Rechtsprechung
BGH, 14.01.2010 - I ZB 97/08 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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§ 233 ZPO, § 238 Abs 2 S 1 ZPO, § 522 Abs 1 S 4 ZPO, § 574 Abs 1 Nr 1 ZPO, § 574 Abs 2 ZPO
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Fehlende Plausibilität der Glaubhaftmachung - Aktenzeichen des Verfügungsverfahrens - Wolters Kluwer
Auswirkungen der Verwechslung von Verfügungs- und Hauptsacheverfahren durch eine Kanzleimitarbeiterin auf die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde
- rewis.io
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Fehlende Plausibilität der Glaubhaftmachung - Aktenzeichen des Verfügungsverfahrens
- ra.de
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Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Fehlende Plausibilität der Glaubhaftmachung - Aktenzeichen des Verfügungsverfahrens
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Auswirkungen der Verwechslung von Verfügungs- und Hauptsacheverfahren durch eine Kanzleimitarbeiterin auf die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde
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- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Markenrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 12.10.2007 - 406 O 64/07
- OLG Hamburg, 08.10.2008 - 5 U 5/08
- BGH, 14.01.2010 - I ZB 97/08
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2010, 407 (Ls.)
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.03.2005 - XI ZB 36/04
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Vertrauens des …
Auszug aus BGH, 14.01.2010 - I ZB 97/08
Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (BGH, Urt. v. 22.3.2005 - XI ZB 36/04, NJW-RR 2005, 865 m.w.N.), sind nicht erfüllt. - BGH, 12.08.1997 - VI ZB 13/97
Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist nach unbearbeiteter Rückgabe der …
Auszug aus BGH, 14.01.2010 - I ZB 97/08
Das Berufungsgericht hat nicht gegen den Grundsatz verstoßen, dass sich die Beklagte keine Fehler der Büroangestellten ihres Prozessbevollmächtigten zurechnen lassen muss (BGH, Beschl. v. 12.8.1997 - VI ZB 13/97, NJW 1997, 3243).
- BGH, 12.10.2021 - VI ZB 76/19
Anspruch auf Schadensersatz wegen der in einen Motor eingebauten Software zur …
Sie ist aber unzulässig, weil die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2010 - I ZB 97/08, juris Rn. 5;… vom 14. April 2020 - VIII ZB 27/19, juris Rn. 1; jeweils mwN), nicht erfüllt sind. - BGH, 11.05.2021 - VIII ZB 50/20
Berufungseinlegung: Inhaltlichen Anforderungen an eine Berufungsbegründung
Sie ist aber unzulässig, weil die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2010 - I ZB 97/08, juris Rn. 5;… vom 14. April 2020 - VIII ZB 27/19, juris Rn. 1; jeweils mwN), nicht erfüllt sind. - BGH, 05.09.2012 - VII ZB 25/12
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vergeblicher Versuch der Übermittlung des …
Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 - I ZB 97/08, juris Rn. 5 m.w.N.), sind nicht erfüllt.
- BGH, 08.04.2015 - VII ZB 62/14
Berufungsbegründungsfrist: Auslegung einer gewährten Fristverlängerung
Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (BGH…, Beschluss vom 5. September 2012 - VII ZB 25/12, NJW 2012, 3516 Rn. 7 = ZfBR 2012, 765; Beschluss vom 14. Januar 2010 - I ZB 97/08, juris Rn. 5 m.w.N.), sind nicht erfüllt. - BGH, 14.09.2021 - VI ZB 30/19
Eine auf die Verletzung des Grundrechts auf Gewährung wirkungsvollen …
Sie ist aber unzulässig, weil die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2010 - I ZB 97/08, juris Rn. 5;… vom 14. April 2020 - VIII ZB 27/19, juris Rn. 1; jeweils mwN), nicht erfüllt sind. - BGH, 18.06.2020 - IX ZB 17/18
Sorgetragen des Rechtsanwalts für die Einhaltung der Frist trotz Übertragung der …
Der Kläger hat keinen Sachverhalt vorgetragen, der die Annahme eines ihm gemäß § 85 Abs. 2 ZPO zurechenbaren Verschuldens seiner Prozessbevollmächtigten ausschlösse (vgl. BGH…, Beschluss vom 3. Juli 2008 - IX ZB 169/07, NJW 2008, 3501 Rn. 15; vom 14. Januar 2010 - I ZB 97/08, BeckRS 2010, 3137 Rn. 8;… vom 20. Oktober 2010 - IV ZB 11/10, BeckRS 2010, 26918 Rn. 5). - BGH, 10.01.2013 - I ZB 76/11
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Erforderlicher Inhalt des …
Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2005 - XI ZB 36/04, NJW-RR 2005, 865; Beschluss vom 14. Januar 2010 - I ZB 97/08, juris Rn. 5;… Beschluss vom 27. März 2012 - VI ZB 74/11, NJW-RR 2012, 662 Rn. 5), sind nicht erfüllt. - BGH, 10.05.2022 - VI ZB 4/20
Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsbegründung
Sie ist aber unzulässig, weil die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2010 - I ZB 97/08, juris Rn. 5;… vom 14. April 2020 - VIII ZB 27/19, juris Rn. 1; jeweils mwN), nicht erfüllt sind.