Rechtsprechung
   BGH, 09.11.1995 - I ZB 29/93   

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
  • Der Betrieb (Leitsatz)

    UHQ

    Schutz von Buchstabenzeichen als Warenzeichen und als Marke

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1996, 1137
  • MDR 1996, 1032
  • GRUR 1996, 202
  • BB 1996, 1032
  • DB 1996, 1467



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Wird zitiert von ... (18)  

  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 139/99  

    Markenrecht - Zur Verwechslungsgefahr zwischen Marken

    Ohne Erfolg beruft sich die Revision zur Begründung einer fehlenden oder zumindest reduzierten Kennzeichnungskraft auf die Entscheidungen des Senats vom 9. November 1995 - I ZB 29/93 (GRUR 1996, 202, 203 = WRP 1997, 450 - UHQ) und vom 26. Juni 1997 - I ZR 14/95 (GRUR 1998, 165, 166 = WRP 1998, 51 - RBB).
  • BGH, 11.07.2002 - I ZB 24/99  

    Markenrecht - Unterscheidungskraft

    Die Eintragung von ausschließlich aus Buchstaben gebildeten Zeichen erfolgte nach dieser Vorschrift nur, wenn sich das Zeichen im Verkehr durchgesetzt hatte (§ 4 Abs. 3 WZG) oder in seinem Gesamteindruck so phantasievoll gestaltet war, daß der Charakter der freizuhaltenden Buchstaben dahinter zurücktrat (vgl. BGH, Beschl. v. 9.11.1995 - I ZB 29/93, GRUR 1996, 202, 203 = WRP 1997, 450 - UHQ, m.w.N.).

    Vor Umsetzung der EG-Markenrechtsrichtlinie durch das Markengesetz am 1. Januar 1995 bestand jedoch angesichts des eindeutigen Wortlauts der Vorschrift des § 4 Abs. 2 Nr. 1 WZG kein Spielraum, im Wege der Auslegung die Schutzfähigkeit reiner Buchstabenzeichen zu begründen (vgl. BGH GRUR 1996, 202, 204 - UHQ).

  • OLG Hamburg, 22.02.2006 - 5 U 3/05  

    AOL I

    Zudem hat der Bundesgerichtshof diese Entscheidung des BPatG auf die Rechtsbeschwerde abgeändert und sich in seiner Entscheidung vom 09.11.1995 (BGH GRUR 96, 202 ff - UHQ) eingehend unter Bezugnahme auf die bisherige Rechtsprechung sowie deren Entwicklung seit 1922 mit der Frage der (fehlenden) Schutzfähigkeit derartiger Buchstabenkombinationen auseinandergesetzt.

    Denn die Eintragung von ausschließlich aus Zahlen und/oder Buchstaben gebildeten Zeichen ist nach alter Rechtslage nur zugelassen worden, wenn das Zeichen sich im Verkehr durchgesetzt (§ 4 Abs. 3 WZG) hatte oder in seinem Gesamteindruck so phantasievoll gestaltet war, dass der Charakter der freizuhaltenden Zahlen und Buchstaben dahinter zurücktrat (BGH GRUR 96, 202, 204 - UHQ; BGHZ 19, 367, 372 f., 375 - W 5; BGH GRUR 1982, 373, 374 - Zahl 17; GRUR 1983, 243, 244 - BEKA Robusta; GRUR 1986, 894, 895 - OCM; GRUR 1989, 420, 421 - KSÜD; GRUR 1995, 808 - P3-plastoclin).

    Der BGH hat sich in der Entscheidung "UHQ" (BGH GRUR 96, 202 ff - UHQ) eben mit diesem gegenteiligen Rechtsstandpunkt des BPatG auseinandergesetzt (das BPatG hatte "UHQ" als schutzfähig angesehen) und diesen ausdrücklich verworfen.

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  • LG Düsseldorf, 23.09.1999 - 4 O 324/99  
    Danach wurde bei Buchstaben ein generelles (abstraktes) Freihaltebedürfnis angenommen und diese deshalb als von vornherein nicht schutzfähig angesehen (BGH, GRUR 1996, 202, 203 - UHQ).

    Die Eintragung von ausschließlich aus Buchstaben bestehenden Zeichen wurde nur zugelassen, wenn sich das Zeichen im Verkehr als betriebliches Herkunftszeichen durchgesetzt hatte (§ 4 Abs. 3 WZG) oder in seinem Gesamteindruck so phantasievoll gestaltet war, daß der Charakter der freizuhaltenden Zahlen und Buchstaben dahinter zurücktrat (vgl. BGH, GRUR 1996, 202, 203 - UHQ m. w. N.).

    Dafür, daß der Kennzeichenschutz für Buchstabenfolgen (erst) am 1. Januar 1995 beginnt, spricht ferner, daß der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung "UHQ" vom 9. November 1995 (GRUR 1996, 202, 204) festgestellt hat, daß der Schutz von Buchstaben als Marke im Hinblick auf die entgegenstehende nationale Vorschrift des § 4 Abs. 2 Nr. 1 WZG frühestens mit dem Zeitrang des 1. Januar 1995 in Betracht kommt.

  • BGH, 26.06.1997 - I ZR 14/95  

    Schutzfähigkeit einer aus einer nicht aus sich heraus verständlichen

    Von diesem Verständnis der Vorschriften des Warenzeichengesetzes ist auch weiterhin auszugehen, wie der Senat neuerdings - entgegen einer vom Bundespatentgericht (24. Senat, GRUR 1993, 742) vertretenen Auffassung - mit ausführlicher Begründung bekräftigt hat (BGH, Beschl. v. 9.11.1995 - I ZB 29/93, GRUR 1996, 202 ff. - UHQ).
  • LG Düsseldorf, 14.09.1999 - 4 O 432/98  
    Danach würde bei Buchstaben ein generelles (abstraktes) Freihaltebedürfnis angenommen und diese deshalb als von vornherein nicht schutzfähig angesehen (BGH, GRUR 1996, 202, 203 - UGQ).

    Die Eintragung von ausschließlich aus Buchstaben bestehenden Zeichen wurde nur zugelassen, wenn sich das Zeichen im Verkehr als betriebliches Herkunftszeichen durchgesetzt hatte (§ 4 Abs. 3 WZG) oder in seinem Gesamteindruck so phantasievoll gestaltet war, dass der Charakter der freizuhaltenden Zahlen und Buchstaben dahinter zurücktrat (vgl. BGH, GRUR 1996, 202, 203 - UHQ m.w.N.).

    Dafür, dass der Kennzeichenschutz für Buchstabenfolgen (erst) am 1. Januar 1995 beginnt, spricht ferner, dass der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung "UHQ" vom 9. November 1995 (GRUR 1996, 202, 204) festgestellt hat, dass der Schutz von Buchstaben als Marke im Hinblick auf die entgegenstehende nationale Vorschrift des § 4 Abs. 2 Nr. 1 WZG frühestens mit dem Zeitrang des 1. Januar 1995 in Betracht kommt.

  • BGH, 22.01.1998 - I ZR 113/95  

    "SAM"; Nachweis der materiellen Berechtigung des Markeninhabers; Übertragung

    Eine Nichtanwendung dieser Norm ist auch nicht im Hinblick auf umzusetzendes Gemeinschaftsrecht gestattet (BGH, Beschl. v. 9.11.1995 - I ZB 29/93, GRUR 1996, 202, 204 - UHQ; vgl. auch BGH, Urt. v. 24.10.1991 - I ZR 287/89, GRUR 1992, 106, 107 - Barbarossa).
  • OLG Hamm, 11.12.2007 - 15 W 85/07  

    Anforderungen an einen Firmennamen: Keine aussprechbare Buchstabenkombination

    Neben der fehlenden Anerkennung im Wirtschaftsleben hatte diese Rechsprechung in dem inzwischen aufgehobenen § 4 Abs. 2 Nr. 1 WZG, der eine Eintragung einer bloßen Buchstabenfolge als Warenzeichen ausschloss, eine Grundlage (Ebenroth/ Boujong/ Joost/ Strohn, a.a.O., § 18 Rz. 28; auch BGH GRUR 1996, 202).
  • BPatG, 02.04.1998 - 25 W (pat) 33/96  

    Markenschutz - Zeitrangverschiebung

    Der Bundesgerichtshof scheine in seiner "UHQ"-Entscheidung (GRUR 1996, 202) zu übersehen, daß Art. 2 der EG-Markenrechtsrichtlinie im Sinne der EuGH-Rechtsprechung nicht nur das "horizontale" Verhältnis der Bürger untereinander, sondern auch das "vertikale" Verhältnis zwischen Bürger und Staat, hier also zwischen Anmelder und Patentamt, betreffe.

    Das angemeldete Zeichen Rdt ist, wie das Patentamt in den angefochtenen Beschlüssen zutreffend festgestellt hat, als bloße Aneinanderreihung von Buchstaben ohne Wortcharakter gemäß der nach Maßgabe des § 156 MarkenG für vor dem 1. Januar 1995 angemeldete Zeichen weiterhin anzuwendenden Bestimmung des § 4 Abs. 2 Nr. 1, 2. Halbsatz WZG wegen eines kraft Gesetzes unwiderleglich vermuteten, abstrakten Freihaltebedürfnisses von der Eintragung ausgeschlossen (zuletzt bestätigt durch BGH GRUR 1996, 202 "UHQ").

  • OLG München, 21.10.2010 - 29 U 2787/10  

    Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen Markenrechtsverletzung: Zeitliche Grenze

    Im Gegensatz zur Rechtslage nach dem Warenzeichengesetz, wonach gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 WZG wegen eines unwiderlegbar vermuteten generellen und abstrakten Freihaltungsbedürfnisses Buchstaben vom Schutz als eingetragenes Warenzeichen ausgeschlossen waren (vgl. BGH GRUR 1996, 202, 203 - UHQ ; BGH GRUR 2002, 1077, 1078 - BWC ), unterliegen Buchstaben in Alleinstellung und Kombinationen denselben Maßstäben wie andere Markenformen.
  • BPatG, 12.12.2000 - 24 W (pat) 232/98  

    Voraussetzungen für die Annahme eines bösgläubigen Markenanmeldung -

  • OLG Hamburg, 05.06.2002 - 5 U 18/01  

    MPC

  • BPatG, 25.11.1997 - 24 W (pat) 85/97  

    Markenschutz - Abgrenzung der Schutzbereiche des § 3 Abs. 1 zu § 8 Abs. 2

  • BPatG, 17.07.1996 - 29 W (pat) 93/94  

    BGHZ - § 8 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 MarkenG, Beschaffenheitsangabe,

  • BPatG, 02.09.1998 - 32 W (pat) 89/97  

    Markenschutz - Geringer Schutzumfang eines nach WZG schutzfähigen vor dem

  • OLG Düsseldorf, 19.09.2001 - 27 U 18/01  

    Explorer

  • BPatG, 17.11.1998 - 24 W (pat) 135/98  

    Markenanmeldung - Anmeldegebühr bei Zeitrangverschiebung

  • BPatG, 07.10.2003 - 33 W (pat) 182/01  
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