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   BGH, 26.01.1989 - I ZB 4/88   

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https://dejure.org/1989,659
BGH, 26.01.1989 - I ZB 4/88 (https://dejure.org/1989,659)
BGH, Entscheidung vom 26.01.1989 - I ZB 4/88 (https://dejure.org/1989,659)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 1989 - I ZB 4/88 (https://dejure.org/1989,659)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Eintragungsfähigkeit des Begriffs "conductor" als Wortzeichen für (aufgezeichnete) Computerprogramme - Freihaltebedürfnis bei Beschaffenheitsangaben - Eintragungsfähigkeit eines fremdsprachigen Begriffs, der die Beschaffenheit beschreibt - Gebräuchlichkeit des Begriffes ...

  • JurPC-Archiv

    Conductor als Warenzeichen für Software

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WZG § 4 Abs. 2
    "Conductor"; Eintragungsfähigkeit eines Begriffs als Warenzeichen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2624
  • NJW-RR 1989, 1310 (Ls.)
  • MDR 1989, 787
  • GRUR 1989, 421
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.11.1987 - I ZB 1/87

    "RIGIDITE"; Eintragbarkeit fremdsprachlicher Bestimmungsangaben

    Auszug aus BGH, 26.01.1989 - I ZB 4/88
    2 WZG fallen können, wenn sie in jener Sprache die Bedeutung einer Angabe über die Beschaffenheit oder die Bestimmung der Ware haben (BGH, Beschl. v. 26.11.1987 - I ZB 1/87, GRUR 1988, 379 - RIGIDITE).
  • BGH, 21.06.1990 - I ZB 11/89

    "NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke

    Bei der - bislang offengelassenen - Prüfung des Freihaltebedürfnisses im Sinne des Art. 6 quinquies Abschn. B Nr. 2 Altern. 2 PVÜ kann der von der Markeninhaberin dargestellten weltweiten Registrierung ihres Zeichens, insbesondere in englischsprachigen Ländern, eine Bedeutung zukommen, die einem Freihaltebedürfnis an der beanspruchten Bezeichnung indiziell entgegensteht (vgl. BGH, Beschl. v. 26.11.1987 - I ZB 1/87, GRUR 1988, 379, 380 - RIGIDITE; Beschl. v. 26.1.1989 - I ZB 4/88, GRUR 1989, 421, 422 - Conductor).
  • BGH, 18.03.1999 - I ZB 27/96

    HOUSE OF BLUES

    b) Auch dem Umstand, daß es sich bei dem angemeldeten Zeichen um eine Wortfolge der englischen Sprache handelt, die nach dem Vorbringen der Anmelderin in Ländern des englischen Sprachraums, und zwar sowohl in den Vereinigten Staaten von Amerika als auch im Vereinigten Königreich, zugunsten des Rechtsvorgängers der Anmelderin eingetragen ist, hat das Bundespatentgericht nicht die gebotene Beachtung geschenkt (vgl. zur indiziellen Bedeutung derartiger Eintragungen für die Frage des Freihaltebedürfnisses BGH, Beschl. v. 26.11.1987 - I ZB 1/87, GRUR 1988, 379, 380 - RIGIDITE I; Beschl. v. 26.1.1989 - I ZB 4/88, GRUR 1989, 421, 422 - Conductor; GRUR 1990, 517 - SMARTWARE; Beschl. v. 21.6.1990 - I ZB 11/89, GRUR 1991, 136, 137 f. - NEW MAN; GRUR 1996, 771, 772 - THE HOME DEPOT).
  • BGH, 07.06.1996 - I ZB 10/94

    "THE HOME DEPOT"; Freihaltebedürfnis an einer fremdsprachigen Wortfolge

    Das Bundespatentgericht hat bei seiner Beurteilung unberücksichtigt gelassen, daß es sich bei dem angemeldeten Zeichen um eine englischsprachige Wortfolge handelt, die, wie die Anmelderin nachgewiesen hat, sowohl im Vereinigten Königreich als auch in den Vereinigten Staaten von Amerika zu ihren Gunsten als Marke eingetragen ist (vgl. zur indiziellen Bedeutung derartiger ausländischer Eintragungen: BGH, Beschl. v. 26.11.1987 - I ZB 1/87, GRUR 1988, 379, 380 - RIGIDITE I; Beschl. v. 26.1.1989 - I ZB 4/88, GRUR 1989, 421, 422 - Conductor; Beschl. v. 22.3.1990 - I ZB 2/89, GRUR 1990, 517 - SMARTWARE; Beschl. v. 21.6.1990 - I ZB 11/89, GRUR 1991, 136, 137 - NEW MAN; Beschl. v. 27.5.1993 - I ZB 7/91, GRUR 1993, 746 - Premiere).
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