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   BGH, 01.12.1999 - I ZR 109/97   

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https://dejure.org/1999,8559
BGH, 01.12.1999 - I ZR 109/97 (https://dejure.org/1999,8559)
BGH, Entscheidung vom 01.12.1999 - I ZR 109/97 (https://dejure.org/1999,8559)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1999 - I ZR 109/97 (https://dejure.org/1999,8559)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Vertrag - Zustandekommen - Sittenwidrigkeit - Anfechtung - Abgeltungsklausel - Anspruch auf Auskunft

  • Judicialis

    UrhG § 36; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 155; ; ZPO § 286

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 133, 157, 155, 138 Abs. 1
    Auslegung eines zu Zeiten der ehemaligen DDR geschlossenen und nach der Wiedervereinigung fortgeführten Verlagsvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.04.1995 - IX ZR 61/94

    Anfechtung der Tilgung einer Schuld in der Gesamtvollstreckung; Sittenwidrigkeit

    Auszug aus BGH, 01.12.1999 - I ZR 109/97
    a) Ein Rechtsgeschäft kann als wucherähnlich gegen § 138 Abs. 1 BGB verstoßen, wenn es ein Partner ausnutzt, daß der andere in wirtschaftlicher Hinsicht oder an Geschäftserfahrung unterlegen ist, um sich Vermögensvorteile gewähren zu lassen, die in einem auffälligen Mißverhältnis zur Gegenleistung stehen, und wenn sich der überlegene Teil mindestens leichtfertig der Erkenntnis verschließt, daß der andere sich nur wegen seiner schwächeren Lage auf den ungünstigen Vertrag einläßt (vgl. BGHZ 129, 236, 247 f.; BGH, Urt. v. 26.11.1997 - VIII ZR 322/96, NJW-RR 1998, 1065, 1066, jeweils m.w.N.).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit ist derjenige der Vornahme des Rechtsgeschäfts (BGHZ 129, 236, 248, m.w.N.).

  • BGH, 26.11.1997 - VIII ZR 322/96

    Wirksamkeit eines von einem nicht mitwirkenden Richter unterschriebenen Urteils;

    Auszug aus BGH, 01.12.1999 - I ZR 109/97
    a) Ein Rechtsgeschäft kann als wucherähnlich gegen § 138 Abs. 1 BGB verstoßen, wenn es ein Partner ausnutzt, daß der andere in wirtschaftlicher Hinsicht oder an Geschäftserfahrung unterlegen ist, um sich Vermögensvorteile gewähren zu lassen, die in einem auffälligen Mißverhältnis zur Gegenleistung stehen, und wenn sich der überlegene Teil mindestens leichtfertig der Erkenntnis verschließt, daß der andere sich nur wegen seiner schwächeren Lage auf den ungünstigen Vertrag einläßt (vgl. BGHZ 129, 236, 247 f.; BGH, Urt. v. 26.11.1997 - VIII ZR 322/96, NJW-RR 1998, 1065, 1066, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 26.11.1997 - XII ZR 308/95

    Auslegung einer mietvertraglichen Klausel über den Mietbeginn

    Auszug aus BGH, 01.12.1999 - I ZR 109/97
    Ebenso durfte das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei das nachvertragliche Verhalten des Klägers als Indiz für seine Auslegung verwerten (vgl. BGH, Urt. v. 26.11.1997 - XII ZR 308/95, NJW-RR 1998, 801, 803 m.w.N.).
  • BGH, 22.01.1998 - I ZR 189/95

    "Comic-Übersetzungen"; Auslegung eines Vertrages über die Übersetzung von

    Auszug aus BGH, 01.12.1999 - I ZR 109/97
    Die Anwendbarkeit dieser Bestimmung setzt voraus, daß die hohen Erträgnisse aus der Nutzung des Werkes unerwartet sind (vgl. BGHZ 115, 63, 66 f. - Horoskop-Kalender; 137, 387, 397 - Comic-Übersetzungen I).
  • BGH, 27.06.1991 - I ZR 22/90

    Horoskop-Kalender

    Auszug aus BGH, 01.12.1999 - I ZR 109/97
    Die Anwendbarkeit dieser Bestimmung setzt voraus, daß die hohen Erträgnisse aus der Nutzung des Werkes unerwartet sind (vgl. BGHZ 115, 63, 66 f. - Horoskop-Kalender; 137, 387, 397 - Comic-Übersetzungen I).
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