Rechtsprechung
   BGH, 01.07.2010 - I ZB 35/09   

Volltextveröffentlichungen (12)

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Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
    Kein Schutz für "Labermarken” - Slogans mit langen Wortfolgen können häufig nicht als Marke eingetragen werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wortreiche Marken

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Längere Wortfolgen sind mangels Unterscheidungskraft regelmäßig nicht als Marke eintragbar

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  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kein Markenrechtsschutz für längere Wortfolgen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Unterscheidungskraft für nicht prägnanten und langen Werbeslogan

  • lto.de (Kurzinformation)

    Mehrzeiligen und wenig prägnanten Wortfolgen fehlt regelmäßig die Unterscheidungskraft

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • GRUR 2010, 935
  • MIR 2010, Dok. 119



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Wird zitiert von ... (96)  

  • BPatG, 05.07.2012 - 30 W (pat) 92/10  
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die von der Marke erfassten Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. EuGH GRUR 2008, 608, 611 Rn. 66 f. - EUROHYPO; BGH GRUR 2010, 825, 826 Rn. 13 - Marlene-Dietrich-Bildnis II; GRUR 2010, 935 Rn. 8 - Die Vision; GRUR 2006, 850, 854 Rn. 18 - FUSSBALL WM 2006).

    Das ist insbesondere bei allgemein warenanpreisenden Ausdrücken oder Wortfolgen anzunehmen, bei denen - ohne dass eine warenbeschreibende Sachangabe im engeren Sinne vorliegt - ein auf die Ware bezogener Sinngehalt so stark im Vordergrund steht, dass der Gedanke fern liegt, es könnte sich - über eine Werbeaussage hinaus - um einen Herkunftshinweis handeln (vgl. BGH GRUR 2010, 935 Rn. 9 - Die Vision; GRUR 2009, 778 Rn. 12 - Willkommen im Leben; GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2000, 720, 721 - Unter Uns; GRUR 2000, 323, 324 - Partner with the Best).

    Bei sloganartigen Wortfolgen ist der BGH davon ausgegangen, dass neben beschreibenden Angaben auch Wörter und Wortfolgen, die ausschließlich als werbewirksame Anpreisungen oder Werbeaussagen allgemeiner Art wirken, nicht unterscheidungskräftig sind, weil sie nicht als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Waren/Dienstleistungen aufgefasst werden (vgl. BGH GRUR 2001, 735, 736 - Test it.; GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2001, 1047, 1048 - LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; GRUR 2009, 949, 950 Rn. 12 - My World; GRUR 2010, 935 Rn. 9 - Die Vision; EuGH GRUR 2004, 1027 Rn. 34, 35 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; GRUR 2010, 228 Rn. 57 - Vorsprung durch Technik).

  • BGH, 08.03.2012 - I ZB 13/11  

    Neuschwanstein

    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und die Waren oder Dienstleistungen damit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Januar 2010 C 398/08, Slg. 2010, I 535 = GRUR 2010, 228 Rn. 33 Audi/HABM [Vorsprung durch Technik]; BGH, Beschluss vom 1. Juli 2010 I ZB 35/09, GRUR 2010, 935 Rn. 8 = WRP 2010, 1254 Die Vision).
  • BPatG, 29.11.2012 - 30 W (pat) 522/11  
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die von der Marke erfassten Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. EuGH GRUR 2008, 608, 611 Rn. 66 f. - EUROHYPO; BGH GRUR 2010, 825, 826 Rn. 13 - Marlene-Dietrich-Bildnis II; GRUR 2010, 935 Rn. 8 - Die Vision; GRUR 2006, 850, 854 Rn. 18 - FUSSBALL WM 2006).
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