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   BGH, 04.05.1973 - I ZR 11/72   

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https://dejure.org/1973,1021
BGH, 04.05.1973 - I ZR 11/72 (https://dejure.org/1973,1021)
BGH, Entscheidung vom 04.05.1973 - I ZR 11/72 (https://dejure.org/1973,1021)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 1973 - I ZR 11/72 (https://dejure.org/1973,1021)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsverstoß durch den Abschluss eines Aufstellvertrags über Musikautomaten und Spielautomaten mit einem Gastwirt - Kenntnis über das Vorhandensein eines weiteren Unterhaltungsautomates eines Mitbewerbers in derselben Gaststätte - Vertrauen auf die Zusicherung des ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Spielautomaten II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1973, 739
  • GRUR 1974, 97
  • BB 1973, 1229
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.10.1966 - Ib ZR 156/64

    Wettbewerbswidrigkeit der Anmietung einer Gebäudefläche für Werbezwecke - Abwehr

    Auszug aus BGH, 04.05.1973 - I ZR 11/72
    Die Ausnutzung eines derartigen Vertragsbruchs durch denjenigen, der - wie hier der Beklagte - grobfahrlässig und in entscheidender Weise an seinem Zustandekommen objektiv mitgewirkt hat, ist mit den Anschauungen des redlichen Gewerbetreibenden jedenfalls dann nicht vereinbar, wenn diese Ausnutzung die durch den gebrochenen Vertrag zu wahrenden Interessen des Mitbewerbers erheblich beeinträchtigt (vgl. BGH GRUR 1967, 138, 141 - Streckenwerbung).
  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 96/04

    Außendienstmitarbeiter - Kein Wettbewerbsverstoß durch bloßes Ausnutzen des

    aa) Das Berufungsgericht hat sich zur Begründung seiner gegenteiligen Ansicht auf ältere Entscheidungen des Senats berufen, in denen der Senat eine bedingt vorsätzliche Missachtung von Ausschließlichkeitsbindungen für die Begründung der Wettbewerbswidrigkeit hat ausreichen lassen (BGH, Urt. v. 4.5.1973 - I ZR 11/72, GRUR 1974, 97, 98 = WRP 1973, 410 - Spielautomaten II; BGH GRUR 1976, 372, 374 f. - Möbelentwürfe; vgl. auch BGH, Urt. v. 19.10.1966 - Ib ZR 156/64, GRUR 1967, 138, 141 = WRP 1967, 26 - Streckenwerbung).
  • BGH, 06.06.2002 - I ZR 79/00

    Titelexklusivität

    Etwas anderes kann aber - abweichend von der Ansicht des Berufungsgerichts - gelten, wenn die Verletzung einer branchenüblichen Ausschließlichkeitsbindung ausgenutzt wird, die erforderlich ist, um eine wirtschaftlich sinnvolle Auswertung der von dem Gebundenen vertraglich zugestandenen Rechte oder Befugnisse zu sichern (vgl. dazu BGH, Urt. v. 16.10.1956 - I ZR 2/55, GRUR 1957, 219, 221 - Bierbezugsvertrag; Urt. v. 19.10.1966 - Ib ZR 156/64, GRUR 1967, 138, 141 = WRP 1967, 26 - Streckenwerbung; Urt. v. 23.2.1973 - I ZR 70/71, GRUR 1973, 426, 428 [mit Anmerkung Sprick] = WRP 1973, 261 - Medizin-Duden; Urt. v. 4.5.1973 - I ZR 11/72, GRUR 1974, 97, 98 = WRP 1973, 410 - Spielautomaten II; Baumbach/ Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., § 1 UWG Rdn. 705 f.).

    Der positiven Kenntnis steht es dabei gleich, wenn sich der Handelnde der Kenntnis der vertraglichen Bindung bewußt verschließt oder entzieht (vgl. BGH GRUR 1957, 219, 221 f. - Bierbezugsvertrag; BGH GRUR 1974, 97, 98 - Spielautomaten II; vgl. weiter BGHZ 117, 115, 117 f. - Pullovermuster; Baumbach/Hefermehl aaO Einl. Rdn. 127 sowie - zum Verleiten zum Vertragsbruch - § 1 UWG Rdn. 701; Piper in Köhler/Piper, UWG, 2. Aufl., Einf. Rdn. 296, jeweils m.w.N.).

  • AG Düsseldorf, 07.02.2013 - 57 C 9913/12

    Zahlung der Lizenzgebühr und des Kontrollkostenzuschlags für eine musikalische

    Mit dem Bundesgerichtshof (BGH GRUR 1960, 256, 260 - Chérie-Musikwecker; BGH GRUR 1960, 606, 608 - Eisrevue II; BGH GRUR 1974, 97, 98 - Spielautomaten) kann von der beklagten Partei verlangt werden, dass sie sich über die Nutzung der unkörperlichen Rechte, das heißt über die obligatorischen Rechte hinausgehend, gegebenenfalls durch Einholung versierten Rechtsrates die entsprechende Gewissheit verschafft.
  • BGH, 23.05.1975 - I ZR 39/74

    Voraussetzung für die wettbewerbswidrige Verleitung zum Vertragsbruch - Auskunft

    Die bloße Kenntnis von dem Bestehen vertraglicher Beziehungen des Umworbenen zu einem Mitbewerber reicht ohne das Vorliegen weiterer Umstände nicht aus, den Werbenden zu verpflichten, sich vor dem Abschluß eines Vertrages Gewißheit über den Inhalt der mit dem Mitbewerber bestehenden Vereinbarungen zu verschaffen (Ergänzung zu Urt. v. 4. Mai 1973 - I ZR 11/72 - GRUR 1974, 97, 98 - Spielautomaten II).

    In dem Senatsurteil vom 4. Mai 1973 - I ZR 11/72 - (GRUR 74, 97, 98 - Spielautomaten II) ist ausgeführt, daß der damalige Beklagte selbst bestrebt war, mit seinen Kunden Ausschließlichkeitsverträge abzuschließen und deshalb mit der Möglichkeit rechnen mußte, daß auch der Aufsteller des vorhandenen Geräts mit dem Gastwirt eine entsprechende Verabredung getroffen hatte.

  • OLG Hamburg, 05.12.2002 - 5 U 69/02

    Alleinvertriebsrecht - kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch

    Allein die Kenntnis vom Bestehen vertraglicher Beziehungen des Umworbenen zu einem Mitbewerber reicht nicht aus, den Werbenden zu verpflichten, sich vor Abschluss eines Vertrages Gewissheit über den Inhalt der mit dem Mitbewerber bestehender Vereinbarung zu verschaffen (BGH GRUR 1975, S. 555, 557 "Speiseeis"; vgl. auch BGH GRUR 1974, S. 97, 98 "Spielautomaten II").
  • KG, 09.01.2001 - 5 U 7319/99

    Betanken von Flüssiggastanks - Unterlassungsanspruch des Eigentümers - Befüllen

    Ein Verleiten zum Vertragsbruch setzt voraus, dass eine bewusste Beeinflussung des Kunden erfolgt, seinen bestehenden Vertragspflichten nicht nachzukommen (vgl. BGH GRUR 1967, 138, 141 - Streckenwerbung; BGH GRUR 1974, 97, 98 - Spielautomaten II; BGH GRUR 1987, 532, 533 - Zollabfertigung).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung Spielautomaten II (BGH GRUR 1974, 97).

  • AG Düsseldorf, 07.08.2018 - 13 C 72/18

    Urheberrechtlicher Schadensersatzanspruch wegen Anbietens eines Computerspiels im

    Mit dem Bundesgerichtshof (BGH GRUR 1960, 256, 260 - Chérie-Musikwecker; BGH GRUR 1960, 606, 608 - Eisrevue II; BGH GRUR 1974, 97, 98 - Spielautomaten) kann von der beklagten Partei verlangt werden, dass sie sich über die Nutzung der unkörperlichen Rechte gegebenenfalls durch Einholung versierten Rechtsrates die entsprechende Gewissheit verschafft.
  • AG Düsseldorf, 22.05.2007 - 57 C 13831/06

    Zur Haftung des Providers für fremde Urheberrechtsverletzungen

    Mit dem Bundesgerichtshof (BGH GRUR 1960, 256, 260 - "Chérie-Musikwecker"; BGH GRUR 1960, 606, 608 - "Eisrevue II"; BGH GRUR 1974, 97, 98 - "Spielautomaten") kann von der Beklagten schließlich verlangt werden, dass sie sich über die Nutzung der unkörperlichen Rechte, d. h. über die obligatorischen Rechte hinausgehend, gegebenenfalls durch Einholung versierten Rechtsrates die entsprechende Gewissheit verschafft.
  • OLG Hamm, 09.05.2003 - 35 U 59/02

    Ausnutzen fremden Vertragsbruchs

    Ebenso handelt ein Automatenaufsteller wettbewerbswidrig, der mit einem Gastwirt, in dessen Wirtschaft, wie ihm bekannt ist, schon der Spielautomat eines Mitbewerbers steht, einen mit einem verlockenden Darlehnsgewährung verbundenen Aufstellvertrag abschließt, ohne zuvor zu prüfen, ob eine ausschließliche Bindung des Gastwirts vorliegt, sondern sich auf die bloße Auskunft des Gastwirts verläßt und über die sich nach Sachlage, etwa nach der Branchenübung aufdrängenden Bedenken grob fahrlässig hinweg setzt (BGH GRUR 1974, 97, 98).
  • AG Düsseldorf, 07.12.2011 - 57 C 9013/09

    Urheberrechtsverletzung durch Vervielfältigung und Verbreitung eines Lichtbildes

    Mit dem Bundesgerichtshof (BGH GRUR 1960, 256, 260 - "Chérie-Musikwecker"; BGH GRUR 1960, 606, 608 - "Eisrevue II"; BGH GRUR 1974, 97, 98 - "Spielautomaten") kann von der beklagten Partei verlangt werden, dass sie sich über die Nutzung der unkörperlichen Rechte, d. h. über die obligatorischen Rechte hinausgehend, gegebenenfalls durch Einholung versierten Rechtsrates die entsprechende Gewissheit verschafft.
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