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   BGH, 21.06.2018 - I ZB 58/17   

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https://dejure.org/2018,34929
BGH, 21.06.2018 - I ZB 58/17 (https://dejure.org/2018,34929)
BGH, Entscheidung vom 21.06.2018 - I ZB 58/17 (https://dejure.org/2018,34929)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 2018 - I ZB 58/17 (https://dejure.org/2018,34929)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit bei Tätigkeit seiner Ehegattin als Sekretärin der den Gegner vor diesem Richter vertretenden Rechtsanwaltskanzlei; Besorgnis der unzulässigen Einflussnahme des Prozessbevollmächtigten des Gegners auf die Ehefrau und ...

  • Anwaltsblatt

    § 42 ZPO
    Besorgnis der Befangenheit: Kanzleisekretärin ist Ehefrau des Richters

  • rewis.io

    Richterablehnung: Tätigkeit der Ehefrau des Richters in der von der Gegenseite beauftragten Rechtsanwaltskanzlei

  • ra.de
  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Besorgnis der Befangenheit bei Richter, dessen Ehefrau Sekretärin in der gegnerischen Anwaltskanzlei ist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    ZPO § 42 Abs. 2
    Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit bei Tätigkeit seiner Ehegattin als Sekretärin der den Gegner vor diesem Richter vertretenden Rechtsanwaltskanzlei; Besorgnis der unzulässigen Einflussnahme des Prozessbevollmächtigten des Gegners auf die Ehefrau und ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ehegattin arbeitet als Sekretärin in Anwaltskanzlei: Richter befangen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Ehefrau des Richters

  • lto.de (Kurzinformation)

    Befangenheit

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 42 ZPO
    Besorgnis der Befangenheit: Kanzleisekretärin ist Ehefrau des Richters

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Frau des Richters im Sekretariat der Anwaltskanzlei einer Partei beschäftigt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Besorgnis der Befangenheit bei Beschäftigung der Ehefrau des Richters bei Rechtsanwalt des Prozessgegners - Begründete Befürchtung der Einflussnahme auf Richter

Besprechungen u.ä. (3)

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Befangenheit: Tätigkeit der Ehefrau des Richters als Sekretärin bei einem der Parteivertreter

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 42 ZPO
    Besorgnis der Befangenheit: Kanzleisekretärin ist Ehefrau des Richters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ehegattin arbeitet in Rechtsanwaltskanzlei: Richter befangen! (IBR 2018, 720)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 516
  • MDR 2018, 1522
  • MDR 2019, 83
  • FamRZ 2019, 128
  • AnwBl 2019, 47
  • AnwBl Online 2019, 1
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11

    Richterablehnung wegen Tätigkeit dessen Ehegatten in der von der Gegenseite

    Auszug aus BGH, 21.06.2018 - I ZB 58/17
    So hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden kann, wenn sein Ehegatte als Rechtsanwalt in der Kanzlei tätig ist, die den Gegner vor diesem Richter vertritt (BGH, Beschluss vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 9 bis 11).

    Auch wenn grundsätzlich davon auszugehen ist, dass Richter über jene innere Unabhängigkeit und Distanz verfügen, die sie befähigen, unvoreingenommen und objektiv zu entscheiden, ist es einer Partei in einem solchen Fall nicht zuzumuten, darauf zu vertrauen, dass eine unzulässige Einflussnahme durch den Gegner unterbleiben wird, und den Richter erst dann abzulehnen, wenn dies doch geschieht und ihr das bekannt wird (BGH, NJW 2012, 1890 Rn. 11).

  • BGH, 20.11.2017 - IX ZR 80/15

    Richterablehnung nach Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde:

    Auszug aus BGH, 21.06.2018 - I ZB 58/17
    Dabei kommen nur objektive Gründe in Betracht, die aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder der Unabhängigkeit des abgelehnten Richters aufkommen lassen (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 5; Beschluss vom 13. Januar 2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022 Rn. 9; Beschluss vom 20. November 2017 - IX ZR 80/15, juris Rn. 3).
  • BGH, 28.03.2017 - RiZ(R) 1/15

    Richterdienstgerichtliches Verfahren: Befangenheitsablehnung bei Mitwirkung eines

    Auszug aus BGH, 21.06.2018 - I ZB 58/17
    RR 2011, 136 Rn. 7; MünchKomm.ZPO/Stackmann aaO § 42 Rn. 6 und 14; BeckOK.ZPO/Vossler, Stand 1. März 2018, § 42 Rn. 7), die vom Gericht in ihrer Gesamtheit zu würdigen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 28. März 2017 - RiZ (R) 1/15, NJW-RR 2017, 1021 Rn. 8; Zöller/Vollkommer, ZPO, 32. Aufl., § 42 Rn. 9; Saenger/Bendtsen, ZPO, 7. Aufl., § 42 Rn. 12).
  • BGH, 13.01.2016 - VII ZR 36/14

    Ablehnung eines Richters am BGH wegen öffentlicher Äußerungen auf einer

    Auszug aus BGH, 21.06.2018 - I ZB 58/17
    Dabei kommen nur objektive Gründe in Betracht, die aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder der Unabhängigkeit des abgelehnten Richters aufkommen lassen (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 5; Beschluss vom 13. Januar 2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022 Rn. 9; Beschluss vom 20. November 2017 - IX ZR 80/15, juris Rn. 3).
  • BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvR 615/11

    Offensichtlich unhaltbare Zurückweisung eines Richterablehnungsgesuchs verletzt

    Auszug aus BGH, 21.06.2018 - I ZB 58/17
    Tatsächliche Befangenheit oder Voreingenommenheit ist nicht erforderlich; es genügt schon der "böse Schein", das heißt der mögliche Eindruck mangelnder Objektivität (BVerfG, NJW 2012, 3228 [juris Rn. 13]).
  • BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10

    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst;

    Auszug aus BGH, 21.06.2018 - I ZB 58/17
    Dabei kommen nur objektive Gründe in Betracht, die aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder der Unabhängigkeit des abgelehnten Richters aufkommen lassen (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 5; Beschluss vom 13. Januar 2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022 Rn. 9; Beschluss vom 20. November 2017 - IX ZR 80/15, juris Rn. 3).
  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 210/09

    Ablehnung einer Gerichtsperson: Non liquet hinsichtlich der Glaubhaftmachung der

    Auszug aus BGH, 21.06.2018 - I ZB 58/17
    Maßgeblich sind stets die besonderen Umstände des Einzelfalls (BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2003 - II ZB 31/02, NJW 2004, 163 f. [juris Rn. 8]; Beschluss vom 21. Oktober 2010 - V ZB 210/09, NJW-.
  • BGH, 15.12.1994 - I ZR 121/92

    "Oxygenol II" - Gleichartigkeit von Mitteln zur Desinfektion und

    Auszug aus BGH, 21.06.2018 - I ZB 58/17
    Das durch die Vorschriften über die Richterablehnung geschützte Vertrauen in die Unvoreingenommenheit, Objektivität (vgl. BVerfGE 108, 122, 126 [juris Rn. 25]) und Neutralität (vgl. BVerfGE 89, 28, 36 [juris Rn. 29]; BGH, Urteil vom 15. Dezember 1994 - I ZR 121/92, NJW 1995, 1678 [juris Rn. 32]) kann vielmehr auch dann maßgeblich beeinträchtigt werden, wenn aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei zu besorgen ist, dass der Prozessbevollmächtigte der Gegenpartei über einen bei ihm beschäftigten Ehepartner des Richters Einfluss ausübt, der nicht in der Vermittlung von rechtlichen Argumenten, sondern etwa darin besteht, dem Richter die Bedeutung eines Prozessgewinns für das Ansehen oder den wirtschaftlichen Erfolg der Kanzlei nahezubringen.
  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes; Besetzung des

    Auszug aus BGH, 21.06.2018 - I ZB 58/17
    Allerdings ist das Beschwerdegericht zutreffend davon ausgegangen, dass allein der Umstand des Duzens noch nicht die Besorgnis rechtfertigt, zwischen dem Richter und dem Anwalt der Gegenseite bestehe eine der Unvoreingenommenheit des Richters entgegenstehende nahe persönliche Beziehung (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - IX ZB 60/06, NJW-RR 2007, 776).
  • BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03

    Selbstablehnung des Richters Jentsch begründet

    Auszug aus BGH, 21.06.2018 - I ZB 58/17
    Das durch die Vorschriften über die Richterablehnung geschützte Vertrauen in die Unvoreingenommenheit, Objektivität (vgl. BVerfGE 108, 122, 126 [juris Rn. 25]) und Neutralität (vgl. BVerfGE 89, 28, 36 [juris Rn. 29]; BGH, Urteil vom 15. Dezember 1994 - I ZR 121/92, NJW 1995, 1678 [juris Rn. 32]) kann vielmehr auch dann maßgeblich beeinträchtigt werden, wenn aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei zu besorgen ist, dass der Prozessbevollmächtigte der Gegenpartei über einen bei ihm beschäftigten Ehepartner des Richters Einfluss ausübt, der nicht in der Vermittlung von rechtlichen Argumenten, sondern etwa darin besteht, dem Richter die Bedeutung eines Prozessgewinns für das Ansehen oder den wirtschaftlichen Erfolg der Kanzlei nahezubringen.
  • BGH, 20.10.2003 - II ZB 31/02

    Mitwirkung des Ehegatten eines Rechtsmittelrichters

  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

  • BGH, 06.07.2021 - II ZR 97/21

    Selbstablehnung von Richtern am BGH: Besorgnis der Befangenheit wegen Mitwirkung

    Dabei kommen nur objektive Gründe in Betracht, die aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder der Unabhängigkeit des Richters aufkommen lassen (BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 5, vom 20. November 2017 - IX ZR 80/15, ZInsO 2018, 547 Rn. 3 und vom 21. Juni 2018 - I ZB 58/17, NJW 2019, 516 Rn. 10).

    Solche Zweifel können sich aus einer besonderen Beziehung des Richters zum Gegenstand des Rechtsstreits oder zu den Parteien ergeben (BGH, Beschlüsse vom 15. März 2011 - II ZR 237/09, WM 2011, 812 Rn. 2 und vom 21. Juni 2018, aaO).

    Maßgeblich sind die besonderen Umstände des Einzelfalls, die in ihrer Gesamtheit zu würdigen sind (BGH, Beschluss vom 21. Juni 2018, aaO mwN).

    d) Schließlich begründet auch der Umstand, dass der Richter am Bundesgerichtshof Bo.  sich mit den Beklagten zu 5, zu 9 und zu 10 duzt, ohne zusätzliche, hier nicht ersichtliche Anhaltspunkte nicht die Besorgnis, es bestehe eine nahe persönliche Beziehung zu diesen Beklagten, die den Richter daran hindere, das Vorbringen des Klägers im vorliegenden Rechtsstreit unvoreingenommen zur Kenntnis zu nehmen und zu würdigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2006 - IX ZB 60/06, NJW-RR 2007, 776 Rn. 8 und vom 21. Juni 2018 - I ZB 58/17, NJW 2019, 516 Rn. 19; OLG Hamm, NJW-RR 2012, 1209, 1210).

  • BGH, 27.02.2020 - III ZB 61/19

    Begründung der Besorgnis der Befangenheit durch Entscheidung des abgelehnten

    Die Kosten eines erfolgreichen, d.h. zulässigen und begründeten Rechtsmittels wären dagegen solche des Rechtsstreits gewesen, so dass eine Kostenentscheidung im Rechtsmittelverfahren selbst nicht veranlasst gewesen wäre ( vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juni 2018 - I ZB 58/17, juris Rn. 20 und vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, juris Rn. 12; Heinrich aaO mwN).
  • BGH, 09.02.2023 - I ZR 142/22

    Begründete Besorgnis der Befangenheit; Zuvorige Mitwirkung der Ehefrau des

    Dabei kommen nur objektive Gründe in Betracht, die aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder der Unabhängigkeit des abgelehnten Richters aufkommen lassen (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022 [juris Rn. 9]; Beschluss vom 20. November 2017 - IX ZR 80/15, juris Rn. 3; Beschluss vom 21. Juni 2018 - I ZB 58/17, NJW 2019, 516 [juris Rn. 10]).

    Solche Zweifel können sich aus dem Verhalten des Richters innerhalb oder außerhalb des konkreten Rechtsstreits, aus einer besonderen Beziehung des Richters zum Gegenstand des Rechtsstreits oder zu Prozessbeteiligten (vgl. BGH, NJW 2019, 516 [juris Rn. 10] mwN) oder - wie vorliegend - aus nahen persönlichen Beziehungen zwischen an derselben Sache beteiligten Richtern ergeben.

  • KG, 24.09.2020 - 2 U 93/19

    Erteilung der Konzession für ein kommunales Stromnetz: Umfang der gerichtlichen

    Das Ausreichen eines "bösen Scheins" befreit nämlich lediglich von dem kaum zu führenden Nachweis, dass die Entscheidungsperson tatsächlich befangen sei (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 25. Juli 2012 - 2 BvR 615/11, NJW 2012, 3228, Rn. 13 nach juris; BGH, Beschluss vom 21. Juni 2018 - I ZB 58/17, MDR 2018, 1522, Rn. 10 nach juris).
  • BVerwG, 09.01.2024 - 2 VR 9.23
    Maßgeblich sind die besonderen Umstände des Einzelfalls, die in ihrer Gesamtheit zu würdigen sind (BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 2 C 35.18 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 87 Rn. 6; BGH, Beschlüsse vom 21. Juni 2018 âEURŒ- I ZB 58/17 - NJW 2019, 516 Rn. 10 und vom 6. Juli 2021 - II ZR 97/21 - NJW-RR 2021, 1360 Rn. 5 m. w. zahlr.
  • OLG Saarbrücken, 17.11.2023 - 4 W 23/23

    Kein Ablehnungsgesuch aus taktischen Gründen!

    Dabei kommen nur objektive Gründe in Betracht, die aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder der Unabhängigkeit des Richters aufkommen lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 21.06.2018 - I ZB 58/17NJW 2019, 516 - 517 m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 29.09.2022 - 2 W 47/22

    Besorgnis der Befangenheit bei Beschäftigung der Frau des Richters bei einer

    Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Richter über jene innere Unabhängigkeit und Distanz verfügen, die sie befähigen, unvoreingenommen und objektiv zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 21. Juni 2018 - I ZB 58/17, juris Rn. 14).

    Zweifel an der Unparteilichkeit oder der Unabhängigkeit des abgelehnten Richters können sich zum einen aus dem Verhalten des Richters innerhalb oder außerhalb des konkreten Rechtsstreits sowie aus einer besonderen Beziehung des Richters zum Gegenstand des Rechtsstreits oder zu Prozessbeteiligten ergeben (BGH, Beschluss vom 21. Juni 2018 - I ZB 58/17, juris Rn. 10).

  • VG Sigmaringen, 27.03.2020 - 5 K 3036/19

    Eilantrag eines Umweltverbands gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für

    Ein besonderes persönliches Näheverhältnis kann abgeleitet aus dem bloßen Duzverhältnis nicht angenommen werden (vgl. dazu nur BGH, Beschluss vom 21.06.2018 - I ZB 58/17 -, NJW 2019, 516; Vollkommer, in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 42 ZPO, Rn. 13).
  • BGH, 19.11.2020 - V ZB 59/20

    Besorgnis der Befangenheit durch Bestehen einer engen langjährigen Freundschaft

    Das ist etwa dann anzunehmen, wenn die Ehefrau des Richters in der Kanzlei des Prozessbevollmächtigten einer Partei als Rechtsanwältin (vgl. Senat, Beschluss vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 9 u. 11) oder als Sekretärin (BGH, Beschluss vom 21. Juni 2018 - I ZB 58/17, NJW 2019, 516 Rn. 13 ff.) tätig ist, oder wenn der Richter über die Berufung einer Partei gegen ein durch seine Ehefrau als Einzelrichterin erlassenes Urteil zu entscheiden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 - III ZB 61/19, MDR 2020, 625 Rn. 13).
  • OLG Karlsruhe, 01.07.2020 - 8 U 14/20

    Richterliche Anzeige von möglichen Ablehnungsgründen wegen Besorgnis der

    a) Wegen Besorgnis der Befangenheit findet die Ablehnung nur statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen (§ 42 Abs. 2 ZPO , s. hierzu und zum Folgenden BGH, Beschluss vom 21. Juni 2018 - I ZB 58/17 -, Rn. 10, juris).

    Ist die Ehegattin als Sekretärin einer solchen Rechtsanwaltskanzlei tätig, müssen Umstände hinzukommen, aufgrund welcher die Besorgnis besteht, dass der Prozessbevollmächtigte des Gegners auf die Ehefrau und diese wiederum auf den Richter unzulässig Einfluss nimmt (BGH, Beschluss vom 21.06.2018 - I ZB 58/17, NJW 2019, 516 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2022 - 3 S 2225/22

    Richterablehnung wegen Tätigkeit des Ehegatten bei der beklagten Behörde

  • KG, 17.04.2023 - 10 W 52/23

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters im Zivilverfahren wegen Bescheidung

  • KG, 15.11.2023 - 10 W 195/23

    Fremdsprachige Urkunden sind nicht unbeachtlich!

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.07.2023 - VerfGH 39/23

    Verfassungsbeschwerde betreffend ein Ablehnungsverfahren gegen einen

  • OLG Celle, 07.03.2023 - 17 WF 32/23

    Ablehnungsrecht kann verfahrensübergreifend verloren gehen!

  • OLG München, 13.02.2019 - 34 SchH 2/18

    Erfolgreicher Befangenheitsantrag einer Schiedsrichterin

  • LG Düsseldorf, 10.05.2019 - 25 T 273/19

    Zum Misstrauen gegen die Unparteilichkeit

  • OLG Köln, 09.06.2023 - 26 WF 68/23
  • LG Nürnberg-Fürth, 04.05.2020 - 11 Ns 951 Js 162580/19

    Begründete Selbstanzeige bei zeitgleichem Verstoß gegen die Wartepflicht für

  • LG Düsseldorf, 18.04.2019 - 25 T 273/19
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