Rechtsprechung
   BGH, 22.06.2011 - I ZB 78/10   

Volltextveröffentlichungen (7)

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  • damm-legal.de

    Die Bezeichnung "Rheinpark Center Neuss” kann, da allgemein beschreibend, nicht als Marke eingetragen werden

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Relevanz der geplanten Verwendungsart für ein anzumeldendes Zeichen für das Vorliegen eines Schutzhindernisses gem. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Schutzhindernisse nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rheinpark-Center Neuss - die Ortsbeschreibung als Marke

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zeichenfolge, die den Ort beschreibt, an dem die beanspruchten Dienstleistungen erbracht werden, ist nicht als Marke eintragbar - Rheinpark-Center Neuss

  • lto.de (Kurzinformation)

    Wortfolge "Rheinpark-Center Neuss" ist für eine Vielzahl von Dienstleistungen als Marke nicht eintragungsfähig

Zeitschriftenfundstellen

  • GRUR 2012, 272



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Wird zitiert von ... (8)  

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  • BPatG, 31.01.2012 - 27 W (pat) 43/11  
    Soweit sich in einzelnen Branchen die Übung herausgebildet hat, Unternehmenskennzeichnungen bzw. Betriebsbezeichnungen zu verwenden, die sich aus einem Ortsnamen und einer Angabe zur Art einer Einrichtung (Halle, Stadion, Arena) zusammensetzen (vgl. BPatG BlPMZ 2009, 406 - Halle Münsterland; BPatG GRURPrax 2011, 216 - Nordhessenhalle; BPatG Beschluss vom 30. Mai 2001, 32 W (pat) 11/01 = BeckRS 2009, 26921 - Bodensee-Arena), kann dies - unabhängig davon, inwieweit der BGH dieser Rechtsprechung mit den Beschlüssen vom 22. Juni 2011, Az.: I ZB 78/10 sowie I ZB 83/10 zu ,,RheinparkCenter" die Grundlage entzogen hat - auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden, da hier die gesamte angemeldete Bezeichnung die Ortsangabe ausmacht und diese Ortsangabe keinen Betrieb bezeichnet, wie etwa ,,Siemens-Werke" oder Namen von Klöstern (vgl. BPatG Beschluss vom 5. Oktober 2011, Az.: 26 W (pat) 501/11 - Kloster Beuerberger Naturkraft).
  • BPatG, 19.06.2012 - 33 W (pat) 10/11  
    Vor diesem Hintergrund ist es auch unerheblich, dass es sich um eine lexikalisch nicht nachweisbare, neue Wortkombination handelt (vgl. GRUR 2004, 680 (Nr. 39) - BIOMILD; EuGH GRUR 2010, 931 (Nr. 63) - COLOR EDITION; BGH GRUR 2012, 272 (Nr. 13) - Rheinpark-Center Neuss).
  • BPatG, 28.02.2012 - 24 W (pat) 522/10  
    Bezeichnungen für Standorte, an denen die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen erbracht oder angeboten werden können, hat der Bundesgerichtshof in seiner jüngeren Rechtsprechung für diese Waren und Dienstleistungen für nicht schutzfähig erachtet (vgl. BGH GRUR-RR 2012, 135, Rn. 14 - Rheinpark-Center; BGH GRUR 2012, 272, 274, Rn. 14 - Rheinpark-Center Neuss).
  • BPatG, 01.08.2012 - 26 W (pat) 509/12  
    Denn die angesprochenen Rechtsfragen sind durch die höchtsrichterliche Rechtsprechung umfassend geklärt (vgl. EuGH GRUR 2004, 146 - DOUBLEMINT; EuGH GRUR 1999, 723 - Chiemsee; EuGH GRUR 2004, 680 - biomild; BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; BGH GRUR 2012, 272 - Rheinpark-Center).
  • BPatG, 18.07.2012 - 29 W (pat) 522/11  
    Denn auch wenn ein Wortzeichen bislang für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht beschreibend verwendet wurde oder es sich um eine sprachliche Neuschöpfung handelt, reicht es aus, dass es in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal dieser Waren und Dienstleistungen bezeichnen kann (EuGH GRUR 2003, 58, 59 Rdnr. 21 - Companyline; GRUR 2004, 146, 147 f. Rdnr. 32 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674, 678 Rdnr. 97 - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 Rdnr. 38 - BIOMILD); dies gilt auch für ein zusammengesetztes Zeichen, das aus mehreren Begriffen besteht, die nach diesen Vorgaben für sich genommen schutzunfähig sind, sofern das Gesamtzeichen nicht infolge einer ungewöhnlichen Veränderung ­ etwa syntaktischer oder semantischer Art ­ hinreichend weit von der bloßen Zusammenfügung seiner schutzunfähigen Bestandteile abweicht (EuGH a. a. O. Rdnr. 98 ­ Postkantoor; a. a. O. Rdnr. 39 f. ­ BIOMILD; a. a. O. Rdnr. 28 ­ SAT.2; a. a. O. 230 Rdnr. 29 - BioID; MarkenR 2007, 204, 209 Rdnr. 77 f. ­ CELLTECH; BGH GRUR 2012, 272, 274 Rdnr. 12 f. ­ Rheinpark-Center Neuss).
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