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   BGH, 16.06.2016 - I ZB 58/15   

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https://dejure.org/2016,25707
BGH, 16.06.2016 - I ZB 58/15 (https://dejure.org/2016,25707)
BGH, Entscheidung vom 16.06.2016 - I ZB 58/15 (https://dejure.org/2016,25707)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 2016 - I ZB 58/15 (https://dejure.org/2016,25707)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 756 Abs 1 ZPO, § 766 Abs 1 S 1 ZPO, § 398 Abs 1 BGB
    Zwangsvollstreckung bei Zug um Zug Verurteilung: Schadenersatz gegen Abtretung einer Fondsbeteiligung; Erfordernis der Zustimmung Dritter; Bestimmtheit der geschuldeten Gegenleistung

  • IWW

    § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 ZPO, § ... 575 ZPO, § 766 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 802a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 802c ZPO, § 802f Abs. 1 ZPO, § 756 Abs. 1 ZPO, § 293 BGB, § 294 BGB, § 398 Satz 1 BGB, § 145 BGB, §§ 164, 167 BGB, §§ 293, 294 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Erinnerung nach der Verurteilung des Schuldner zur Zahlung von Schadensersatz Zug um Zug gegen Abtretung aller Ansprüche aus der Beteiligung des Gläubigers an einem Investmentfonds; Hinreichende Bestimmtheit der in der Übertragung einer ...

  • Betriebs-Berater

    Übertragung einer Fondsbeteiligung - Zwangsvollstreckung bei Zug-um-Zug Verurteilung

  • rewis.io

    Zwangsvollstreckung bei Zug um Zug Verurteilung: Schadenersatz gegen Abtretung einer Fondsbeteiligung; Erfordernis der Zustimmung Dritter; Bestimmtheit der geschuldeten Gegenleistung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 756 Abs. 1; ZPO § 766 Abs. 1 S. 1
    Unzulässigkeit einer Erinnerung nach der Verurteilung des Schuldner zur Zahlung von Schadensersatz Zug um Zug gegen Abtretung aller Ansprüche aus der Beteiligung des Gläubigers an einem Investmentfonds; Hinreichende Bestimmtheit der in der Übertragung einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Zwangsvollstreckung gegen Mittelverwendungskontrolleur bei Verurteilung zu Schadensersatz Zug um Zug gegen Abtretung aller Ansprüche aus der Beteiligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schadensersatz Zug um Zug gegen Abtre-tung einer Fondsbeteiligung - und die Zwangsvollstreckung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abgabe der Vermögensauskunft -und die Erinnerung gegen die Ladung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zahlung von Schadensersatz Zug um Zug gegen Abtretung aller Ansprüche aus der Beteiligung an einem Investmentfonds

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Übertragung einer Fondsbeteiligung - Zwangsvollstreckung bei Zug-um-Zug Verurteilung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vollstreckung einer Zug-um-Zug zu bewirkenden Leistung des Gläubigers

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vollstreckung einer Zug-um-Zug-Entscheidung

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 3455
  • ZIP 2016, 1797
  • ZIP 2016, 67
  • MDR 2016, 1228
  • WM 2016, 1699
  • BB 2016, 2114
  • NZG 2016, 1153
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.12.2011 - XI ZR 295/11

    Schadensersatz bei Kapitalanlagegeschäft: Rückabwicklung einer mittelbaren

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - I ZB 58/15
    Bei der Frage, ob in Bezug auf die Zug-um-Zug-Verurteilung das Angebot des Gläubigers auf Übertragung der Fondsbeteiligung ausreicht und dies auch dann gilt, wenn diese Übertragung von der Zustimmung Dritter abhängig ist, handelt es sich vielmehr um eine materiell-rechtliche Frage, die im Erkenntnisverfahren vom Prozessgericht zu beantworten ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2009 - II ZR 15/08, NJW 2010, 1077 Rn. 29; Beschluss vom 6. Juli 2010 - XI ZB 40/09, NJW-RR 2010, 1295 Rn. 14; Beschluss vom 20. Dezember 2011 - XI ZR 295/11, juris Rn. 1).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stehen etwaige gesellschaftsrechtliche Schwierigkeiten bei der Übertragung der Fondsbeteiligung der Verurteilung zur Zahlung von Schadensersatz Zug um Zug gegen Übertragung aller Ansprüche aus der Fondsbeteiligung nicht entgegen, weil diese Schwierigkeiten in den Risikobereich des schadensersatzpflichtigen Beklagten und nicht in denjenigen des geschädigten Klägers fallen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2007 - III ZR 214/06, juris Rn. 3; Urteil vom 10. Juli 2012 - XI ZR 295/11, juris Rn. 1).

  • BGH, 29.09.1993 - XII ZB 97/93

    Rechtsmittelinteresse bei nicht vollstreckungsfähigem Auskunftsanspruch

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - I ZB 58/15
    Der Gerichtsvollzieher kann dem Schuldner die Gegenleistung daher nur dann in einer den Annahmeverzug begründenden Weise anbieten, wenn diese im Vollstreckungstitel so bestimmt bezeichnet ist, dass festgestellt werden kann, ob die angebotene Leistung mit der bezeichneten Leistung übereinstimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 1993 - XII ZB 97/93, NJW 1993, 3206, 3207; Beschluss vom 7. Juli 2005 - I ZB 7/05, WM 2005, 1954, 1955).
  • BGH, 07.07.2005 - I ZB 7/05

    Berücksichtigung von Einwendungen betreffend die Zug-um-Zug zu erbringende

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - I ZB 58/15
    Der Gerichtsvollzieher kann dem Schuldner die Gegenleistung daher nur dann in einer den Annahmeverzug begründenden Weise anbieten, wenn diese im Vollstreckungstitel so bestimmt bezeichnet ist, dass festgestellt werden kann, ob die angebotene Leistung mit der bezeichneten Leistung übereinstimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 1993 - XII ZB 97/93, NJW 1993, 3206, 3207; Beschluss vom 7. Juli 2005 - I ZB 7/05, WM 2005, 1954, 1955).
  • BGH, 07.12.2009 - II ZR 15/08

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - I ZB 58/15
    Bei der Frage, ob in Bezug auf die Zug-um-Zug-Verurteilung das Angebot des Gläubigers auf Übertragung der Fondsbeteiligung ausreicht und dies auch dann gilt, wenn diese Übertragung von der Zustimmung Dritter abhängig ist, handelt es sich vielmehr um eine materiell-rechtliche Frage, die im Erkenntnisverfahren vom Prozessgericht zu beantworten ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2009 - II ZR 15/08, NJW 2010, 1077 Rn. 29; Beschluss vom 6. Juli 2010 - XI ZB 40/09, NJW-RR 2010, 1295 Rn. 14; Beschluss vom 20. Dezember 2011 - XI ZR 295/11, juris Rn. 1).
  • BGH, 20.04.2009 - AnwZ (B) 103/08

    Zuständiges Gericht für Einwände gegen die Vollstreckung einer Geldbuße nach §

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - I ZB 58/15
    Das Beschwerdegericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass der Schuldner sich mit der Erinnerung gegen die Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft wenden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2009 - AnwZ (B) 103/08, NJW-RR 2009, 1581 Rn. 8).
  • BGH, 28.11.2007 - III ZR 214/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zurechnung von

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - I ZB 58/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stehen etwaige gesellschaftsrechtliche Schwierigkeiten bei der Übertragung der Fondsbeteiligung der Verurteilung zur Zahlung von Schadensersatz Zug um Zug gegen Übertragung aller Ansprüche aus der Fondsbeteiligung nicht entgegen, weil diese Schwierigkeiten in den Risikobereich des schadensersatzpflichtigen Beklagten und nicht in denjenigen des geschädigten Klägers fallen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2007 - III ZR 214/06, juris Rn. 3; Urteil vom 10. Juli 2012 - XI ZR 295/11, juris Rn. 1).
  • BGH, 21.12.2010 - X ZR 122/07

    Werkvertrag: Überschreitung einer Kostenangabe auf Grund unzutreffender Angabe

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - I ZB 58/15
    Die Zug-um-Zug-Einschränkung muss daher so bestimmt sein, dass sie ihrerseits zum Gegenstand einer Leistungsklage gemacht werden könnte (BGH, Urteil vom 21. Dezember 2010 - X ZR 122/07, NJW 2011, 989 Rn. 32).
  • BGH, 11.04.2013 - I ZB 61/12

    Zwangsräumung eines Hausgrundstücks: Anforderungen an die Bestimmtheit des

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - I ZB 58/15
    Dagegen können mit der Erinnerung keine materiell-rechtlichen Einwendungen gegen den durch den Vollstreckungstitel rechtskräftig zuerkannten Anspruch geltend gemacht werden (BGH, Beschluss vom 11. April 2013 - I ZB 61/12, NJW 2013, 2287 Rn. 20 mwN).
  • BGH, 06.07.2010 - XI ZB 40/09

    Zulässigkeit der Berufung im Prozess über die Rückabwicklung einer

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - I ZB 58/15
    Bei der Frage, ob in Bezug auf die Zug-um-Zug-Verurteilung das Angebot des Gläubigers auf Übertragung der Fondsbeteiligung ausreicht und dies auch dann gilt, wenn diese Übertragung von der Zustimmung Dritter abhängig ist, handelt es sich vielmehr um eine materiell-rechtliche Frage, die im Erkenntnisverfahren vom Prozessgericht zu beantworten ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2009 - II ZR 15/08, NJW 2010, 1077 Rn. 29; Beschluss vom 6. Juli 2010 - XI ZB 40/09, NJW-RR 2010, 1295 Rn. 14; Beschluss vom 20. Dezember 2011 - XI ZR 295/11, juris Rn. 1).
  • BGH, 23.10.2019 - I ZB 60/18

    Vertretung eines nicht prozessfähigen Schuldners durch einen

    Die Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft (§ 802f Abs. 1 ZPO) ist Teil des Verfahrens zur Abnahme der Vermögensauskunft und damit Teil der Zwangsvollstreckung (BGH, Beschluss vom 16. Juni 2016 - I ZB 58/15, NJW 2016, 3455 Rn. 9).
  • BGH, 11.12.2019 - AnwZ (Brfg) 50/19

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Der Schuldner kann gemäß § 766 ZPO Erinnerung einlegen, wenn er seine Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft bestreitet (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2016 - I ZB 58/15, ZIP 2016, 1797 Rn. 8 f.; Zöller/Seibel, ZPO, 32. Aufl., § 802f Rn. 25), gegen die Anordnung der Eintragung gemäß § 882d ZPO Widerspruch erheben, sich mit der Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO gegen die der Vollstreckung zugrundeliegende titulierte Forderung wenden oder bei Dringlichkeit einstweiligen Rechtsschutz in Anspruch nehmen.
  • OLG Brandenburg, 23.02.2022 - 4 U 111/21

    Anspruch auf Vergütung für Reinigungsarbeiten; Nachweise über die Zahlung des

    Die Zug-um-Zug-Einschränkung muss daher so bestimmt sein, dass sie ihrerseits zum Gegenstand einer Leistungsklage gemacht werden könnte (BGH, Beschluss vom 16.06.2016 - I ZB 58/15 - Rn. 20; ebenso schon: BGH, Urteil vom 18.09.1992 - V ZR 86/91 - Rn. 13).
  • OLG Saarbrücken, 28.04.2022 - 4 U 91/21

    Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung wegen einer fehlgeschlagenen

    Die Zug-um-Zug-Einschränkung muss daher so bestimmt sein, dass sie ihrerseits zum Gegenstand einer Leistungsklage gemacht werden könnte (BGH, Beschluss vom 16.07.2016 - I ZB 58/15, juris Rn. 20).

    Wie das Landgericht zutreffend und insoweit von der Berufung nicht angegriffen ausgeführt hat, kann die Forderung bereits anhand der persönlichen Angaben des Gläubigers identifiziert werden, ohne dass eine Verwechslungsgefahr besteht, wenn der Gläubiger Alleininhaber der dem Schuldner als Gegenleistung angebotenen Beteiligung und nicht Inhaber weiterer Beteiligungen ist (BGH, Beschluss vom 16.07.2016 - I ZB 58/15, juris Rn. 21).

  • LG Neuruppin, 24.02.2021 - 2 T 30/21

    Berechtigung einzelner Miterben zur Geltendmachung einer zum Nachlass gehörenden

    Die Ladung des Schuldners zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft (§ 802 f Abs. 1 ZPO) ist Teil des Verfahrens zur Abnahme der Vermögensauskunft und damit Teil der Zwangsvollstreckung (BGH, Beschluss vom 16.6.2016 - I ZB 58/15, NJW 2016, 3455 Rn. 9, m. w. N.).

    Mit der Terminsladung zur Abgabe der Vermögensauskunft beginnt das Verfahren der Vollstreckungsmaßnahme "Abgabe der Vermögensauskunft" (vgl. BGH, Beschluss vom 16.6.2016 - I ZB 58/15, NJW 2016, 3455 Rn. 9).

  • OLG Köln, 13.10.2023 - 4 W 31/23

    Unterlassung der Verwendung einer notariellen Niederschrift über die

    Der Urkundsnotar hat im Rahmen seines Vorbescheides vom 28. Juli 2023 (S. 6 f, Bl. 1456 f d.LG-A.) auf die höchstrichterliche Rechtsprechung hingewiesen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2016 - I ZB 58/15, WM 2016, 1699 Rn. 14), wonach es für die Herbeiführung des Annahmeverzugs hinsichtlich der (Rück-)Abtretung von Investmentfondsanteilen genügt, wenn der Gläubiger dem Schuldner die Schließung eines entsprechenden Vertrages anträgt (§ 145 BGB), der Gerichtsvollzieher dem Schuldner im Namen und mit Vollmacht des Gläubigers (§§ 164, 167 BGB) ein solches Angebot macht und der Schuldner dieses Angebot ablehnt.
  • OLG München, 09.04.2020 - 19 U 2358/19

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Erkrankung, Berufung, Grundschuld, Frist,

    Dieser Einwand betrifft das bei der Zwangsvollstreckung zu beobachtende Verfahren und wäre von der Klägerin daher mit der Erinnerung geltend zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2016 - I ZB 58/15, Rn. 11 KG Berlin, Urteil vom 03. Februar 1989 - 7 U 3866/88).
  • LG Siegen, 10.01.2020 - 4 T 197/19
    Soweit sich der Schuldner in dem Schreiben vom 14.11.2019 gegen die Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft gewehrt hat, ist dies als Vollstreckungserinnerung gem. § 766 Abs. 1 ZPO auszulegen, da die Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft mit dieser angefochten werden kann (vgl. BGH, NJW 2016, 3455, juris Rn. 9) und der Schuldner sogar ausdrücklich eine Vollstreckungserinnerung eingelegt hat.
  • LG Stuttgart, 22.03.2018 - 19 T 26/18

    Zwangsvollstreckung wegen rückständiger Rundfunkbeiträge: Rechtsbehelf gegen die

    Ein Schuldner kann sich mittels der Vollstreckungserinnerung nach § 766 Abs. 1 ZPO somit gegen die Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft richten (vgl. BGH NJW 2016, 3455).
  • LG Stuttgart, 12.04.2018 - 19 T 486/17

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckungserinnerung gegen die Ladung zum

    Ein Schuldner kann sich mittels der Vollstreckungserinnerung nach § 766 Abs. 1 ZPO somit gegen die Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft richten (vgl. BGH NJW 2016, 3455).
  • LG Memmingen, 12.12.2019 - 22 O 1993/18

    Keine Haftung der Audi AG für den von der VW AG hergestellten Motor EA 189 (hier:

  • LG Hamburg, 28.11.2018 - 310 O 47/18

    Diesel-Abgasskandal: Rückabwicklung eines Vertrages über den Kauf eines Porsche

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