Rechtsprechung
BGH, 15.02.1996 - I ZR 10/94 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- verkehrslexikon.de
Zu den Voraussetzungen der zulässigen Abtretung der Schadensersatzansprüche des Unfallgeschädigten gegen den Autovermieter an die KfZ-Versicherung - unzulässige Rechtsdienstleistung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ausgleich der Mietwagenkosten - Abtretung der Schadensersatzansprüche an Autovermieter - Rechtsbesorgung - Schadensersatzrechtlicher Vorteilsausgleich - Abtretungsanspruch des Versicherers
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
RBerG Art. 1 § 1; 5. RBerV § 1
Abtretung der Ansprüche des Unfallgeschädigten gegen Mietwagenunternehmen - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Unfallersatzwagen-Tarife"; Anspruch des Kfz-Haftpflichtversicherers auf Abtretung von Schadensersatzansprüchen gegen den Autovermieter
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- captain-huk.de (Kurzinformation)
Das Verlangen nach Abtretung und RBerG
Papierfundstellen
- NJW 1996, 1965
- MDR 1996, 1123
- GRUR 1996, 510
- NZV 1996, 274
- VersR 1996, 775
- WM 1996, 1794
- DB 1996, 1406
Wird zitiert von ... (42) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73
Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung …
Auszug aus BGH, 15.02.1996 - I ZR 10/94
Denn als erforderlich im Sinne des § 249 BGB sind diejenigen Aufwendungen anzusehen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte (BGHZ 54, 82, 85; 61, 346, 349; 63, 182, 184).In einem solchen Fall entspricht es aber dem sachgerechten Ausgleich der Interessen der Beteiligten, daß der Schädiger bzw. dessen Versicherer, der die erforderlichen Aufwendungen des Geschädigten ausgleicht, von diesem nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung die Abtretung der Ansprüche gegen den Kfz-Vermieter verlangen kann, der - wie dargestellt - in schuldhafter Weise seine Aufklärungspflicht verletzt hat (vgl. BGHZ 63, 182, 187, 189).
- BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73
Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten
Auszug aus BGH, 15.02.1996 - I ZR 10/94
Denn als erforderlich im Sinne des § 249 BGB sind diejenigen Aufwendungen anzusehen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte (BGHZ 54, 82, 85; 61, 346, 349; 63, 182, 184). - BGH, 05.07.1984 - I ZR 90/82
Abnahme von Schadensregulierungen unter Abtretung von Ansprüchen eines Kunden an …
Auszug aus BGH, 15.02.1996 - I ZR 10/94
Ein vertragswidriges Verhalten des Autovermieters kann gegeben sein, wenn er trotz ausdrücklicher Frage des Kunden nicht darüber aufgeklärt hat, daß außer dem Unfallwagenersatztarif auch sonstige, günstigere Tarife in Betracht kommen, die zu gewähren er dann bereit sei, wenn der Kunde im voraus bezahle oder wenn dieser - beispielsweise durch Abtretung seiner Schadensersatzansprüche gegen den Versicherer (…vgl. hierzu BGH, Urt. v. 10.5.1974 - I ZR 46/73, NJW 1974, 1244; Urt. v. 5.7.1984 - I ZR 90/82, NJW 1985, 1223) - entsprechende Sicherheit leiste.
- BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68
Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei …
- BGH, 10.05.1974 - I ZR 46/73
Möglichkeit des Mietwagenunternehmers sich von unfallgeschädigten Kunden …
Auszug aus BGH, 15.02.1996 - I ZR 10/94
Ein vertragswidriges Verhalten des Autovermieters kann gegeben sein, wenn er trotz ausdrücklicher Frage des Kunden nicht darüber aufgeklärt hat, daß außer dem Unfallwagenersatztarif auch sonstige, günstigere Tarife in Betracht kommen, die zu gewähren er dann bereit sei, wenn der Kunde im voraus bezahle oder wenn dieser - beispielsweise durch Abtretung seiner Schadensersatzansprüche gegen den Versicherer (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 10.5.1974 - I ZR 46/73, NJW 1974, 1244;… Urt. v. 5.7.1984 - I ZR 90/82, NJW 1985, 1223) - entsprechende Sicherheit leiste. - BGH, 02.07.1985 - VI ZR 177/84
Erstattung von Mietwagenkosten für eine längere Zeit und eine größere Strecke
Auszug aus BGH, 15.02.1996 - I ZR 10/94
Ein solcher Sachverhalt ist dann gegeben, wenn sie dem Geschädigten den vom Autovermieter in Rechnung gestellten Betrag voll erstattet, obwohl der Geschädigte gegen seine Obliegenheit, zur Minderung des Schadens Vergleichsangebote einzuholen (BGH, Urt. v. 2.7.1985 - VI ZR 177/84, NJW 1985, 2639), verstoßen hat und ihm deshalb nur ein um eine entsprechende Quote gemäß § 254 BGB geminderter Anspruch zusteht.
- BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Der Haftpflichtversicherer des Schädigers mag sich in solchem Fall vom Geschädigten, wenn er ihm die in dessen Lage als erforderlich aufgewendeten Mietwagenkosten ersetzt, in Anwendung des Rechtsgedankens aus § 255 BGB etwaige Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter abtreten lassen (…OLG Stuttgart, aaO., S. 315, Greger, aaO., S. 340; siehe auch BGH, Urteil vom 15. Februar 1996 - I ZR 10/94 - zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 21.12.2000 - VII ZR 17/99
Haftung des Bauunternehmers bei fehlender Genehmigungsfähigkeit des …
Denn es genügt, wenn deutlich zum Ausdruck gebracht wird, daß der Widerrufende den Vertragsschluß nicht mehr gegen sich gelten lassen will (BGH, Urteil vom 25. April 1996 - X ZR 139/94, NJW 1996, 1965). - OLG Düsseldorf, 22.02.2007 - 8 U 119/06
Zu den Voraussetzungen des wirksamen Abschlusses ärztlicher …
Dementsprechend hat der BGH die Abtretung von Schadensersatzansprüchen eines Geschädigten gegen einen Vermieter von Mietwagen wegen unterlassener Aufklärung über den erhöhten Unfallersatztarif an den Versicherer, der den vollen Betrag der Mietwagenkosten erstattet hatte, als Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz angesehen, weil der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet war und deshalb die Abtretung der fremden Rechtsbesorgung diente (BGH, NJW 1996, 1965).
- OLG Karlsruhe, 29.09.2004 - 9 U 39/04
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Hinweispflicht des gewerblichen Kfz-Vermieters …
Das OLG München (NZV 94, 359/360; DAR 95, 254/256) hat die Auffassung vertreten, dass die Ablehnung eines vom Kunden erfragten Vertragsabschlusses zu den Bedingungen eines sonst auch angebotenen günstigeren Tarifes nur aus dem Grund, weil der Kunde an einem Unfall beteiligt war, ein Verschulden bei Vertragsschluss darstellt, soweit nicht in der Person des Mieters Umstände vorliegen, die eine Weigerung rechtfertigen (so im Ergebnis auch BGH NJW 96, 1965/1966). - AG Kerpen, 08.04.2008 - 20 C 355/07
Umstrittene Frage - Ist die Mietpreisvorgabe der Versicherung wirksam?
So hat sich der BGH in einer ebenfalls vom AG Bonn zitierten Entscheidung aus dem Jahre 1996 (Urteil vom 15.2.1996, I ZR 10/94 -zitiert nach juris -) ausführlich mit der Frage beschäftigt, wann von einer unzulässigen Rechtsbesorgung durch den Haftpflichtversicherer ausgegangen werden kann.Soweit aber die Versicherung mit der Regulierung einen Schadensersatzanspruch des Geschädigten befriedigen möchte, leistet sie auf eine eigene Verbindlichkeit und ist daher in diesem Rahmen auch in einer eigenen Rechtsangelegenheit betroffen Dieser Boden wird erst dann verlassen, wenn die Versicherung gleichsam "sehenden Auges" über eine von ihr angenommene Schadensersatzverpflichtung hinausgehend Leistungen an den Geschädigten erbringt und sie sich sodann im Ausgleich dafür von dem Geschädigten Ansprüche abtreten lassen möchte (vgl. ausführlich dazu die Entscheidung des BGH vom 15.2.1996 - I ZR 10/94-, VersR 1996, 510 - zitiert nach juris -).
- LG Gera, 09.07.2003 - 6 S 102/03 Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass für den durchschnittlichen Unfallgeschädigten das vielschichtige Tarifgeflecht der gewerblichen Mietwagenunternehmen nicht ohne Weiteres durchschaubar ist, hat daher die Kammer in ihrer Entscheidung vom 19.03.2003 ( Az.: 1 S 434/02 ) vertreten, dass die gewerblichen Mietwagenunternehmen bei Anbahnung des Mietvertrages mit einem Unfallgeschädigten die vorvertragliche Verpflichtung trifft, darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem angebotenen Tarif um einen Unfallersatztarif handelt, neben dem grundsätzlich auch günstigere Tarife angeboten werden ( ebenso : OLG Koblenz, NJW-RR 1992, 820; OLG Karlsruhe, DAR 1993, 229; OLG München, VRS 1987, 321, OLG Stuttgart NZV 1999, 169; NJW-RR 1994, 921; LG Stuttgart, Schaden-Praxis 2000, 417; Schaden-Praxis 1996, 51; LG Hamburg, Schaden-Praxis 1999, 379 sowie für den Fall einer ausdrücklichen Nachfrage des Geschädigten nach der Tarifstruktur auch BGH NJW 1996, 1965 ).
Der Geschädigte darf grundsätzlich zu einem teuren Tarif, auch zu einem Unfallersatztarif ( BGH NJW 1996, 1958; NJW 1996, 1965 ) anmieten und ist angesichts des durchschnittliche Unfallgeschädigte von den unterschiedlichen Tarifstrukturen im Autovermietungsgewerbe keine Kenntnis hat, nicht von sich aus zu dies bezüglichen Erkundigungen verpflichtet.
- OLG Brandenburg, 25.01.2005 - 6 W 8/05
Wettbewerb zwischen Rechtsanwälten und Kfz-Haftpflichtversicherer bei …
Er nimmt mit der Schadensersatzleistung die eigene Rechtsangelegenheit war, soweit es um die Erfüllung der nach § 249 BGB bestehenden Schadensersatzverpflichtung geht (vgl. BGH NJW 1996, 1965, 1966). - LG Erfurt, 04.06.2004 - 2 S 3/04
Unfallschadensregulierung - Keine Aufklärungspflicht des Autovermieters in …
Zu bejahen ist danach eine Pflicht zur sorgfältigen und Wahrheitsgemäßen Auskunftserteilung unstreitig immer dann, wenn der Geschädigte ausdrücklich nach günstigeren Tarifen oder möglichen Abrechnungsproblemen fragt und der Autovermieter darauf antwortet (BGH NJW 1996, 1965, 1966). - LG Hildesheim, 25.02.2005 - 7 S 301/04 Von einem vertragswidrigen Verhalten eines Autovermieters ist auszugehen, wenn dieser trotz ausdrücklicher Frage des Kunden nicht darüber aufgeklärt hat, dass außer dem Unfallersatztarif auch sonstige günstigere Tarife in Betracht kommen ( BGH NJW 1996, 1965, 1966 [BGH 15.02.1996 - I ZR 10/94] ).
- AG Hamburg, 22.06.2017 - 25b C 459/16
Sachverständigenkosten bei Verkehrsunfall: Direktanspruch des Gutachters aus …
Dementsprechend verfährt die Rechtsprechung auch in den Fällen, in denen der Geschädigte einen Ersatzwagen zu einem (überhöhten) "Unfallersatztarif" anmietet und Ersatz dieser Aufwendungen nur Zug-um-Zug gegen Abtretung möglicher Schadenersatzansprüche gegenüber dem Vermieter an den Schädiger bzw. dessen Versicherung verlangen kann (BGH NJW 1996, 1965). - LG Darmstadt, 18.02.2004 - 7 S 165/03
Fahrzeugvermietung - Mietzinszahlung und Unfall
- LG Zwickau, 24.06.2003 - 6 S 67/03
- LG Bonn, 14.01.2004 - 5 S 126/03
Erstattungsfähigkeit sog. Unfallersatztarife
- LG Düsseldorf, 19.09.2003 - 20 S 36/03
- OLG Brandenburg, 02.11.2004 - 6 U 44/04
Wettbewerbsverhältnis zwischen Kfz-Sachverständigem und …
- LG Heidelberg, 17.01.2003 - 5 S 100/02
- LG Heidelberg, 17.01.2003 - 24 C 37/02
- AG Bonn, 12.06.2007 - 13 C 321/06
Schadensersatz bei Verkehrsunfall, Mietwagen
- LG Landau/Pfalz, 31.01.2005 - 1 S 201/04
Haftung bei Verkehrsunfall: Einwand überhöhter Mietwagenkosten seitens der …
- LG Osnabrück, 17.02.2004 - 5 S 68/03
Erstattung von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall; Anmietung eines …
- AG Mönchengladbach, 12.04.2010 - 23 C 744/09
- LG Nürnberg-Fürth, 19.06.2006 - 8 T 3441/06
- OLG Jena, 02.03.2005 - 4 U 328/04
- LG Aachen, 19.07.2002 - 5 S 46/02
- LG Hanau, 14.05.2019 - 9 O 54/19
Erstattung von Mietwagenkosten im Unfallersatzwagentarif
- LG Hildesheim, 22.04.2005 - 7 S 5/05
- LG Halle, 28.10.2004 - 2 S 23/04
- AG Bad Hersfeld, 28.12.2005 - 10 C 1148/04
- AG Hamburg-St. Georg, 04.12.2007 - 915 C 534/07
- AG Hamburg-St. Georg, 23.03.2007 - 911 C 617/06
- AG Esslingen, 21.02.2006 - 1 C 2218/05
Bereicherungsrechtliche Rückforderung überberechneten Arzthonorars: Fehlende …
- LG Halle, 16.12.2005 - 1 S 154/05
- AG Aue, 16.08.2004 - 1 C 73/04
- AG Suhl, 05.05.2004 - 1 C 839/03
- AG Schweinfurt, 29.03.2005 - 3 C 1782/04
- AG Hildburghausen, 31.03.2004 - 22 C 450/03
- AG Stadtroda, 24.06.2003 - 2 C 109/03
- LG Stuttgart, 31.10.2001 - 33 KfH O 103/01
- AG Hamburg-St. Georg, 22.05.2007 - 915 C 86/07
Sachverständigenhonorar - Dauerbrenner Sachverständigenhonorare
- AG Hamburg-St. Georg, 03.01.2007 - 919 C 622/06
- AG Schweinfurt, 09.11.2004 - 3 C 945/04
- AG Suhl, 29.10.2004 - 1 C 37/04