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   BGH, 30.04.2008 - I ZB 4/07   

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https://dejure.org/2008,2357
BGH, 30.04.2008 - I ZB 4/07 (https://dejure.org/2008,2357)
BGH, Entscheidung vom 30.04.2008 - I ZB 4/07 (https://dejure.org/2008,2357)
BGH, Entscheidung vom 30. April 2008 - I ZB 4/07 (https://dejure.org/2008,2357)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Stattgabe einer Beschwerde ohne mündliche Verhandlung trotz eines entsprechenden Hilfsantrages des Rechtsmittelführers als Verletzung des rechtlichen Gehörs des Rechtsmittelgegners; Nichtberücksichtigung eines erheblichen und substantiierten Sachvortrages mit besonderer ...

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; MarkenG § 69 Nr. 1; ; MarkenG § 83 Abs. 3 Nr. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "alphaCAM"; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Entscheidung des Bundespatentgerichts ohne mündliche Verhandlung

  • rechtsportal.de

    "alphaCAM"; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Entscheidung des Bundespatentgerichts ohne mündliche Verhandlung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AlphaCAM

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung: Rechtliches Gehör?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2008, 731
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BGH, 30.04.2008 - I ZB 4/07
    a) Art. 103 Abs. 1 GG garantiert den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie Gelegenheit haben, sich zu dem der gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern, und dass das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (BVerfGE 86, 133, 144; BVerfG NJW-RR 2004, 1710, 1712).

    Erst wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von besonderer Bedeutung ist, nicht eingeht, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfGE 86, 133, 146).

  • BGH, 10.04.2007 - I ZB 15/06

    MOON

    Auszug aus BGH, 30.04.2008 - I ZB 4/07
    Darauf, ob die Rügen durchgreifen, kommt es für die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde nicht an (st. Rspr.; BGH, Beschl. v. 10.4.2007 - I ZB 15/06, GRUR 2007, 628 Tz. 7 = WRP 2007, 788 - MOON).
  • BVerfG, 11.05.2004 - 1 BvR 363/04

    Versagung der Prozesskostenhilfe für Unterhaltsansprüche der Mutter eines

    Auszug aus BGH, 30.04.2008 - I ZB 4/07
    a) Art. 103 Abs. 1 GG garantiert den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie Gelegenheit haben, sich zu dem der gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern, und dass das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (BVerfGE 86, 133, 144; BVerfG NJW-RR 2004, 1710, 1712).
  • BPatG, 23.11.2006 - 25 W (pat) 211/02
    Auszug aus BGH, 30.04.2008 - I ZB 4/07
    Der hiergegen gerichteten Beschwerde der Widersprechenden hat das Bundespatentgericht stattgegeben (BPatG, Beschl. v. 23.11.2006 - 25 W (pat) 211/02, juris).
  • BGH, 19.01.2006 - I ZB 77/05

    Zur Verletzung des rechtlichen Gehörs im markenrechtlichen Verfahren vor dem

    Auszug aus BGH, 30.04.2008 - I ZB 4/07
    Ein derartiger Hilfsantrag ist zulässig (BGH, Beschl. v. 19.1.2006 - I ZB 77/05, MarkenR 2006, 346, 347 = Mitt. 2006, 450; Fezer/Grabrucker, Handbuch der Markenpraxis, Bd. 1 1. Teil Kap. 2 Abschnitt 3 Rdn. 398).
  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

    Auszug aus BGH, 30.04.2008 - I ZB 4/07
    Erhalten die Verfahrensbeteiligten in dem erforderlichen Umfang Gelegenheit zur Stellungnahme, ist, auch wenn die im Gesetz vorgeschriebene mündliche Verhandlung nicht stattfindet, nicht das Grundrecht, sondern allein das Verfahrensrecht verletzt (BGHZ 102, 338, 341 f.).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 5/00

    "BachBlüten Ohrkerze"; Versagung rechtlichen Gehörs durch Entscheidung ohne

    Auszug aus BGH, 30.04.2008 - I ZB 4/07
    Anders verhält es sich aber, wenn ein Verfahrensbeteiligter davon ausgehen kann, eine Entscheidung werde dem Verfahrensrecht entsprechend nicht ohne mündliche Verhandlung ergehen (vgl. BGH, Beschl. v. 28.8.2003 - I ZB 5/00, GRUR 2003, 1067, 1068 = WRP 2003, 1444 - BachBlüten Ohrkerze).
  • BGH, 24.11.1999 - I ZB 17/97

    IMMUNINE/IMUKIN; rechtserhaltende Benutzung einer Marke durch Verwendung in einem

    Auszug aus BGH, 30.04.2008 - I ZB 4/07
    Es braucht deshalb auch nicht entschieden zu werden, inwieweit der Einwand des Rechtsmissbrauchs im Widerspruchsverfahren zu berücksichtigen ist (vgl. hierzu auch: BGH, Beschl. v. 24.11.1999 - I ZB 17/97, GRUR 2000, 890, 892 = WRP 2000, 743 - IMMUNINE/IMUKIN).
  • BGH, 29.07.2009 - I ZB 83/08

    ATOZ III

    Darauf, ob die Rügen durchgreifen, kommt es für die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde nicht an (BGH, Beschl. v. 30.4. 2008 - I ZB 4/07, GRUR 2008, 731 Tz. 8 = WRP 2008, 1110 - alphaCAM).
  • BGH, 27.10.2011 - I ZB 23/11

    Simca

    Das ist etwa dann der Fall, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer entscheidungserheblichen Frage nicht eingeht (vgl. BVerfGE 86, 133, 145 f.; BGH, Beschluss vom 30. April 2008 - I ZB 4/07, GRUR 2008, 731 Rn. 18 = WRP 2008, 1110 - alphaCAM).
  • OLG München, 17.11.2011 - 29 U 3496/11

    Urheberrechtsverletzung: Internationale Zuständigkeit für einen Auskunftsanspruch

    Erst wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von besonderer Bedeutung ist, nicht eingeht, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich nicht hinreichend substantiiert war (vgl. BVerfG NJW 2009, 1585, Rn. 36; BGH GRUR 2008, 731, Rn. 18 - alphaCAM jeweils m. w. N.).
  • BGH, 07.07.2011 - I ZB 68/10

    Medicus. log

    Von der Versagung des rechtlichen Gehörs ist erst auszugehen, wenn das Gericht auf einen wesentlichen Kern des Vortrags eines Beteiligten zu einer entscheidungserheblichen Frage nicht eingeht (vgl. BVerfGE 86, 133, 145 f.; BGH, Beschluss vom 30. April 2008 - I ZB 4/07, GRUR 2008, 731 Rn. 18 = WRP 2008, 1110 - alphaCAM).
  • OLG Köln, 09.09.2022 - 19 Sch 13/22
    Von der Versagung des rechtlichen Gehörs ist erst auszugehen, wenn das Gericht auf einen wesentlichen Kern des Vortrags eines Beteiligten zu einer entscheidungserheblichen Frage nicht eingeht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.05.1992 - 1 BvR 986/91, juris; BGH, Beschluss vom 30.04.2008 - I ZB 4/07, juris).

    Von der Versagung des rechtlichen Gehörs ist erst auszugehen, wenn das Gericht auf einen wesentlichen Kern des Vortrags eines Beteiligten zu einer entscheidungserheblichen Frage nicht eingeht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.05.1992 - 1 BvR 986/91, juris; BGH, Beschluss vom 30.04.2008 - I ZB 4/07, juris).

  • BGH, 17.08.2011 - I ZB 98/10

    akustilon

    aa) Die Bestimmungen des Art. 103 Abs. 1 GG und des § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG garantieren den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern, und dass das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (BVerfGE 86, 133, 145 f.; BVerfG, NJW-RR 2004, 1710, 1712; BGH, Beschluss vom 30. April 2008 - I ZB 4/07, GRUR 2008, 731 Rn. 11 = WRP 2008, 1110 - alphaCAM).
  • BGH, 14.04.2011 - I ZA 21/10

    Markenbeschwerdeverfahren: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Verweigerung

    Erst wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von besonderer Bedeutung ist, nicht eingeht, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfGE 86, 133, 146; BGH, Beschluss vom 30. April 2008 - I ZB 4/07, GRUR 2008, 731 Rn. 18 = WRP 2008, 1110 - alphaCAM).
  • OLG München, 15.05.2009 - AR (K) 7/09

    Zahlungsklagen aus Gaslieferungsverträgen bei behaupteter Unbilligkeit des

    Erst wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von besonderer Bedeutung ist, nicht eingeht, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen (vgl. BVerfG, a. a. O.; BGH GRUR 2008, 731 - alphaCAM Tz. 18 m. w. N.).
  • BGH, 03.12.2009 - IX ZB 88/08

    Berücksichtigung der Gegenglaubhaftmachung des Schuldners durch das Gericht im

    Es war nicht verpflichtet, sich in den Gründen seiner Entscheidung mit jedem Vorbringen der Beteiligten ausdrücklich zu befassen (vgl. BVerfGE 86, 133, 146; BGH, Beschl. v. 30. April 2008 - I ZB 4/07, GRUR 2008, 731, 732 Rn. 18).
  • OLG Köln, 26.08.2022 - 19 Sch 17/22
    Von der Versagung des rechtlichen Gehörs ist erst auszugehen, wenn das Gericht auf einen wesentlichen Kern des Vortrags eines Beteiligten zu einer entscheidungserheblichen Frage nicht eingeht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.05.1992 - 1 BvR 986/91, juris; BGH, Beschluss vom 30.04.2008 - I ZB 4/07, juris).
  • BPatG, 22.03.2018 - 23 W (pat) 42/16

    Widerruf eines Patents mit der Bezeichnung "Isolierschicht-Bipolartransistor"

  • BPatG, 15.09.2011 - 25 W (pat) 33/10

    Anforderungen an das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr zwischen den Marken

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