Rechtsprechung
   BGH, 11.07.1980 - I ZR 105/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,2069
BGH, 11.07.1980 - I ZR 105/78 (https://dejure.org/1980,2069)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1980 - I ZR 105/78 (https://dejure.org/1980,2069)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1980 - I ZR 105/78 (https://dejure.org/1980,2069)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,2069) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Irreführende Werbung - Unlauterer Wettbewerb - Alterswerbung eines Juwelierunternehmens und Uhrmacherunternehmens - Werbung für eine mehr als 100 Jahre nach der Unternehmensgründung übernommene Filialkette - Irreführung über die Geschäftsverhältnisse des Stammhauses und ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 118
  • GRUR 1981, 69
  • DB 1981, 88
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 31.05.1960 - I ZR 16/59

    Alterswerbung Sekt (=Sektwerbung)

    Auszug aus BGH, 11.07.1980 - I ZR 105/78
    Dagegen hat sie eine Alterswerbung, die nicht auf den Zeitpunkt der Einrichtung eines neuen Geschäftszweigs oder der Änderung des Herstellungsprogramms abstellte, sondern auf weiter zurückliegende Gründungsdaten, mangels einer solchen wirtschaftlichen Fortdauer und organischen Fortentwicklung des Unternehmens für irreführend angesehen (RG GRUR 1940, 358, 365 - Rauner; RG GRUR 1940, 572, 574 - Fabrik; BGH GRUR 1960, 563, 565 - Sektwerbung).
  • BGH, 07.11.2002 - I ZR 276/99

    Klosterbrauerei

    Es verhält sich insofern ähnlich wie mit der auf eine besondere Unternehmenstradition hinweisenden Alterswerbung (vgl. BGH, Urt. v. 31.5.1960 - I ZR 16/59, GRUR 1960, 563, 565 = WRP 1960, 238 - Sektwerbung; Urt. v. 11.7.1980 - I ZR 105/78, GRUR 1981, 69, 70 = WRP 1981, 21 - Alterswerbung für Filialen; Urt. v. 28.2.1991 - I ZR 94/89, GRUR 1991, 680, 681 f. - Porzellanmanufaktur; Urt. v. 21.2.1991 - I ZR 106/89, GRUR 1992, 66, 67 f. = WRP 1991, 473 - Königl.-Bayerische Weisse).
  • BGH, 28.02.1991 - I ZR 94/89

    Porzellanmanufaktur - Spitzen-/Alleinstellungsbehauptung; Irreführung/Herstellung

    In Fällen, in denen lediglich das Gründungsdatum angegeben und der zeitliche Bestand des Unternehmens herausgestellt wird, sind gegen eine superlative Alterswerbung wettbewerbsrechtliche Bedenken grundsätzlich nicht zu erheben, wenn diese Altersangaben wahr sind (vgl. BGH, Urt. v. 31.5.1960 - I ZR 16/59, GRUR 1960, 563, 565 - Sektwerbung; Urt. v. 11.7.1980 - I ZR 105/78, GRUR 1981, 69, 70 - Alterswerbung.

    Erweist es sich, daß bei wirtschaftlicher Betrachtung der Betrieb der Klägerin nicht als eine von Gründung an fortgeführte und organisch fortentwickelte Porzellanmanufaktur angesehen werden kann (vgl. hierzu RG GRUR 1940, 358, 365; RG GRUR 1933, 861, 865; BGH, Urt. v. 31.5.1960 I ZR 16/59, GRUR 1960, 563, 565 - Sektwerbung; Urt. v. 11.7.1980 - I ZR 105/78, GRUR 1981, 69, 70 - Alterswerbung für Filialen), und fehlen weitere in Alter und Tradition vergleichbare Mitbewerber der Beklagten auf westdeutschem Boden, dürften gegen die Alterswerbung der Beklagten rechtliche Bedenken nicht zu erheben sein.

  • OLG Köln, 26.02.1999 - 6 U 63/98

    Aussetzung eines Rechtsstreits wegen der Vorgreiflichkeit des

    Deshalb darf ein Unternehmen bei anderweitigem Verstoß gegen § 3 UWG die auf seinen Rechtsvorgänger entfallende Zeit in die Alterswerbung nur dann einbeziehen, wenn die wirtschaftliche Fortdauer und die organische Fortentwicklung des Unternehmens zum gegenwärtigen Betrieb nicht in Frage zu ziehen sind (BGH GRUR 1981, 69, 70/71 - "Alterswerbung für Filialen" -).

    Solche Angaben über das Gründungsjahr oder - was dem gleichsteht - über das Alter eines Unternehmens sind geeignet, das Angebot des Unternehmens als besonders günstig erscheinen zu lassen (BGH GRUR 1981, 69, 70 - "Alterswerbung für Filialen" -), vor allem in bestimmten Branchen, zu denen auch der Teppichhandel zählt.

  • OLG Stuttgart, 03.11.2011 - 2 U 29/11

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei Verwendung des auf Bierkästen und -flaschen

    Ein vormaliger bloßer Zukauf eines Traditionsunternehmens, an dem sich das werbende dann nicht mehr ausrichtet, unterbricht diesen Zurechnungszusammenhang und macht einen Herkunftsverweis auf diese bloße Akquise als auch gegenwärtig maßgeblich mit bestimmenden Produktionsfaktor irreführend (vgl. auch BGH GRUR 1981, 69 [juris Tz. 16] - Alterswerbung für Filialen ; OLG Düsseldorf GRUR 1998, 171, 172; OLG Jena NJOZ 2010, 1216; Helm in Gloy/Loschelder/Erdmann, Handbuch des Wettbewerbsrechts, 4. Aufl. [2010], § 59, 465 bis 467; Bornkamm in Köhler/Bornkamm a.a.O. § 5, 5.58 und 5.60 f; Peifer in Fezer, UWG, 2. Aufl. [2010], § 5, 384 f; Sosnitza in Piper/Ohly/Sosnitza, UWG, 5. Aufl. [2010], § 5, 648 und 652).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht