Rechtsprechung
   BGH, 02.02.1989 - I ZR 100/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1412
BGH, 02.02.1989 - I ZR 100/87 (https://dejure.org/1989,1412)
BGH, Entscheidung vom 02.02.1989 - I ZR 100/87 (https://dejure.org/1989,1412)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 1989 - I ZR 100/87 (https://dejure.org/1989,1412)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,1412) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Widerlegung der GEMA-Vermutung - Urheberrechtlicher Begriff des Vermietens - Zweck und Voraussetzungen der Vergütungspflicht durch § 27 Abs. 1 Urhebergesetz (UrhG) - Vergütungspflicht durch dem Verbraucher eingeräumte Gebrauchsmöglichkeit

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Kauf mit Rückgaberecht

    § 27 Abs. 1 UrhG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 27 Abs. 1
    Vergütungspflicht des Vermietens von Vervielfältigungsstücken bei Rückabwicklungsabrede

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 450
  • MDR 1989, 716
  • GRUR 1989, 417
  • ZUM 1990, 80
  • afp 1990, 77
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.06.1984 - I ZR 65/82

    Zeitschriftenauslage in Wartezimmern

    Auszug aus BGH, 02.02.1989 - I ZR 100/87
    Grundlage für die Einführung dieses besonderen Vergütungsanspruchs war der allgemeine urheberrechtliche Grundsatz, den Urheber tunlichst angemessen an den wirtschaftlichen Früchten seines Werkschaffens zu beteiligen (BGHZ 92, 54, 57 - Zeitschriftenauslage in Wartezimmern - m.w.N.).

    Für die über das übliche Maß hinausgehende Werknutzung im Falle der Weiterverbreitung und die dadurch eintretende Verkürzung der Einnahmen aus der Werkveräußerung sollte dem Urheber mit der Einführung der Vergütungspflicht durch § 27 Abs. 1 UrhG ein Ausgleich verschafft werden (BGHZ 92, 54, 58).

    Weitere Voraussetzung ist jedoch, daß die Gebrauchsüberlassung eine uneingeschränkte und wiederholbare Werknutzung ermöglicht, mit der Folge, daß der Kauf eines eigenen Vervielfältigungsstückes vielfach unterbleiben wird (vgl. BGHZ 92, 54, 60 f).

  • BGH, 10.03.1972 - I ZR 140/71

    Werkbücherei

    Auszug aus BGH, 02.02.1989 - I ZR 100/87
    Unter dem Begriff des Vermietens hat das Berufungsgericht zu Recht die entgeltliche Gebrauchsüberlassung verstanden (so schon BGHZ 58, 270, 274 f - Werkbücherei, zu § 27 Abs. 1 UrhG a.F.).

    Der urheberrechtliche Begriff des Vermietens ist nicht zwingend mit dem Mietbegriff des Bürgerlichen Gesetzbuches identisch (BGHZ 58, 270, 276).

  • BGH, 13.06.1985 - I ZR 35/83

    GEMA-Vermutung II; Geltung der GEMA-Vermutung für die musikalische Vertonung

    Auszug aus BGH, 02.02.1989 - I ZR 100/87
    Die Vermutung erstreckt sich weiter darauf, daß diese Werke urheberrechtlich geschützt sind; dies gilt auch für die Vertonung pornographischer Filme (BGHZ 95, 285, 288 f [BGH 13.06.1985 - I ZR 35/83] - GEMA-Vermutung II; BGH, Urt. v. 5.12.1985 - I ZR 137/83, NJW 1986, 1249, 1250 - GEMA-Vermutung III).

    Zur Widerlegung der Vermutung bedarf es in der Regel konkreter Darlegungen für jede einzelne Produktion, daß entweder die hinzugezogenen - vom Beklagten zu benennenden - Komponisten nicht von der Klägerin vertreten werden oder daß es sich um banale Musikvertonungen handelt, die nicht schutzfähig sind (BGHZ 95, 285, 292) [BGH 13.06.1985 - I ZR 35/83].

  • BGH, 05.12.1985 - I ZR 137/83

    Ungenehmigte Wiedergabe von Tonfilmmusik bei gewerblichen Tonfilmvorführungen -

    Auszug aus BGH, 02.02.1989 - I ZR 100/87
    Die Vermutung erstreckt sich weiter darauf, daß diese Werke urheberrechtlich geschützt sind; dies gilt auch für die Vertonung pornographischer Filme (BGHZ 95, 285, 288 f [BGH 13.06.1985 - I ZR 35/83] - GEMA-Vermutung II; BGH, Urt. v. 5.12.1985 - I ZR 137/83, NJW 1986, 1249, 1250 - GEMA-Vermutung III).
  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 21/99

    Kauf auf Probe; Feststellung eines Rechtsverhältnisses bei zukünftiger

    Von einer zeitlichen Begrenzung der Gebrauchsüberlassung ist bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht nur dann auszugehen, wenn der Gegenstand innerhalb einer bestimmten Zeit zurückgegeben werden muß, sondern auch dann, wenn er innerhalb einer bestimmten Zeit zurückgegeben werden kann (vgl. Reinbothe/von Lewinski aaO S. 36; vgl. dazu auch - zu § 27 Abs. 1 UrhG a.F. - BGH, Urt. v. 2.2.1989 - I ZR 100/87, GRUR 1989, 417, 418 f. - Kauf mit Rückgaberecht).
  • BGH, 12.12.1991 - I ZR 210/89

    Begriff der Veranstaltung

    Mit der Vergütungsfreiheit wird eine Ausnahme von dem das Urheberrecht tragenden Leitgedanken begründet, daß der Urheber tunlichst angemessen an dem wirtschaftlichen Nutzen seines Werkes zu beteiligen ist (vgl. zuletzt BGHZ 97, 37, 43 [BGH 20.01.1986 - II ZR 73/85] - Filmmusik; BGH, Urt. v. 6.3.1986 - I ZR 208/83, GRUR 1986, 736, 738 - Schallplattenvermietung; BGH, Urt. v. 28.10.1987 - I ZR 164/85, GRUR 1988, 373, 376 - Schallplattenimport III; BGH, Urt. v. 2.2.1989 - I ZR 100/87, GRUR 1989, 417, 418 - Kauf mit Rückgaberecht).
  • BGH, 31.05.1990 - I ZR 233/88

    "Salome"; Anpassung der urheberrechtlichen Vergütung für die Aufführung einer

    Grundlage für die Zubilligung einer - Urheberrechtsvergütung ist der von der Rechtsprechung anerkannte tragende Leitgedanke des Urheberrechts, daß der Urheber tunlichst angemessen an dem wirtschaftlichen Nutzen, der aus seinem Werk gezogen wird, zu beteiligen ist (st. Rspr., vgl. zuletzt BGHZ 92, 54, 57 - Zeitschriftenauslage in Wartezimmern; 97, 37, 43 - Filmmusik; BGH, Urt. v. 2.2.1989 - I ZR 100/87, GRUR 1989, 416, 418 - Kauf mit Rückgaberecht).
  • KG, 01.03.2004 - 24 W 158/02

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Anspruch gegen einen Wohnungseigentümer auf

    Die von ihr erzielte oder erzielbare Miete beruht daher zu einem Teil auf dem Besitz an dem Gemeinschaftseigentum und zu einem Teil auf den Investitionen, die nicht die Gemeinschaft finanziert hat (vgl. BGH NJW 1990, 450).
  • BGH, 29.06.1989 - I ZR 179/87

    "Gesetzliche Vermutung"; Umfang der gesetzlichen Vermutung der

    Zu Recht ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß sich die Vermutung der Sachbefugnis der Klägerin aber aus § 13 b Abs. 2 Satz 1 UrhWahrnG ergibt (vgl. auch Sen.Urt. v. 2.2.1989 - I ZR 100/87 - Kauf mit Rückgaberecht, Umdruck S. 7).
  • LG München I, 03.07.2003 - 7 O 8786/99

    Res factae - res fictae

    Es ist also darauf abzustellen, ob die Gebrauchsüberlassung eine uneingeschränkte und wiederholbare Werknutzung ermöglicht, mit der Folge, dass der Kauf eines eigenen Vervielfältigungsstückes vielfach unterbleiben wird (vgl. BGH, GRUR 1989, 417 419? - Kauf mit Rückgaberecht; BGHZ 92, 54 60f.? = GRUR 1985, 134 - Zeitschriftenauslage in Wartezimmern).
  • BGH, 25.09.1997 - I ZR 36/97
    Insoweit wirft die Revision keine rechtsgrundsätzlichen Fragen auf und hat auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BGH, Urt. v. 2.2.1989 - I ZR 100/87, GRUR 1989, 417 ff. - Kauf mit Rückgaberecht; der dort zugrundegelegte Vermietbegriff hat durch die Neufassung des § 17 Abs. 3 UrhG keine sachliche Einschränkung erfahren, vgl. auch Erdmann, Festschrift Brandner, S. 361, 369).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht