • BGH, 05.02.1998 - I ZB 25/95

    "CHANGE"; Freihaltungsbedürfnis für Tabakerzeugnisse

    Auszug aus BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97
    Danach war der angefochtene Beschluß aufzuheben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Bundespatentgericht zurückzuverweisen (§ 89 Abs. 4 MarkenG), das die bislang offengebliebene Frage eines eventuellen Freihaltebedürfnisses (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) zu beantworten und gegebenenfalls auch der Frage nachzugehen hat, ob nach den Bestimmungen des Warenzeichengesetzes der Eintragung mit dem Zeitrang des vor dem Inkrafttreten des Markengesetzes liegenden Anmeldetages von Amts wegen zu berücksichtigende Gründe entgegenstanden (§ 156 MarkenG i.V.m. § 4 Abs. 2 Nr. 1 WZG; vgl. BGH GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH; Beschl. v. 5.2.1998 - I ZB 25/95, GRUR 1998, 813 f. = WRP 1998, 745 - CHANGE).
  • BGH, 24.06.1999 - I ZB 45/96

    ABSOLUT; Eintragungshindernis der Gattungsbezeichnung

    Auszug aus BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97
    Die Bedeutung der Bestimmung erschöpft sich darin, allgemein sprachgebräuchliche oder verkehrsübliche Bezeichnungen für die jeweils in Frage stehenden Waren von der Eintragung auszuschließen (BGH, Beschl. v. 24.6.1999 - I ZB 45/96, WRP 1999, 1173, 1174 = MarkenR 1999, 347, 348 - ABSOLUT, m.w.N.).
  • BGH, 19.06.1997 - I ZB 7/95

    "Active Line"; Eintragungsfähigkeit einer Marke; Entscheidung durch eine Beamtin

    Auszug aus BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97
    Auf die Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 19.6.1997 - I ZB 7/95, GRUR 1998, 394, 395 = WRP 1998, 185 - Active Line) kommt es im Streitfall nicht an.
  • BGH, 27.02.1997 - I ZB 2/95

    "a la Carte"; Freihaltebedürfnis gegenüber der Eintragung eines einen

    Auszug aus BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97
    Insoweit reicht es aus, daß der der Wortfolge entnehmbare Bedeutungsinhalt unscharf ist und ohne ergänzende weitere Angaben sich ein eindeutig beschreibender Inhalt nicht erkennen läßt (vgl. BGH, Beschl. v. 27.2.1997 - I ZB 2/95, GRUR 1997, 627, 628 = WRP 1997, 739 - à la Carte).
  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 15/98

    Gabelstapler; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke

    Dies schließt es allerdings nicht aus, daß diese Merkmale - neben anderen - ein Indiz für die Eignung sein können, die konkret angemeldeten Waren eines bestimmten Anbieters von denen anderer zu unterscheiden (vgl. BGH, Beschl. v. 8.12.1999 - I ZB 2/97, GRUR 2000, 321, 322 = WRP 2000, 298 - Radio von hier; Beschl. v. 8.12.1999 - I ZB 21/97, GRUR 2000, 323, 324 = WRP 2000, 300 - Partner with the Best).
  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 18/98

    Stabtaschenlampen; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke

    Dies schließt es allerdings nicht aus, daß diese Merkmale - neben anderen - ein Indiz für die Eignung sein können, die konkret angemeldeten Waren eines bestimmten Anbieters von denen anderer zu unterscheiden (vgl. BGH, Beschl. v. 8.12.1999 - I ZB 2/97, GRUR 2000, 321, 322 = WRP 2000, 298 - Radio von hier; Beschl. v. 8.12.1999 - I ZB 21/97, GRUR 2000, 323, 324 = WRP 2000, 300 - Partner with the Best).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Deshalb ist auch bei aus mehreren Wörtern bestehenden Marken das Vorliegen des Schutzhindernisses nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG für die Wortfolge in ihrer Gesamtheit festzustellen (vgl. für einen Werbeslogan: BGH, Beschl. v. 8.12.1999 - I ZB 21/97, GRUR 2000, 323, 324 = WRP 2000, 300 - Partner with the Best).

    Vielmehr weist die Wortmarke aufgrund der Verknüpfung von "RATIONAL" und "SOFTWARE CORPORATION" eine gewisse Mehrdeutigkeit und Interpretationsbedürftigkeit auf, die der Annahme, dem Zeichen fehle jede Unterscheidungskraft, entgegensteht (vgl. BGH GRUR 2000, 323, 324 - Partner with the Best; Beschl. v. 10.2.2000 - I ZB 37/97, GRUR 2000, 720, 721 f. = WRP 2000, 739 - Unter Uns; Beschl. v. 24.2.2000 - I ZB 13/98, GRUR 2000, 722, 723 = WRP 2000, 741 - LOGO).

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