Rechtsprechung
BGH, 25.03.1999 - I ZB 23/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Schutzausdehnung der IR-Marke "PREMIERE"; Schutzversagung nach Art. 5 Abs. 2 und 5 MMA ; Schutzfähigkeit von Marken; Freihaltungsbedürfnis und Unterscheidungskraft einer Marke; Anwendbarkeit des Warenzeichengesetzes nach Inkrafttreten des Markengesetzes; ...
- Judicialis
MarkenG § 152; ; MarkenG § 156 Abs. 1; ; MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1; ; MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 107; ; MarkenG § 113; ; MarkenG § 37; ; WZG § 4 Abs. 2 Nr. 1 Altern. 1; ; WZG § 16
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schutzfähigkeit und Freihaltungsbedürftigkeit des Wortes "Premiere"
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 27.05.1993 - I ZB 7/91
Fremdwörter als Warenzeichen - Premiere
Auszug aus BGH, 25.03.1999 - I ZB 23/96
So hat der Bundesgerichtshof in seiner "Premiere I"-Entscheidung (Beschl. v. 27.5.1993 - I ZB 7/91, GRUR 1993, 746, 747) angenommen, daß das Wort nicht unmittelbar warenbeschreibend ist, sondern andere irgendwie bedeutsame Umstände mit Bezug auf die Waren angebe.Es hat sich dazu auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Warenzeichengesetz gestützt (BGH GRUR 1993, 746 - Premiere I).
- BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95
Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs
Auszug aus BGH, 25.03.1999 - I ZB 23/96
Bei "Premiere" handelt es sich aber auch nicht um ein so gebräuchliches Wort der Alltagssprache, das allein und stets als solches aufgenommen und verstanden wird und dem deshalb die Unterscheidungskraft im vorerwähnten Sinn für die in Rede stehenden Waren/Dienstleistungen fehlt (vgl. BGH, Beschl. v. 23.3.1995 - I ZB 20/93, GRUR 1995, 410, 411 = WRP 1995, 617 - TURBO I; Beschl. v. 6.11.1997 - I ZB 17/95, WRP 1998, 495 - Today). - BGH, 05.04.1990 - I ZB 7/89
"IR-Marke FE"; Inländischer Schutz einer Marke
Auszug aus BGH, 25.03.1999 - I ZB 23/96
Denn die Vorschriften, nach denen die Bewilligung der Schutzerstreckung gemäß §§ 107, 113, 37 MarkenG zu prüfen ist, nämlich Art. 5 Abs. 1 MMA i.V. mit Art. 6quinquies Abschn. B Nr. 2 PVÜ (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf BT-Drucks. 12/6581, S. 113 = BlPMZ 1994, Sonderheft, S. 107; s. auch BGHZ 111, 134, 135 - IR-Marke FE; BGH, Beschl. v. 4.7.1991 - I ZB 9/90, GRUR 1991, 839, 840 - Z-TECH) haben sich nicht geändert.
- BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92
"PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten …
Auszug aus BGH, 25.03.1999 - I ZB 23/96
Kann demnach einer Wortmarke kein für die in Frage stehenden Waren/Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, das nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, daß einem als Marke verwendeten Wortzeichen die vorerwähnte Unterscheidungseignung und damit die Unterscheidungskraft fehlt (BGH, Beschl. v. 19.1.1995 - I ZB 20/92, GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH). - BGH, 04.07.1991 - I ZB 9/90
"Z-TECH"; Veranlassung der Schutzfähigkeitsprüfung durch einen …
Auszug aus BGH, 25.03.1999 - I ZB 23/96
Denn die Vorschriften, nach denen die Bewilligung der Schutzerstreckung gemäß §§ 107, 113, 37 MarkenG zu prüfen ist, nämlich Art. 5 Abs. 1 MMA i.V. mit Art. 6quinquies Abschn. B Nr. 2 PVÜ (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf BT-Drucks. 12/6581, S. 113 = BlPMZ 1994, Sonderheft, S. 107; s. auch BGHZ 111, 134, 135 - IR-Marke FE; BGH, Beschl. v. 4.7.1991 - I ZB 9/90, GRUR 1991, 839, 840 - Z-TECH) haben sich nicht geändert. - BGH, 23.03.1995 - I ZB 20/93
"TURBO"; Unterscheidungskraft eines Modeworts
Auszug aus BGH, 25.03.1999 - I ZB 23/96
Bei "Premiere" handelt es sich aber auch nicht um ein so gebräuchliches Wort der Alltagssprache, das allein und stets als solches aufgenommen und verstanden wird und dem deshalb die Unterscheidungskraft im vorerwähnten Sinn für die in Rede stehenden Waren/Dienstleistungen fehlt (vgl. BGH, Beschl. v. 23.3.1995 - I ZB 20/93, GRUR 1995, 410, 411 = WRP 1995, 617 - TURBO I; Beschl. v. 6.11.1997 - I ZB 17/95, WRP 1998, 495 - Today).