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   BGH, 27.10.2011 - I ZB 23/11   

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https://dejure.org/2011,25612
BGH, 27.10.2011 - I ZB 23/11 (https://dejure.org/2011,25612)
BGH, Entscheidung vom 27.10.2011 - I ZB 23/11 (https://dejure.org/2011,25612)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 2011 - I ZB 23/11 (https://dejure.org/2011,25612)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Simca

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 10, § 50 Abs. 1, § 83 Abs. 3 Nr. 3

  • markenmagazin:recht

    Simca - Gewährung rechtlichen Gehörs bei Markenanmeldung zu Spekulationszwecken

  • damm-legal.de

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs, wenn im Löschungsverfahren nicht alle Indizien einer Behinderungsabsicht erörtert werden

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Simca

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 10 MarkenG, § 50 Abs 1 MarkenG, § 83 Abs 3 Nr 3 MarkenG, Art 103 Abs 1 GG
    Markenrecht: Verletzung des rechtlichen Gehörs im Löschungsverfahren vor dem Bundespatentgericht bei Geltendmachung einer Spekulationsmarke - Simca

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des rechtlichen Gehörs des Antragstellers eines Löschungsverfahrens bei Nichteingehen des Gerichts auf sämtliche für eine Markenanmeldung zu Spekulationszwecken geltend gemachten Indizien

  • kanzlei.biz

    Simca

  • rewis.io

    Markenrecht: Verletzung des rechtlichen Gehörs im Löschungsverfahren vor dem Bundespatentgericht bei Geltendmachung einer Spekulationsmarke - Simca

  • ra.de
  • rewis.io

    Markenrecht: Verletzung des rechtlichen Gehörs im Löschungsverfahren vor dem Bundespatentgericht bei Geltendmachung einer Spekulationsmarke - Simca

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs des Antragstellers eines Löschungsverfahrens bei Nichteingehen des Gerichts auf sämtliche für eine Markenanmeldung zu Spekulationszwecken geltend gemachten Indizien

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Simca

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Gehörsverletzung im Löschungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    PEUGEOT verliert im Kampf um die Marke SIMCA

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtliches Gehör bei der Markenlöschung

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs des Antragstellers eines Löschungsverfahrens nach § 8 Abs. 2 Nr. 10, § 50 Abs. 1 MarkenG

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs des Antragstellers eines Löschungsverfahrens nach § 8 Abs. 2 Nr. 10, § 50 Abs. 1 MarkenG

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Simca

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Peugeot verliert Streit um Simca - Bundesgerichtshof gibt neuem Markeninhaber recht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2012, 429
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 11.06.2009 - C-529/07

    Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli - Dreidimensionale Marke - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus BGH, 27.10.2011 - I ZB 23/11
    Solche besonderen Umstände können darin liegen, dass der Zeicheninhaber in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstandes des Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel der Störung des Besitzstandes des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, als Kennzeichen hat eintragen lassen oder dass der Zeicheninhaber die mit der Eintragung des Zeichens kraft Markenrechts entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 2. April 2009 - I ZB 8/06, GRUR 2009, 780 Rn. 13 = WRP 2009, 820 - Ivadal I; Beschluss vom 24. Juni 2010 - I ZB 40/09, GRUR 2010, 1034 Rn. 13 = WRP 2010, 1399 - LIMES LOGISTIK; zu § 4 Nr. 10 UWG: BGH, Versäumnisurteil vom 10. Januar 2008 - I ZR 38/05, GRUR 2008, 621 Rn. 21 = WRP 2008, 785 - AKADEMIKS; Urteil vom 26. Juni 2008 - I ZR 190/05, GRUR 2008, 917 Rn. 20 = WRP 2008, 1319 - EROS; zu Art. 51 Abs. 1 Buchst. b Verordnung (EG) Nr. 40/94 EuGH, Urteil vom 11. Juni 2009 - C529/07, Slg. 2009, I4893 = GRUR 2009, 763 Rn. 53 - Lindt & Sprüngli/Hauswirth).

    Eine Bösgläubigkeit der Markenanmeldung kann sich daraus ergeben, dass der Anmelder ein Zeichen ohne eigene Benutzungsabsicht als Marke hat eintragen lassen, um den Marktzutritt eines Dritten zu verhindern (vgl. EuGH, GRUR 2009, 763 Rn. 43 - Lindt & Sprüngli/Hauswirth).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BGH, 27.10.2011 - I ZB 23/11
    a) Art. 103 Abs. 1 GG garantiert den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie Gelegenheit haben, sich zu dem der gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern, und dass das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (BVerfGE 86, 133, 145; BGH, Beschluss vom 20. Mai 2009 - I ZB 53/08, GRUR 2009, 992 Rn. 13 = WRP 2009, 1104 - Schuhverzierung).

    Das ist etwa dann der Fall, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer entscheidungserheblichen Frage nicht eingeht (vgl. BVerfGE 86, 133, 145 f.; BGH, Beschluss vom 30. April 2008 - I ZB 4/07, GRUR 2008, 731 Rn. 18 = WRP 2008, 1110 - alphaCAM).

  • BPatG, 12.04.2011 - 28 W (pat) 13/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Simca" - keine bösgläubige

    Auszug aus BGH, 27.10.2011 - I ZB 23/11
    Die Beschwerde der Antragstellerin ist ohne Erfolg geblieben (BPatG, Beschluss vom 12. April 2011 - 28 W (pat) 13/10, juris).
  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 40/09

    LIMES LOGISTIK

    Auszug aus BGH, 27.10.2011 - I ZB 23/11
    Solche besonderen Umstände können darin liegen, dass der Zeicheninhaber in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstandes des Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel der Störung des Besitzstandes des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, als Kennzeichen hat eintragen lassen oder dass der Zeicheninhaber die mit der Eintragung des Zeichens kraft Markenrechts entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 2. April 2009 - I ZB 8/06, GRUR 2009, 780 Rn. 13 = WRP 2009, 820 - Ivadal I; Beschluss vom 24. Juni 2010 - I ZB 40/09, GRUR 2010, 1034 Rn. 13 = WRP 2010, 1399 - LIMES LOGISTIK; zu § 4 Nr. 10 UWG: BGH, Versäumnisurteil vom 10. Januar 2008 - I ZR 38/05, GRUR 2008, 621 Rn. 21 = WRP 2008, 785 - AKADEMIKS; Urteil vom 26. Juni 2008 - I ZR 190/05, GRUR 2008, 917 Rn. 20 = WRP 2008, 1319 - EROS; zu Art. 51 Abs. 1 Buchst. b Verordnung (EG) Nr. 40/94 EuGH, Urteil vom 11. Juni 2009 - C529/07, Slg. 2009, I4893 = GRUR 2009, 763 Rn. 53 - Lindt & Sprüngli/Hauswirth).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BGH, 27.10.2011 - I ZB 23/11
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet nicht dazu, jedes Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten in den Gründen einer gerichtlichen Entscheidung zu bescheiden (BVerfGE 50, 287, 289 f.; 96, 205, 216 f.).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

    Auszug aus BGH, 27.10.2011 - I ZB 23/11
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet nicht dazu, jedes Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten in den Gründen einer gerichtlichen Entscheidung zu bescheiden (BVerfGE 50, 287, 289 f.; 96, 205, 216 f.).
  • BGH, 20.05.2009 - I ZB 53/08

    Schuhverzierung

    Auszug aus BGH, 27.10.2011 - I ZB 23/11
    a) Art. 103 Abs. 1 GG garantiert den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie Gelegenheit haben, sich zu dem der gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern, und dass das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (BVerfGE 86, 133, 145; BGH, Beschluss vom 20. Mai 2009 - I ZB 53/08, GRUR 2009, 992 Rn. 13 = WRP 2009, 1104 - Schuhverzierung).
  • BGH, 30.04.2008 - I ZB 4/07

    alphaCAM

    Auszug aus BGH, 27.10.2011 - I ZB 23/11
    Das ist etwa dann der Fall, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer entscheidungserheblichen Frage nicht eingeht (vgl. BVerfGE 86, 133, 145 f.; BGH, Beschluss vom 30. April 2008 - I ZB 4/07, GRUR 2008, 731 Rn. 18 = WRP 2008, 1110 - alphaCAM).
  • BGH, 10.01.2008 - I ZR 38/05

    AKADEMIKS

    Auszug aus BGH, 27.10.2011 - I ZB 23/11
    Solche besonderen Umstände können darin liegen, dass der Zeicheninhaber in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstandes des Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel der Störung des Besitzstandes des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, als Kennzeichen hat eintragen lassen oder dass der Zeicheninhaber die mit der Eintragung des Zeichens kraft Markenrechts entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 2. April 2009 - I ZB 8/06, GRUR 2009, 780 Rn. 13 = WRP 2009, 820 - Ivadal I; Beschluss vom 24. Juni 2010 - I ZB 40/09, GRUR 2010, 1034 Rn. 13 = WRP 2010, 1399 - LIMES LOGISTIK; zu § 4 Nr. 10 UWG: BGH, Versäumnisurteil vom 10. Januar 2008 - I ZR 38/05, GRUR 2008, 621 Rn. 21 = WRP 2008, 785 - AKADEMIKS; Urteil vom 26. Juni 2008 - I ZR 190/05, GRUR 2008, 917 Rn. 20 = WRP 2008, 1319 - EROS; zu Art. 51 Abs. 1 Buchst. b Verordnung (EG) Nr. 40/94 EuGH, Urteil vom 11. Juni 2009 - C529/07, Slg. 2009, I4893 = GRUR 2009, 763 Rn. 53 - Lindt & Sprüngli/Hauswirth).
  • BGH, 22.06.2011 - I ZB 9/10

    Stahlschluessel

    Auszug aus BGH, 27.10.2011 - I ZB 23/11
    Die form und fristgerecht eingelegte Rechtsbeschwerde ist gemäß § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG auch ohne Zulassung durch das Bundespatentgericht statthaft, da die Antragstellerin den im Gesetz aufgeführten, die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde eröffnenden Verfahrensmangel der Versagung rechtlichen Gehörs rügt und diese Rüge im Einzelnen begründet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - I ZB 13/10, MarkenR 2011, 177 Rn. 5 - Ivadal II; Beschluss vom 22. Juni 2011 - I ZB 9/10, GRUR 2012, 89 Rn. 5 = WRP 2011, 1461 - Stahlschluessel).
  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 190/05

    EROS

  • BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98

    DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen

  • BGH, 02.04.2009 - I ZB 8/06

    Ivadal

  • BGH, 28.10.2010 - I ZB 13/10

    Grundsatz des gesetzlichen Richters: Verletzung der Pflicht zur Vorlage an den

  • OLG Köln, 06.08.1999 - 6 U 89/98

    Markenerwerb, Behinderungswettbewerb

  • BGH, 15.10.2015 - I ZB 44/14

    Markenrecht: Anforderungen an den für die Löschung wegen bösgläubiger

    Solche besonderen Umstände können darin liegen, dass der Zeicheninhaber in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstandes des Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel der Störung des Besitzstandes des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, als Kennzeichen hat eintragen lassen oder aber die mit der Eintragung des Zeichens kraft Markenrechts entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (vgl. BGH, GRUR 2009, 780 Rn. 13 - Ivadal I; GRUR 2010, 1034 Rn. 13 - LIMES LOGISTIK; BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - I ZB 23/11, GRUR 2012, 429 Rn. 10 = WRP 2012, 555 - Simca; zu § 4 Nr. 10 UWG vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 10. Januar 2008 - I ZR 38/05, GRUR 2008, 621 Rn. 21 = WRP 2008, 785 - AKADEMIKS; Urteil vom 26. Juni 2008 - I ZR 190/05, GRUR 2008, 917 Rn. 20 = WRP 2008, 1319 - EROS; zu Art. 51 Abs. 1 Buchst. b GMV vgl. EuGH, GRUR 2009, 763 Rn. 53 - Lindt & Sprüngli/Hauswirth).

    Als böswillig kann danach eine Markenanmeldung zu beurteilen sein, die der Anmelder allein zu dem Zweck vorgenommen hat, den Marktzutritt eines Dritten zu verhindern, ohne die Benutzung der Marke zu beabsichtigen (vgl. EuGH, GRUR 2009, 763 Rn. 44 - Lindt & Sprüngli/Hauswirth; BGH, Urteil vom 23. November 2000 - I ZR 93/98, GRUR 2001, 242, 244 = WRP 2001, 160 - Classe E; BGH, GRUR 2012, 429 Rn. 10 - Simca).

  • BGH, 15.10.2015 - I ZB 69/14

    Markenrecht: Vorwurf einer böswilligen Markenanmeldung - Glückspilz

    Solche besonderen Umstände können darin liegen, dass der Zeicheninhaber in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstandes des Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel der Störung des Besitzstandes des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, als Kennzeichen hat eintragen lassen, oder dass der Zeicheninhaber die mit der Eintragung des Zeichens kraft Markenrechts entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (vgl. BGH, GRUR 2009, 780 Rn. 13 - Ivadal I; GRUR 2010, 1034 Rn. 13 - LIMES LOGISTIK; BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - I ZB 23/11, GRUR 2012, 429 Rn. 10 = WRP 2012, 555 - Simca; zu § 4 Nr. 10 UWG vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 10. Januar 2008 - I ZR 38/05, GRUR 2008, 621 Rn. 21 = WRP 2008, 785 - AKADEMIKS; Urteil vom 26. Juni 2008 - I ZR 190/05, GRUR 2008, 917 Rn. 20 = WRP 2008, 1319 - EROS; zu Art. 51 Abs. 1 Buchst. b GMV vgl. EuGH, GRUR 2009, 763 Rn. 53 - Lindt & Sprüngli/Hauswirth).

    Als bösgläubig kann danach eine Markenanmeldung zu beurteilen sein, die der Anmelder allein zu dem Zweck vorgenommen hat, den Marktzutritt eines Dritten zu verhindern, ohne die Benutzung der Marke zu beabsichtigen (vgl. EuGH, GRUR 2009, 763 Rn. 44 - Lindt & Sprüngli/Hauswirth; BGH, Urteil vom 23. November 2000 - I ZR 93/98, GRUR 2001, 242, 244 = WRP 2001, 160 - Classe E; BGH, GRUR 2012, 429 Rn. 10 - Simca).

  • BGH, 22.05.2014 - I ZB 34/12

    S-Bahn - Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im Markenlöschungsverfahren:

    Darauf, ob die Rügen durchgreifen, kommt es für die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde nicht an (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - I ZB 23/11, GRUR 2012, 429 Rn. 5 = WRP 2012, 555 - Simca).
  • BGH, 25.01.2016 - I ZB 15/15

    Rechtsbeschwerde gegen die Löschung der eingetragenen deutschen Wortmarke

    Darauf, ob die Rüge durchgreift, kommt es für die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde nicht an (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - I ZB 23/11, GRUR 2012, 429 Rn. 5 = WRP 2012, 555 - Simca; Beschluss vom 22. Mai 2014 - I ZB 34/12, GRUR 2014, 1232 Rn. 6 = WRP 2015, 53 - S-Bahn).
  • BPatG, 03.06.2020 - 29 W (pat) 46/16

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "ALPHA PLUS PROFILE" - zur

    Schließlich ist eine Bösgläubigkeit anzunehmen, wenn der Anmelder die Marke zweckfremd als Mittel des Wettbewerbs einsetzen will (vgl. GRUR 2012, 429 Rn. 10 - Simca; BGH GRUR 2008, 621, 624 Rn. 32 - AKADEMIKS; GRUR 2005, 414, 417 - Russisches Schaumgebäck; GRUR 2001, 242 - Classe E; Ströbele in Ströbele/Hacker/Thiering a. a. O., § 8 Rn. 955 ff. m. w. N.).

    Diese Voraussetzung fehlt, wenn der Markenanmelder ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Eintragung der fraglichen Marke hat, also die Förderung der eigenen Wettbewerbssituation im Vordergrund steht (vgl. EuGH a. a. O. Rn. 48 - Lindt & Sprüngli/Franz Hauswirth; BGH GRUR 2012, 429 Rn. 11 - Simca).

  • BPatG, 01.02.2017 - 25 W (pat) 1/15

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "H 15" - zulässige Erweiterung

    Solche besonderen Umstände können darin liegen, dass der Zeicheninhaber in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstands des Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel der Störung des Besitzstands des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, als Kennzeichen hat eintragen lassen oder aber die mit der Eintragung des Zeichens kraft Markenrechts entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (vgl. BGH, GRUR 2009, 780 Rn. 13 - Ivadal I; GRUR 2010, 1034 Rn. 13 - LIMES LOGISTIK; GRUR 2012, 429 Rn. 10 - Simca; GRUR 2016, 378 Rn. 17 - LIQUIDROM).
  • BPatG, 04.05.2022 - 25 W (pat) 11/20
    Solche Umstände können darin begründet sein, dass der Anmelder in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstands eines Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder gleichartige Waren und Dienstleistungen die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel oder der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, als Kennzeichen eintragen lässt oder der Markenanmelder die mit der Eintragung der Marke entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel das Wettbewerbskampfes einsetzt (vgl. BGH GRUR 2016, 378 - Liquidrom; GRUR 2012, 429 Rn. 10 - Simca; GRUR 2004, 510 - S100; GRUR 2005, 414 - Russisches Schaumgebäck; GRUR 2005, 581 - The Colour of Elegance; GRUR 2009, 780 Rn. 11 - Ivadal).

    (4) Aus den von der Inhaberin der angegriffenen Marke selbst vorgelegten Unterlagen geht deutlich hervor, dass die Anmeldung in der Absicht, die wettbewerbliche Entfaltung des Löschungsantragstellers zu behindern, erfolgte (vgl. hierzu BGH GRUR 2012, 429 Rn. 10 - Simca).

  • BPatG, 15.04.2015 - 29 W (pat) 13/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "BiM-Markt" - keine bösgläubige

    Auch wenn auf Seiten des Vorbenutzers ein schutzwürdiger Besitzstand im Inland noch nicht besteht, kann sich die Bösgläubigkeit der Markenanmeldung daraus ergeben, dass der Anmelder das Zeichen ohne eigene Benutzungsabsicht als Marke hat eintragen lassen, um den Marktzutritt eines Dritten - insbesondere des Vorbenutzers - zu verhindern (vgl. BGH GRUR 2012, 429 Nr. 10 - Simca m. w. N.).

    Ohnehin hat das Bundespatentgericht in dem Beschwerdeverfahren betreffend einen vom DPMA zurückgewiesenen Löschungsantrag gegen die parallel angemeldete, nationale Marke "Simca" die Sache anders als das EuG beurteilt und eine bösgläubige Anmeldung nicht bejaht (BPatG, Beschluss vom 11.04.2011, 28 W (pat) 13/10 - Simca; bestätigt durch BGH GRUR 2012, 429 ff.).

  • BPatG, 14.05.2020 - 25 W (pat) 71/17

    Bösgläubige Markenanmeldung bei bewusstem Hinwegsetzen über vertragliche,

    Solche Umstände können darin begründet sein, dass der Anmelder in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstands eines Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder gleichartige Waren und Dienstleistungen die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel oder der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, als Kennzeichen eintragen lässt oder der Markenanmelder die mit der Eintragung der Marke entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel das Wettbewerbskampfes einsetzt (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2016, 378 - Liquidrom; GRUR 2012, 429 Rn. 10 - Simca; GRUR 2004, 510 - S-100; GRUR 2005, 414 - Russisches Schaumgebäck; GRUR 2005, 581 - The Colour of Elegance; GRUR 2009, 780 Rn. 11 - Ivadal).

    Eine rechtsmissbräuchliche Behinderungsabsicht liegt dann vor, wenn das Verhalten der Markeninhaberin in erster Linie auf die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung der Antragstellerin gerichtet war (vgl. auch BGH, GRUR 2012, 429 Rn. 10 - Simca; m. w. N.).

  • BPatG, 17.06.2022 - 29 W (pat) 10/19
    Schließlich ist eine Bösgläubigkeit anzunehmen, wenn der Anmelder die Marke zweckfremd als Mittel des Wettbewerbs einsetzen will (vgl. BGH GRUR 2012, 429 Rn. 10 - Simca;   GRUR 2008, 621, 624 Rn. 32 - AKADEMIKS; GRUR 2005, 414, 417 - Russisches Schaumgebäck; GRUR 2001, 242 - Classe E; Ströbele in Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 8 Rn. 955 ff. m. w. N.).
  • BPatG, 06.04.2016 - 27 W (pat) 41/13

    Markenbeschwerdeverfahren - Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren - "Bewilligung

  • BPatG, 19.11.2014 - 29 W (pat) 66/13

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - FanDealer - Zugehörigkeit zur

  • BPatG, 08.04.2015 - 29 W (pat) 118/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Nationale Volksarmee der

  • BPatG, 22.04.2020 - 29 W (pat) 508/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "HELMUT RAHN" - Unterscheidungskraft - kein

  • BPatG, 23.02.2017 - 25 W (pat) 92/14

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Toxic twins (Wort-Bild-Marke)"

  • BPatG, 13.03.2014 - 30 W (pat) 16/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "VCV" - keine bösgläubige

  • LG Hamburg, 06.01.2017 - 416 HKO 165/16

    Markenrechtsverletzung: Unterlassungsanspruch wegen bösgläubiger Markenanmeldung

  • BPatG, 09.03.2023 - 25 W (pat) 45/21
  • BPatG, 09.11.2017 - 25 W (pat) 114/14

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "KÖ BOGEN ZUKUNFT FÜR DÜSSELDORF

  • BPatG, 16.07.2014 - 29 W (pat) 7/13

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "MagicPix" - zum maßgeblichen

  • BPatG, 23.06.2016 - 30 W (pat) 4/16

    Markenbeschwerdeverfahren - erneute Anmeldung einer Marke - gleichlautende Marken

  • BPatG, 11.06.2015 - 30 W (pat) 32/14

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "ChemSeal (Wort-Bild-Marke)" -

  • BPatG, 13.03.2014 - 30 W (pat) 17/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "VCM" - keine bösgläubige

  • BPatG, 27.09.2012 - 30 W (pat) 46/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Sa Trincha" - kein

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