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   BGH, 11.02.1999 - I ZB 33/96   

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https://dejure.org/1999,354
BGH, 11.02.1999 - I ZB 33/96 (https://dejure.org/1999,354)
BGH, Entscheidung vom 11.02.1999 - I ZB 33/96 (https://dejure.org/1999,354)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 1999 - I ZB 33/96 (https://dejure.org/1999,354)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Verwechslungsgefahr unter Einbeziehung der Ähnlichkeit der Marken und Waren sowie der Kennzeichnungskraft der Marken; Strenger Maßstab bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr bei in den Marken enthaltenen identischen Oberbegriffen; Schwächung der ...

  • Judicialis

    MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2; ; MarkenG § 107; ; MarkenG § 158 Abs. 2 Satz 2; ; MarkenG § 42 Abs. 2 Nr. 1; ; MarkenG § 90 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2
    Verwechslungsgefahr von Marken nach Ähnlichkeit in Klang, Bild oder Bedeutungsgehalt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1999, 733
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus BGH, 11.02.1999 - I ZB 33/96
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr, die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles umfassend zu erfolgen hat, impliziert eine Wechselbeziehung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke, so daß ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 22 = WRP 1998, 39 - Sabèl/Puma; WRP 1998, 1165, 1166 Tz. 17 ff. - Canon; BGH, Beschl. v. 1.10.1998 - I ZB 28/96, WRP 1999, 192, 194 - Lions; Beschl. v. 26.11.1998 - I ZB 18/96, Umdr. S. 8 - TIFFANY).

    Der unter der Geltung des Warenzeichengesetzes aufgestellte Rechtsgrundsatz (BGHZ 46, 152, 161 f. - Vitapur), wonach Drittzeichen, die nur in die Zeichenrolle eingetragen sind, aber nicht benutzt werden, bei der Prüfung bedeutsam sein können, welche Kennzeichnungskraft einem Zeichen von Hause aus zukommt, ist auch für die Prüfung der Kennzeichnungskraft einer Marke nach dem Markengesetz anzuwenden (BGH WRP 1999, 192, 194 - Lions).

    Die danach verbleibenden vier Marken können schon wegen ihrer geringen Anzahl die Annahme des Bundespatentgerichts nicht tragen (BGH WRP 1999, 192, 194 - Lions).

    a) Allerdings ist - anders als das Bundespatentgericht angenommen hat - auch unter der Geltung des Markengesetzes an dem in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (und des Reichsgerichts) seit jeher anerkannten Grundsatz festzuhalten, daß Marken auf die mit ihnen angesprochenen Verkehrskreise in klanglicher, bildlicher und begrifflicher Hinsicht wirken und deshalb die Frage der Verwechslungsgefahr auch nach der Ähnlichkeit im Klang, im (Schrift-)Bild oder im Bedeutungs-(Sinn-)Gehalt zu beantworten ist, wobei in der Regel bereits die hinreichende Übereinstimmung unter einem der genannten Gesichtspunkte für die Annahme einer Verwechslungsgefahr ausreicht (BGH WRP 1999, 192, 194 f. - Lions, m.w.N.).

    Das kann aus den vom Senat in seiner "Lions"-Entscheidung (WRP 1999, 192, 195) angeführten Gründen, auf die im Streitfall Bezug genommen wird, nicht als rechtsfehlerfrei erachtet werden.

    In nicht zu beanstandender Weise ist das Bundespatentgericht insoweit davon ausgegangen, daß zur Beurteilung der Verwechslungsgefahr auf den jeweiligen Gesamteindruck der einander gegenüberstehenden Marken abzustellen ist (st. Rspr.; zuletzt: BGH WRP 1999, 192, 195 - Lions).

    Diesen Gesichtspunkt hat der Senat geprüft; er sieht jedoch keinen Anlaß, insoweit von seiner Rechtsprechung, die auf die jeweilige Prägung des Gesamteindrucks der Marke abstellt, unabhängig davon, ob es sich um die ältere oder die jüngere Marke handelt, abzurücken (BGH, Urt. v. 4.12.1997 - I ZR 111/95, GRUR 1998, 815, 816 = WRP 1998, 755 - Nitrangin; WRP 1999, 192, 196 - Lions, m.w.N.).

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BGH, 11.02.1999 - I ZB 33/96
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr, die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles umfassend zu erfolgen hat, impliziert eine Wechselbeziehung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke, so daß ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 22 = WRP 1998, 39 - Sabèl/Puma; WRP 1998, 1165, 1166 Tz. 17 ff. - Canon; BGH, Beschl. v. 1.10.1998 - I ZB 28/96, WRP 1999, 192, 194 - Lions; Beschl. v. 26.11.1998 - I ZB 18/96, Umdr. S. 8 - TIFFANY).

    Die von der Rechtsbeschwerde vertretene weite Auslegung dieses Tatbestandsmerkmals des § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG würde, wie der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften entschieden hat, nicht den Vorgaben der Markenrechtsrichtlinie entsprechen (EuGH GRUR 1998, 387, 389 = WRP 1998, 39, 41 - Sàbel/Puma) und kann deshalb bei der Auslegung der vorerwähnten Bestimmung des Markengesetzes nicht in Betracht gezogen werden.

  • BGH, 13.07.1966 - Ib ZB 6/65

    Drittzeichen im Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BGH, 11.02.1999 - I ZB 33/96
    Der unter der Geltung des Warenzeichengesetzes aufgestellte Rechtsgrundsatz (BGHZ 46, 152, 161 f. - Vitapur), wonach Drittzeichen, die nur in die Zeichenrolle eingetragen sind, aber nicht benutzt werden, bei der Prüfung bedeutsam sein können, welche Kennzeichnungskraft einem Zeichen von Hause aus zukommt, ist auch für die Prüfung der Kennzeichnungskraft einer Marke nach dem Markengesetz anzuwenden (BGH WRP 1999, 192, 194 - Lions).
  • BGH, 04.12.1997 - I ZR 111/95

    "Nitrangin"; Prägung einer Marke im Arzneimittelbereich

    Auszug aus BGH, 11.02.1999 - I ZB 33/96
    Diesen Gesichtspunkt hat der Senat geprüft; er sieht jedoch keinen Anlaß, insoweit von seiner Rechtsprechung, die auf die jeweilige Prägung des Gesamteindrucks der Marke abstellt, unabhängig davon, ob es sich um die ältere oder die jüngere Marke handelt, abzurücken (BGH, Urt. v. 4.12.1997 - I ZR 111/95, GRUR 1998, 815, 816 = WRP 1998, 755 - Nitrangin; WRP 1999, 192, 196 - Lions, m.w.N.).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BGH, 11.02.1999 - I ZB 33/96
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr, die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles umfassend zu erfolgen hat, impliziert eine Wechselbeziehung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke, so daß ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 22 = WRP 1998, 39 - Sabèl/Puma; WRP 1998, 1165, 1166 Tz. 17 ff. - Canon; BGH, Beschl. v. 1.10.1998 - I ZB 28/96, WRP 1999, 192, 194 - Lions; Beschl. v. 26.11.1998 - I ZB 18/96, Umdr. S. 8 - TIFFANY).
  • BGH, 26.11.1998 - I ZB 18/96

    Tiffany

    Auszug aus BGH, 11.02.1999 - I ZB 33/96
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr, die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles umfassend zu erfolgen hat, impliziert eine Wechselbeziehung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke, so daß ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 22 = WRP 1998, 39 - Sabèl/Puma; WRP 1998, 1165, 1166 Tz. 17 ff. - Canon; BGH, Beschl. v. 1.10.1998 - I ZB 28/96, WRP 1999, 192, 194 - Lions; Beschl. v. 26.11.1998 - I ZB 18/96, Umdr. S. 8 - TIFFANY).
  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

    Auszug aus BGH, 11.02.1999 - I ZB 33/96
    Zwar gilt, worauf die Rechtsbeschwerde zutreffend abhebt, generell der Erfahrungssatz, daß bei kombinierten Wort-/Bildzeichen jedenfalls bei - wie vorliegend - normaler Kennzeichnungskraft des Wortbestandteils sich der Verkehr eher an dem Wort- als an dem Bildbestandteil orientiert, weil das Kennwort in der Regel die einfachste Form ist, um die Ware zu bezeichnen (BGH, Beschl. v. 29.6.1995 - I ZB 22/93, GRUR 1996, 198, 199 = WRP 1997, 443 - Springende Raubkatze, m.w.N.).
  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 37/04

    Goldhase

    Es ist kein Erfahrungssatz ersichtlich, nach dem der Verkehr (auch) bei der rein visuellen Wahrnehmung einer Wort-/Bildmarke in erster Linie die Wörter (gegebenenfalls in ihrer inhaltlichen Bedeutung), nicht jedoch den Bildbestandteil in sein Erinnerungsbild aufnimmt (vgl. BGH, Beschl. v. 11.2.1999 - I ZB 33/96, GRUR 1999, 733, 735 - LION DRIVER; BGHZ 139, 340, 348 - Lions; BGH GRUR 2000, 506, 509 - ATTACHÉ/TISSERAND; BGH, Beschl. v. 11.5.2006 - I ZB 28/04, GRUR 2006, 859 Tz. 30 = WRP 2006, 1227 - Malteserkreuz).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Denn es ist kein Erfahrungssatz ersichtlich, nach dem der Verkehr (auch) bei der rein visuellen Wahrnehmung einer Wort-/Bildmarke, um die es im gegebenen Zusammenhang allein geht, in erster Linie die Wörter (gegebenenfalls in ihrer inhaltlichen Bedeutung), nicht jedoch den Bildbestandteil in sein Erinnerungsbild aufnimmt (vgl. BGHZ 139, 340, 348 - Lions; BGH, Beschl. v. 11.2.1999 - I ZB 33/96, GRUR 1999, 733, 735 - LION DRIVER).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    bb) Bei der Feststellung des Gesamteindrucks von Wort-/Bildmarken ist regelmäßig von dem Erfahrungssatz auszugehen, daß der Wortbestandteil den Gesamteindruck prägt, weil er die einfachste Möglichkeit bietet, die Marke zu benennen (vgl. BGHZ 139, 340, 348 - Lions; BGH, Beschl. v. 11.2.1999 - I ZB 33/96, GRUR 1999, 733, 735 - LION DRIVER; BGH GRUR 2000, 506, 509 - ATTACHÉ/TISSERAND).
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