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   BGH, 20.04.1951 - I ZR 103/50   

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https://dejure.org/1951,682
BGH, 20.04.1951 - I ZR 103/50 (https://dejure.org/1951,682)
BGH, Entscheidung vom 20.04.1951 - I ZR 103/50 (https://dejure.org/1951,682)
BGH, Entscheidung vom 20. April 1951 - I ZR 103/50 (https://dejure.org/1951,682)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • GRUR 1951, 412
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • OLG München, 07.11.2013 - 29 U 1883/13

    Irreführung durch Werbung mit der Tradition eines Unternehmens

    und nicht etwa um eine Geschäftstradition handelt (vgl. BGH GRUR 1951, 412 [414] - Graphia; Bornkamm, a.a.O., § 5 UWG Rz. 5.64).
  • OLG Frankfurt, 15.10.2015 - 6 U 167/14

    Irreführende Werbung mit Unternehmensgeschichte nach Unternehmensaufspaltung

    dd) In der Rechtsprechung ist allerdings anerkannt, dass ein aus dem alten Unternehmen ausgeschiedenes Familienmitglied bei Neugründung eines branchengleichen Geschäfts auf die Tradition des Familiennamens und die Leistungen des Gründers hinweisen darf, wenn eindeutig zum Ausdruck gebracht wird, dass es sich lediglich um eine Namens- und nicht etwa um eine Geschäftstradition handelt (vgl. BGH GRUR 1951, 412, 414 - Graphia; OLG München GRUR-RR 2014, 300, 301; Bornkamm, aaO Rn. 5.64 ).
  • BGH, 20.01.1961 - I ZR 79/59
    Die Werbung ist vielmehr nach ihrem allein maßgebenden Gesamteindruck schon dann unrichtig, wenn die Werbebehauptungen nur in einem erheblich geringeren als dem behaupteten Umfang zutrifft und deshalb in bezug auf die Breite der Grundlage des Pressedienstes und die Gewähr vollständiger Berichterstattung irrige Vorstellungen erweckt (vgl. BGH, GRUR 51, 412, 413 - Werbetext).
  • LG Düsseldorf, 03.04.2019 - 2a O 23/19
    Dagegen darf ein neu gegründetes Unternehmen auf eine Namenstradition seines Gründers hinweisen, wenn eindeutig zum Ausdruck gebracht wird, dass es sich lediglich um eine Namens- und nicht etwa um eine Geschäftstradition handelt (OLG München, Urteil vom 07. November 2013 - 29 U #####/#### -, juris Rn. 41 unter Hinweis auf BGH, GRUR 1951, 412, 414 - Graphia ; Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Auflage, § 5 UWG Rn. 5.64).
  • BGH, 31.05.1960 - I ZR 16/59

    Alterswerbung Sekt (=Sektwerbung)

    Es kommt daher nicht darauf an, ob das Angebot aus anderen, in der beanstandeten Angabe nicht berührten Gründen in Wirklichkeit ebenso günstig ist, wie wenn die Angabe zuträfe (BGH GRUR 1951, 412, 413 - Werbetext), denn auch für eine gute Ware darf nicht mit unrichtigen Angaben anlockend geworben werden.
  • BGH, 27.02.1963 - Ib ZR 131/61

    Plastikkorb

    Aus diesem Grunde ist es auch rechtlich bedenkenfrei, daß das Berufungsgericht die Urteilsformel noch enger, als dies der Klagantrag tut, der strittigen Verletzungsform angepaßt hat (ständige Rechtsprechung vgl. u.a. BGHZ 17, 383 [BGH 24.06.1955 - I ZR 178/53] - Betriebsfeiern; BGHZ 19, 299 - Kurverwaltung; BGH GRUR 1951, 412 - Werbetext; GRUR 1951, 410 - Luppy; GRUR 1954, 331 - Altpa; GRUR 1956, 187 - English Lavender; GRUR 1957, 563 - Rei-Chemie).
  • BGH, 15.11.1967 - Ib ZR 70/65

    Westfalenblatt II

    Dabei ist von der Erfahrung auszugehen, daß Werbebehauptungen nur selten aufmerksam gelesen, vielmehr vom Durchschnittspublikum in der Regel nur oberflächlich nach ihrem Gesamteindruck (BGH GRUR 1951, 412, 413 - Werbetext) beurteilt werden.
  • BGH, 07.04.1965 - Ib ZR 86/63

    Untersagung der Führung einer Geschäftsbezeichnung - Rechtmäßigkeit der

    Für die Ermittlung der Verkehrsauffassung ist von der Erfahrung auszugehen, daß Ankündigungen nur selten aufmerksam gelesen, vielmehr vom Durchschnittspublikum in der Regel nur oberflächlich nach ihrem Gesamteindruck, insbesondere nach den herausgestellten Schlagzeilen beurteilt werden (BGH GRUR 1951, 412, 413 - Werbetext; GRUR 1954, 333, 335 - Molkereizeitung; GRUR 1955, 342, 344 - Rheinpfalz).
  • BGH, 23.04.1969 - I ZR 134/67

    Verstoß gegen § 1 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) durch

    Ohne Rechtsverstoß haben Landgericht und Oberlandesgericht den Inhalt des Klagebegehrens aus dem Klagevortrag festgestellt und demgemäß den seinem reinen Wortlaut nach zu weit gehenden Antrag entsprechend klargestellt (vgl. BGH GRUR 1951, 412; GRUR 1963, 218, 220 - Mampe Halb und Halb II).
  • BGH, 27.03.1963 - Ib ZR 146/61

    Rechtsmittel

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Unterlassungsgebot möglichst dem konkreten Verletzungstatbestand anzupassen (vgl. u.a. BGH GRUR 1951, 412 - Werbetext; BGHZ 17, 383 [BGH 24.06.1955 - I ZR 178/53] - Betriebsfeier; BGHZ 19, 299 - Kurverwaltung; GRUR 1956, 187 - English Lavender; GRUR 1954, 70 - Rohrbogen; GRUR 1954, 331 - Altpa; GRUR 1957, 491 - MHZ).
  • BGH, 16.10.1962 - I ZR 161/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.09.1960 - I ZR 89/59

    Erneuerung abgenutzter Autoreifen - Verstoß gegen den unlauteren Wettbewerb -

  • BGH, 05.07.1955 - I ZR 205/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.02.1971 - I ZR 98/69

    Verwendung des Werbespruchs "60 Jahre im Dienst am Kunden" - Vorliegen einer

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