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BGH, 11.02.1999 - I ZB 33/96 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Beurteilung der Verwechslungsgefahr unter Einbeziehung der Ähnlichkeit der Marken und Waren sowie der Kennzeichnungskraft der Marken; Strenger Maßstab bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr bei in den Marken enthaltenen identischen Oberbegriffen; Schwächung der ...
- Judicialis
MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2; ; MarkenG § 107; ; MarkenG § 158 Abs. 2 Satz 2; ; MarkenG § 42 Abs. 2 Nr. 1; ; MarkenG § 90 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2
Verwechslungsgefahr von Marken nach Ähnlichkeit in Klang, Bild oder Bedeutungsgehalt - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1999, 733
Wird zitiert von ... (81) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96
Lions
Auszug aus BGH, 11.02.1999 - I ZB 33/96
Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr, die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles umfassend zu erfolgen hat, impliziert eine Wechselbeziehung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke, so daß ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 22 = WRP 1998, 39 - Sabèl/Puma; WRP 1998, 1165, 1166 Tz. 17 ff. - Canon; BGH, Beschl. v. 1.10.1998 - I ZB 28/96, WRP 1999, 192, 194 - Lions; Beschl. v. 26.11.1998 - I ZB 18/96, Umdr. S. 8 - TIFFANY).Der unter der Geltung des Warenzeichengesetzes aufgestellte Rechtsgrundsatz (BGHZ 46, 152, 161 f. - Vitapur), wonach Drittzeichen, die nur in die Zeichenrolle eingetragen sind, aber nicht benutzt werden, bei der Prüfung bedeutsam sein können, welche Kennzeichnungskraft einem Zeichen von Hause aus zukommt, ist auch für die Prüfung der Kennzeichnungskraft einer Marke nach dem Markengesetz anzuwenden (BGH WRP 1999, 192, 194 - Lions).
Die danach verbleibenden vier Marken können schon wegen ihrer geringen Anzahl die Annahme des Bundespatentgerichts nicht tragen (BGH WRP 1999, 192, 194 - Lions).
a) Allerdings ist - anders als das Bundespatentgericht angenommen hat - auch unter der Geltung des Markengesetzes an dem in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (und des Reichsgerichts) seit jeher anerkannten Grundsatz festzuhalten, daß Marken auf die mit ihnen angesprochenen Verkehrskreise in klanglicher, bildlicher und begrifflicher Hinsicht wirken und deshalb die Frage der Verwechslungsgefahr auch nach der Ähnlichkeit im Klang, im (Schrift-)Bild oder im Bedeutungs-(Sinn-)Gehalt zu beantworten ist, wobei in der Regel bereits die hinreichende Übereinstimmung unter einem der genannten Gesichtspunkte für die Annahme einer Verwechslungsgefahr ausreicht (BGH WRP 1999, 192, 194 f. - Lions, m.w.N.).
Das kann aus den vom Senat in seiner "Lions"-Entscheidung (WRP 1999, 192, 195) angeführten Gründen, auf die im Streitfall Bezug genommen wird, nicht als rechtsfehlerfrei erachtet werden.
In nicht zu beanstandender Weise ist das Bundespatentgericht insoweit davon ausgegangen, daß zur Beurteilung der Verwechslungsgefahr auf den jeweiligen Gesamteindruck der einander gegenüberstehenden Marken abzustellen ist (st. Rspr.; zuletzt: BGH WRP 1999, 192, 195 - Lions).
Diesen Gesichtspunkt hat der Senat geprüft; er sieht jedoch keinen Anlaß, insoweit von seiner Rechtsprechung, die auf die jeweilige Prägung des Gesamteindrucks der Marke abstellt, unabhängig davon, ob es sich um die ältere oder die jüngere Marke handelt, abzurücken (…BGH, Urt. v. 4.12.1997 - I ZR 111/95, GRUR 1998, 815, 816 = WRP 1998, 755 - Nitrangin; WRP 1999, 192, 196 - Lions, m.w.N.).
- EuGH, 11.11.1997 - C-251/95
SABEL
Auszug aus BGH, 11.02.1999 - I ZB 33/96
Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr, die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles umfassend zu erfolgen hat, impliziert eine Wechselbeziehung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke, so daß ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 22 = WRP 1998, 39 - Sabèl/Puma; WRP 1998, 1165, 1166 Tz. 17 ff. - Canon; BGH, Beschl. v. 1.10.1998 - I ZB 28/96, WRP 1999, 192, 194 - Lions; Beschl. v. 26.11.1998 - I ZB 18/96, Umdr. S. 8 - TIFFANY).Die von der Rechtsbeschwerde vertretene weite Auslegung dieses Tatbestandsmerkmals des § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG würde, wie der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften entschieden hat, nicht den Vorgaben der Markenrechtsrichtlinie entsprechen (EuGH GRUR 1998, 387, 389 = WRP 1998, 39, 41 - Sàbel/Puma) und kann deshalb bei der Auslegung der vorerwähnten Bestimmung des Markengesetzes nicht in Betracht gezogen werden.
- BGH, 13.07.1966 - Ib ZB 6/65
Drittzeichen im Widerspruchsverfahren
Auszug aus BGH, 11.02.1999 - I ZB 33/96
Der unter der Geltung des Warenzeichengesetzes aufgestellte Rechtsgrundsatz (BGHZ 46, 152, 161 f. - Vitapur), wonach Drittzeichen, die nur in die Zeichenrolle eingetragen sind, aber nicht benutzt werden, bei der Prüfung bedeutsam sein können, welche Kennzeichnungskraft einem Zeichen von Hause aus zukommt, ist auch für die Prüfung der Kennzeichnungskraft einer Marke nach dem Markengesetz anzuwenden (BGH WRP 1999, 192, 194 - Lions).
- BGH, 04.12.1997 - I ZR 111/95
"Nitrangin"; Prägung einer Marke im Arzneimittelbereich
Auszug aus BGH, 11.02.1999 - I ZB 33/96
Diesen Gesichtspunkt hat der Senat geprüft; er sieht jedoch keinen Anlaß, insoweit von seiner Rechtsprechung, die auf die jeweilige Prägung des Gesamteindrucks der Marke abstellt, unabhängig davon, ob es sich um die ältere oder die jüngere Marke handelt, abzurücken (BGH, Urt. v. 4.12.1997 - I ZR 111/95, GRUR 1998, 815, 816 = WRP 1998, 755 - Nitrangin; WRP 1999, 192, 196 - Lions, m.w.N.). - EuGH, 29.09.1998 - C-39/97
Canon
Auszug aus BGH, 11.02.1999 - I ZB 33/96
Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr, die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles umfassend zu erfolgen hat, impliziert eine Wechselbeziehung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke, so daß ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 22 = WRP 1998, 39 - Sabèl/Puma; WRP 1998, 1165, 1166 Tz. 17 ff. - Canon; BGH, Beschl. v. 1.10.1998 - I ZB 28/96, WRP 1999, 192, 194 - Lions; Beschl. v. 26.11.1998 - I ZB 18/96, Umdr. S. 8 - TIFFANY). - BGH, 26.11.1998 - I ZB 18/96
Tiffany
Auszug aus BGH, 11.02.1999 - I ZB 33/96
Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr, die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles umfassend zu erfolgen hat, impliziert eine Wechselbeziehung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke, so daß ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 22 = WRP 1998, 39 - Sabèl/Puma; WRP 1998, 1165, 1166 Tz. 17 ff. - Canon; BGH, Beschl. v. 1.10.1998 - I ZB 28/96, WRP 1999, 192, 194 - Lions; Beschl. v. 26.11.1998 - I ZB 18/96, Umdr. S. 8 - TIFFANY). - BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93
"Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten …
Auszug aus BGH, 11.02.1999 - I ZB 33/96
Zwar gilt, worauf die Rechtsbeschwerde zutreffend abhebt, generell der Erfahrungssatz, daß bei kombinierten Wort-/Bildzeichen jedenfalls bei - wie vorliegend - normaler Kennzeichnungskraft des Wortbestandteils sich der Verkehr eher an dem Wort- als an dem Bildbestandteil orientiert, weil das Kennwort in der Regel die einfachste Form ist, um die Ware zu bezeichnen (BGH, Beschl. v. 29.6.1995 - I ZB 22/93, GRUR 1996, 198, 199 = WRP 1997, 443 - Springende Raubkatze, m.w.N.).
- BGH, 26.10.2006 - I ZR 37/04
Goldhase
Es ist kein Erfahrungssatz ersichtlich, nach dem der Verkehr (auch) bei der rein visuellen Wahrnehmung einer Wort-/Bildmarke in erster Linie die Wörter (gegebenenfalls in ihrer inhaltlichen Bedeutung), nicht jedoch den Bildbestandteil in sein Erinnerungsbild aufnimmt (vgl. BGH, Beschl. v. 11.2.1999 - I ZB 33/96, GRUR 1999, 733, 735 - LION DRIVER; BGHZ 139, 340, 348 - Lions; BGH GRUR 2000, 506, 509 - ATTACHÉ/TISSERAND; BGH, Beschl. v. 11.5.2006 - I ZB 28/04, GRUR 2006, 859 Tz. 30 = WRP 2006, 1227 - Malteserkreuz). - BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97
ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke
Denn es ist kein Erfahrungssatz ersichtlich, nach dem der Verkehr (auch) bei der rein visuellen Wahrnehmung einer Wort-/Bildmarke, um die es im gegebenen Zusammenhang allein geht, in erster Linie die Wörter (gegebenenfalls in ihrer inhaltlichen Bedeutung), nicht jedoch den Bildbestandteil in sein Erinnerungsbild aufnimmt (vgl. BGHZ 139, 340, 348 - Lions; BGH, Beschl. v. 11.2.1999 - I ZB 33/96, GRUR 1999, 733, 735 - LION DRIVER). - BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01
URLAUB DIREKT
bb) Bei der Feststellung des Gesamteindrucks von Wort-/Bildmarken ist regelmäßig von dem Erfahrungssatz auszugehen, daß der Wortbestandteil den Gesamteindruck prägt, weil er die einfachste Möglichkeit bietet, die Marke zu benennen (vgl. BGHZ 139, 340, 348 - Lions; BGH, Beschl. v. 11.2.1999 - I ZB 33/96, GRUR 1999, 733, 735 - LION DRIVER; BGH GRUR 2000, 506, 509 - ATTACHÉ/TISSERAND).
- LG Düsseldorf, 15.03.2001 - 4 O 357/99
Namensschutz für Gebäudebezeichnungen
Wenn in die Markenrolle für gleiche oder benachbarte Warengebiete eine Reihe ähnlicher Zeichen gelangt ist, ohne daß deren Inhaber gegen weitere Anmeldungen eingeschritten sind, kann dies .nämlich ein wichtiger Fingerzeig dafür sein, daß es sich um naheliegende, verbrauchte .Wortbildungen von geringer Originalität handelt(vgl. BGHZ 46, 152 - Vitapur; GRUR 1990, 367, 368 - alpi/Alba Moda; GRUR 1999, 241 - 243 - Lions; GRUR 1999, 586, 587 - White Lion; GRUR 1999, 733, 734 - LION DRIVER).Denn diese einzig nahekommende Verwendung des Kennzeichens "Skylight" hat jedenfalls mit dem Verkauf und der Vermietung von Immobilien nichts zu tun und dieses Zeichen könnte für sich allein die Kennzeichnungskraft der Klagemarke auch gar nicht mindern (vgl. hierzu BGH, GRUR 1999, 241 - 243 - Lions; GRÜR 1999, 586, 587 - White Lion; GRUR 1999, 733, 734 - LION DRIVER) .
Diese klangliche Ähnlichkeit der zu vergleichenden Zeichen ergibt sich daraus, daß der Bildbestandteil der angegriffenen Marke der akustischen Wahrnehmung nicht zugänglich ist, es sich bei der angegriffenen Marke um eine reine Dienstleistungsmarke handelt Und hier die Möglichkeit besteht, daß die- in der angegriffenen Marke identisch enthaltene Bezeichnung "Skylight" im Gespräch mit Kunden, jedenfalls aber im Gespräch unter Interessenten verwendet wird, so daß insoweit allein die mündliche Benennung der angegriffenen Marke von Bedeutung ist {vgl. hierzu BGH, GRUR 241, 24-4 - Lions; GRUR 1999, 733, 735 - LION DRIVER).
- BPatG, 06.12.2001 - 25 W (pat) 106/01 4.) Vorliegend kommt im Hinblick auf die sich gegenüberstehenden Markenformen einer Bild- und Wortbildmarke allein eine Verwechslungsgefahr wegen bildlicher oder begrifflicher Ähnlichkeit, nicht jedoch wegen klanglicher Verwechslungsgefahr in Betracht (vgl BGH GRUR 1999, 241, 243 - Lions;… Fezer Markenrecht, 3. Aufl, § 14 Rdn 202;… Althammer/Ströbele, MarkenR, 6. Aufl, § 9 Rdn 123; missverständlich BGH MarkenR 1999, 295, 296 - Schlüssel), während bei der Gegenüberstellung von Wort-(Bild)marken und reinen Wortmarken auch auf die klangliche Verwechslungsgefahr abzustellen ist (vgl zB BGH GRUR 1999, 733 - LION DRIVER) und diese sogar meistens im Vordergrund steht.
Denn es ist nicht zu verkennen, dass je nach dem Grad der Ähnlichkeit und der Prägung durch die maßgeblichen Bestandteile auch die weiteren Markenteile eine verwechslungsmindernde Bedeutung entfalten können, zumal sich ein Teil des Verkehrs ohnehin weiterhin am Gesamtzeichen orientieren wird (vgl BPatG GRUR 1998, 821, 823 Tumarol / DURA-DOL Mundipharma;… Althammer/Ströbele, MarkenG, 6. Aufl, § 9 Rdn 177 mit weiteren Hinweisen; vgl zur verwechslungsfördernden Bedeutung auch BGH GRUR 1999, 733, 735 - LION DRIVER; Ingerl/Rohnke MarkenG, 1998, § 14 Rdn 366 und Rdn 378).
Es ist aber nach ständiger Rechtsprechung kein Erfahrungssatz ersichtlich, nach dem der Verkehr auch bei der visuellen Wahrnehmung einer Wort/Bildmarke in erster Linie die Wörter (gegebenenfalls in ihrer inhaltlichen Bedeutung), nicht jedoch den Bildbestandteil in sein Erinnerungsbild aufnimmt (so auch BGH MarkenR 1999, 57, 60 - Lions; BGH GRUR 1999, 733, 735 - LION DRIVER; BGH MarkenR 2000, 140, 144 - ATTACHÉ / TISSERAND;… Althammer/Ströbele, MarkenG, 6. Aufl, § 9 Rdn 194;… Fezer Markenrecht, 3. Aufl, § 14 Rdn 202, aber auch Rdn 194 zu dem angeblichen Erfahrungssatz vorrangig erinnerter Wortbegriffe).
- OLG Hamburg, 20.03.2002 - 5 U 29/01 Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr der sich gegenüberstehenden Zeichen, die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles umfassend zu erfolgen hat, besteht eine Wechselbeziehung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH WRP 00, 743, 744 - IMMUNINE/IMUKIN; BGH WRP 99, 1041, 1042 - Schüssel; EuGH GRUR 98, 387, 389 - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 98, 922, 923 - Canon; BGH WRP 99, 928, 930 - Canon II; BGH GRUR 99, 241, 243 - Lions; BGH GRUR 99, 245, 246 - LIBERO; BGH GRUR 99, 733, 734 - LION DRIVER).
Denn es ist kein Erfahrungssatz ersichtlich, nach dem der Verkehr (auch) bei der rein visuellen Wahrnehmung einer Wort-/Bildmarke in erster Linie die Wörter (gegebenenfalls mit ihrer inhaltlichen Bedeutung), nicht jedoch den Bildbestandteil in sein Erinnerungsbild aufnimmt (BGH GRUR 99, 733, 734 - LION DRIVER).
- BPatG, 31.05.2000 - 29 W (pat) 87/99 Jedenfalls lassen diese Umstände den Schluß auf eine Kennzeichnungsschwäche der Marke in ihrer Gesamtheit und - sofern aus dem Wortbestandteil isoliert Rechte abgeleitet werden sollen - auf einen äußerst geringen Schutzumfang dieses Bestandteils zu (vgl. dazu BGH GRUR 67, 246, 251 "Vitapur"; GRUR 1999, 733, 734 "LION DRIVER"; GRUR 1999, 241, 243 "Lions";… Althammer/Ströbele/Klaka, Markengesetz, 5. Aufl., § 9 Rn. 121, 122), so daß schon ein relativ geringer Abstand ausreicht, um Verwechslungen zu verhindern.
Weichen - wie im vorliegenden Fall wegen der stark unterschiedlichen graphischen Ausgestaltung und des zusätzlichen Wortbestandteils "WARE" in der angegriffenen Marke - die Marken in ihrer Gesamtheit betrachtet voneinander ab, so kann trotzdem eine Verwechslungsgefahr bestehen, wenn übereinstimmende oder ähnliche Markenbestandteile den Gesamteindruck der Kombinationsmarken prägen (vgl. BGH GRUR 1996, 198, 199 "Springende Raubkatze"; GRUR 1996, 406 "Juwel"; GRUR 1999, 733, 735 "LION DRIVER"; MarkenR 2000, 20, 21 "RAUSCH/ELFI RAUCH").
Zwar bedient sich der Verkehr bei mündlicher Benennung von Wort-Bildmarken in aller Regel des Wortbestandteils als kürzester und einfachster Bezeichnung (vgl. BGH GRUR 1999, 733, 735 "LION DRIVER"; BGH GRUR 1996, 198, 199 "Springende Raubkatze").
- BPatG, 29.03.2000 - 29 W (pat) 134/99 Diese Umstände lassen den Schluß auf eine Kennzeichnungsschwäche zu (vgl. dazu BGH GRUR 67, 246, 251 "Vitapur"; GRUR 1999, 733, 734 "LION DRIVER"; GRUR 1999, 241, 243 "Lions";… Althammer/Ströbele/Klaka, Markengesetz, 5. Aufl., § 9 Rn. 121, 122).
Weichen - wie im vorliegenden Fall - die Marken in ihrer Gesamtheit betrachtet voneinander ab, so kann trotzdem eine Verwechslungsgefahr bestehen, wenn übereinstimmende oder ähnliche Markenbestandteile den Gesamteindruck der Kombinationsmarken prägen (vgl. BGH GRUR 1996, 198, 199 "Springende Raubkatze"; GRUR 1996, 406 "Juwel"; GRUR 1999, 733, 735 "LION DRIVER"; MarkenR 2000, 20, 21 "RAUSCH/ELFI RAUCH").
Zwar bedient sich der Verkehr bei mündlicher Benennung von Wort-Bildmarken in aller Regel des Wortbestandteils als kürzester und einfachster Bezeichnung (vgl. BGH GRUR 1999, 733, 735 "LION DRIVER"; BGH GRUR 1996, 198, 199 "Springende Raubkatze").
- BPatG, 23.08.2011 - 33 W (pat) 526/10
Markenbeschwerdeverfahren - "SCORPION BODO'S FINEST (Wort-Bild-Marke) / …
In solchen Fällen geht der Bundesgerichtshof davon aus, dass die Graphik beim schriftbildlichen Vergleich eine den Gesamteindruck prägende Bedeutung habe, weil "Wort- und Bildbestandteile dem Sinngehalt nach gleichsam symbiotisch vereint" und sich dem visuellen Erinnerungsbild einprägen würden (vgl. BGH WRP 1999, 192 (195) - Lions/PATRIC LION; BGH GRUR 1999, 733 - Lions/LION DRIVER). - OLG Düsseldorf, 03.12.2013 - 20 U 162/12 Aus dieser Perspektive ist die Zeichenähnlichkeit nach der Ähnlichkeit in Schriftbild, Klang und Bedeutung zu bestimmen, wobei schon eine klangliche Ähnlichkeit allein die Annahme einer Verwechselungsgefahr rechtfertigen kann (…EuGH, a.a.O., Tz 27, 28 - Lloyd;… Ingerl/Rohnke, a.a.O. Rn. 809; Senat, MMR 2004, 491 - mobell.de), wenn auf dem in Rede stehenden Gebiet die Möglichkeit besteht, dass die Bezeichnungen im Gespräch mit Kunden - auch mit sonstigen Geschäftspartnern - sowie im Gespräch zwischen Interessenten verwendet werden, so dass insoweit allein die mündliche Benennung der Zeichen von Bedeutung ist (vgl. hierzu auch BGH, GRUR 1999, 241, 244 - Lions; GRUR 1999, 733, 735 - LION DRIVER).
- OLG Hamburg, 10.02.2003 - 5 U 192/01
Ichthyol/Ethyol II
- OLG München, 26.09.2019 - 6 U 1091/19
Nichtigerklärung der für Dienstleistung Werbung beanspruchten Marke einer …
- BPatG, 24.03.2003 - 30 W (pat) 111/02
- BPatG, 29.03.2000 - 29 W (pat) 67/99
- BPatG, 29.03.2000 - 29 W (pat) 218/99
- BPatG, 12.06.2002 - 29 W (pat) 220/00
Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation - …
- BPatG, 02.02.2005 - 29 W (pat) 293/02
- BPatG, 18.10.2000 - 29 W (pat) 242/99
- BPatG, 27.07.2000 - 25 W (pat) 180/99
- BPatG, 11.10.2000 - 29 W (pat) 361/99
- OLG Hamburg, 14.04.2005 - 5 U 85/04
Weingarten Eden/Eden
- LG Düsseldorf, 31.08.2000 - 4 O 446/99
Ansprüche auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Schadensersatz wegen …
- BPatG, 16.09.2013 - 27 W (pat) 76/12
Markenbeschwerdeverfahren - "ZOOM (Wort-Bild-Marke)/ZOOM" - zur rechtserhaltenden …
- BPatG, 10.05.2011 - 27 W (pat) 137/10
Markenbeschwerdeverfahren - "DUX (Wort-Bild-Marke)/DOC"S" - Wort-Bild-Marke …
- OLG Köln, 14.01.2000 - 6 U 61/99
Verwechslungs- und Verwässerungsgefahr im Markenrecht - Tosca
- BPatG, 04.11.2003 - 33 W (pat) 131/02
- BPatG, 24.07.2002 - 29 W (pat) 21/01
Normale Kennzeichnungskraft "sprechender Zeichen" bei …
- BPatG, 11.09.2013 - 28 W (pat) 46/12
Markenbeschwerdeverfahren - "ElecDESIGN (Wort-Bild-Marke)/Elac" - zur …
- BPatG, 27.06.2007 - 26 W (pat) 74/04
- BPatG, 30.03.2004 - 24 W (pat) 139/03
- BPatG, 18.11.2002 - 30 W (pat) 157/00
- LG Düsseldorf, 12.03.2002 - 4a O 415/01
Anspruch auf Unterlassung des Vertriebs eines Schals wegen Bestehens einer …
- BPatG, 08.03.2005 - 24 W (pat) 316/03
- BPatG, 17.06.2003 - 24 W (pat) 114/02
- LG Düsseldorf, 12.03.2002 - 4a O 425/01
Anspruch auf Unterlassung des Vertriebs eines Schals bei Verwechslungsgefahr mit …
- BPatG, 12.06.2002 - 29 W (pat) 376/00
- BPatG, 30.09.2013 - 28 W (pat) 30/12
Markenbeschwerdeverfahren - "phoenix generators (Wort-Bild-Marke)/PHOENIX" - …
- LG Düsseldorf, 22.02.2000 - 4 O 234/99
SABO
- BPatG, 22.06.2005 - 32 W (pat) 219/04
- BPatG, 15.06.2005 - 29 W (pat) 63/03
- BPatG, 16.03.2004 - 24 W (pat) 107/03
- BPatG, 06.05.2003 - 24 W (pat) 94/01
- BPatG, 19.06.2002 - 29 W (pat) 291/00
- BPatG, 09.01.2002 - 29 W (pat) 211/00
- BPatG, 14.02.2001 - 29 W (pat) 34/00
- BPatG, 04.10.2000 - 29 W (pat) 77/99
- BPatG, 16.08.2000 - 28 W (pat) 66/00
- BPatG, 31.05.2005 - 27 W (pat) 406/03
- BPatG, 22.02.2005 - 24 W (pat) 329/03
- BPatG, 04.03.2004 - 25 W (pat) 121/02
- BPatG, 10.06.2003 - 24 W (pat) 182/02
- BPatG, 10.06.2003 - 24 W (pat) 177/02
- BPatG, 10.02.2003 - 30 W (pat) 22/02
- BPatG, 21.10.2002 - 30 W (pat) 192/01
- BPatG, 06.08.2002 - 24 W (pat) 95/01
- BPatG, 07.02.2002 - 25 W (pat) 86/01
- BPatG, 19.04.2001 - 25 W (pat) 23/00
- BPatG, 14.11.2000 - 24 W (pat) 282/99
- BPatG, 04.10.2000 - 29 W (pat) 214/99
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