Rechtsprechung
   BGH, 19.11.2009 - I ZB 76/08   

Volltextveröffentlichungen (9)

mehr
  • bundesgerichtshof.de

    Farbe gelb

  • IWW
  • it-recht-kanzlei
  • NWB SteuerXpert START

    MarkenG § 8 Abs. 1 und 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterscheidungskraft von abstrakten Farbmarken i.S.d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 Markengesetz ( MarkenG ); Rechtfertigung der Annahme einer Unterscheidungskraft von konturloser Farbmarkung; Anmeldung einer Marke für eine sehr beschränkte Anzahl von Waren oder Dienstleistungen und Spezifität des maßgeblichen Marktes als Kriterium für die Beurteilung einer Unterscheidungskraft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Abstrakten Farbmarken ("Gelb") fehlt Unterscheidungskraft?

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Unterscheidungskraft einer konturlosen Farbmarke - Farbe gelb

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gelb

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Abstrakte Farbmarken sind im Regelfall mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig - Farbe gelb

  • lto.de (Kurzinformation)

    Für Beurteilung der Unterscheidungskraft einer konturlosen Farbmarke ist spezifischer Markt nur ein Kriterium von vielen

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • GRUR 2010, 637
  • BB 2010, 1289
  • DB 2010, 8



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 59/09  

    SUPERgirl

    Den Rechtsbegriff der Unterscheidungskraft hat die Markenstelle rechtsfehlerfrei in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesgerichtshofs im Sinne der konkreten Eignung des Zeichens bestimmt, die Waren und Dienstleistungen, für die die Eintragung begehrt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - C-398/08 P, GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Audi [Vorsprung durch Technik], mwN; BGH, Beschluss vom 19. November 2009 - I ZB 76/08, GRUR 2010, 637 Rn. 12 = WRP 2010, 888 - Farbe gelb).
  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 61/09  

    Markenrecht - Mitwirkungspflicht der Anmelderin beim Patent- und Markenrecht

    Den Rechtsbegriff der Unterscheidungskraft hat die Markenstelle rechtsfehlerfrei in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesgerichtshofs im Sinne der konkreten Eignung des Zeichens bestimmt, die Waren und Dienstleistungen, für die die Eintragung begehrt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - C-398/08 P, GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Audi [Vorsprung durch Technik], mwN; BGH, Beschluss vom 19. November 2009 - I ZB 76/08, GRUR 2010, 637 Rn. 12 = WRP 2010, 888 - Farbe gelb).
  • BPatG, 06.05.2009 - 29 W (pat) 19/05  
    Dies sowohl im Hinblick darauf, dass die Behauptung von der fehlenden Gewöhnung stimmt, oder umgekehrt sich eine solche Gewöhnung belegen lässt, als auch im Hinblick auf Feststellungen zur konkreten Unterscheidungskraft der beanspruchten Farbe (BPatG GRUR 2009, 161, 162 -YELLO, Rechtsbeschwerdeverfahren I ZB 76/08; GRUR 2009, 167 -Sonnengelb; GRUR 2009, 170, 171 -Rapsgelb; GRUR 2008, 428, 429 -Rot; 29 W (pat) 64/06 -Giftgrün; 30 W (pat) 131/05 -Cadmiumgelb; 33 W (pat) 143/02 -Gelb).
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  • BPatG, 06.05.2009 - 29 W (pat) 20/05  
    Dies sowohl im Hinblick darauf, dass die Behauptung von der fehlenden Gewöhnung stimmt, oder umgekehrt sich eine solche Gewöhnung belegen lässt, als auch im Hinblick auf Feststellungen zur konkreten Unterscheidungskraft der beanspruchten Farbe (BPatG GRUR 2009, 161 -YELLO, in RB I ZB 76/08).
  • BPatG, 10.06.2010 - 30 W (pat) 78/09  
    Nur unter besonderen Umständen besteht die Möglichkeit der Bejahung der Unterscheidungskraft einer Farbmarke, nämlich auf spezifischen, eng begrenzten Bereichen von Waren oder Dienstleistungen; nur auf einem spezifischen Markt kann eine Gewöhnung des Verkehrs an Farben als Kennzeichnungsmittel erfolgen (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 607 f. Nr. 65, 66 - Libertel; GRUR 2004, 858, 860 Nr. 39 - 42 - Heidelberger Bauchemie GmbH; GRUR Int. 2005, 227, 231 (Nr. 79) - Farbe Orange; BGH GRUR 2005, 427, 428 - Lila-Schokolade); dies hat der Bundesgerichtshof bestätigt ( BGH GRUR 2010, 637 Nr. 13 - Farbe gelb).
  • BPatG, 16.05.2012 - 28 W (pat) 11/11  
    Besondere Umstände, bei deren Vorliegen eine abstrakte Farbmarke über Unterscheidungskraft verfügen kann, können insbesondere dann gegeben sein, wenn die Zahl der Waren oder Dienstleistungen, für die die Marke angemeldet ist, sehr gering und der maßgebliche Markt sehr spezifisch ist (vgl. EuGH a. a. O., Rdnr. 71 - Libertel; a. a. O., Rdnr. 79 - Farbe Orange; BGH GRUR 2010, 637 Farbe gelb).
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