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   BGH, 12.12.2006 - I ZB 83/06   

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https://dejure.org/2006,3191
BGH, 12.12.2006 - I ZB 83/06 (https://dejure.org/2006,3191)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2006 - I ZB 83/06 (https://dejure.org/2006,3191)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2006 - I ZB 83/06 (https://dejure.org/2006,3191)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Aussetzung der Vollziehung einer erstinstanzlichen Entscheidung bei Drohung größerer Nachteile für den Rechtsbeschwerdeführer durch die (weitere) Vollziehung; Berichtigung einer offenbaren Unrichtigkei in einem Urteil durch das Gericht von Amts wegen; Zulässigkeit einer ...

  • Judicialis

    ZPO § 575 Abs. 5; ; ZPO § 570 Abs. 3; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 319 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 319 Abs. 1
    Voraussetzungen der Berichtigung des Passivrubrums

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Störung durch Grundstück: Eigentümer sind Klagegegner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Die Wohnungseigentümergemeinschaft als Störer (IMR 2007, 189)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 518
  • NZM 2007, 164
  • ZMR 2007, 286
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus BGH, 12.12.2006 - I ZB 83/06
    Sie stützt sich dabei auf den Beschluss des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGHZ 163, 154), nach dem die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer rechtsfähig ist, soweit sie bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt.

    Die Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht umfassend, sondern auf die Teilbereiche des Rechtslebens beschränkt, bei denen die Wohnungseigentümer im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums als Gemeinschaft am Rechtsverkehr teilnehmen, wie dies insbesondere bei Rechtsgeschäften oder Rechtshandlungen im Außenverhältnis der Fall ist (BGHZ 163, 154, 177 f.).

  • BGH, 30.03.2006 - V ZB 17/06

    Auslegung der Befugnis eines Wohnungseigentümers zum Betrieb einer

    Auszug aus BGH, 12.12.2006 - I ZB 83/06
    Der von der Miteigentümergemeinschaft gebildete teilrechtsfähige Verband ist nicht Miteigentümer des Grundstücks (vgl. BGH, Beschl. v. 30.3.2006 - V ZB 17/06, NJW 2006, 2187 Tz 12).
  • BGH, 03.06.2003 - X ZB 47/02

    Zulässigkeit der Berichtigung einer Parteibezeichnung

    Auszug aus BGH, 12.12.2006 - I ZB 83/06
    Eine offensichtliche Unrichtigkeit in diesem Sinne liegt jedoch nur vor, wenn sie sich aus dem Zusammenhang des Urteils selbst oder aus den Vorgängen bei seiner Verkündung ergibt und wenn sie ohne weiteres erkennbar ist (BGH, Beschl. v. 3.6.2003 - X ZB 47/02, BGH-Rep 2003, 1168, 1169 m.w.N.).
  • BGH, 21.03.2002 - IX ZB 48/02

    Aussetzung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das

    Auszug aus BGH, 12.12.2006 - I ZB 83/06
    Die Aussetzung der Vollziehung einer erstinstanzlichen Entscheidung, die durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, kommt regelmäßig nur dann in Betracht, wenn dem Rechtsbeschwerdeführer durch die (weitere) Vollziehung größere Nachteile drohen als den anderen Beteiligten im Fall der Aussetzung, die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist und die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint (vgl. BGH, Beschl. v. 21.3.2002 - IX ZB 48/02, NJW 2002, 1658 f.).
  • BGH, 17.12.2010 - V ZR 125/10

    Grunddienstbarkeit: Halten einer Anlage

    Da das Gemeinschaftseigentum nicht im Vermögen des Verbandes steht (vgl. nur Senat, Beschluss vom 30. März 2006 - V ZB 17/06, NJW 2006, 2187, 2188; BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2006 - I ZB 83/06, NJW 2007, 518), kommen als Anspruchsberechtigte nach § 1020 Satz 2 BGB allein die Wohnungseigentümer in Betracht.
  • BGH, 10.03.2011 - VII ZR 54/10

    Parteiwechsel bei gesamtschuldnerischer Inanspruchnahme der

    Dass für eine korrigierende Auslegung der Parteibezeichnung und eine dadurch begründete Rubrumsberichtigung erst Recht kein Raum ist, wenn die vor der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft verklagten Wohnungseigentümer auch nach diesem Zeitpunkt Schuldner der mit der Klage geltend gemachten Forderung sein können, hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung klargestellt, in der es um einen nachbarrechtlichen Anspruch auf Durchführung geeigneter baulicher Maßnahmen ging, die ein Abrutschen des Erdreichs vom Grundstück der Wohnanlage auf das Nachbargrundstück verhindern (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2006 - I ZB 83/06, NJW 2007, 518).
  • BGH, 29.01.2014 - XII ZB 372/13

    Vergütung für den Ergänzungsbetreuer: Nachträgliche rückwirkende Feststellung

    Eine solche liegt indes nur vor, wenn sich die Unrichtigkeit aus dem Zusammenhang des Beschlusses selbst oder aus den Vorgängen bei seiner Verkündung bzw. Bekanntgabe ergibt und wenn sie ohne weiteres erkennbar ist (BGH Beschluss vom 12. Dezember 2006 - I ZB 83/06 - NJW 2007, 518 Rn. 12 mwN zu § 319 ZPO; Keidel/Meyer-Holz FamFG 18. Aufl. § 42 Rn. 8).
  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 77/06

    Erfallen der Mehrvertretungsgebühr bei Vollstreckung aus einem die einzelnen

    Ob und unter welchen Voraussetzungen eine solche Rubrumsberichtigung möglich ist (vgl. für die WEG BGH, Beschl. v. 12. Dezember 2006, I ZB 83/06, NJW 2007, 518; für die GbR BGH, Urt. v. 15. Januar 2003, XII ZR 300/99, NJW 2003, 1043), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • OLG Düsseldorf, 26.03.2009 - 5 U 63/08

    Umstellung einer Klage gegen die einzelnen Mitglieder der

    Hiernach ist eine Rubrumsberichtigung im Rahmen des § 319 ZPO nur zulässig, wenn die Identität der Partei, im Verhältnis zu der das Prozessrechtsverhältnis begründet worden ist, gewahrt bleibt (vgl. BGH, Beschluss vom 12.12.06, I ZB 83/06, NJW 07, 518, Tz. 12; Beschluss vom 03.06.03 X ZB 47/02, BeckRS 03, 06083 = BGH-Report 03, 1168, 1169).

    Auch auf dem Boden der Entscheidung des 5. Zivilsenat des BGH vom 02.06.05 ist die Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht umfassend, sondern auf die Teilbereiche des Rechtslebens beschränkt, bei denen die Wohnungseigentümer im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums als Gemeinschaft am Rechtsverkehr teilnehmen, wie dies insbesondere bei Rechtsgeschäften oder Rechtshandlungen im Außenverhältnis der Fall ist (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 12.12.06, I ZB 83/06, NJW 07, 518, Tz. 14).

    Geht es jedoch z.B. um einen gesetzlichen Störungsbeseitigungsanspruch, so ist dieser gegen die Wohnungseigentümer als Miteigentümer gerichtet und nicht gegen die von der Miteigentümergemeinschaft gebildete teilrechtsfähigen Verband, da dieser nicht Miteigentümer des Grundstücks ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12.12.06, I ZB 83/06, NJW 07, 518, Tz. 14).

  • OLG Celle, 11.08.2011 - 10 WF 231/11

    Ungewollte Abweichung des Erklärten von dem Gewollten in der unrichtigen Fassung

    Vielmehr ist eine objektiv unrichtige Bezeichnung einer Partei jederzeit - ggf. auch von Amts wegen - so zu berichtigen, wie es objektiv der richtigen Sachlage entspricht, soweit die Identität der Partei feststeht und durch die Berichtigung gewahrt bleibt (BGH NJW 2007, 518; Zöller 28 -Vollkommer, ZPO, § 319 Rdnr. 14).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2016 - Verg 5/16

    Zulässigkeit eines Parteiwechsels im Vergabenachprüfungsverfahren

    Eine Rubrumsberichtigung ist indes nur zulässig, wenn die Identität des oder der Verfahrensbeteiligten, im Verhältnis zu dem oder denen das Prozessrechtsverhältnis begründet worden ist, gewahrt bleibt (BGH. Beschl. v. 12. Dezember 2006 - I ZB 83/06, NJW 2007, 518 m.w.N.).
  • BGH, 17.09.2009 - I ZB 67/09

    Vollstreckung der Verurteilung zur Erteilung eines Buchauszugs

    Die Aussetzung der Vollziehung einer erstinstanzlichen Entscheidung, die durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, kommt regelmäßig nur dann in Betracht, wenn dem Rechtsbeschwerdeführer durch die (weitere) Vollziehung größere Nachteile drohen als den anderen Beteiligten im Fall der Aussetzung, die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist und die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint (vgl. BGH, Beschl. v. 12.12.2006 - I ZB 83/06, NJW 2007, 518 Tz. 9).
  • OLG Hamm, 11.03.2014 - 15 W 316/13

    Zulässigkeit der Beschwerde eines Nachlassgläubigers gegen die Festsetzung der

    Eine offenbare Unrichtigkeit im Sinne des § 42 Abs. 1 FamFG liegt vor, wenn sie sich aus dem Zusammenhang des Beschlusses selbst oder wenigstens aus den Vorgängen bei seinem Erlass bzw. seiner Bekanntgabe ergibt und ohne weiteres erkennbar ist (Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 18. Aufl., § 42, Rn. 8; zu § 319 ZPO: BGH NJW 2007, 518 ff.).
  • BGH, 21.08.2007 - I ZB 16/06

    Berichtigung einer Kostenentscheidung

    Eine offensichtliche Unrichtigkeit i.S. des § 319 ZPO liegt nur vor, wenn sie sich aus dem Zusammenhang der Entscheidung selbst oder aus den Vorgängen bei ihrer Verkündung ergibt und wenn sie ohne weiteres erkennbar ist (BGH, Beschl. v. 12.12.2006 - I ZB 83/06, NJW 2007, 518 Tz. 12).
  • OLG Hamm, 25.02.2010 - 24 U 62/06

    Passivlegitimation einer Wohnungseigentümergemeinschaft aus einem Werkvertrag

  • BGH, 06.05.2020 - V ZR 225/17

    Berichtigung des Rubrums eines Urteils nach § 319 ZPO nach Versterben der

  • OLG Düsseldorf, 12.05.2014 - 26 W 7/14

    Nachholung der Entscheidung über die Zulassung der Beschwerde in der Entscheidung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2022 - L 5 KR 729/21

    Wirksamkeit der Klageerhebung im sozialgerichtlichen Verfahren Anforderungen an

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.12.2020 - LVG 34/19

    Organstreitverfahren, Untersuchungsausschuss, Art. 54 LVerf, Grenzen der

  • KG, 12.03.2019 - 1 W 56/19

    Grundbuchsache: Berichtigung der Gläubigerbezeichnung einer für die Mitglieder

  • BGH, 20.04.2017 - IX ZR 140/16

    Bedeutung der Rechtssache i.R.d. Nichtzulassungsbeschwerde

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2022 - L 11 KR 610/21

    Kein Anspruch der Krankenkasse auf die Erstattung einer geleisteten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2022 - L 11 KR 476/20

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

  • LG Bielefeld, 20.02.2020 - 8 O 283/19
  • OLG Schleswig, 20.08.2015 - 1 W 32/15

    Stellvertreter statt Auftraggeber verklagt: Keine Rubrumsänderung!

  • LG Bonn, 08.09.2009 - 6 T 84/09

    Offenbare Unrichtigkeit

  • VG Düsseldorf, 03.09.2009 - 12 K 881/08

    WEG kann nicht Adressatin eines Abgabenbescheids sein!

  • OLG Celle, 06.03.2019 - 14 U 146/18

    Wer das Land statt den Bund verklagt, läuft in die Verjährungsfalle!

  • LG Wuppertal, 27.05.2011 - 6 S 53/10

    Verspätete Abrechnung der Nebenkosten hat der Vermieter zu vertreten;

  • LG Berlin, 08.07.2014 - 83 S 59/13

    Überbau - Klage wegen Duldung

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