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   BGH, 10.11.2016 - I ZR 101/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,45609
BGH, 10.11.2016 - I ZR 101/16 (https://dejure.org/2016,45609)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2016 - I ZR 101/16 (https://dejure.org/2016,45609)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2016 - I ZR 101/16 (https://dejure.org/2016,45609)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    §§ 3, 3a UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 312a Abs. 4 Nr. 1 BGB, § 522 Abs. 2 ZPO, § 246 Abs. 1 Halbsatz 2 ZPO, § 241 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Rechtswidrige Verpflichtung der Kunden eines Internet-Reisebüros zur Begleichung der Rechnung unter Verwendung bestimmter Kreditkarten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswidrige Verpflichtung der Kunden eines Internet-Reisebüros zur Begleichung der Rechnung unter Verwendung bestimmter Kreditkarten

  • rechtsportal.de

    BGB § 312a Abs. 4 Nr. 1 ; UWG § 3a; UWG § 4 Nr. 11
    Rechtswidrige Verpflichtung der Kunden eines Internet-Reisebüros zur Begleichung der Rechnung unter Verwendung bestimmter Kreditkarten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aussetzung des Verfahrens - und der gestorbene Geschäftsführer der beklagten GmbH

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Dresden, 21.11.2019 - 8 U 1770/18

    Prämiensparvertrag mit Laufzeit über 99 Jahre

    Soweit die Beklagte mit Schriftsatz vom 21.10.2019 beantragt hat, das Verfahren auszusetzen (§ 246 Abs. 1 Satz 2, 2. Hs. ZPO), war diesem Antrag nicht zu entsprechen, weil der Unterbrechungsgrund bereits weggefallen war (hierzu: BGH, Beschluss vom 10.11.2016 - I ZR 101/16, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.02.2015 - I-24 W 2/15, juris).
  • BGH, 12.01.2023 - III ZR 116/20

    Ablehnung des Antrags des Prozessbevollmächtigten auf Aussetzung des Verfahrens

    Danach hat zum Zeitpunkt der Stellung des Aussetzungsantrags kein Grund für eine Aussetzung des Verfahrens gemäß § 246 Abs. 1 Halbsatz 2 ZPO mehr bestanden (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2016 - I ZR 101/16, juris Rn. 4); die Anordnung, das Verfahren auszusetzen, hat in einer Konstellation wie hier zu unterbleiben (vgl. BGH aaO; OLG Düsseldorf, MDR 2015, 1205 f).
  • KG, 05.09.2018 - 6 U 152/17

    Fortführung einer partiellen Mitgliedschaft in einer kommunalen

    In dieser Hinsicht kann für die im Anwaltsprozess nach § 246 Abs. 1 Halbsatz 2 ZPO auf Antrag des Prozessbevollmächtigten anzuordnende Aussetzung des Verfahrens nichts anderes gelten als für die im Parteiprozess in solchen Fällen nach § 239 Abs. 1 ZPO automatisch eintretende Unterbrechung des Verfahrens (vgl. BGH Beschluss vom 10. November 2016 - I ZR 101/16 -, zitiert nach juris; Greger a.a.O. § 246 Rn. 2 b).
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