Weitere Entscheidungen unten: BGH, 17.08.2010 | BGH, 11.02.2010

Rechtsprechung
   BGH, 28.04.2010 - I ZB 7/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5514
BGH, 28.04.2010 - I ZB 7/10 (https://dejure.org/2010,5514)
BGH, Entscheidung vom 28.04.2010 - I ZB 7/10 (https://dejure.org/2010,5514)
BGH, Entscheidung vom 28. April 2010 - I ZB 7/10 (https://dejure.org/2010,5514)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 45 Abs 1 ZPO
    Richterablehnungsverfahren: Mitwirkung eines abgelehnten Richters; Anforderungen an die Darlegung der Befangenheitsgründe - Anwaltszwang

  • Wolters Kluwer

    Missbräuchliche Erhebung eines Ablehnungsgesuches eines Verfügungsklägers gegen den Vorsitzenden Richter

  • rewis.io

    Richterablehnungsverfahren: Mitwirkung eines abgelehnten Richters; Anforderungen an die Darlegung der Befangenheitsgründe - Anwaltszwang

  • ra.de
  • rewis.io

    Richterablehnungsverfahren: Mitwirkung eines abgelehnten Richters; Anforderungen an die Darlegung der Befangenheitsgründe - Anwaltszwang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 78 Abs. 1 S. 3
    Missbräuchliche Erhebung eines Ablehnungsgesuches eines Verfügungsklägers gegen den Vorsitzenden Richter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 360 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 07.08.1997 - 11 B 18.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Richterablehnung, missbräuchlichkeit eines

    Auszug aus BGH, 28.04.2010 - I ZB 7/10
    Dazu muss der Ablehnungsgrund durch nachvollziehbaren Bezug zum konkreten Rechtsstreit wenigstens ansatzweise substantiiert werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.8.1997 - 11 B 18/97, NJW 1997, 3327; BGH, Beschl. v. 19.3.2008 - I ZA 6 u. 7/06 Tz. 5; Beschl. v. 19.3.2008 - I ZR 93/98 Tz. 5; Beschl. v. 19.3.2008 - I ZA 4/07 Tz. 4; Beschl. v. 7.4.2008 - I ZA 1/08 Tz. 4).
  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters

    Auszug aus BGH, 28.04.2010 - I ZB 7/10
    In klaren Fällen eines unzulässigen oder missbräuchlichen Ablehnungsgesuchs sind die abgelehnten Richter nicht an einer weiteren Mitwirkung gehindert (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.7.2007 - 1 BvR 2228/06, NJW 2007, 3771, 3772 f.).
  • BGH, 15.08.2013 - I ZA 2/13

    Erfolgsaussichten einer Anhörungsrüge bzgl. der Befangenheit von Bundesrichtern

    a) In klaren Fällen eines unzulässigen oder missbräuchlichen Ablehnungsgesuchs sind die abgelehnten Richter nicht an einer weiteren Mitwirkung gehindert (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Juli 2007 - 1 BvR 2228/06, NJW 2007, 3771, 3772 f.; BGH, Beschluss vom 28. April 2010 - I ZB 7/10, juris Rn. 4; Beschluss vom 20. April 2011 - I ZB 41/09, juris Rn. 3).

    Damit hat der Beklagte keine Befangenheitsgründe vorgetragen und glaubhaft gemacht, die sich individuell auf die an der getroffenen Entscheidung beteiligten Richter beziehen (BGH, Beschluss vom 28. April 2010 - I ZB 7/10, juris Rn. 4).

  • BGH, 22.05.2012 - X ARZ 122/12

    Voraussetzungen für die Mitwirkung eines Richters an der Entscheidung über ein

    Ein Ablehnungsgesuch ist unzulässig, wenn sich die geltend gemachten Ablehnungsgründe nicht individuell auf die an der zu treffenden Entscheidung beteiligten Richter beziehen und der Antragsteller einen nachvollziehbaren Bezug zum konkreten Rechtsstreit nicht einmal ansatzweise darlegt (BGH, Beschluss vom 28. April 2010 - I ZB 7/10 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 18.01.2011 - VIII ZB 77/10

    Annahme eines rechtmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs gegen die an einem

    Dazu muss der Ablehnungsgrund durch nachvollziehbaren Bezug zum konkreten Rechtsstreit wenigstens ansatzweise substantiiert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2010 - I ZB 7/10, juris, Rn. 4).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.08.2010 - I ZB 7/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5604
BGH, 17.08.2010 - I ZB 7/10 (https://dejure.org/2010,5604)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2010 - I ZB 7/10 (https://dejure.org/2010,5604)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2010 - I ZB 7/10 (https://dejure.org/2010,5604)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 GKG
    Erinnerung gegen Kostentragungspflicht der Partei - Kostenerinnerung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 GKG
    Erinnerung gegen Kostentragungspflicht der Partei - Kostenerinnerung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Rechtsbehelfs der Erinnerung bei Geltendmachung einer Verletzung des Kostenrechts durch eine zu hohe Kostenbelastung einer Partei

  • rewis.io

    Erinnerung gegen Kostentragungspflicht der Partei - Kostenerinnerung

  • ra.de
  • rewis.io

    Erinnerung gegen Kostentragungspflicht der Partei - Kostenerinnerung

  • rechtsportal.de

    GKG § 66; GVG § 139 Abs. 1
    Zulässigkeit des Rechtsbehelfs der Erinnerung bei Geltendmachung einer Verletzung des Kostenrechts durch eine zu hohe Kostenbelastung einer Partei

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Erinnerung gegen Kostenansatz

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 39 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.01.2005 - V ZR 218/04

    Besetzung des Senats bei Entscheidung über eine Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Auszug aus BGH, 17.08.2010 - I ZB 7/10
    Über die Erinnerung hat nach § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG i.V. mit § 139 Abs. 1 GVG der Senat zu entscheiden (vgl. BGH, Beschl. v. 13.1.2005 - V ZR 218/04, NJW-RR 2005, 584).
  • BGH, 20.09.2007 - IX ZB 35/07

    Begründetheit der Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Auszug aus BGH, 17.08.2010 - I ZB 7/10
    Der Rechtsbehelf der Erinnerung nach § 66 GKG kann sich nur gegen die Verletzung des Kostenrechts und nicht gegen die Kostenbelastung der Partei als solche richten (vgl. BGH, Beschl. v. 20.9.2007 - IX ZB 35/07, JurBüro 2008, 43 Tz. 3).
  • BGH, 21.09.2007 - 2 StR 307/07

    Teilweise Auferlegung der Verfahrenskosten auf den Fiskus; Nichterhebung

    Auszug aus BGH, 17.08.2010 - I ZB 7/10
    Der Rechtsbehelf der Erinnerung nach § 66 GKG kann sich nur gegen die Verletzung des Kostenrechts und nicht gegen die Kostenbelastung der Partei als solche richten (vgl. BGH, Beschl. v. 20.9.2007 - IX ZB 35/07, JurBüro 2008, 43 Tz. 3).
  • BGH, 06.06.2013 - I ZR 8/06

    Kostenerinnerung gegen die Kostentragungspflicht der Partei

    Über die Erinnerung hat nach § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG in Verbindung mit § 139 Abs. 1 GVG der Senat zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005 - V ZR 218/04, NJW-RR 2005, 584; Beschluss vom 17. August 2010 - I ZB 7/10, juris Rn. 2).

    Der Rechtsbehelf der Erinnerung nach § 66 GKG kann sich nur gegen die Verletzung des Kostenrechts und nicht gegen die Kostenbelastung der Partei als solche richten (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2010 - I ZB 7/10, juris Rn. 5).

  • BGH, 07.12.2016 - I ZB 84/15

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung

    Der Rechtsbehelf der Erinnerung nach § 66 GKG kann sich nur gegen die Verletzung des Kostenrechts und nicht gegen die Kostenbelastung der Partei als solche richten (BGH, Beschluss vom 17. August 2010 - I ZB 7/10, juris Rn. 5; Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 8/06, juris Rn. 5).
  • BGH, 19.10.2015 - X ZR 54/11

    Erinnerung gegen den Kostenansatz im Rechtsmittelverfahren vor dem BGH:

    Der Bundesgerichtshof hat zwar seine Rechtsprechung, wonach die funktionelle Zuständigkeit für Entscheidungen über die Erinnerung gegen den Kostenansatz in Rechtsmittelverfahren, die vor dem Bundesgerichtshof geführt werden, beim Senat und nicht beim Einzelrichter liegt (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005 - V ZR 218/04, NJW-RR 2005, 584; Beschluss vom 12. März 2007 - II ZR 19/05, NJW-RR 2007, 1148; Beschluss vom 23. Mai 2007 - 1 StR 555/06, juris; Beschluss vom 20. September 2009 - IX ZB 35/07, JurBüro 2008, 43; Beschluss vom 17. August 2010 - I ZB 7/10, juris Rn. 2), für Rechtsmittelverfahren, die nach Inkrafttreten des 2. Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - 2. KostRMoG) vom 23. Juli 2013 (Art. 50 2. KostRMoG) am 1. August 2013 eingeleitet worden sind, im Hinblick auf die Neuregelung von § 1 Abs. 5 GKG und die darauf bezogene Gesetzesbegründung aufgegeben (vgl. im Einzelnen und mit weiteren Nachweisen: BGH, Beschluss vom 23. April 2015 - I ZB 73/14, NJW 2015, 2194 Rn. 5 ff.).
  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 12/12

    Umfang der Prozessvollmacht: Vertreterbestellung für das

    Über die Erinnerung hat - nachdem der Kostenbeamte ihr nicht abgeholfen hat - nach § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG in Verbindung mit § 139 Abs. 1 GVG der Senat zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005 - V ZR 218/04, NJW-RR 2005, 584; BGH, Beschluss vom 17. August 2010 - I ZB 7/10, juris Rn. 2).
  • BGH, 19.05.2011 - I ZB 15/11

    Zulässigkeit des Rechtsbehelfs der Erinnerung gegen die Kostenbelastung einer

    Dieser Einwand ist nicht begründet, weil der Rechtsbehelf der Erinnerung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG sich nur gegen die Verletzung des Kostenrechts und nicht gegen die Kostenbelastung der Partei als solche richten kann (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2010 - I ZB 7/10, juris Rn. 5, mwN).
  • BGH, 24.11.2011 - I ZR 170/09

    Haftung eines Gesellschafters für Verfahrenskosten nach Auflösung der GbR

    Über die Erinnerung hat nach § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG in Verbindung mit § 139 Abs. 1 GVG der Senat zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005 - V ZR 218/04, NJW-RR 2005, 584; BGH, Beschluss vom 17. August 2010 - I ZB 7/10, juris Rn. 2).
  • BGH, 23.04.2015 - I ZB 82/14

    Funktionelle Zuständigkeit für Entscheidungen über die Erinnerung gegen einen

    Bei dem Bundesgerichtshof ist die Entscheidung durch Einzelrichter gerichtsverfassungs- und prozessrechtlich jedoch weder vorgesehen noch vorbehalten (vgl. § 139 Abs. 1 gegenüber §§ 75, 122 Abs. 1 GVG) und damit nicht zulässig (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005 - V ZR 218/04, NJW-RR 2005, 584; Beschluss vom 12. März 2007 - II ZR 19/05, NJW-RR 2007, 1148; Beschluss vom 23. Mai 2007 - 1 StR 555/06, juris; Beschluss vom 20. September 2009 - IX ZB 35/07, JurBüro 2008, 43; Beschluss vom 17. August 2010 - I ZB 7/10, juris Rn. 2).
  • BGH, 05.03.2013 - VIII ZB 23/12

    Kostengrundentscheidung bei erst späterer Zurücknahme einer unzulässig erhobenen

  • LG Aachen, 10.03.2020 - 60 Qs 8/20

    Pflichtverteidigervergütung; Wahlverteidigervergütung; Verzicht; Doppelbelastung;

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Rechtsprechung
   BGH, 11.02.2010 - I ZB 7/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,97812
BGH, 11.02.2010 - I ZB 7/10 (https://dejure.org/2010,97812)
BGH, Entscheidung vom 11.02.2010 - I ZB 7/10 (https://dejure.org/2010,97812)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 2010 - I ZB 7/10 (https://dejure.org/2010,97812)
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