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   BGH, 21.12.2011 - I ZB 87/09   

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BGH, 21.12.2011 - I ZB 87/09 (https://dejure.org/2011,426)
BGH, Entscheidung vom 21.12.2011 - I ZB 87/09 (https://dejure.org/2011,426)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2011 - I ZB 87/09 (https://dejure.org/2011,426)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 Buchst b EWGV 2081/92, Art 3 Abs 1 EWGV 2081/92, § 83 Abs 3 Nr 1 MarkenG, § 83 Abs 3 Nr 3 MarkenG, Art 101 Abs 1 S 2 GG
    Gemeinschaftsrechtliches Markenrecht: Angabe "Thüringer Klöße" als nicht als geographische Angabe eintragungsfähige Gattungsbezeichnung; Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter bei Absehen von der Vorlage an den Europäischen ...

  • Wolters Kluwer

    Geographische Herkunftsangabe der Marke "Thüringer Klöße" bei Herstellung in weit überwiegendem Maße außerhalb Thüringens; Notwendigkeit des Nichtbefassens mit dem Vorbringen einer Partei für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • rewis.io

    Gemeinschaftsrechtliches Markenrecht: Angabe "Thüringer Klöße" als nicht als geographische Angabe eintragungsfähige Gattungsbezeichnung; Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter bei Absehen von der Vorlage an den Europäischen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geographische Herkunftsangabe der Marke "Thüringer Klöße" bei Herstellung in weit überwiegendem Maße außerhalb Thüringens; Notwendigkeit des Nichtbefassens mit dem Vorbringen einer Partei für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de

    Geographische Herkunftsangabe der Marke "Thüringer Klöße" bei Herstellung in weit überwiegendem Maße außerhalb Thüringens; Notwendigkeit des Nichtbefassens mit dem Vorbringen einer Partei für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Bezeichnung "Thüringer Klösse"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Keine eintragungsfähige Herkunftsangabe bei "Thüringer Klöße"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Abgrenzung von Geografischer Herkunftsangabe "Thüringer Klöße"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2012, 401 (Ls.)
  • EuZW 2012, 190
  • GRUR-RR 2012, 148
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 20.05.2009 - I ZB 107/08

    Vierlinden

    Auszug aus BGH, 21.12.2011 - I ZB 87/09
    Darauf, ob die Rügen durchgreifen, kommt es für die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde nicht an (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2009 - I ZB 53/08, GRUR 2009, 992 Rn. 10 = WRP 2009, 1104 - Schuhverzierung; Beschluss vom 20. Mai 2009 - I ZB 107/08, GRUR 2009, 994 Rn. 7 = WRP 2009, 1102 - Vierlinden).

    bb) Der Senat hat bislang offengelassen, ob eine Verletzung der Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV durch das Bundespatentgericht mit der Besetzungsrüge (§ 83 Abs. 3 Nr. 1 MarkenG) angegriffen werden kann (BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2002 - I ZB 27/00, GRUR 2003, 546, 547 = WRP 2003, 655 - TURBO-TABS; Beschluss vom 10. April 2008 - I ZB 98/07, GRUR 2008, 1027 Rn. 24 = WRP 2008, 1438 - Cigarettenpackung; GRUR 2009, 992 Rn. 27 - Schuhverzierung; GRUR 2009, 994 Rn. 11 - Vierlinden).

    (1) Die Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union unterbleibt willkürlich, wenn ein letztinstanzliches Gericht zur Klärung der Auslegung einer unionsrechtlichen Vorschrift eine Vorlage überhaupt nicht erwägt, obwohl es Zweifel an der zutreffenden Beurteilung der entscheidungserheblichen Auslegungsfrage hat, oder wenn das erkennende Gericht bewusst von der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union abweicht, ohne vorzulegen (BGH, GRUR 2009, 994 Rn. 11 - Vierlinden).

    (2) Die Bestimmung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist allerdings auch verletzt, wenn zu einer entscheidungserheblichen Frage des Unionsrechts einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union noch nicht vorliegt oder dieser die entscheidungserhebliche Frage möglicherweise noch nicht erschöpfend beantwortet hat oder eine Fortentwicklung der Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur als entfernte Möglichkeit erscheint und das letztinstanzlich entscheidende Gericht den ihm zukommenden Beurteilungsrahmen in unvertretbarer Weise überschritten hat (BVerfG, NJW 2001, 1267, 1268; NVwZ 2007, 197, 198; BGH, GRUR 2009, 994 Rn. 12 - Vierlinden).

  • BGH, 02.10.2002 - I ZB 27/00

    "TURBO-TABS"; Richterwechsel im schriftlichen Verfahren vor dem

    Auszug aus BGH, 21.12.2011 - I ZB 87/09
    bb) Der Senat hat bislang offengelassen, ob eine Verletzung der Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV durch das Bundespatentgericht mit der Besetzungsrüge (§ 83 Abs. 3 Nr. 1 MarkenG) angegriffen werden kann (BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2002 - I ZB 27/00, GRUR 2003, 546, 547 = WRP 2003, 655 - TURBO-TABS; Beschluss vom 10. April 2008 - I ZB 98/07, GRUR 2008, 1027 Rn. 24 = WRP 2008, 1438 - Cigarettenpackung; GRUR 2009, 992 Rn. 27 - Schuhverzierung; GRUR 2009, 994 Rn. 11 - Vierlinden).

    Eine Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG wegen eines Verstoßes gegen die Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV setzt voraus, dass die Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union willkürlich unterblieben ist, weil sie bei Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfG, NJW 1992, 678; NVwZ 2008, 780 f.; BGH, GRUR 2003, 546, 548 - TURBO-TABS).

  • BGH, 20.05.2009 - I ZB 53/08

    Schuhverzierung

    Auszug aus BGH, 21.12.2011 - I ZB 87/09
    Darauf, ob die Rügen durchgreifen, kommt es für die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde nicht an (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2009 - I ZB 53/08, GRUR 2009, 992 Rn. 10 = WRP 2009, 1104 - Schuhverzierung; Beschluss vom 20. Mai 2009 - I ZB 107/08, GRUR 2009, 994 Rn. 7 = WRP 2009, 1102 - Vierlinden).

    bb) Der Senat hat bislang offengelassen, ob eine Verletzung der Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV durch das Bundespatentgericht mit der Besetzungsrüge (§ 83 Abs. 3 Nr. 1 MarkenG) angegriffen werden kann (BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2002 - I ZB 27/00, GRUR 2003, 546, 547 = WRP 2003, 655 - TURBO-TABS; Beschluss vom 10. April 2008 - I ZB 98/07, GRUR 2008, 1027 Rn. 24 = WRP 2008, 1438 - Cigarettenpackung; GRUR 2009, 992 Rn. 27 - Schuhverzierung; GRUR 2009, 994 Rn. 11 - Vierlinden).

  • EuGH, 25.10.2005 - C-465/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE BEZEICHNUNG "FETA" ALS GESCHÜTZTE

    Auszug aus BGH, 21.12.2011 - I ZB 87/09
    Das Bundespatentgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Auffassung der Verbraucher, ob eine bestimmte Bezeichnung eine geografische oder eine allgemeine Bedeutung hat, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union nur ein Faktor unter zahlreichen Faktoren ist, die bei der Feststellung zu berücksichtigen sind, ob ein Name zur Gattungsbezeichnung geworden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 25. Oktober 2005 - C-465/02 und C-466/02, GRUR 2006, 71 Rn. 75 ff. - Deutschland u.a./Kommission [Feta II]; Urteil vom 26. Februar 2008 - C-132/05, GRUR 2008, 524 Rn. 53 - Kommission u.a./Deutschland u.a. [Parmesan]; vgl. auch EuG, Urteil vom 12. September 2007 - T-291/03, GRUR 2007, 974 Rn. 63 ff. - Consorzio per la tutela del formaggio Grana Padano/HABM [Grana Padano]).
  • BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06

    Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau

    Auszug aus BGH, 21.12.2011 - I ZB 87/09
    Eine Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG wegen eines Verstoßes gegen die Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV setzt voraus, dass die Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union willkürlich unterblieben ist, weil sie bei Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfG, NJW 1992, 678; NVwZ 2008, 780 f.; BGH, GRUR 2003, 546, 548 - TURBO-TABS).
  • EuG, 12.09.2007 - T-291/03

    "GRANA" IST AUF GEMEINSCHAFTSEBENE GESCHÜTZT UND STELLT KEINE GATTUNGSBEZEICHNUNG

    Auszug aus BGH, 21.12.2011 - I ZB 87/09
    Das Bundespatentgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Auffassung der Verbraucher, ob eine bestimmte Bezeichnung eine geografische oder eine allgemeine Bedeutung hat, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union nur ein Faktor unter zahlreichen Faktoren ist, die bei der Feststellung zu berücksichtigen sind, ob ein Name zur Gattungsbezeichnung geworden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 25. Oktober 2005 - C-465/02 und C-466/02, GRUR 2006, 71 Rn. 75 ff. - Deutschland u.a./Kommission [Feta II]; Urteil vom 26. Februar 2008 - C-132/05, GRUR 2008, 524 Rn. 53 - Kommission u.a./Deutschland u.a. [Parmesan]; vgl. auch EuG, Urteil vom 12. September 2007 - T-291/03, GRUR 2007, 974 Rn. 63 ff. - Consorzio per la tutela del formaggio Grana Padano/HABM [Grana Padano]).
  • EuGH, 26.02.2008 - C-132/05

    NUR KÄSE, DER DIE GESCHÜTZTE URSPRUNGSBEZEICHNUNG (G. U.) "PARMIGIANO REGGIANO"

    Auszug aus BGH, 21.12.2011 - I ZB 87/09
    Das Bundespatentgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Auffassung der Verbraucher, ob eine bestimmte Bezeichnung eine geografische oder eine allgemeine Bedeutung hat, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union nur ein Faktor unter zahlreichen Faktoren ist, die bei der Feststellung zu berücksichtigen sind, ob ein Name zur Gattungsbezeichnung geworden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 25. Oktober 2005 - C-465/02 und C-466/02, GRUR 2006, 71 Rn. 75 ff. - Deutschland u.a./Kommission [Feta II]; Urteil vom 26. Februar 2008 - C-132/05, GRUR 2008, 524 Rn. 53 - Kommission u.a./Deutschland u.a. [Parmesan]; vgl. auch EuG, Urteil vom 12. September 2007 - T-291/03, GRUR 2007, 974 Rn. 63 ff. - Consorzio per la tutela del formaggio Grana Padano/HABM [Grana Padano]).
  • BVerfG, 06.12.2006 - 1 BvR 2085/03

    Vorlagepflicht an den EuGH im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus BGH, 21.12.2011 - I ZB 87/09
    (2) Die Bestimmung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist allerdings auch verletzt, wenn zu einer entscheidungserheblichen Frage des Unionsrechts einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union noch nicht vorliegt oder dieser die entscheidungserhebliche Frage möglicherweise noch nicht erschöpfend beantwortet hat oder eine Fortentwicklung der Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur als entfernte Möglichkeit erscheint und das letztinstanzlich entscheidende Gericht den ihm zukommenden Beurteilungsrahmen in unvertretbarer Weise überschritten hat (BVerfG, NJW 2001, 1267, 1268; NVwZ 2007, 197, 198; BGH, GRUR 2009, 994 Rn. 12 - Vierlinden).
  • BVerfG, 27.08.1991 - 2 BvR 276/90

    Vorlage des Verfahrens an den EuGH und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BGH, 21.12.2011 - I ZB 87/09
    Eine Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG wegen eines Verstoßes gegen die Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV setzt voraus, dass die Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union willkürlich unterblieben ist, weil sie bei Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfG, NJW 1992, 678; NVwZ 2008, 780 f.; BGH, GRUR 2003, 546, 548 - TURBO-TABS).
  • BVerfG, 09.01.2001 - 1 BvR 1036/99

    Zur Vorlagepflicht an den EuGH

    Auszug aus BGH, 21.12.2011 - I ZB 87/09
    (2) Die Bestimmung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist allerdings auch verletzt, wenn zu einer entscheidungserheblichen Frage des Unionsrechts einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union noch nicht vorliegt oder dieser die entscheidungserhebliche Frage möglicherweise noch nicht erschöpfend beantwortet hat oder eine Fortentwicklung der Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur als entfernte Möglichkeit erscheint und das letztinstanzlich entscheidende Gericht den ihm zukommenden Beurteilungsrahmen in unvertretbarer Weise überschritten hat (BVerfG, NJW 2001, 1267, 1268; NVwZ 2007, 197, 198; BGH, GRUR 2009, 994 Rn. 12 - Vierlinden).
  • BGH, 10.04.2008 - I ZB 98/07

    Cigarettenpackung

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 151/02

    Jeans II

  • BPatG, 02.10.2009 - 30 W (pat) 78/06
  • OLG Stuttgart, 11.09.2014 - 2 U 46/14

    Autofelgen - Gemeinschaftsgeschmacksmusterverletzung: Kraftfahrzeugfelgen als

    Denn diese Pflicht im Sinne auch der Gewährung des gesetzlichen Richters (vgl. hierzu etwa BGH EuZW 2012, 190 [Tz. 29]) trifft nach Art. 267 AEUV ohnehin nur das Gericht, dessen Entscheidung nicht mehr anfechtbar ist.
  • BGH, 06.06.2019 - I ZB 18/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im markenrechtlichen

    I ZB 3/95, GRUR 1997, 637, 639 = WRP 1997, 762 [juris Rn. 29] - Top Selection; Beschluss vom 14. Oktober 1999 - I ZB 15/97, GRUR 2000, 512, 514 [juris Rn. 29] = WRP 2000, 542 - COMPUTER ASSOCIATES; Beschluss vom 20. Mai 2009 - I ZB 53/08, GRUR 2009, 992 Rn. 17 = WRP 2009, 1104 - Schuhverzierung; Beschluss vom 21. Dezember 2011 - I ZB 87/09, GRUR-RR 2012, 148 Rn. 25 - Thüringer Klöße).
  • BPatG, 14.04.2016 - 30 W (pat) 35/13

    Hiffenmark II - Markenbeschwerdeverfahren - Antrag auf Eintragung einer

    Denn weder beschränkt sich das sog. "AC Nielsen Gebiet N4", das auch Oberbayern, Niederbayern und Schwaben mitumfasst, auf das insoweit allein entscheidungserhebliche Ursprungsgebiet "Franken" (vgl. EuGH, GRUR 2006, 671 - Feta II), noch bezieht sich die Erhebung auf den maßgeblichen Zeitpunkt der Antragstellung (vgl. BGH MarkenR 2012, 71 Nr. 21 - Thüringer Klöße).
  • BPatG, 21.11.2013 - 30 W (pat) 28/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bairisch Blockmalz, Bairischer Blockmalz, Bayrisch

    bb) Wie es sich nach dem 2. Weltkrieg verhielt und insbesondere für den maßgeblichen Zeitpunkt der Antragstellung (vgl. BGH MarkenR 2012, 71 Nr. 21 - Thüringer Klöße), steht nach den genannten, für die Feststellung einer Gattungsbezeichnung erforderlichen Kriterien ebenfalls nicht mit der erforderlichen Sicherheit fest.
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