Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.01.2013

Rechtsprechung
   BGH, 18.04.2013 - I ZR 107/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,11213
BGH, 18.04.2013 - I ZR 107/12 (https://dejure.org/2013,11213)
BGH, Entscheidung vom 18.04.2013 - I ZR 107/12 (https://dejure.org/2013,11213)
BGH, Entscheidung vom 18. April 2013 - I ZR 107/12 (https://dejure.org/2013,11213)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,11213) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 GG, § 19a UrhG, § 87 UrhG
    Urheberrechtsverletzung im Internet: Darlegungs- und Feststellungslast bei öffentlichem Zugänglichmachen von Kochrezepten nebst Lichtbildern

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Über 19.000 EUR Schadensersatz für die unberechtigte Nutzung von 127 Fotos und zwei Rezepten von der Internetseite "Marion's Kochbuch"

  • Wolters Kluwer

    Urheberrechtsverletzung durch Einstellen von Fotos und Rezepten aus einem Kochbuch auf einer Internetseite sowie der Auffindbarkeit bei Google

  • online-und-recht.de

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Darlegungs- und Feststellungslast bei öffentlichem Zugänglichmachen von Kochrezepten nebst Lichtbildern

  • rewis.io

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Darlegungs- und Feststellungslast bei öffentlichem Zugänglichmachen von Kochrezepten nebst Lichtbildern

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Urheberrechtsverletzung durch Einstellen von Fotos und Rezepten aus einem Kochbuch auf einer Internetseite sowie der Auffindbarkeit bei Google

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf rechtliches Gehör und fehlende Auseinandersetzung mit Einwänden des Beklagten zur Störerhaftung in Entscheidungsgründen - (vorerst) kein Schadensersatz von 19250 EUR für 127 Lic

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Betreiber einer Homepage haftet nicht per se für Veröffentlichung von Rezepten und Lichtbildern im Internet

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Verantwortlichkeit eines Internetseitenbetreibers für Verbreitung von geschützten Lichtbildern und Rezepten im allgemein zugänglichen Internet - Unklare Ursache der Verbreitung schließt Haftung des Betreibers der Internetseite aus

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2013, 739
  • ZUM 2014, 144
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 17.01.2013 - I ZR 107/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,875
BGH, 17.01.2013 - I ZR 107/12 (https://dejure.org/2013,875)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2013 - I ZR 107/12 (https://dejure.org/2013,875)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2013 - I ZR 107/12 (https://dejure.org/2013,875)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,875) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 ZPO
    Streitwertbemessung: Berücksichtigung vorprozessualer Anwaltskosten bei der Bemessung des Streitwerts und der Rechtsmittelbeschwer

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Berechnung des Streitwerts in Urheberrechtssachen

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Streitwerts für das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Streitwertbemessung: Berücksichtigung vorprozessualer Anwaltskosten bei der Bemessung des Streitwerts und der Rechtsmittelbeschwer

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 4
    Festsetzung des Streitwerts für das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Streitwertbestimmung bei Urheberrechtsverletzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorgerichtliche Anwaltskosten in der Streitwertberechnung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 448
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.04.2011 - VI ZB 61/10

    Berufungssumme: Berücksichtigung vorgerichtlicher Anwaltskosten

    Auszug aus BGH, 17.01.2013 - I ZR 107/12
    Nach dieser Vorschrift sind vorprozessuale Anwaltskosten als streitwerterhöhender Hauptanspruch nur dann zu berücksichtigen, wenn sie sich auf einen Anspruch beziehen, der nicht Gegenstand des Rechtsstreits geworden ist (BGH, Beschluss vom 17. Februar 2009 - VI ZB 60/07, VersR 2009, 806 Rn. 4; Beschluss vom 5. April 2011 - VI ZB 61/10, NJW-RR 2011, 1430 Rn. 4).

    Wird ein Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten neben der Hauptforderung, aus der er sich herleitet, geltend gemacht, ist er von dem Bestehen der Hauptforderung abhängig, so dass es sich bei den zur Durchsetzung eines Anspruchs vorprozessual aufgewendeten Geschäftsgebühren um Nebenforderungen im Sinne von § 4 ZPO handelt, solange die Hauptsache Gegenstand des Rechtsstreits ist (BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - X ZB 7/06, NJW 2007, 3289 Rn. 6 f.; NJW-RR 2011, 1430 Rn. 5; Beschluss vom 9. Februar 2012 - I ZR 142/11, juris Rn. 5; Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 4 Rn. 13).

  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 142/11

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsprozess: Streitwert für das Verfahren der

    Auszug aus BGH, 17.01.2013 - I ZR 107/12
    Im gegenwärtigen Verfahrensstadium geht es vor allem darum, ob der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer möglicherweise 20.000 EUR nicht übersteigt und die von den Beklagten eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde deswegen mit Blick auf § 26 Nr. 8 EGZPO unzulässig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - I ZR 142/11, juris Rn. 2).

    Wird ein Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten neben der Hauptforderung, aus der er sich herleitet, geltend gemacht, ist er von dem Bestehen der Hauptforderung abhängig, so dass es sich bei den zur Durchsetzung eines Anspruchs vorprozessual aufgewendeten Geschäftsgebühren um Nebenforderungen im Sinne von § 4 ZPO handelt, solange die Hauptsache Gegenstand des Rechtsstreits ist (BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - X ZB 7/06, NJW 2007, 3289 Rn. 6 f.; NJW-RR 2011, 1430 Rn. 5; Beschluss vom 9. Februar 2012 - I ZR 142/11, juris Rn. 5; Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 4 Rn. 13).

  • BGH, 30.01.2007 - X ZB 7/06

    Behandlung von Rechtsverfolgungskosten als Nebenforderung

    Auszug aus BGH, 17.01.2013 - I ZR 107/12
    Wird ein Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten neben der Hauptforderung, aus der er sich herleitet, geltend gemacht, ist er von dem Bestehen der Hauptforderung abhängig, so dass es sich bei den zur Durchsetzung eines Anspruchs vorprozessual aufgewendeten Geschäftsgebühren um Nebenforderungen im Sinne von § 4 ZPO handelt, solange die Hauptsache Gegenstand des Rechtsstreits ist (BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - X ZB 7/06, NJW 2007, 3289 Rn. 6 f.; NJW-RR 2011, 1430 Rn. 5; Beschluss vom 9. Februar 2012 - I ZR 142/11, juris Rn. 5; Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 4 Rn. 13).
  • BGH, 17.02.2009 - VI ZB 60/07

    Berücksichtigung von Rechtsanwaltskosten bei der Bemessung des Streitwerts

    Auszug aus BGH, 17.01.2013 - I ZR 107/12
    Nach dieser Vorschrift sind vorprozessuale Anwaltskosten als streitwerterhöhender Hauptanspruch nur dann zu berücksichtigen, wenn sie sich auf einen Anspruch beziehen, der nicht Gegenstand des Rechtsstreits geworden ist (BGH, Beschluss vom 17. Februar 2009 - VI ZB 60/07, VersR 2009, 806 Rn. 4; Beschluss vom 5. April 2011 - VI ZB 61/10, NJW-RR 2011, 1430 Rn. 4).
  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 272/14

    Zur Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Die Kosten der Abmahnung beziehen sich daher auf einen Anspruch, der vom geltend gemachten Hauptanspruch unabhängig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2013  I ZR 107/12, GRUR-RR 2013, 448  Rezeptbild).
  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 1/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Die Kosten der Abmahnung beziehen sich daher auf einen Anspruch, der vom geltend gemachten Hauptanspruch unabhängig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2013 - I ZR 107/12, GRUR-RR 2013, 448 - Rezeptbild).
  • BGH, 06.12.2017 - I ZR 186/16

    Verletzung des Schutzrechts des Filmherstellers: Haftung des Teilnehmers einer

    Soweit mit der Abmahnung ein im Streitfall nicht anhängig gemachter Unterlassungsanspruch verfolgt worden ist, beziehen sich die Kosten der Abmahnung auf einen Anspruch, der vom geltend gemachten Hauptanspruch unabhängig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2013 - I ZR 107/12, GRUR-RR 2013, 448 - Rezeptbild; Urteil vom 12. Mai 2016 - I ZR 1/15, GRUR 2016, 1275 Rn. 17 = WRP 2016, 1525 - Tannöd).
  • BGH, 22.11.2016 - I ZR 184/15

    Streitwertfestsetzung: Klage eines Verbraucherschutzverbandes gegen die

    Dies gilt jedoch nur, soweit und solange ein Abhängigkeitsverhältnis der Abmahnkosten zur Hauptforderung besteht (BGH, Beschluss vom 17. Januar 2013 - I ZR 107/12, juris Rn. 4 mwN).

    Bezieht sich ein Teil der eingeklagten Abmahnkosten dagegen auf einen nicht verfahrensgegenständlichen Anspruch, sind sie streitwerterhöhend zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 17. Januar 2013 - I ZR 107/12, juris Rn. 5).

  • BAG, 27.03.2019 - 5 AZR 591/17

    Verzugspauschale - Beschwerdewert

    (1) Kosten iSd. § 4 Abs. 1 Halbs. 2 ZPO sind die auf die Durchsetzung des (Haupt-)Anspruchs verwendeten Vermögensopfer, zu denen sowohl Prozesskosten (sofern sie nicht dem Kostenfestsetzungsverfahren nach § 103 ZPO vorbehalten sind) als auch die außergerichtlichen Kosten jeder Art gehören (vgl. nur Stein/Jonas/Roth ZPO 23. Aufl. § 4 Rn. 24 ff.; Zöller/Herget ZPO 32. Aufl. § 4 Rn. 12 f.; Musielak/Voit/Heinrich ZPO 16. Aufl. § 4 Rn. 16; zu den vorgerichtlichen Anwaltskosten sh. auch BGH 17. Januar 2013 - I ZR 107/12 - Rn. 4; 24. März 2016 - III ZR 52/15 - Rn. 9 - jeweils mwN) .
  • OLG Koblenz, 15.01.2016 - 8 U 1268/14

    Kapitalanalge: Schadenersatzanspruch gegen den Mittelverwendungskontrolleur wegen

    Auch die als Nebenforderung (§ 4 Abs. 1 ZPO) begehrten Rechtsverfolgungskosten und der Antrag auf Feststellung des Annahmeverzuges erhöhen als Nebenforderung den Streitwert nicht (BGH, Beschluss vom 17. Januar 2013 - I ZR 107/12 -, Rn. 5, juris).
  • LAG Hamm, 29.11.2017 - 6 Sa 620/17

    Erfüllung des Mindestlohnanspruchs durch Zahlung von Nachtarbeitszuschlägen;

    Diese Grundsätze gelten gleichermaßen für die Berechnung des Streitwerts wie auch für die Ermittlung der Rechtsmittelbeschwer (BGH 17.01.2013 - I ZR 107/12 - Rn. 4 mwN).
  • OLG Hamburg, 20.09.2019 - 3 U 222/16

    HD+ - Keine Erschöpfung bei Inverkehrbringen eines ursprünglichen Kombi-Produkts

    Ist der Unterlassungsanspruch abgemahnt worden und nicht mehr Gegenstand, der Klage, dann ist der darauf entfallende Teil der Abmahnkosten keine Nebenforderung (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2013 - I ZR 107/12, GRUR-RR 2013, 448 - Rezeptbild; Urteil vom 6. Dezember 2017 - I ZR 186/16, GRUR 2018, 400, Rn. 9 - Konferenz der Tiere).
  • BGH, 11.11.2015 - I ZR 151/14

    Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer des zur Löschung urheberrechtsverletzender

    Der als Nebenforderung geltend gemachte Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten ist bei der Wertberechnung nicht zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2013 - I ZR 107/12, juris Rn. 4; Beschluss vom 17. Juli 2013 - I ZR 31/13, juris Rn. 9).
  • BGH, 27.05.2020 - VIII ZR 275/18

    Voraussetzungen für die Zulassung der Revision; Unzulässigkeit der Beschränkung

    Dies gilt auch für die Bemessung der Rechtsmittelbeschwer (BGH, Beschluss vom 17. Januar 2013 - I ZR 107/12, juris Rn. 4).
  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 31/13

    Vorherige Beanstandung als Voraussetzung für die Berücksichtigung von Einwänden

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht