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   BGH, 14.01.2010 - I ZB 97/08   

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https://dejure.org/2010,5640
BGH, 14.01.2010 - I ZB 97/08 (https://dejure.org/2010,5640)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2010 - I ZB 97/08 (https://dejure.org/2010,5640)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - I ZB 97/08 (https://dejure.org/2010,5640)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 233 ZPO, § 238 Abs 2 S 1 ZPO, § 522 Abs 1 S 4 ZPO, § 574 Abs 1 Nr 1 ZPO, § 574 Abs 2 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Fehlende Plausibilität der Glaubhaftmachung - Aktenzeichen des Verfügungsverfahrens

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen der Verwechslung von Verfügungs- und Hauptsacheverfahren durch eine Kanzleimitarbeiterin auf die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Fehlende Plausibilität der Glaubhaftmachung - Aktenzeichen des Verfügungsverfahrens

  • ra.de
  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Fehlende Plausibilität der Glaubhaftmachung - Aktenzeichen des Verfügungsverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswirkungen der Verwechslung von Verfügungs- und Hauptsacheverfahren durch eine Kanzleimitarbeiterin auf die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 407 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.03.2005 - XI ZB 36/04

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Vertrauens des

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - I ZB 97/08
    Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (BGH, Urt. v. 22.3.2005 - XI ZB 36/04, NJW-RR 2005, 865 m.w.N.), sind nicht erfüllt.
  • BGH, 12.08.1997 - VI ZB 13/97

    Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist nach unbearbeiteter Rückgabe der

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - I ZB 97/08
    Das Berufungsgericht hat nicht gegen den Grundsatz verstoßen, dass sich die Beklagte keine Fehler der Büroangestellten ihres Prozessbevollmächtigten zurechnen lassen muss (BGH, Beschl. v. 12.8.1997 - VI ZB 13/97, NJW 1997, 3243).
  • BGH, 12.10.2021 - VI ZB 76/19

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der in einen Motor eingebauten Software zur

    Sie ist aber unzulässig, weil die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2010 - I ZB 97/08, juris Rn. 5; vom 14. April 2020 - VIII ZB 27/19, juris Rn. 1; jeweils mwN), nicht erfüllt sind.
  • BGH, 11.05.2021 - VIII ZB 50/20

    Berufungseinlegung: Inhaltlichen Anforderungen an eine Berufungsbegründung

    Sie ist aber unzulässig, weil die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2010 - I ZB 97/08, juris Rn. 5; vom 14. April 2020 - VIII ZB 27/19, juris Rn. 1; jeweils mwN), nicht erfüllt sind.
  • BGH, 05.09.2012 - VII ZB 25/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vergeblicher Versuch der Übermittlung des

    Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 - I ZB 97/08, juris Rn. 5 m.w.N.), sind nicht erfüllt.
  • BGH, 08.04.2015 - VII ZB 62/14

    Berufungsbegründungsfrist: Auslegung einer gewährten Fristverlängerung

    Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (BGH, Beschluss vom 5. September 2012 - VII ZB 25/12, NJW 2012, 3516 Rn. 7 = ZfBR 2012, 765; Beschluss vom 14. Januar 2010 - I ZB 97/08, juris Rn. 5 m.w.N.), sind nicht erfüllt.
  • BGH, 14.09.2021 - VI ZB 30/19

    Eine auf die Verletzung des Grundrechts auf Gewährung wirkungsvollen

    Sie ist aber unzulässig, weil die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2010 - I ZB 97/08, juris Rn. 5; vom 14. April 2020 - VIII ZB 27/19, juris Rn. 1; jeweils mwN), nicht erfüllt sind.
  • BGH, 18.06.2020 - IX ZB 17/18

    Sorgetragen des Rechtsanwalts für die Einhaltung der Frist trotz Übertragung der

    Der Kläger hat keinen Sachverhalt vorgetragen, der die Annahme eines ihm gemäß § 85 Abs. 2 ZPO zurechenbaren Verschuldens seiner Prozessbevollmächtigten ausschlösse (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 2008 - IX ZB 169/07, NJW 2008, 3501 Rn. 15; vom 14. Januar 2010 - I ZB 97/08, BeckRS 2010, 3137 Rn. 8; vom 20. Oktober 2010 - IV ZB 11/10, BeckRS 2010, 26918 Rn. 5).
  • BGH, 10.01.2013 - I ZB 76/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Erforderlicher Inhalt des

    Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2005 - XI ZB 36/04, NJW-RR 2005, 865; Beschluss vom 14. Januar 2010 - I ZB 97/08, juris Rn. 5; Beschluss vom 27. März 2012 - VI ZB 74/11, NJW-RR 2012, 662 Rn. 5), sind nicht erfüllt.
  • BGH, 10.05.2022 - VI ZB 4/20

    Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsbegründung

    Sie ist aber unzulässig, weil die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2010 - I ZB 97/08, juris Rn. 5; vom 14. April 2020 - VIII ZB 27/19, juris Rn. 1; jeweils mwN), nicht erfüllt sind.
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