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   BGH, 17.09.1957 - I ZR 105/56   

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BGH, 17.09.1957 - I ZR 105/56 (https://dejure.org/1957,750)
BGH, Entscheidung vom 17.09.1957 - I ZR 105/56 (https://dejure.org/1957,750)
BGH, Entscheidung vom 17. September 1957 - I ZR 105/56 (https://dejure.org/1957,750)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 1676
  • GRUR 1958, 39
  • DB 1957, 989
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.06.1954 - I ZR 174/52

    Wahrzeichen als Warenzeichen

    Auszug aus BGH, 17.09.1957 - I ZR 105/56
    Dazu verweist das Berufungsgericht auf die Entscheidung des erkennenden Senats in BGHZ 14, 15 (19) [BGH 11.06.1954 - I ZR 174/52] - Römer -.

    Indessen ist es der Auffassung, daß die Klägerin diese Verwechslungsgefahr ebenso in Kauf nehmen müsse, wie nach der angeführten Entscheidung BGHZ 14, 15 sich der Inhaber eines Warenzeichens mit der Verwechslungsgefahr abfinden müsse, die durch die Benutzung des mit seinem Zeichen verwechslungsfähigen Abbildes eines Wahrzeichens gegeben sei.

    Das ergibt sich entgegen der Meinung des Berufungsgerichts nicht aus den Rechtsgrundsätzen, die in dem Urteil BGHZ 14, 15 (19) [BGH 11.06.1954 - I ZR 174/52] - Römer - für einen Sonderfall entwickelt worden sind, sondern folgt daraus, daß eine Bezeichnung, die dem Verkehr mit dem Hinweis auf den Ursprungsort lediglich die Vorstellung einer bestimmten Beschaffenheit der angebotenen Ware vermittelt, nicht für ein bestimmtes Unternehmen kennzeichnend ist und auch nicht kennzeichnend sein soll.

  • BGH, 11.05.1954 - I ZR 178/52

    Cupresa, Cupresa/Kunstseide

    Auszug aus BGH, 17.09.1957 - I ZR 105/56
    Für die Frage der Richtigkeit oder Unrichtigkeit kommt es dabei nach ständiger Rechtsprechung (BGHZ 13, 244 [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52] [253] - Cupresa; BGH GRUR 1956, 276 [277] - DRP angem.; BGH GRUR 1956, 550 (551) - Tiefenfurter Bauernbrot) allein darauf an, in welchem Sinne die Angabe von den Kreisen verstanden wird, für die die Ankündigung bestimmt ist.
  • BGH, 25.02.1955 - I ZR 124/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.09.1957 - I ZR 105/56
    Bedenken, wie sie in dem Urteil vom 14. April 1955 in dem Verfahren auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung - 4 U 25/55 Oberlandesgericht Hamm - hinsichtlich der Äußerungen der Fachverbände zum Ausdruck gelangt sind, werden sich durch geeignete Fragestellung ausräumen lassen (vgl. dazu auch die Ausführungen in dem Urteil des erkennenden Senats GRUR 1955, 481 - Hamburger Kinderstube).
  • BGH, 02.03.1956 - I ZR 161/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.09.1957 - I ZR 105/56
    Für die Frage der Richtigkeit oder Unrichtigkeit kommt es dabei nach ständiger Rechtsprechung (BGHZ 13, 244 [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52] [253] - Cupresa; BGH GRUR 1956, 276 [277] - DRP angem.; BGH GRUR 1956, 550 (551) - Tiefenfurter Bauernbrot) allein darauf an, in welchem Sinne die Angabe von den Kreisen verstanden wird, für die die Ankündigung bestimmt ist.
  • BGH, 15.05.1956 - I ZR 148/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.09.1957 - I ZR 105/56
    Für die Frage der Richtigkeit oder Unrichtigkeit kommt es dabei nach ständiger Rechtsprechung (BGHZ 13, 244 [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52] [253] - Cupresa; BGH GRUR 1956, 276 [277] - DRP angem.; BGH GRUR 1956, 550 (551) - Tiefenfurter Bauernbrot) allein darauf an, in welchem Sinne die Angabe von den Kreisen verstanden wird, für die die Ankündigung bestimmt ist.
  • RG, 23.06.1941 - II 9/41

    Unter welchen Voraussetzungen kann eine Gattungsbezeichnung die Bedeutung eines

    Auszug aus BGH, 17.09.1957 - I ZR 105/56
    Dazu, wurde es schon genügen, wenn ein nicht unerheblicher Teil der beteiligten Verkehrskreise, hier insbesondere der Verbraucherschaft, die streitige Bezeichnung als Hinweis auf das Unternehmen der Klägerin ansähe (vgl. RGZ 167, 171, 176, 177 für den Fall der Umwandlung einer Beschaffenheitsangabe in eine Herkunftsangabe).
  • BGH, 02.07.1998 - I ZR 55/96

    Warsteiner II

    Nichts anderes kann der von der Revisionserwiderung angeführten Entscheidung des Senats "Rosenheimer Gummimäntel" (Urt. v. 17.9.1957 - I ZR 105/56, GRUR 1958, 39, 40 mit Anm. Droste) entnommen werden.
  • OLG Karlsruhe, 04.03.2013 - 6 U 16/13
    Nur ergänzend ist insoweit anzumerken, dass hier der Grundsatz gilt, dass mit einer irreführenden Angabe auch nicht für einen tatsächlich gebotenen Vorteil geworben werden darf (BGH, GRUR 1958, 39, 40 - Rosenheimer Gummimäntel; BGH, GRUR 1991, 852, 854 Aquavit; Köhler/Bornkamm aaO. § 5 Rn. 2.189).
  • BGH, 10.08.2000 - I ZR 126/98

    Stich den Buben - Unbillige Behinderung; Irreführung/Geschäftsverhältnisse;

    Dabei darf die Möglichkeit eines Wandels der Verkehrsauffassung dahin nicht außer acht gelassen werden, daß der Verkehr die geographische Herkunftsangabe in der Firma der Beklagten eines Tages nur noch als Hinweis auf die betriebliche Herkunft bzw. auf ein bestimmtes Unternehmen - die Beklagte - versteht (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 17.9.1957 - I ZR 105/56, GRUR 1958, 39, 40 - Rosenheimer Gummimäntel; Urt. v. 26.9.1980 - I ZR 19/78, GRUR 1981, 57, 59 - Jena).
  • BGH, 24.05.1962 - KZR 4/61

    Anforderungen an das Vorliegen eines warenzeichenmäßigen Gebrauchs -

    Das Berufungsgericht befindet sich hierbei im Einklang mit der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGHZ 13, 244, 253 [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52] - Cupresa; BGH GRUR 1955, 251 - Silberal; BGH GRUR 1957, 372, 373 - 2 DRP; BGH GRUR 1957, 358, 359 - "Kölnisch Eis"; BGH GRUR 1958, 39, 40 - Rosenheimer Gummimäntel; BGH GRUR 1960, 567 - Kunstglas; BGH GRUR 1961, 538 - Feldstecher).

    Darauf, ob die nachgebauten Ersatzteile tatsächlich den sogenannten "Original"-Teilen ebenbürtig sind, kommt es für die Anwendung des § 3 UWG nicht an; denn auch ein wirklich gebotener Vorteil darf nicht durch eine unrichtige Angabe - wie hier durch einen der Wahrheit nicht entsprechenden Herkunftshinweis - verlautbart werden (RGZ 96, 242, 243; RG GRUR 1940, 585, 587; BGH GRUR 1958, 39, 40 - Rosenheimer Gummimäntel; BGH GRUR 1961, 361 - Hautleim; ferner Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht 8. Aufl. § 3 UWG Anm. 37 38).

  • BGH, 27.04.1962 - I ZR 170/60

    Rechtsmittel

    Das Berufungsgericht ist zutreffend von der Wirkung ausgegangen, welche die Werbeanzeige der Beklagten auf die damit angesprochenen Verkehrskreise, hier also in erster Linie auf den breiten, am Kauf preiswerter Teppiche interessierten Leserkreis von Zeitungen und Zeitschriften wie "Bildzeitung", "Quick" und vor allem "Hör zu" bei ungezwungener Auffassung ausübt (BGHZ 13, 244, 253 [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52] - Cupresa; BGH GRUR 1955, 251 - Silberal; GRUR 1957, 372, 373 - 2 DRP; BGH GRUR 1957, 358, 359 - "Kölnisch Eis"; BGH GRUR 1958, 39, 40 - Rosenheimer Gummimäntel; BGH GRUR 1960, 567, 569 - Kunstglas; BGH GRUR 1961, 538, 540 - Feldstecher; BGH vom 21. April 1961 - I ZR 68/60).

    Dagegen ist nicht erforderlich, daß dieser Eindruck auch seinerseits unrichtig ist; denn nach § 3 UWG dürfen, wie der erkennende Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts wiederholt entschieden hat, auch tatsächlich gebotene Vorteile nicht durch eine unrichtige Angabe verlautbart werden (RGZ 96, 242, 243; RG GRUR 1940, 585, 587; BGH GRUR 1958, 39, 40 - Rosenheimer Gummimäntel; BGH GRUR 1961, 361, 364 - Hautleim; ferner Baumbach/Hefermehl Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 8. Aufl. § 3 UWG Anm. 37, 38).

  • BGH, 24.11.1965 - Ib ZB 4/64

    Freihaltebedürfnis bei Warenzeichen

    Dies ergibt sich auch aus ihrer Würdigung in der späteren Entscheidung GRUR 1958, 39 - Rosenheimer Gummimäntel.
  • BGH, 12.03.1971 - I ZR 115/69

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung von Bocksbeutelflaschen für anderen als

    Darauf, ob die unter der irreführenden Herkunftsangabe angebotene Ware qualitativ gleichwertig ist, kommt es nicht an (vgl. BGH GRUR 58, 39, 40 - Rosenheimer Gummimäntel; 60, 563, 565 - Sektwerbung).
  • BGH, 27.06.1961 - I ZR 13/60

    Rechtsmittel

    Die Ausführungen des Berufungsgerichts hierzu und die von ihm dabei in Bezug genommenen Ausführungen des Landgerichts, in denen u.a. die Entscheidungen des erkennenden Senats BGHZ 13, 244 [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52] - Cupresa -, GRUR 1956, 550 - Tiefenfurter Bauernbrot - und GRUR 1958, 39 - Rosenheimer Gummimäntel - herangezogen werden, lassen auch einen Rechtsirrtum nicht erkennen.
  • KG, 19.11.1985 - 5 U 4930/85

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Schaltung einer Werbeanzeige für

    Denn maßgebend für die Eignung einer Angabe zur Irreführung ist die Vorstellung der umworbenen Verkehrskreise, mag die Angabe selbst auch objektiv richtig sein (vgl. BGH GRUR 1958, 39, 40; 1955, 37, 40).
  • BGH, 24.06.1964 - Ib ZR 144/62

    Rechtsmittel

    Das Berufungsgericht verkennt, daß es für die Frage, ob die irreführende Angabe geeignet ist, den Anschein eines besondere günstigen Angebots hervorzurufen, ohne Belang ist, ob die angebotenen Erzeugnisse qualitativ und preislich gleichwertig sind (BGH GRUR 1958, 39, 40 - Rosenheimer Gummimäntel); vielmehr genügt es, daß die irreführenden Angaben geeignet sind, den Rückschluß auf die besondere Leistungsfähigkeit des Wettbewerbers zuzulassen (u.a. Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht 9. Aufl., Bd. I, Rdnr. 52 zu § 3 UWG; Reimer, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht 3. Aufl., Rdnr. 7 zu § 3 UWG).
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