Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.06.2013

Rechtsprechung
   BGH, 02.10.2012 - I ZB 78/11   

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https://dejure.org/2012,48136
BGH, 02.10.2012 - I ZB 78/11 (https://dejure.org/2012,48136)
BGH, Entscheidung vom 02.10.2012 - I ZB 78/11 (https://dejure.org/2012,48136)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 2012 - I ZB 78/11 (https://dejure.org/2012,48136)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 885 ZPO, § 93 Abs 1 S 1 ZVG, § 242 BGB
    Zwangsvollstreckungsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis bei Herausgabevollstreckung; Berücksichtigung eines nachträglich geschlossenen mietzinsfreien Mietvertrages mit Verwandten

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung der Vollstreckung der Räumung eines in der Zwangsversteigerung erworbenen Grundstücks auf die Herausgabe

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Besitzeinweisung des Gläubigers und Vermieters durch den Gerichtsvollzieher bei der "Berliner Räumung" der Wohnung des Mieters im Verfahren nach § 93 Abs. 1 S. 1 ZVG; § 885 Abs. 2, Abs. 4 ZPO

  • rewis.io

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis bei Herausgabevollstreckung; Berücksichtigung eines nachträglich geschlossenen mietzinsfreien Mietvertrages mit Verwandten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutzbedürfnis eines Gläubigers hinsichtlich einer begehrten Herausgabevollstreckung bei Erwerb eines Grundstücks im Wege einer Zwangsversteigerung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Herausgabe des Grundstücks ohne Räumung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2013, 395
  • ZMR 2014, 331
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.11.2005 - I ZB 45/05

    Räumung der Wohnung bei Geltendmachung eines Vermieterpfandrechts

    Auszug aus BGH, 02.10.2012 - I ZB 78/11
    a) Der Gläubiger kann zwar die Zwangsvollstreckung nach § 885 ZPO auf die Herausgabe der Wohnung beschränken, wenn er an sämtlichen in den Räumen befindlichen Gegenständen ein Vermieterpfandrecht geltend macht (BGH, Beschluss vom 17. November 2005 - I ZB 45/05, NJW 2006, 848 Rn. 13 ff.; Beschluss vom 10. August 2006 - I ZB 135/05, NJW 2006, 3273 Rn. 9 ff.; Beschluss vom 16. Juli 2009 - I ZB 80/05, NJW-RR 2009, 1384 Rn. 8 ff.).

    Schutzwürdige Belange des Vollstreckungsschuldners werden dadurch nicht in einem Ausmaß betroffen, dass von einer auf die Herausgabe begrenzten Zwangsvollstreckung abzusehen ist (BGH, NJW 2006, 848 Rn. 13, 15; NJW 2006, 3273 Rn. 10, 12; NJW-RR 2009, 1384 Rn. 9, 10).

  • BGH, 10.08.2006 - I ZB 135/05

    Vollstreckung eines Räumungstitels bei Geltendmachung des Vermieterpfandrechts

    Auszug aus BGH, 02.10.2012 - I ZB 78/11
    a) Der Gläubiger kann zwar die Zwangsvollstreckung nach § 885 ZPO auf die Herausgabe der Wohnung beschränken, wenn er an sämtlichen in den Räumen befindlichen Gegenständen ein Vermieterpfandrecht geltend macht (BGH, Beschluss vom 17. November 2005 - I ZB 45/05, NJW 2006, 848 Rn. 13 ff.; Beschluss vom 10. August 2006 - I ZB 135/05, NJW 2006, 3273 Rn. 9 ff.; Beschluss vom 16. Juli 2009 - I ZB 80/05, NJW-RR 2009, 1384 Rn. 8 ff.).

    Schutzwürdige Belange des Vollstreckungsschuldners werden dadurch nicht in einem Ausmaß betroffen, dass von einer auf die Herausgabe begrenzten Zwangsvollstreckung abzusehen ist (BGH, NJW 2006, 848 Rn. 13, 15; NJW 2006, 3273 Rn. 10, 12; NJW-RR 2009, 1384 Rn. 9, 10).

  • BGH, 19.03.2008 - I ZB 56/07

    Voraussetzungen der Räumungsvollstreckung gegen Mieter einer Mietwohnung;

    Auszug aus BGH, 02.10.2012 - I ZB 78/11
    Vielmehr hatte der Gerichtsvollzieher die tatsächlichen Besitzverhältnisse an dem Anwesen im Rahmen der Räumung zu prüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 2008 - I ZB 56/07, NJW 2008, 1959 Rn. 16).

    Daran ändert sich auch dann nichts, wenn sie nach Eintritt der Volljährigkeit dort weiter wohnen bleiben (BGH, NJW 2008, 1959 Rn. 20 f.).

  • BGH, 16.07.2009 - I ZB 80/05

    Beschränkung der Räumungs- und Herausgabevollstreckung auf die Herausgabe der

    Auszug aus BGH, 02.10.2012 - I ZB 78/11
    a) Der Gläubiger kann zwar die Zwangsvollstreckung nach § 885 ZPO auf die Herausgabe der Wohnung beschränken, wenn er an sämtlichen in den Räumen befindlichen Gegenständen ein Vermieterpfandrecht geltend macht (BGH, Beschluss vom 17. November 2005 - I ZB 45/05, NJW 2006, 848 Rn. 13 ff.; Beschluss vom 10. August 2006 - I ZB 135/05, NJW 2006, 3273 Rn. 9 ff.; Beschluss vom 16. Juli 2009 - I ZB 80/05, NJW-RR 2009, 1384 Rn. 8 ff.).

    Schutzwürdige Belange des Vollstreckungsschuldners werden dadurch nicht in einem Ausmaß betroffen, dass von einer auf die Herausgabe begrenzten Zwangsvollstreckung abzusehen ist (BGH, NJW 2006, 848 Rn. 13, 15; NJW 2006, 3273 Rn. 10, 12; NJW-RR 2009, 1384 Rn. 9, 10).

  • BGH, 14.02.2003 - IXa ZB 10/03

    Vollstreckung der Räumung und Herausgabe eines Altenwohnheims

    Auszug aus BGH, 02.10.2012 - I ZB 78/11
    c) Dieser Beurteilung steht der Beschluss des IXa-Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 14. Februar 2003 (IXa ZB 10/03, DGVZ 2003, 88, Rn. 7 ff.) nicht entgegen.
  • BGH, 14.08.2008 - I ZB 39/08

    Zulässigkeit der Räumungsvollstreckung gegen Dritte

    Auszug aus BGH, 02.10.2012 - I ZB 78/11
    Nur dann, wenn sich klar und eindeutig ein Besitz der Frau H.     ergeben sollte, kam in Betracht, die Räumung zu unterlassen, weil sich der Titel nicht auf alle Besitzer erstreckte (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2008 - I ZB 39/08, NJW 2008, 3287 Rn. 9 ff.).
  • BGH, 02.03.2017 - I ZB 66/16

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Sofortige Beschwerde zur Weiterverfolgung einer

    Ein beschränkter Vollstreckungsauftrag gemäß § 885a ZPO kann auch auf einen Zuschlagsbeschluss gemäß § 93 Abs. 1 ZVG gestützt werden (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2012, I ZB 78/11, NZM 2013, 395).

    aa) Allerdings hat der Bundesgerichtshof vor Einführung des § 885a ZPO ausgesprochen, dass eine auf § 93 Abs. 1 ZVG gestützte Räumung nicht auf die Herausgabe des Grundstücks beschränkt werden kann, weil es für eine Besitzeinweisung ohne Räumung in diesem Fall an einer gesetzlichen Grundlage fehlt (BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2012 - I ZB 78/11, NZM 2013, 395 Rn. 17 ff.).

    Wenn ein Vermieterpfandrecht geltend gemacht werde, würden die schutzwürdigen Belange des Vollstreckungsschuldners nicht in einem Ausmaß betroffen, dass von einer auf die Herausgabe begrenzten Zwangsvollstreckung abzusehen sei (vgl. BGH, NJW-RR 2009, 1384 Rn. 9 f.; NZM 2013, 395 Rn. 18 mwN).

    Wenn sich der Gläubiger - anders als bei Bestehen eines Vermieterpfandrechts - nicht auf ein Recht zur Inbesitznahme hinsichtlich der in der Wohnung befindlichen Sachen berufen könne, fehle es an einem vorrangigen Recht des Gläubigers, das der nach § 885 Abs. 2 und 4 ZPO gerade auch im Interesse des Schuldners vorgesehenen Entfernung der Sachen entgegenstehe (BGH, NZM 2013, 395 Rn. 19).

  • OLG Schleswig, 28.10.2014 - 5 W 42/14

    Räumungsvollstreckung: Erfordernis eines Vollstreckungstitels gegen beide

    Diese Schuldnerschutzvorschrift darf - sofern der Gläubiger tatsächlich kein vorrangiges Vermieterpfandrecht hat - nicht durch Zulassung einer vereinfachten Herausgabevollstreckung unterlaufen werden (BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2012 - I ZB 78/11 - WuM 2013, 309-311).
  • KG, 18.07.2016 - 8 U 111/16

    Berufung im Räumungsprozess gegen den Gewerberaummieter: Nachholung eines

    So liegt es hier jedoch nicht, da die Heimbewohner ein eigenständiges Besitzrecht haben, der Kläger somit - was er ausdrücklich auch nicht beabsichtigt - gegen diese aus dem angefochtenen, allein die Beklagte betreffenden Urteil eine Herausgabe nicht vollstrecken könnte (vgl. BGH, Beschl. v. 14.02.2003 - IXa ZB 10/03, ZMR 2004, 734 - juris Tz 11 für Alten- und Pflegeheim; zum Besitz der Heimbewohner s.a. BGH, Beschl. v. 02.10.2012 - I ZB 78/11, WuM 2013, 309 - juris Tz 20; KG NJW 1998, 829, 831).
  • LG Potsdam, 22.12.2014 - 3 T 116/14

    Vollstreckung der Herausgabe eines Grundstücks: Zuschlagsbeschluss als tauglicher

    Da bei einer Zwangsvollstreckung aus einem Zuschlagsbeschluss nach § 93 ZVG ein solches Mietverhältnis und Vermieterpfandrecht nicht besteht, verneinte die Rechtsprechung in diesen Fällen die Möglichkeit dieser auf die Herausgabe der unbeweglichen Sache beschränkten Zwangsvollstreckung (vgl. zuletzt BGH v. 2.10.2012, I ZB 78/11).
  • LG Saarbrücken, 09.05.2018 - 5 T 142/18

    Räumungsvollstreckung: Mitbesitz eines vollährigen Kindes

    Allerdings kommt, wenn gegen den dritten Mitbesitzer mangels eines gegen ihn gerichteten Titels nicht vollstreckt werden kann, eine Räumungsvollstreckung gegen den Schuldner selbst in Betracht, sofern dadurch der Besitz des Dritten nicht beeinträchtigt wird (BGH, Beschluss vom 02. Oktober 2012- I ZB 78/11).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.06.2013 - I ZB 78/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,13508
BGH, 06.06.2013 - I ZB 78/11 (https://dejure.org/2013,13508)
BGH, Entscheidung vom 06.06.2013 - I ZB 78/11 (https://dejure.org/2013,13508)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 2013 - I ZB 78/11 (https://dejure.org/2013,13508)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.07.2009 - I ZB 80/05

    Beschränkung der Räumungs- und Herausgabevollstreckung auf die Herausgabe der

    Auszug aus BGH, 06.06.2013 - I ZB 78/11
    a) Der Gläubiger kann zwar die Zwangsvollstreckung nach § 885 ZPO auf die Herausgabe der Wohnung beschränken, wenn er an sämtlichen in den Räumen befindlichen Gegenständen ein Vermieterpfandrecht geltend macht (BGH, Beschluss vom 17. November 2005 - I ZB 45/05, NJW 2006, 848 Rn. 13 ff.; Beschluss vom 10. Oktober 2006 - I ZB 135/05, NJW 2006, 3273 Rn. 9 ff.; Beschluss vom 16. Juli 2009 - I ZB 80/05, NJW-RR 2009, 1384 Rn. 8 ff.).

    Schutzwürdige Belange des Vollstreckungsschuldners werden dadurch nicht in einem Ausmaß betroffen, dass von einer auf die Herausgabe begrenzten Zwangsvollstreckung abzusehen ist (BGH, NJW 2006, 848 Rn. 13, 15; NJW 2006, 3273 Rn. 10, 12; NJW-RR 2009, 1384 Rn. 9, 10).

  • BGH, 10.08.2006 - I ZB 135/05

    Vollstreckung eines Räumungstitels bei Geltendmachung des Vermieterpfandrechts

    Auszug aus BGH, 06.06.2013 - I ZB 78/11
    a) Der Gläubiger kann zwar die Zwangsvollstreckung nach § 885 ZPO auf die Herausgabe der Wohnung beschränken, wenn er an sämtlichen in den Räumen befindlichen Gegenständen ein Vermieterpfandrecht geltend macht (BGH, Beschluss vom 17. November 2005 - I ZB 45/05, NJW 2006, 848 Rn. 13 ff.; Beschluss vom 10. Oktober 2006 - I ZB 135/05, NJW 2006, 3273 Rn. 9 ff.; Beschluss vom 16. Juli 2009 - I ZB 80/05, NJW-RR 2009, 1384 Rn. 8 ff.).

    Schutzwürdige Belange des Vollstreckungsschuldners werden dadurch nicht in einem Ausmaß betroffen, dass von einer auf die Herausgabe begrenzten Zwangsvollstreckung abzusehen ist (BGH, NJW 2006, 848 Rn. 13, 15; NJW 2006, 3273 Rn. 10, 12; NJW-RR 2009, 1384 Rn. 9, 10).

  • BGH, 19.03.2008 - I ZB 56/07

    Voraussetzungen der Räumungsvollstreckung gegen Mieter einer Mietwohnung;

    Auszug aus BGH, 06.06.2013 - I ZB 78/11
    Vielmehr hatte der Gerichtsvollzieher die tatsächlichen Besitzverhältnisse an dem Anwesen im Rahmen der Räumung zu prüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 2008 - I ZB 56/07, NJW 2008, 1959 Rn. 16).

    Daran ändert sich auch dann nichts, wenn sie nach Eintritt der Volljährigkeit dort weiter wohnen bleiben (BGH, NJW 2008, 1959 Rn. 20 f.).

  • BGH, 17.11.2005 - I ZB 45/05

    Räumung der Wohnung bei Geltendmachung eines Vermieterpfandrechts

    Auszug aus BGH, 06.06.2013 - I ZB 78/11
    a) Der Gläubiger kann zwar die Zwangsvollstreckung nach § 885 ZPO auf die Herausgabe der Wohnung beschränken, wenn er an sämtlichen in den Räumen befindlichen Gegenständen ein Vermieterpfandrecht geltend macht (BGH, Beschluss vom 17. November 2005 - I ZB 45/05, NJW 2006, 848 Rn. 13 ff.; Beschluss vom 10. Oktober 2006 - I ZB 135/05, NJW 2006, 3273 Rn. 9 ff.; Beschluss vom 16. Juli 2009 - I ZB 80/05, NJW-RR 2009, 1384 Rn. 8 ff.).

    Schutzwürdige Belange des Vollstreckungsschuldners werden dadurch nicht in einem Ausmaß betroffen, dass von einer auf die Herausgabe begrenzten Zwangsvollstreckung abzusehen ist (BGH, NJW 2006, 848 Rn. 13, 15; NJW 2006, 3273 Rn. 10, 12; NJW-RR 2009, 1384 Rn. 9, 10).

  • BGH, 14.08.2008 - I ZB 39/08

    Zulässigkeit der Räumungsvollstreckung gegen Dritte

    Auszug aus BGH, 06.06.2013 - I ZB 78/11
    Nur dann, wenn sich klar und eindeutig ein Besitz der Frau H. ergeben sollte, kam in Betracht, die Räumung zu unterlassen, weil sich der Titel nicht auf alle Besitzer erstreckte (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2008 - I ZB 39/08, NJW 2008, 3287 Rn. 9 ff.).
  • BGH, 14.02.2003 - IXa ZB 10/03

    Vollstreckung der Räumung und Herausgabe eines Altenwohnheims

    Auszug aus BGH, 06.06.2013 - I ZB 78/11
    c) Dieser Beurteilung steht der Beschluss des IXa-Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 14. Februar 2003 (IXa ZB 10/03, DGVZ 2003, 88, Rn. 7 ff.) nicht entgegen.
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