Rechtsprechung
| BGH, 19.04.2012 - I ZB 80/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Alles kann besser werden
- openjur.de
§§ 101 Abs. 2 Satz 1, 101 Abs. 9 UrhG
Alles kann besser werden - bundesgerichtshof.de
Alles kann besser werden
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Bei illegalem Filesharing besteht Auskunftsanspruch gegen Provider auch dann, wenn Filesharer selbst nicht "in gewerblichem Ausmaß” gehandelt hat / Bitte hör auf zu träumen, alles kann nur schlechter werden!
- IWW
- JurPC
"Alles kann besser werden"
- rechtsanwalt-ebenhoeh.de
Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider über Nutzer von IP-Adressen ("Alles kann besser werden")
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen für die Gestattung der Verwendung von Verkehrsdaten zur Erteilung der Auskunft über den Namen und die Anschrift von urheberrechtsverletzenden Nutzern im Internet
- rechtsportal.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Urheberrecht - Auskunftsanspruch gegen Provider bei Filesharing
Kurzfassungen/Presse (15)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider über Nutzer von IP-Adressen
- MIR - Medien Internet und Recht (Pressemitteilung)
Der urheberrechtliche Auskunftsanspruch gegen den Internet-Provider über die Nutzer von IP-Adressen setzt kein gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung voraus
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Raubkopien und der Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
In Filesharingfällen besteht praktisch immer ein Auskunftsanspruch gegen den Provider nach § 101 UrHG - Kriterium "gewerbliches Ausmaß" unbedeutend
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Zum Anspruch gegen Internet-Provider auf Auskunft über Nutzer von IP-Adressen
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider über Nutzer von IP-Adressen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider über Nutzer von IP-Adressen
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Zum Auskunftsanspruch von Rechteinhabern gegen Internetprovider
- heise.de (Pressebericht, 13.08.2012)
Filesharing-Urteil des BGH stößt auf Unverständnis
- heise.de (Pressebericht, 10.08.2012)
Filesharing: BGH bestätigt grundsätzlichen Auskunftsanspruch der Rechteinhaber
- faz.net (Pressebericht, 13.08.2012)
Illegale Downloads: Die Abmahnwelle rollt auch auf private Nutzer zu
- lto.de (Kurzinformation)
Internet-Provider müssen Filesharer-IP-Adressen herausgeben
- faz.net (Pressebericht, 10.08.2012)
Provider müssen Namen von Raubkopierern nennen
- zeit.de (Pressebericht, 10.08.2012)
BGH stärkt Musikbranche im Kampf gegen illegale Downloads
Besprechungen u.ä. (9)
- delegibus.com (Entscheidungsbesprechung)
In Sachen Bundesgerichtshof ./. Parlamentarische Demokratie
- medienrecht-blog.com (Kurzanmerkung)
"Alles kann besser werden” - Ohrfeige für den Gesetzgeber
- dr-wachs.de (Kurzanmerkung)
Flower Power schützt nicht (mehr) vor Abmahnungen
- ferner-alsdorf.de (Entscheidungsbesprechung)
Filesharing-Abmahnung: Auskunftsanspruch durch BGH erheblich ausgeweitet
- rug-anwaltsblog.de (Kurzanmerkung)
"Alles kann besser werden” - Filesharing
- taz.de (Pressekommentar, 11.08.2012)
Auskunftsansprüche bei Musikdownloads: Noch mehr Abmahnungen
- klawtext.blogspot.de (Entscheidungsanmerkung)
Es kann nur besser werden. BGH zum Filesharing
- internet-law.de (Entscheidungsanmerkung)
Providerauskunft in Filesharingfällen auch ohne gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung
- lawblog.de (Entscheidungsanmerkung)
Mini-Filesharer - zum Abschuss freigegeben
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 19.04.2012, Az.: I ZB 80/11 (Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider über Nutzer von IP-Adressen - Alles kann besser werden)" von Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Heinz Ladeur, original erschienen in: NJW 2012, 2958 - 2963.
Verfahrensgang
- BGH, 19.04.2011 - I ZB 80/11
- LG Köln, 29.09.2011 - 213 O 337/11
- OLG Köln, 02.11.2011 - 6 W 237/11
- BGH, 19.04.2012 - I ZB 80/11
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2012, 2958
- GRUR 2012, 1026
- MMR 2012, 689
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 25.10.2012 - I ZB 13/12
Filesharing - Der Auskunftsanspruch gemäß § 101 Abs. 9 UrhG erfordert kein …
Entgegen der Annahme des Beschwerdegerichts setzt der von der Antragstellerin behauptete Anspruch aus § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG auf Auskunft gegen eine Person, die in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte, nicht voraus, dass die rechtsverletzenden Tätigkeiten das Urheberrecht oder ein anderes nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht in gewerblichem Ausmaß verletzt haben (BGH, Beschluss vom 19. April 2012 - I ZB 80/11, GRUR 2012, 1026 Rn. 10 = WRP 2012, 1250 - Alles kann besser werden).Weder der Wortlaut des § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG noch die Systematik oder der Zweck des Gesetzes bieten einen hinreichenden Anhaltspunkt dafür, dass der Anspruch auf Auskunft gegen die Person, die in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte, nur unter der einschränkenden Voraussetzung besteht, dass die rechtsverletzenden Tätigkeiten gleichfalls ein gewerbliches Ausmaß hatten (vgl. BGH, GRUR 2012, 1026 Rn. 11 bis 23 - Alles kann besser werden).
Auch die Richtlinie 2004/48/EG vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, deren Umsetzung das Gesetz zur Verbesserung von Rechten des geistigen Eigentums vor allem dient, steht der Regelung in einem Mitgliedstaat nicht entgegen, nach der ein Auskunftsanspruch gegenüber Dritten nicht nur bei einer Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß besteht (vgl. BGH, GRUR 2012, 1026 Rn. 24 bis 26 - Alles kann besser werden).
Schließlich kommt es für die Auslegung des § 101 Abs. 2 UrhG nicht entscheidend darauf an, dass die Verfasser des Regierungsentwurfs der Ansicht waren, der Auskunftsanspruch gegen Dritte setze eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß voraus, weil diese Ansicht im Gesetz keinen hinreichenden Niederschlag gefunden hat (vgl. BGH, GRUR 2012, 1026 Rn. 27 bis 30 - Alles kann besser werden).
Es ist weder vorgetragen noch ersichtlich, dass die Antragstellerin als Auskunftsberechtigte kein oder nur ein äußerst geringes Interesse daran haben kann, die Rechtsverletzer genannt zu bekommen (vgl. BGH, GRUR 2012, 1026 Rn. 36 - Alles kann besser werden).
Die begehrte Auskunft über den Namen und die Anschrift derjenigen Nutzer, denen die in der Anlage ASt 1 aufgeführten IP-Adressen zu den jeweiligen Zeitpunkten zugewiesen waren, kann nur unter Verwendung von Verkehrsdaten (§ 3 Nr. 30 TKG) im Sinne des § 101 Abs. 9 Satz 1 UrhG erteilt werden (vgl. BGH, GRUR 2012, 1026 Rn. 37 bis 39 - Alles kann besser werden).
Dagegen bestehen weder unionsrechtliche noch verfassungsrechtliche Bedenken (vgl. BGH, GRUR 2012, 1026 Rn. 40 bis 52 - Alles kann besser werden).
Es stellen sich keine Fragen des Unionsrechts, die eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union gebieten (vgl. BGH, GRUR 2012, 1026 Rn. 53 - Alles kann besser werden).
- OLG Köln, 27.11.2012 - 6 W 181/12
"Gestattungserfordernis für Reseller"
Denn dies ist auf der Grundlage der Entscheidung "Alles kann besser werden" des BGH (GRUR 2012, 1026) nicht Voraussetzung einer Gestattung nach § 101 Abs. 9 UrhG. - OLG Köln, 19.10.2012 - 6 U 103/12 Ob dies im Hinblick auf Art. 7 der (Verpackungs-) Richtlinie 94/62/EG hier der Fall ist (vgl. EuGH, NVwZ 2005, 190 - Radlberger und Spitz; BVerfG, NJW 2012, 598), kann dahin gestellt bleiben, weil bereits kein Verstoß der Beklagten gegen die gemäß allgemeinen Grundsätzen nach ihrem Wortlaut, ihrer systematischen Stellung, ihrer Entstehungsgeschichte und ihrem objektiven Zweck auszulegende (vgl. BGH, GRUR 2012, 1026 = WRP 2012, 1250 [Rn. 11 ff.] - Alles kann besser werden) deutsche Vorschrift des § 9 VerpackVO anzunehmen ist.
- LG Köln, 06.12.2012 - 213 O 170/12
Gerichtsgebühren für eine Auskunft nach § 101 UrhG fallen für jedes Werk …
Der Prüfungsaufwand fällt aber grundsätzlich für jedes einzelne Musikalbum (bzw. ein anderes Werk) gesondert an, auch wenn nach der neueren Rechtsprechung des BGH die Frage des "gewerblichen Ausmaßes der Rechtsverletzung" nicht zu prüfen ist (BGH, Beschl. v. 19.04.2012, Az. I ZB 80/11). - OLG Köln, 25.11.2011 - 6 W 260/11
Begriff der Rechtsverletzung im gewerblichem Ausmaß i.S. von § 101 Abs. 9 …
Der Senat tritt den eingehend und sorgfältig begründeten Erwägungen im angefochtenen Beschluss des Landgerichts bei und verweist zu den maßgeblichen Rechtsgrundlagen auf seine der Antragstellerin bekannten Beschlüsse vom 16.11.2011 - 6 W 205/11 = 220 O 192/11 LG Köln und 6 W 206/11 = 220 O 190/11 LG Köln - sowie den das Zugänglichmachen einer ein Jahr zuvor veröffentlichten Single-Auskopplung betreffenden Senatsbeschluss vom 02.11.2011 - 6 W 237/11 = 213 O 337/11 LG Köln = I ZB 80/11 BGH. - OLG Düsseldorf, 21.08.2012 - 20 W 26/12 Der Antrag, die Verwendung von Verkehrsdaten für zulässig zu erklären, ist begründet, wenn ein Anspruch auf Erteilung der begehrten Auskunft besteht (BGH, Beschluss vom 19. April 2012, I ZB 80/11, Rn. 10 - Alles kann besser werden, zitiert nach www.bundesgerichtshof.de ).
Rechtsprechung
| BGH, 19.04.2011 - I ZB 80/11 |
Verfahrensgang
- BGH, 19.04.2011 - I ZB 80/11
- LG Köln, 29.09.2011 - 213 O 337/11
- OLG Köln, 02.11.2011 - 6 W 237/11
- BGH, 19.04.2012 - I ZB 80/11
Zeitschriftenfundstellen
- NJ 2013, 84