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   BGH, 19.01.2006 - I ZB 77/05   

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https://dejure.org/2006,5938
BGH, 19.01.2006 - I ZB 77/05 (https://dejure.org/2006,5938)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2006 - I ZB 77/05 (https://dejure.org/2006,5938)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2006 - I ZB 77/05 (https://dejure.org/2006,5938)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde gestützt auf die Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs; Ablehnung einer Beschwerde ohne mündliche Verhandlung; Pflicht zur Darlegung des geplanten Vortrags vor oder in der mündlichen Verhandlung zur weiteren Begründung eines Schutzversagungsantrags

  • info-it-recht.de

    Zur Frage der Verletzung des rechtlichen Gehörs im Markenverfahren

  • Judicialis

    MarkenG § 69 Nr. 1; ; MarkenG § 83 Abs. 3 Nr. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Verletzung des rechtlichen Gehörs im markenrechtlichen Verfahren vor dem Bundespatentgericht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.10.1999 - I ZB 15/97

    COMPUTER ASSOCIATES; Versagung des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - I ZB 77/05
    In einem derartigen Fall braucht derjenige, der sich auf die Versagung rechtlichen Gehörs beruft, nicht darzulegen, was er im Einzelnen vor oder in der mündlichen Verhandlung zur weiteren Begründung seines Schutzversagungsantrags vorgetragen hätte (vgl. BGH, Beschl. v. 14.10.1999 - I ZB 15/97, GRUR 2000, 512, 514 = WRP 2000, 542 - COMPUTER ASSOCIATES).
  • BGH, 30.01.1997 - I ZB 3/95

    "Top-Selection"; Einführung von Anschauungsbeispielen in das Verfahren;

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - I ZB 77/05
    b) Die angefochtene Entscheidung des Bundespatentgerichts beruht auch auf der Versagung des rechtlichen Gehörs (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 30.1.1997 - I ZB 3/95, GRUR 1997, 637, 638 f. = WRP 1997, 762 - Top Selection), auch wenn die Widersprechende in ihrer Rechtsbeschwerde nicht dargelegt hat, was sie im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem Bundespatentgericht über ihr Vorbringen in der schriftlichen Beschwerdebegründung hinaus noch vorgetragen hätte.
  • BGH, 02.10.2002 - I ZB 27/00

    "TURBO-TABS"; Richterwechsel im schriftlichen Verfahren vor dem

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - I ZB 77/05
    Ihre Statthaftigkeit folgt jedoch daraus, dass die Widersprechende insoweit einen im Gesetz aufgeführten, die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde eröffnenden Verfahrensmangel - die Versagung des rechtlichen Gehörs (§ 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG) - gerügt hat (vgl. BGH, Beschl. v. 2.10.2002 - I ZB 27/00, GRUR 2003, 546 = WRP 2003, 655 - TURBO-TABS, m.w.N.).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 5/00

    "BachBlüten Ohrkerze"; Versagung rechtlichen Gehörs durch Entscheidung ohne

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - I ZB 77/05
    Darin, dass ihr diese Möglichkeit abgeschnitten worden ist, liegt eine Verletzung ihres Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG; vgl. BGH, Beschl. v. 28.8.2003 - I ZB 5/00, GRUR 2003, 1067, 1068 - BachBlüten Ohrkerze, m.w.N.).
  • BGH, 30.04.2008 - I ZB 4/07

    alphaCAM

    Ein derartiger Hilfsantrag ist zulässig (BGH, Beschl. v. 19.1.2006 - I ZB 77/05, MarkenR 2006, 346, 347 = Mitt. 2006, 450; Fezer/Grabrucker, Handbuch der Markenpraxis, Bd. 1 1. Teil Kap. 2 Abschnitt 3 Rdn. 398).
  • BGH, 29.11.2006 - XII ZB 9/04

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Diese Auffassung entspreche den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 19. Januar 2006 (- I ZB 77/05 - MarkenR 2006, 346, 347) und vom 14. Oktober 1999 (- I ZB 15/97 -1 GRUR 2000, 512, 513).
  • BPatG, 17.04.2007 - 27 W (pat) 242/04
    Diesen Beschluss hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 19. Januar 2006 (Az. I ZB 77/05) auf die Rechtsbeschwerde der Widersprechende teilweise aufgehoben, soweit zu ihrem Nachteil entschieden worden war, weil der Senat den Hilfsantrag der Widersprechenden auf mündliche Verhandlung übersehen hatte.
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