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   BGH, 06.04.2017 - I ZB 32/16   

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https://dejure.org/2017,14957
BGH, 06.04.2017 - I ZB 32/16 (https://dejure.org/2017,14957)
BGH, Entscheidung vom 06.04.2017 - I ZB 32/16 (https://dejure.org/2017,14957)
BGH, Entscheidung vom 06. April 2017 - I ZB 32/16 (https://dejure.org/2017,14957)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1040 Abs 2 S 4 ZPO, § 1040 Abs 3 S 2 ZPO
    Schiedsgerichtsverfahren: Rechtzeitigkeit einer Rüge der Unzuständigkeit des Schiedsgerichts; Mindestanforderungen für Schiedsklauseln in Gesellschafterverträgen

  • IWW

    § 1059 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b ZPO, § ... 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 1065 Abs. 1 Satz 1, § 1062 Abs. 1 Nr. 2, § 1040 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, § 1040 Abs. 2 ZPO, § 1040 Abs. 2 Satz 4 ZPO, § 1032 ZPO, § 138 BGB, § 574 Abs. 4 Satz 3 ZPO, § 92 Abs. 2 Nr. 1, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Mindestanforderungen für Schiedsklauseln in Gesellschaftsverträgen; Rüge der Unzuständigkeit des Schiedsgerichts; Rechtzeitigkeit der Zuständigkeitsrüge

  • rewis.io

    Schiedsgerichtsverfahren: Rechtzeitigkeit einer Rüge der Unzuständigkeit des Schiedsgerichts; Mindestanforderungen für Schiedsklauseln in Gesellschafterverträgen

  • schiedsgericht.expert

    Schiedsverfahren: Rechtzeitigkeit Rüge, Wirksamkeit Schiedsklausel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 1040 Abs. 2
    Mindestanforderungen für Schiedsklauseln in Gesellschaftsverträgen; Rüge der Unzuständigkeit des Schiedsgerichts; Rechtzeitigkeit der Zuständigkeitsrüge

  • datenbank.nwb.de

    Schiedsgerichtsverfahren: Rechtzeitigkeit einer Rüge der Unzuständigkeit des Schiedsgerichts; Mindestanforderungen für Schiedsklauseln in Gesellschafterverträgen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    "Schiedsfähigkeit III″

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mindestanforderungen für Schiedsklauseln in Gesellschaftsverträgen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mindestanforderungen für Schiedsklauseln in Gesellschaftsverträgen

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit von Schiedsvereinbarungen in Personengesellschaftsverträgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SchiedsVZ 2017, 197
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.04.2009 - II ZR 255/08

    Schiedsfähigkeit II

    Auszug aus BGH, 06.04.2017 - I ZB 32/16
    ob die Anforderungen, die der Bundesgerichtshof im Urteil vom 6. April 2009 (BGHZ 180, 221 ff., insbesondere Rn. 20) an Schiedsvereinbarungen in GmbH-Gesellschaftsverträgen gestellt hat, damit diese auch Beschlussmängelstreitigkeiten erfassen können, uneingeschränkt auch für Schiedsklauseln gelten, die in Gesellschaftsverträgen von Komplementärgesellschaften personenidentischer GmbH & Co. KG enthalten sind,.

    In der Antragsschrift der Antragstellerin an das Oberlandesgericht ist ausgeführt, dass die für die GmbH & Co. KG im Jahr 1968 vereinbarte Schiedsgerichtsvereinbarung die Mindestanforderungen des Urteils vom 6. April 2009 (II ZR 255/08, BGHZ 180, 221 - Schiedsfähigkeit II) nicht erfülle.

    Weiter muss gewährleistet sein, dass alle denselben Streitgegenstand betreffenden Beschlussmängelstreitigkeiten bei einem Schiedsgericht konzentriert werden (BGHZ 180, 221 Rn. 20 - Schiedsfähigkeit II).

    Sie wurden jedoch aus den grundlegenden Maßstäben des § 138 BGB und dem Rechtsstaatsprinzip entwickelt (BGHZ 180, 221 Rn. 17 - Schiedsfähigkeit II).

    In jedem Fall müssen die Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft ebenso wie die Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung vor Benachteiligung und der Entziehung notwendigen Rechtsschutzes geschützt werden (vgl. BGHZ 180, 221 Rn. 18 - Schiedsfähigkeit II), so dass auf entsprechende Regelungen in Schiedsabreden für eine Kommanditgesellschaft grundsätzlich nicht verzichtet werden kann.

  • BGH, 29.11.2013 - LwZR 8/12

    Verurteilung zur Freistellung von Schadensersatzansprüchen wegen verzögerter

    Auszug aus BGH, 06.04.2017 - I ZB 32/16
    Im Übrigen ist die Anschlussrechtsbeschwerde auch unzulässig, weil es an der erforderlichen Beschwer fehlt (vgl. Ball in Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl., § 574 Rn. 10, § 554 Rn. 5; MünchKomm.ZPO/Lipp, 5. Aufl., § 574 Rn. 22 in Verbindung mit MünchKomm.ZPO/Krüger aaO § 554 Rn. 5; zur Anschlussrevision BGH, Urteil vom 29. November 2013 - LwZR 8/12 Rn. 24, juris).
  • BGH, 06.04.2017 - I ZB 23/16

    Schiedsvereinbarungen in Gesellschaftsverträgen von Personengesellschaften:

    Auszug aus BGH, 06.04.2017 - I ZB 32/16
    Außerdem wurden in dem gleichzeitig beim Oberlandesgericht anhängig gemachten Parallelverfahren I ZB 23/16, an dem die Antragsgegnerinnen in identischer Verfahrensrolle beteiligt sind, von den Antragstellerinnen jenes Verfahrens Kopien des Gesellschaftsvertrags der GmbH & Co. KG vom 30. Dezember 1968 und des Schiedsgerichtsvertrags gleichen Datums eingereicht.
  • BGH, 23.09.2021 - I ZB 20/21

    Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung: Verhängung von

    a) Die Zulässigkeit der Anschlussrechtsbeschwerde erfordert eine Beschwer des Anschlussrechtsbeschwerdeführers, die sich aus der angegriffenen Entscheidung ergeben muss (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2017 - I ZB 32/16, SchiedsVZ 2017, 197 Rn. 27 mwN).
  • BGH, 23.09.2021 - I ZB 13/21

    Schiedsfähigkeit IV

    bb) Der Senat hat in einem Beschluss vom 6. April 2017 ausgeführt, dass diese Anforderungen jedenfalls im Grundsatz auch für Personengesellschaften wie Kommanditgesellschaften gelten, sofern bei diesen gegenüber Kapitalgesellschaften keine Abweichungen geboten sind (I ZB 23/16, SchiedsVZ 2017, 194, Rn. 24 bis 26 - Schiedsfähigkeit III; ebenso BGH, Beschluss vom 6. April 2017 - I ZB 32/16, SchiedsVZ 2017, 197 Rn. 21 bis 23).
  • OLG München, 05.02.2018 - 34 Sch 28/16

    Widersprüchliches Verhalten im Schiedsverfahren

    Konkret das durch die Gemeinschaftsordnung (auch) für Beschlussmängelstreitigkeiten vorgegebene Schiedsverfahren vor einem ständigen Schiedsgericht ist - wie erforderlich (BGHZ 180, 221 - Schiedsfähigkeit II; BGH SchiedsVZ 2017, 197 - Schiedsfähigkeit III) - in einer dem Rechtsschutz durch staatliche Gerichte in Wohnungseigentumssachen gleichwertigen Weise ausgestaltet.
  • OLG München, 01.12.2017 - 34 SchH 12/17

    Notwendiger Inhalt einer Schiedsklausel

    Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs betreffend die Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten im Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ("Schiedsfähigkeit II" - II ZR 255/08 = BGHZ 180, 221 ff.) und im Recht der Personengesellschaft ("Schiedsfähigkeit III" - I ZB 32/16 = SchiedsVZ 2017, 197 ff.) sind hier nicht unmittelbar einschlägig.
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