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   BGH, 05.12.1975 - I ZB 3/75   

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https://dejure.org/1975,912
BGH, 05.12.1975 - I ZB 3/75 (https://dejure.org/1975,912)
BGH, Entscheidung vom 05.12.1975 - I ZB 3/75 (https://dejure.org/1975,912)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 1975 - I ZB 3/75 (https://dejure.org/1975,912)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Eintragung des Wortzeichens "Happy" für die Waren "Dessertspeise auf Milchbasis" in die Warenzeichenrolle - Zurückweisung einer Warenzeichenanmeldung - Fehlen der erforderlichen Entscheidungskraft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1976, 587
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.10.1972 - I ZR 147/71

    Verwechslungsgefahr im Klang und im Schriftbild zwischen "twenty" und dem

    Auszug aus BGH, 05.12.1975 - I ZB 3/75
    Zu Unrecht beruft sich die Rechtsbeschwerde insoweit auf die Gentry-Entscheidung des erkennenden Senats (GRUR 1973, 314).

    Diese Feststellung konnte das Bundespatentgericht treffen, ohne eine Verkehrsbefragung durchführen zu müssen; es handelte sich um die Verwertung allgemeinkundiger Tatsachen und allgemeiner Erfahrungssätze (vgl. BGH GRUR 1973, 314 - Gentry).

  • BGH, 19.06.1970 - I ZR 72/68

    Deutscher Sekt

    Auszug aus BGH, 05.12.1975 - I ZB 3/75
    Mit dieser Beurteilung ist das Bundespatentgericht von dem in der Rechtsprechung anerkannten Erfahrungssatz ausgegangen, daß der Verkehr nicht allein aus ausländischen Ortsangaben, sondern auch aus dem Gebrauch sonstiger fremdsprachiger Warenbezeichnungen auf die Herkunft der Ware aus dem Ausland zu schließen geneigt ist (vgl. BGH GRUR 1971, 29 = NJW 1970, 2105 - Deutscher Sekt, zu der insoweit gleichgelagerten Frage im Rahmen des § 3 UWG).
  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 105/54

    Verwechslungsgefahr für Druckschriftentitel

    Auszug aus BGH, 05.12.1975 - I ZB 3/75
    Nach den rechtsirrtumsfrei getroffenen Feststellungen des Bundespatentgerichts geht es hier aber nicht um den Fall, daß eine an sich nicht kennzeichnungskräftige Bezeichnung durch eine sprachunübliche, regelwidrige Verwendung Phantasiecharakter erhält (vgl. BGHZ 21, 85, 89 - Spiegel).
  • BGH, 07.07.1972 - I ZR 67/70

    Unterscheidungskraft der Wortverbindung "C.& C." durch Nichtgebräuchlichkeit in

    Auszug aus BGH, 05.12.1975 - I ZB 3/75
    Der erkennende Senat hat - entgegen der Meinung der Rechtsbeschwerde - auch in seiner Charme + Chic-Entscheidung (GRUR 1973, 265) nicht zum Ausdruck gebracht, daß eine Bezeichnung etwa schon allein deshalb als unterscheidungskräftig angesehen werden müßte, weil es sich nicht um eine warenbeschreibende Angabe handle.
  • BGH, 30.01.1963 - Ib ZR 183/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.12.1975 - I ZB 3/75
    Auch im vorliegenden Fall bedarf es insoweit und zu der sich weiter stellenden Frage, ob für die Anwendung des angeführten Erfahrungssatzes nicht auch bei den sonstigen fremdsprachigen Angaben näher nach ihrem sachlichen Aussagegehalt zu differenzieren sein wird (vgl. BGH GRUR 1963, 482, 484 - Hollywood Duftschaumbad, zu von der örtlichen Herkunft losgelösten Beschaffenheits- und Qualitatsangaben), keiner abschließenden Entscheidung; die Zeichenanmeldung ist schon allein deshalb zu Recht zurückgewiesen worden, weil das Bundespatentgericht ohne Rechtsverstoß das Vorliegen der erforderlichen Unterscheidungskraft für die Bezeichnung "Happy" verneint hat (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 WZG).
  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

    Steht der dem Verkehr bekannte Sinngehalt der beanspruchten Bezeichnung ihrer Eignung zur betrieblichen Herkunftsunterscheidung entgegen, so gilt das Eintragungsverbot des § 4 Abs. 2 Nr. 1 Altern. 1 WZG wie das des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG (vgl. BGH, Beschl. v. 5.12.1975 - I ZB 3/75, GRUR 1976, 587, 588 - Happy; BGH GRUR 1989, 666, 667 - Sleepover; GRUR 1995, 410 - TURBO I).
  • BPatG, 12.05.2015 - 26 W (pat) 35/13

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "BE HAPPY" - keine

    Dementsprechend seien z. B. auch die angemeldeten Marken "Happy" (BGH GRUR 1976, 587) und "HAPPINESS" (BPatG BlPMZ 2001, 155) für schutzunfähig befunden worden.

    Dass schon im Zeitpunkt der Anmeldung, im Dezember 2010, ein solches Verkehrsverständnis anzunehmen war, ergibt sich zudem aus der ebenfalls den Nahrungsmittelbereich betreffenden Entscheidung des BGH vom 5. Dezember 1975 (I ZB 3/75, GRUR 1976, 587) zum Anmeldezeichen "Happy", worin er die Feststellung des BPatG bestätigt hat, dass es im Zug der modernen Werbung liege, beim kaufenden Publikum mit Worten wie "happy" den Kaufanreiz durch Weckung subjektiver Gefühle des Glücks und der Zufriedenheit zu fördern.

  • BGH, 22.10.1987 - I ZB 9/86

    "Wie hammas denn?"; Eintragungsfähigkeit einer Redewendung

    Eine Bezeichnung ist nicht schon allein deshalb unterscheidungskräftig, weil sie nicht waren- oder dienstleistungsbeschreibend ist (BGH, Beschl. v. 5. Dezember 1975 - I ZB 3/75, GRUR 1976, 587, 588 - Happy).
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