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BGH, 23.01.1997 - I ZB 43/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Zweitinstanzlicher Prozessbevollmächtigter - Korrespondenzanwalt - Überprüfung der Berufungsbegründungsfrist
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 85 Abs. 2
Prozeßbevollmächtigter muß Korrespondenzanwalt überwachen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 824
- VersR 1997, 508
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.07.1994 - VIII ZB 26/94
Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts im Hinblick auf die …
Auszug aus BGH, 23.01.1997 - I ZB 43/96
Denn nach feststehender Rechtsprechung gehört bei solchen Prozeßhandlungen, deren Vornahme ihrer Art nach mehr als nur einen geringen Aufwand an Zeit und Mühe erfordert, wie dies regelmäßig bei Rechtsmittelbegründungen der Fall ist, zu den anwaltlichen Pflichten, daß der Anwalt außer dem Datum des Fristablaufs auch eine sogenannte Vorfrist notieren zu lassen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 6.7.1994 - VIII ZB 26/94, BGHR ZPO § 233 - Fristenkontrolle 37, m.w.N.).
- BGH, 29.06.1999 - VI ZB 18/99
Kein Verschulden für Fristversäumnis bei Nichtbeachtung von …
Auch bei einer solchen Abrede verbleibt die eigentliche Verantwortung für die Einhaltung der Berufungsbegründungsfrist bei dem Berufungsanwalt (BGH, Beschluß vom 23. Januar 1997 - I ZB 43/96 - NJW-RR 1997, 824).