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   BGH, 10.10.2002 - I ZB 7/02   

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https://dejure.org/2002,8505
BGH, 10.10.2002 - I ZB 7/02 (https://dejure.org/2002,8505)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2002 - I ZB 7/02 (https://dejure.org/2002,8505)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2002 - I ZB 7/02 (https://dejure.org/2002,8505)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Markenrecht - Verwechslungsgefahr - Markenidentität - Schutz der Widerspruchsmarke - Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde - Begründungszwang - Anforderungen an die Begründung

  • Judicialis

    MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2; ; MarkenG § 83 Abs. 3 Nr. 6

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2 § 83 Abs. 3 Nr. 6
    Anforderungen an die Begründung im Verfahren vor den Patentgerichten.

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.07.1999 - I ZB 48/96

    SLICK 50; Rechtsbeschwerde gegen teilweise Löschung einer Marke

    Auszug aus BGH, 10.10.2002 - I ZB 7/02
    Hierfür genügt es, daß ein im Gesetz aufgeführter, die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde eröffnender Verfahrensmangel gerügt wird (BGH, Beschl. v. 1.7.1999 - I ZB 48/96, GRUR 2000, 53 - SLICK 50, m.w.N.).

    Dem Erfordernis einer Begründung ist deshalb schon dann genügt, wenn die Entscheidung zu jedem selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmittel Stellung nimmt, das ein Verfahrensbeteiligter vorgetragen hat (BGH GRUR 2000, 53 - SLICK 50, m.w.N.).

  • BPatG, 07.08.2006 - 25 W (pat) 73/04

    Gegenstandswert für Widerspruchs-Beschwerdeverfahren

    Seit Einführung des Euro werden - soweit ersichtlich - ebenso regelmäßig 50.000 EUR, also etwa der doppelte Gegenstandswert ohne Angabe von Gründen für die außerordentliche Erhöhung festgesetzt (vgl. I ZB 7/02 vom 10.10.2002 - MAGNUM - oder I ZB 2/04 vom 24.02.2005 - MEY / Ella May).
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