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   BGH, 18.12.2014 - I ZB 27/14   

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https://dejure.org/2014,52725
BGH, 18.12.2014 - I ZB 27/14 (https://dejure.org/2014,52725)
BGH, Entscheidung vom 18.12.2014 - I ZB 27/14 (https://dejure.org/2014,52725)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2014 - I ZB 27/14 (https://dejure.org/2014,52725)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 802a ZPO, § 802c Abs 1 ZPO, § 802g Abs 1 ZPO, § 6 JBeitrO, § 7 JBeitrO
    Zwangsvollstreckungsverfahren zur Beitreibung von Justizkosten: Ersetzung eines Schuldtitels durch den Vollstreckungsauftrag der Gerichtskasse; Form und notwendiger Inhalt eines Antrags der Gerichtskasse auf Abnahme der Vermögensauskunft und nötigenfalls Erlass eines ...

  • IWW

    § 802g ZPO, § ... 802a Abs. 2 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 575 ZPO, § 802g Abs. 1 ZPO, § 1 Abs. 1 Nr. 4 JBeitrO, § 6 Abs. 1 Nr. 1 JBeitrO, §§ 802a bis 802i ZPO, § 6 Abs. 2 JBeitrO, § 2 Abs. 1 Satz 1 JBeitrO, § 802g Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 753 Abs. 1, 2 ZPO, § 754 Abs. 1, § 802a Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 5a Abs. 4 VwVG NW, § 7 Satz 1 Halbsatz 1 JBeitrO, § 5a Abs. 4 VwVG, § 7 Satz 2 JBeitrO, §§ 754, 802a Abs. 2 ZPO, § 6 Abs. 3 JBeitrO, § 7 JBeitrO, § 802c Abs. 1 ZPO, § 284 Abs. 8 AO, § 901 ZPO, §§ 802c ff. ZPO, § 802f Abs. 1 ZPO, § 802f Abs. 4 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Beantragung der Abnahme einer Vermögensauskunft und erforderlichenfalls der Erlass eines Haftbefehls zu deren Erzwingung

  • rewis.io

    Zwangsvollstreckungsverfahren zur Beitreibung von Justizkosten: Ersetzung eines Schuldtitels durch den Vollstreckungsauftrag der Gerichtskasse; Form und notwendiger Inhalt eines Antrags der Gerichtskasse auf Abnahme der Vermögensauskunft und nötigenfalls Erlass eines ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beantragung der Abnahme einer Vermögensauskunft und erforderlichenfalls der Erlass eines Haftbefehls zu deren Erzwingung

  • rechtsportal.de

    JBeitrO § 6 ; JBeitrO § 7 ; ZPO § 802g
    Beantragung der Abnahme einer Vermögensauskunft und erforderlichenfalls der Erlass eines Haftbefehls zu deren Erzwingung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vollstreckungsauftrag der Gerichtskasse - und die erforderliche Unterschrift

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Besonderheiten bei der Vollstreckung von Gerichtskosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 2268
  • MDR 2015, 731
  • WM 2015, 1117
  • Rpfleger 2015, 563
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (5)

  • GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78

    Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1

    Auszug aus BGH, 18.12.2014 - I ZB 27/14
    Dabei genügt die Wiedergabe des Namens des Verfassers in Maschinenschrift, wenn er mit einem Beglaubigungsvermerk versehen ist (GemSOGB, Beschluss vom 30. April 1979 - GmS-OGB 1/78, BGHZ 75, 340, 349 f.).
  • BGH, 17.07.2008 - I ZB 80/07

    Zuständigkeit zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung bei gleichzeitiger

    Auszug aus BGH, 18.12.2014 - I ZB 27/14
    Die Verpflichtung des Schuldners zur Abgabe der Vermögensauskunft muss danach bereits im Termin bestanden haben (zu § 901 ZPO BGH, Beschluss vom 17. Juli 2008 - I ZB 80/07, NJW 2008, 3288 Rn. 21; Zöller/Stöber, ZPO, 30. Aufl., § 802g Rn. 3).
  • BGH, 05.04.2005 - VII ZB 18/05

    Anforderungen an die Form eines Vollstreckungsauftrages

    Auszug aus BGH, 18.12.2014 - I ZB 27/14
    Der Vollstreckungsauftrag ist grundsätzlich an keine besondere Form gebunden, so dass viel dafür spricht, dass auch ein formlos erteilter Vollstreckungsauftrag wirksam ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2005 - VII ZB 18/05, DGVZ 2005, 94; Zöller/Stöber, ZPO, 30. Aufl., § 753 Rn. 59).
  • LG Wuppertal, 28.02.2014 - 16 T 44/14

    Besonderes Schriftformerfordernis bei Vollstreckung von Forderungen nach der

    Auszug aus BGH, 18.12.2014 - I ZB 27/14
    Das Landgericht hat die dagegen gerichtete, mit von der Kassenleiterin unterzeichnetem und mit dem Dienstsiegel versehenem Schreiben vom 29. Januar 2014 eingelegte sofortige Beschwerde der Gerichtskasse zurückgewiesen (LG Wuppertal, Beschluss vom 28. Februar 2014 - 16 T 44/14, juris).
  • BGH, 14.08.2008 - I ZB 10/07

    Prüfungskompetenz des Richters bei Anordnung der Erzwingungshaft

    Auszug aus BGH, 18.12.2014 - I ZB 27/14
    Es ist berechtigt und verpflichtet, eigenständig zu prüfen, ob der Schuldner zur Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802c Abs. 1 ZPO verpflichtet ist und ob ein Haftgrund vorliegt (zu § 284 Abs. 8 AO aF i.V. mit § 901 ZPO aF BGH, Beschluss vom 14. August 2008 - I ZB 10/07, NJW 2008, 3504 Rn. 14 ff.).
  • BGH, 23.09.2021 - I ZB 9/21

    Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid wegen einer Geldforderung;

    Ist der Antrag beim Gerichtsvollzieher gestellt worden, so leitet dieser ihn zusammen mit seiner Akte an das Vollstreckungsgericht weiter (Begründung des Bundesratsentwurfs eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung, BT-Drucks. 16/10069, S. 28; BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - I ZB 27/14, NJW 2015, 2268 Rn. 11).

    Zum Nachweis der Vollstreckungsvoraussetzungen kann das Vollstreckungsgericht grundsätzlich die Vorlage der vollstreckbaren Ausfertigung des Schuldtitels verlangen (vgl. BGH, NJW 2008, 3504 Rn. 21; NJW 2015, 2268 Rn. 12).

  • LG Essen, 17.10.2022 - 7 T 272/2231

    Qualifizierte elektronische Signatur titelersetzende Wirkung

    Die Rechtsprechung des BGH (namentlich Beschluss vom 18.12.2014, I ZB 27/14) zur Übermittlung von Vollstreckungsaufträgen durch die Vollstreckungsbehörde an den Gerichtsvollzieher, welche eine schriftliche Übermittlung erfordere, sei aufgrund der neuen Gesetzeslage hinsichtlich obligatorischer Übermittlung auf elektronischem Wege überholt.

    Bisher hat der BGH betreffs eines (mit dem hiesigen Fall vergleichbaren) Antrages der Gerichtskasse auf Abnahme der Vermögensauskunft und nötigenfalls Erlass eines Haftbefehls zu deren Erzwingung - im Hinblick auf die auch hier relevante titelersetzende Funktion - entschieden, dass ein nur mit aufgedrucktem Dienstsiegel versehener, nicht unterschriebener Vollstreckungsauftrag den zum Entscheidungszeitpunkt geltenden Formerfordernissen nicht genügt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - I ZB 27/14 -, Rn. 10, juris).

    Dies folgt - wie im hiesigen Fall - aus § 7 Satz 2 JBeitrO (nunmehr JBeitrG), wonach der Vollstreckungsauftrag zur Beitreibung von Gerichtskosten die nach §§ 754, 802a Abs. 2 ZPO grundsätzlich erforderliche Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung des Schuldtitels an die zuständigen Vollstreckungsorgane ersetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - I ZB 27/14 -, Rn. 12 - 17, juris).

    Dabei genügt die Wiedergabe des Namens des Verfassers in Maschinenschrift, wenn er mit einem Beglaubigungsvermerk versehen ist (vgl. zu dem zuvor Gesagten insgesamt BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - I ZB 27/14 -, Rn. 12 - 17, juris).

    Zu beachten ist, dass der BGH in dem zitierten Beschluss (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - I ZB 27/14) auch ein Dienstsiegel nicht ausreichen lässt, sondern zusätzlich eine handschriftliche Unterschrift oder eine maschinenschriftliche Unterschrift nebst Beglaubigungsvermerk verlangt.

    Soweit dort unter anderem ausgeführt wird, dass der Gerichtsvollzieher das seitens des BGH in seinem Beschluss vom 18.12.2014 (Az. I ZB 27/14) aufgestellte (materiell-rechtliche) Formerfordernis nur prüfen könne, wenn er das Original des Vollstreckungsauftrages in den Händen halte, so ist dem nach Rechtsauffassung der Kammer mit Blick auf § 130d ZPO und die Tatsache, dass in Zeiten der elektronischen Aktenführung auch (beispielhaft) in richterlicher Tätigkeit keinerlei handschriftliche Unterschriften mehr geleistet werden, sondern der Verlass auf die (qualifizierte) elektronische Signatur geboten ist, nicht zu folgen.

  • BGH, 06.04.2023 - I ZB 84/22

    Vollstreckungsantrag in Justizbeitreibungssachen kann ohne besondere

    Die nach der Senatsrechtsprechung geltenden Anforderungen an einen in Papierform eingereichten Vollstreckungsantrag nach der Justizbeitreibungsordnung (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - I ZB 27/14, DGVZ 2015, 146 [juris Rn. 16]) können auf einen elektronisch eingereichten Vollstreckungsantrag nach dem Justizbeitreibungsgesetz nicht übertragen werden.

    Gleiches gilt für den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - I ZB 27/14, DGVZ 2015, 146 [juris Rn. 15]).

    Dabei genügt die Wiedergabe des Namens des Verfassers in Maschinenschrift, wenn er mit einem Beglaubigungsvermerk versehen ist (vgl. BGH, DGVZ 2015, 146 [juris Rn. 16]).

  • LG Essen, 26.10.2022 - 7 T 270/22

    Vollstreckungsantrag, qualifizierte elektronische Signatur

    Bisher hat der BGH betreffs eines (mit dem hiesigen Fall vergleichbaren) Antrages der Gerichtskasse auf Abnahme der Vermögensauskunft und nötigenfalls Erlass eines Haftbefehls zu deren Erzwingung - im Hinblick auf die auch hier relevante titelersetzende Funktion - entschieden, dass ein nur mit aufgedrucktem Dienstsiegel versehener, nicht unterschriebener Vollstreckungsauftrag den zum Entscheidungszeitpunkt geltenden Formerfordernissen nicht genügt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - I ZB 27/14 -, Rn. 10, juris).

    Dies folgt in dem seitens des BGH entschiedenen Fall aus § 7 Satz 2 JBeitrO (nunmehr JBeitrG), wonach der Vollstreckungsauftrag zur Beitreibung von Gerichtskosten die nach §§ 754, 802a Abs. 2 ZPO grundsätzlich erforderliche Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung des Schuldtitels an die zuständigen Vollstreckungsorgane ersetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - I ZB 27/14 -, Rn. 12 - 17, juris).

    Dabei genügt die Wiedergabe des Namens des Verfassers in Maschinenschrift, wenn er mit einem Beglaubigungsvermerk versehen ist (vgl. zu dem zuvor Gesagten insgesamt BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - I ZB 27/14 -, Rn. 12 - 17, juris).

    Der BGH hat in seinem Beschluss vom 18. Dezember 2014 (I ZB 27/14) entschieden, dass bei der Vollstreckung von Gerichtskosten nach der Justizbeitreibungsordnung der Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher, sofern der Auftrag mit einem Antrag auf Erlass eines Haftbefehls für den Fall des Nichterscheinens des Schuldners zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft kombiniert wird, im Original unterschrieben sein muss.

    Zu beachten ist, dass der BGH in dem zitierten Beschluss (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - I ZB 27/14) auch ein Dienstsiegel nicht ausreichen lässt, sondern zusätzlich eine handschriftliche Unterschrift oder eine maschinenschriftliche Unterschrift nebst Beglaubigungsvermerk verlangt.

    Soweit dort unter anderem ausgeführt wird, dass der Gerichtsvollzieher das seitens des BGH in seinem Beschluss vom 18.12.2014 (Az. I ZB 27/14) aufgestellte (materiell-rechtliche) Formerfordernis nur prüfen könne, wenn er das Original des Vollstreckungsauftrages in den Händen halte, so ist dem nach Rechtsauffassung der Kammer mit Blick auf § 130d ZPO und die Tatsache, dass in Zeiten der elektronischen Aktenführung auch (beispielhaft) in richterlicher Tätigkeit keinerlei handschriftliche Unterschriften mehr geleistet werden, sondern der Verlass auf die (qualifizierte) elektronische Signatur geboten ist, nicht zu folgen.

  • OLG Saarbrücken, 22.07.2020 - 5 W 32/20

    Anforderungen an Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek nach

    Dieser Antrag ersetzt den Vollstreckungstitel (§ 7 Satz 2 JBeitrG; vgl. BGH, Beschluss vom 18.12.2014 - I ZB 27/14, NJW 2015, 2268 zum Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft).

    Unter Berücksichtigung des angegebenen Gerichts und des Aktenzeichens (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 18.12.2014 - I ZB 27/14, NJW 2015, 2268 Rz. 8) ist davon auszugehen, dass damit Gerichtskosten in einem Verfahren nach der Strafprozessordnung vor einem ordentlichen Gericht (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 GKG) gemeint waren, die nach dem Justizbeitreibungsgesetz beigetrieben werden (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JBeitrG).

    Es ist deshalb ein unterschriebener und mit dem Dienstsiegel versehener Antrag erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 14.12.2014 - I ZB 27/14, NJW 2015, 2268; Zimmermann in: Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 4. Aufl., JBeitrG § 7 Rn. 1).

    Dadurch wird der Zusammenhang zwischen den beiden Dokumenten ebenso gut dokumentiert wie durch eine dauerhafte Verbindung der Schriftstücke (vgl. BGH; Beschluss vom 14.12.2014 - I ZB 27/14, aaO. Rn. 23; KG, Beschluss vom 27.02.2018 - 1 W 35/18, FGPrax 2018, 99).

    Sie lassen sich aber in einer Zusammenschau von § 7 JBeitrG, § 867 ZPO, § 1115 BGB und den Vorschriften der Grundbuchordnung (insbesondere § 28, § 38, § 39 GBO) bestimmen (vgl. BGH, Beschluss vom 14.12.2014 - I ZB 27/14, NJW 2015, 2268 Rz. 22 für den Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft).

  • AG Düsseldorf, 22.08.2022 - 665 M 867/22

    Qualifizierte elektronische Signatur; sicherer Übermittlungsweg; Schriftform;

    Der BGH hat in seinem Beschluss vom 18. Dezember 2014 (I ZB 27/14) entschieden, dass bei der Vollstreckung von Gerichtskosten nach der Justizbeitreibungsordnung der Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher, sofern der Auftrag mit einem Antrag auf Erlass eines Haftbefehls ... kombiniert wird, im Original unterschrieben sein muss.

    Die Gesetzesänderung diente der Umsetzung der zitierten BGH-Rechtsprechung, welche wiederum betont hat, dass sich das besondere Schriftformerfordernis aus der titelersetzenden Funktion des Vollstreckungsauftrages ergibt (BGH B. v. 18.12.2014 - I ZB 27/14 Rn 16):.

    Die hier streitgegenständliche Frage, ob mit der Erfüllung der Anforderungen des § 130a ZPO zugleich auch diejenigen des § 5a Abs. 4 S. 6 VwVG-NRW erfüllt sind, entspricht im Kern der Frage, ob Vollstreckungsaufträge nach § 7 JBeitrG, welche ohne qeS nur auf einem sÜw eingereicht wurden, im Lichte der Rechtsprechung des BGH (B. v. 18.12.2014 - I ZB 27/14) eine ausreichende Vollstreckungsgrundlage bilden.

  • LG München I, 28.02.2023 - 16 T 2080/23

    Anforderungen an den Vollstreckungsauftrag nach dem Justizbeitreibungsgesetz

    Zur Begründung bezieht es sich auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 18.12.2014, Az: I ZB 27/14 und führt aus, es fehle an einem formgerechten Vollstreckungsauftrag des Gläubigers.

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 18.12.2014, Az: I ZB 27/14 sei auch nicht dadurch überholt, dass mit Wirkung ab 01.01.2022 Vollstreckungsaufträge durch Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts gem. §§ 753 V, 130 d ZPO mittels eines elektronischen Dokuments i.S. des § 130 a ZPO zu übermitteln sind.

    Er enthält insbesondere die erforderlichen Angaben zum Grund, zur Höhe und zur Vollstreckbarkeit der Vollstreckungsforderung (vgl. BGH, Beschluss vom 18.12.2014, Az: I ZB 27/14, juris Rn. 22).

    Denn einen Verweis auf § 754 ZPO enthielt auch § 6 I Nr. 1 der Justizbeitreibungsordnung nicht, der der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 18.12.2014, Az: I ZB 27/14, zugrunde lag.

    Dennoch kann die genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 18.12.2014, Az: I ZB 27/14, auf die seit dem 01.01.2022 gem. §§ 753 V, 130 d ZPO auch für Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts zwingend vorgeschriebene Übermittlung eines Vollstreckungsauftrags mittels elektronischen Dokuments entsprechend der Vorschrift des § 130 a ZPO nicht übertragen werden.

  • LG Wuppertal, 12.12.2016 - 16 T 222/16

    Anordnung der Haft gegen den Schuldner zur Erzwingung der Abgabe der erneuten

    Es genügt, wenn der Gläubiger den Haftantrag mit dem beim Gerichtsvollzieher gestellten Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft verbindet und dieser den Haftantrag an das Vollstreckungsgericht weiterleitet (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - I ZB 27/14 -, Rn. 11, juris).

    Das bei der Sonderakte der Obergerichtsvollzieherin Tietze (Az. DR II 1644/15) befindliche Original des Vollstreckungsauftrags vom 30.07.2015 genügt auch dem Schriftlichkeitserfordernis (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - I ZB 27/14 -, Rn. 16, juris), indem es sowohl eigenhändig unterschrieben und mit dem Dienstsiegel versehen ist.

    Obwohl § 7 Satz 2 JBeitrO dies nicht ausdrücklich regelt, kann die Vorschrift nur dahingehend verstanden werden, dass dies nicht nur für den Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft, sondern auch für den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls zur Erzwingung von deren Abgabe gilt (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - I ZB 27/14 -, Rn. 15, juris).

    Das Gericht ist berechtigt und verpflichtet, eigenständig zu prüfen, ob der Schuldner zur Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802c Abs. 1 ZPO verpflichtet ist und ob ein Haftgrund vorliegt (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - I ZB 27/14 -, Rn. 20, juris).

  • BGH, 26.10.2023 - I ZB 114/22

    Zwangsvollstreckung wegen einer Forderung aus einem Ordnungsgeldverfahren;

    Die Vorschrift erfasst auch den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - I ZB 27/14, DGVZ 2015, 146 [juris Rn. 15]; Beschluss vom 6. April 2023 - I ZB 84/22, WM 2023, 1271 [juris Rn. 11]) sowie den im Streitfall gestellten Antrag auf Verhaftung des Schuldners oder - bei juristischen Personen - des gesetzlichen Vertreters des Schuldners (zur Erforderlichkeit eines solchen Antrags vgl. MünchKomm.ZPO/Forbriger, 6. Aufl., § 802g Rn. 13; Voit in Musielak/Voit, ZPO, 20. Aufl., § 802g Rn. 14, jeweils mwN; BeckOK.ZPO/Fleck, 50. Edition [Stand 1. September 2023], § 802g Rn. 20; Würdinger in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 802g Rn. 39; Walker/Vuia in Schuschke/Walker/Kessen/Thole, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 7. Aufl., § 802g ZPO Rn. 25; Sternal in Kindl/Meller-Hannich, Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung, 4. Aufl., § 802g ZPO Rn. 18).

    Insbesondere können die nach der Senatsrechtsprechung geltenden Anforderungen an einen in Papierform eingereichten Vollstreckungsantrag (vgl. BGH, DGVZ 2015, 146 [juris Rn. 16]) auf einen elektronisch eingereichten Vollstreckungsantrag nicht übertragen werden.

  • BGH, 13.10.2022 - I ZB 69/21

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für die Vollstreckung eines

    c) Für die Frage, ob die Schuldnerin in dem zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bestimmten Termin die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ungerechtfertigt verweigert hat, kommt es nach dem Wortlaut des § 889 Abs. 2 Fall 2 ZPO auf den Zeitpunkt des Termins zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung an (vgl. zu § 802g ZPO BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - I ZB 27/14, NJW 2015, 2268 [juris Rn. 25]).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.08.2019 - VerfGH 28/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Beitreibung von Gerichtskosten

  • AG Düsseldorf, 30.11.2022 - 660 M 1439/22

    Elektronische Übermittlung, Vollstreckungsauftrag, qualifizierte elektronische

  • BGH, 12.10.2023 - I ZB 24/23

    Betreiben der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner durch die Stadtkasse wegen

  • BGH, 06.04.2023 - I ZB 103/22

    Formale Anforderungen an den Vollstreckungsantrag zur Beitreibung von

  • AG Düsseldorf, 16.12.2022 - 666 M 1788/22

    Vollstreckungsauftrag; Titelersatz; elektronischer Rechtsverkehr; qualifizierte

  • BGH, 06.04.2023 - I ZB 115/22

    Formanforderungen an den Vollstreckungsantrag im elektronischen Rechtsverkehr;

  • BGH, 27.07.2023 - I ZB 78/22

    Formanforderungen an den Vollstreckungsauftrag im elektronischen Rechtsverkehr;

  • AG Düsseldorf, 23.11.2022 - 660 M 1255/22

    Vollstreckungsauftrag, elektronisches Dokument, qualifizierte elektronische

  • BGH, 27.07.2023 - I ZB 113/22

    Einreichen der schriftlich einzureichenden Anträge und Erklärungen der Parteien

  • BGH, 06.04.2023 - I ZB 104/22

    Formale Anforderungen an den Vollstreckungsantrag zur Beitreibung von

  • BGH, 28.09.2023 - V ZB 16/23

    Für elektronisch einzureichenden Vollstreckungsantrag genügt einfache Signatur

  • AG Berlin-Charlottenburg, 18.09.2015 - 30 M 8100/15

    Gerichtsvollzieherauftrag zur Beitreibung eines Ordnungsgeldes wegen Verletzung

  • BGH, 27.07.2023 - I ZB 124/22

    Zwangsvollstreckung wegen eines Ordnungsgelds mit Nebenforderungen; Übersendung

  • BGH, 27.07.2023 - I ZB 85/22

    Rechtsbeschwerde des Landesamts für Bezüge und Versorgung in einem

  • BGH, 01.06.2023 - I ZB 69/22

    Vollstreckung einer kommunalen Gebührenforderung; Entbehrlichkeit eines

  • BGH, 27.07.2023 - I ZB 1/23

    Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner wegen Gerichtskostenforderungen;

  • AG Dorsten, 06.09.2022 - 16 M 361/22

    Zwangsvollstreckungsantrag, titelersetzend, sicherer Übermittlungsweg,

  • LG Hagen, 01.09.2022 - 1 T 113/22
  • BGH, 27.07.2023 - I ZB 110/22

    Einreichen der schriftlich einzureichenden Anträge und Erklärungen der Parteien

  • LG Hagen, 01.09.2022 - 3 T 113/22
  • LG Kleve, 27.09.2022 - 4 T 82/22
  • AG Medebach, 14.12.2015 - 4 M 751/15

    Übergabe des Schuldtitels an den Gerichtsvollzieher bei einem

  • AG Zeitz, 15.10.2015 - 14 M 416/15

    Ablehnung der Übernahme des Vollstreckungsauftrags eines Gläubigers durch den

  • AG Bonn, 25.07.2022 - 22 M 1338/22
  • LG Hildesheim, 09.02.2023 - 1 T 46/22

    Elektronisch eingereichter Vollstreckungsauftrag; Vollstreckungstitel

  • LG Kassel, 02.01.2023 - 3 T 429/22
  • LG Siegen, 10.01.2020 - 4 T 197/19
  • BGH, 15.02.2018 - I ZB 51/17

    Begründung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Anforderungen

  • AG Düsseldorf, 02.01.2023 - 660 M 1439/22

    Elektronische Übermittlung, Vollstreckungsauftrag, qualifizierte elektronische

  • LG Memmingen, 08.03.2017 - 44 T 1513/16

    Widerspruch gegen eine Eintragungsanordnung in das Schuldnerverzeichnis

  • LG Memmingen, 24.01.2017 - 44 T 1803/16

    Sofortige Beschwerde gegen den Haftbefehl im Rahmen des

  • AG Bochum, 23.02.2017 - 51 M 3291/16

    Grundsätze zur Beurteilung der Wirksamkeit eines erteilten Vollstreckungsauftrags

  • LG Arnsberg, 23.09.2022 - 5 T 139/22
  • AG Düsseldorf, 06.03.2022 - 660 M 303/22
  • LG Traunstein, 09.05.2023 - 4 T 1713/22

    Anforderungen an den titelersetzenden Vollstreckungsauftrag bei elektronischer

  • LG Rottweil, 11.03.2021 - 1 T 27/21

    Formmangel durch eine Faksimileunterschrift unter dem Vollstreckungsauftrag;

  • LG Kassel, 08.03.2019 - 3 T 147/19
  • AG Wuppertal, 11.03.2018 - 43 M 3918/17

    Versehen einer Vollstreckbarkeitserklärung mit Dienstsiegel und Unterschrift

  • LG Berlin, 06.07.2022 - 51 T 232/22

    Vereinfachter Vollstreckungsauftrag im elektronischen Rechtsverkehr: Form der

  • LG Limburg, 26.10.2022 - 7 T 125/22
  • AG Essen, 02.08.2022 - 120 M 736/22
  • AG Wuppertal, 11.07.2022 - 43 M 1395/22

    Rechtmäßige Verweigerung der Durchführung der Zwangsvollstreckung

  • LG Heidelberg, 09.10.2023 - 2 T 31/23

    Formerfordernisse an einen rechtswirksamen Vollstreckungsantrag

  • AG Essen, 12.12.2022 - 120 M 1414/22
  • LG Limburg, 26.10.2022 - 7 T 122/22
  • LG Arnsberg, 19.09.2022 - 5 T 146/22
  • LG Hannover, 28.02.2023 - 18 T 15/23
  • LG Bonn, 30.01.2023 - 4 T 13/23
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