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   BGH, 03.03.2016 - I ZR 110/15   

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https://dejure.org/2016,22539
BGH, 03.03.2016 - I ZR 110/15 (https://dejure.org/2016,22539)
BGH, Entscheidung vom 03.03.2016 - I ZR 110/15 (https://dejure.org/2016,22539)
BGH, Entscheidung vom 03. März 2016 - I ZR 110/15 (https://dejure.org/2016,22539)
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Volltextveröffentlichungen (27)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Herstellerpreisempfehlung bei Amazon

    § 3 Abs 1 UWG vom 03.03.2010, § 5 Abs 1 S 1 UWG vom 02.12.2015, § 5 Abs 1 S 2 Nr 2 UWG vom 02.12.2015, § 8 Abs 4 UWG, Art 6 Abs 1 EGRL 29/2005
    Wettbewerbsverstoß: Umfang der Prüfung im Hinblick auf eine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung von Ansprüchen; Bedeutung der neu eingefügten Relevanzklausel bei irreführenden geschäftlichen Handlungen; irreführende Werbung mit einer nicht mehr bestehenden ...

  • webshoprecht.de

    Herstellerpreisempfehlung bei Amazon und Haftung des Market-Place-Händlers

  • webshoprecht.de

    Herstellerpreisempfehlung bei Amazon und Haftung des Market-Place-Händlers

  • webshoprecht.de

    Wettbewerbswidrige unverbindliche Preisempfehung

  • damm-legal.de

    Amazon-Händler haftet für falsche Angaben des Plattformbetreibers

  • IWW

    § 8 Abs. 4 UWG, §§ ... 8, 3, 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 UWG, § 23 Abs. 1 Nr. 2 GWB, 5 Abs. 1 Satz 1, 2 Nr. 2 UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 7 UWG, § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 UWG, § 5 UWG, § 5 Abs. 1 Satz 1 UWG, Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2005/29/EG, § 3 Abs. 1 UWG, §§ 22, 23 GWB, § 1 GWB, Art. 101 AEUV, § 286 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JurPC

    Herstellerpreisempfehlung bei Amazon

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Unzulässigkeit der Geltendmachung von Ansprüchen wegen Rechtsmissbrauchs unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände; Einbeziehung von nach der vorgerichtlichen Abmahnung auftretenden Umständen in diese Beurteilung; Mangelnde Feststellung eines ...

  • online-und-recht.de

    Irreführende Werbung mit einer nicht mehr bestehenden Herstellerpreisempfehlung

  • Betriebs-Berater

    Irreführende Werbung mit einer nicht mehr bestehenden Herstellerpreisempfehlung - Herstellerpreisempfehlung bei Amazon

  • kanzlei.biz

    Marketplace-Händler haftet für fehlerhafte Preisangaben von Amazon

  • rabüro.de

    Onlinehändler haften für unzutreffende Angaben zur Preisempfehlung auf Handelsplattform (hier: Amazon)

  • info-it-recht.de

    Herstellerpreisempfehlung bei Amazon

  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß: Umfang der Prüfung im Hinblick auf eine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung von Ansprüchen; Bedeutung der neu eingefügten Relevanzklausel bei irreführenden geschäftlichen Handlungen; irreführende Werbung mit einer nicht mehr bestehenden ...

  • ra.de
  • blogspot.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    Haftung für nicht selbst getätigte Angaben für Angebote auf Onlineplattformen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 5 Abs. 1 S. 1 und 2 Nr. 2; UWG § 8 Abs. 4
    Prüfung der Unzulässigkeit der Geltendmachung von Ansprüchen wegen Rechtsmissbrauchs unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände; Einbeziehung von nach der vorgerichtlichen Abmahnung auftretenden Umständen in diese Beurteilung; Mangelnde Feststellung eines ...

  • rechtsportal.de

    Prüfung der Unzulässigkeit der Geltendmachung von Ansprüchen wegen Rechtsmissbrauchs unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände; Einbeziehung von nach der vorgerichtlichen Abmahnung auftretenden Umständen in diese Beurteilung; Mangelnde Feststellung eines ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herstellerpreisempfehlung bei Amazon

  • datenbank.nwb.de

    Wettbewerbsverstoß: Umfang der Prüfung im Hinblick auf eine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung von Ansprüchen; Bedeutung der neu eingefügten Relevanzklausel bei irreführenden geschäftlichen Handlungen; irreführende Werbung mit einer nicht mehr bestehenden ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkaufsangebote "ins Blaue hinein": Händler haftet voll für Inhalt auch bei Drittänderungen

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Haftung des Händlers auf Internet-Handelsplattform für infolge Änderung durch Plattformbetreiber unzutreffende Angabe der Herstellerpreisempfehlung in seinem Angebot ("Herstellerpreisempfehlung bei Amazon")

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung eines Händlers auf Internet-Handelsplattform für irreführende Werbung infolge von Inhaltsergänzungen durch Plattformbetreiber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (22)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    UWG-Reform 2016: Geeignetheit Verbraucherinteressen zu berühren entspricht früherer Spürbarkeit

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Werberecht und Preiswerbung: Werbung mit unverbindlicher Preisempfehlung

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Amazon-Händler haftet für falsche Angaben des Plattformbetreibers

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Amazon-Marketplace-Händler haftet für wettbewerbswidrige Angaben von Amazon - Irreführung durch nicht mehr bestehende unverbindliche Preisempfehlung

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Haftung des Händlers für fehlerhafte Preisangabe

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Amazon-Verkäufer haften für fremde Angaben

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Händler haftet für falsche UVP-Angabe durch amazon

  • lto.de (Kurzinformation)

    Fehler im Angebot auf Amazon Marketplace: Online-Verkäufer in der Pflicht

  • verweyen.legal (Auszüge und Kurzinformation)

    Amazon-Marketplace-Verkäufer haften für Wettbewerbsverstöße von Amazon

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Irreführende Werbung mit einer nicht mehr bestehenden Herstellerpreisempfehlung - Herstellerpreisempfehlung bei Amazon

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Herstellerpreisempfehlung bei Amazon -, Wettbewerbsverstoß, Umfang der Prüfung im Hinblick auf eine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung von Ansprüchen, Berücksichtigung von nach der Abmahnung auftretenden Umständen, rechtsmissbräuchliche Abmahnung, Bedeutung der neu ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Werbung mit einer entfallenen Herstellerpreisempfehlung irreführend

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Marketplace-Verkäufer haftet für wettbewerbswidrige Amazon-Inhalte

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Amazonhändler haften für falsche UVP

  • zl-legal.de (Kurzinformation)

    Online-Händler haften für Werbung mit nicht (mehr) bestehender Hersteller-Preisempfehlung

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Onlinehändler bei Amazon Marketplace haften auch für die Fehler Dritter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Online-Händler aufgepasst: Haftung für fremde Angaben im Angebot

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Onlinehändler haften für fremde Änderungen der Angebote auf der Verkaufsplattform Amazon

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Angebote auf Onlineplattformen muss man überwachen

  • verweyen.legal (Kurzinformation und Auszüge)

    Amazon-Marketplace-Verkäufer haften für Wettbewerbsverstöße von Amazon

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Händler haftet für von Amazon abgegebene wettbewerbswidrige Preisempfehlung - Wettbewerbswidrigkeit der Preisempfehlung aufgrund fehlender Gültigkeit der Preisempfehlung

Besprechungen u.ä. (2)

  • blogspot.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    Haftung für nicht selbst getätigte Angaben für Angebote auf Onlineplattformen

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Überwachungs- und Prüfpflichten der Anbieter auf Amazon

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 3306
  • ZIP 2016, 2135
  • ZIP 2016, 61
  • MDR 2016, 1104
  • GRUR 2016, 961
  • MMR 2016, 747
  • BB 2016, 1857
  • DB 2016, 1932
  • K&R 2016, 608
 
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 17.09.2015 - I ZR 92/14

    Smartphone-Werbung - Wettbewerbsverstoß: Irreführende Internet- und

    Auszug aus BGH, 03.03.2016 - I ZR 110/15
    aa) Schuldner der in § 8 Abs. 1 UWG geregelten Abwehransprüche ist jeder, der durch sein Verhalten den objektiven Tatbestand einer Zuwiderhandlung selbst, durch einen anderen oder gemeinschaftlich mit einem anderen adäquat kausal verwirklicht oder sich als Teilnehmer an der deliktischen Handlung eines Dritten beteiligt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - I ZR 183/09, GRUR 2011, 340 Rn. 30 = WRP 2011, 459 - Irische Butter; Urteil vom 18. Juni 2014 - I ZR 242/12, BGHZ 201, 344 Rn. 13 - Geschäftsführerhaftung; Urteil vom 17. September 2015 - I ZR 92/14, GRUR 2016, 395 Rn. 23 = WRP 2016, 454 - Smartphone-Werbung).

    (3) Dieses Ergebnis steht nicht in Widerspruch dazu, dass einem Unternehmen, welches sich nach dem äußeren Erscheinungsbild einer Werbung als hierfür verantwortlich geriert, der Nachweis offensteht, tatsächlich nicht in der Lage gewesen zu sein, auf den Inhalt der beanstandeten Werbung Einfluss zu nehmen (vgl. BGH, GRUR 2011, 340 Rn. 31 - Irische Butter; GRUR 2016, 395 Rn. 23 - Smartphone-Werbung).

    In diesem Fall haftet die Beklagte als Täterin für die adäquat kausal verursachte Irreführung (vgl. BGH, GRUR 2016, 395 Rn. 26 - Smartphone-Werbung).

  • BGH, 15.12.2011 - I ZR 174/10

    Bauheizgerät

    Auszug aus BGH, 03.03.2016 - I ZR 110/15
    Ist eine vorgerichtliche Abmahnung rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG erfolgt, so sind nachfolgende gerichtliche Anträge unzulässig (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 2011 - I ZR 174/10, GRUR 2012, 730 Rn. 47 = WRP 2012, 930 - Bauheizgerät, mwN).

    Die Annahme eines derartigen Rechtsmissbrauchs erfordert eine sorgfältige Prüfung und Abwägung der maßgeblichen Einzelumstände (vgl. BGH, GRUR 2012, 730 Rn. 15 - Bauheizgerät).

    Erweist sich eine vorgerichtliche Abmahnung als rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG, so fehlt es für ein gerichtliches Vorgehen an der Prozessführungsbefugnis und sind nachfolgende gerichtliche Anträge unzulässig (st. Rspr.; vgl. nur BGHZ 144, 165, 170 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH, Urteil vom 17. Januar 2002 - I ZR 241/99, BGHZ 149, 371, 379 f. - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung; BGH, GRUR 2012, 730 Rn. 47 - Bauheizgerät, mwN).

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus BGH, 03.03.2016 - I ZR 110/15
    Von einem Missbrauch im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG ist auszugehen, wenn das beherrschende Motiv des Gläubigers bei der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs sachfremde, für sich genommen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele sind (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2000 - I ZR 76/98, BGHZ 144, 165, 170 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung).

    Ein Anhaltspunkt für eine missbräuchliche Rechtsverfolgung kann sich daraus ergeben, dass die Abmahntätigkeit in keinem vernünftigen wirtschaftlichen Verhältnis zur gewerblichen Tätigkeit des Abmahnenden steht, der Anspruchsberechtigte die Belastung des Gegners mit möglichst hohen Prozesskosten bezweckt oder der Abmahnende systematisch überhöhte Abmahngebühren oder Vertragsstrafen verlangt (vgl. BGHZ 144, 165, 170 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH, Urteil vom 5. Oktober 2000 - I ZR 237/98, GRUR 2001, 260, 261 = WRP 2001, 148 - Vielfachabmahner; Urteil vom 6. Oktober 2011 - I ZR 42/10, GRUR 2012, 286 Rn. 13 = WRP 2012, 464 - Falsche Suchrubrik, jeweils mwN).

    Erweist sich eine vorgerichtliche Abmahnung als rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG, so fehlt es für ein gerichtliches Vorgehen an der Prozessführungsbefugnis und sind nachfolgende gerichtliche Anträge unzulässig (st. Rspr.; vgl. nur BGHZ 144, 165, 170 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH, Urteil vom 17. Januar 2002 - I ZR 241/99, BGHZ 149, 371, 379 f. - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung; BGH, GRUR 2012, 730 Rn. 47 - Bauheizgerät, mwN).

  • BGH, 09.10.1997 - III ZR 4/97

    Drittbezogenheit der Amtspflichten eines Versorgungsträgers im Verfahren zum

    Auszug aus BGH, 03.03.2016 - I ZR 110/15
    Nach ständiger Rechtsprechung besteht im Deliktsrecht ein adäquater Zusammenhang zwischen Tatbeitrag und Taterfolg, wenn eine Tatsache im Allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, ganz unwahrscheinlichen und nach regelmäßigem Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen zur Herbeiführung eines Erfolges geeignet ist (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 1971 - VII ZR 313/69, BGHZ 57, 137, 141; Urteil vom 9. Oktober 1997 - III ZR 4/97, BGHZ 137, 11, 19 mwN; Palandt/Grüneberg, BGB, 75. Aufl., Vorb v § 249 Rn. 26; MünchKomm.BGB/Oetker, 7. Aufl., § 249 Rn. 110).

    Hieran kann es fehlen, wenn der Geschädigte oder ein Dritter in völlig ungewöhnlicher und unsachgemäßer Weise in den schadensträchtigen Geschehensablauf eingreift und eine weitere Ursache setzt, die den Schaden erst endgültig herbeiführt (vgl. BGH, Urteil vom 7. Januar 1988 - IX ZR 7/87 - NJW 1988, 1262, 1263; BGHZ 137, 11, 19, jeweils mwN).

  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 183/09

    Irische Butter

    Auszug aus BGH, 03.03.2016 - I ZR 110/15
    aa) Schuldner der in § 8 Abs. 1 UWG geregelten Abwehransprüche ist jeder, der durch sein Verhalten den objektiven Tatbestand einer Zuwiderhandlung selbst, durch einen anderen oder gemeinschaftlich mit einem anderen adäquat kausal verwirklicht oder sich als Teilnehmer an der deliktischen Handlung eines Dritten beteiligt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - I ZR 183/09, GRUR 2011, 340 Rn. 30 = WRP 2011, 459 - Irische Butter; Urteil vom 18. Juni 2014 - I ZR 242/12, BGHZ 201, 344 Rn. 13 - Geschäftsführerhaftung; Urteil vom 17. September 2015 - I ZR 92/14, GRUR 2016, 395 Rn. 23 = WRP 2016, 454 - Smartphone-Werbung).

    (3) Dieses Ergebnis steht nicht in Widerspruch dazu, dass einem Unternehmen, welches sich nach dem äußeren Erscheinungsbild einer Werbung als hierfür verantwortlich geriert, der Nachweis offensteht, tatsächlich nicht in der Lage gewesen zu sein, auf den Inhalt der beanstandeten Werbung Einfluss zu nehmen (vgl. BGH, GRUR 2011, 340 Rn. 31 - Irische Butter; GRUR 2016, 395 Rn. 23 - Smartphone-Werbung).

  • BGH, 26.11.2015 - I ZR 174/14

    Haftung eines Telekommunikationsunternehmens für Urheberrechtsverletzungen durch

    Auszug aus BGH, 03.03.2016 - I ZR 110/15
    Im Übrigen kann derjenige, der wettbewerbswidrig handelt, seiner Haftung nicht dadurch entgehen, dass er darauf verweist, gleichgelagerte Wettbewerbsverstöße Dritter dauerten fort (vgl. [zur Verletzung des Urheberrechts] BGH, Urteil vom 26. November 2015 - I ZR 174/14, GRUR 2016, 268 Rn. 47 = WRP 2016, 341 - Störerhaftung des Accessproviders).
  • BGH, 14.10.1971 - VII ZR 313/69

    Unfallwagenbetrug - §§ 812, 818 Abs. 3 BGB, Saldotheorie, Zweikondiktionenlehre,

    Auszug aus BGH, 03.03.2016 - I ZR 110/15
    Nach ständiger Rechtsprechung besteht im Deliktsrecht ein adäquater Zusammenhang zwischen Tatbeitrag und Taterfolg, wenn eine Tatsache im Allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, ganz unwahrscheinlichen und nach regelmäßigem Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen zur Herbeiführung eines Erfolges geeignet ist (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 1971 - VII ZR 313/69, BGHZ 57, 137, 141; Urteil vom 9. Oktober 1997 - III ZR 4/97, BGHZ 137, 11, 19 mwN; Palandt/Grüneberg, BGB, 75. Aufl., Vorb v § 249 Rn. 26; MünchKomm.BGB/Oetker, 7. Aufl., § 249 Rn. 110).
  • BGH, 15.10.1971 - I ZR 27/70

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schadensersatz aus abgetretenem Recht -

    Auszug aus BGH, 03.03.2016 - I ZR 110/15
    Der so festgestellte Sachverhalt ist unter Heranziehung des gesamten, zur Zeit der Beurteilung zur Verfügung stehenden menschlichen Erfahrungswissens darauf zu prüfen, ob er den Eintritt des Schadens in erheblicher Weise begünstigt hat (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 1951 - I ZR 31/51, BGHZ 3, 261, 266 f.; Urteil vom 15. Oktober 1971 - I ZR 27/70, VersR 1972, 67, 69).
  • BGH, 14.11.2002 - I ZR 137/00

    Preisempfehlung für Sondermodelle

    Auszug aus BGH, 03.03.2016 - I ZR 110/15
    Die Bezugnahme auf eine unverbindliche Preisempfehlung ist allerdings irreführend, wenn nicht klargestellt wird, dass es sich bei der Herstellerempfehlung um eine unverbindliche Preisempfehlung handelt, wenn die Empfehlung nicht auf der Grundlage einer ernsthaften Kalkulation als angemessener Verbraucherpreis ermittelt worden ist oder wenn sie im Zeitpunkt der Bezugnahme nicht mehr gültig ist (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 1999 - I ZR 131/97, GRUR 2000, 436, 437 = WRP 2000, 383 - Ehemalige Herstellerpreisempfehlung; Urteil vom 14. November 2002 - I ZR 137/00, GRUR 2003, 446 f. = WRP 2003, 509 - Preisempfehlung für Sondermodelle; Urteil vom 29. Januar 2004 - I ZR 132/01, GRUR 2004, 437 = WRP 2004, 606 - Fortfall einer Herstellerpreisempfehlung).
  • BGH, 07.01.1988 - IX ZR 7/87

    Haftungsausfüllende Kausalität bei Amtspflichtverletzung eines Notars

    Auszug aus BGH, 03.03.2016 - I ZR 110/15
    Hieran kann es fehlen, wenn der Geschädigte oder ein Dritter in völlig ungewöhnlicher und unsachgemäßer Weise in den schadensträchtigen Geschehensablauf eingreift und eine weitere Ursache setzt, die den Schaden erst endgültig herbeiführt (vgl. BGH, Urteil vom 7. Januar 1988 - IX ZR 7/87 - NJW 1988, 1262, 1263; BGHZ 137, 11, 19, jeweils mwN).
  • BGH, 15.09.1999 - I ZR 131/97

    Ehemalige Herstellerpreisempfehlung; kein generelles Werbungsverbot

  • BGH, 27.11.2003 - I ZR 94/01

    Mondpreise?

  • BGH, 18.06.2014 - I ZR 242/12

    Keine automatische persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers -

  • BGH, 29.01.2004 - I ZR 132/01

    Fortfall einer Herstellerpreisempfehlung

  • BGH, 23.10.1951 - I ZR 31/51

    Schleusenpersonal - § 823 BGB, Schadenszurechnung, Theorie von der adäquaten

  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 105/14

    Lindt gewinnt im Streit mit Haribo um Verletzung der Marke Goldbären

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 114/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

  • OLG Köln, 24.04.2015 - 6 U 175/14

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der Rechtsmissbräuchlichkeit der

  • BGH, 03.03.2011 - I ZR 167/09

    Kreditkartenübersendung

  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    MEGASALE

  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99

    Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 42/10

    Falsche Suchrubrik

  • BGH, 06.11.2014 - I ZR 26/13

    Zur Zulässigkeit der Werbung mit einer kostenlosen Zweitbrille

  • BGH, 02.04.1998 - I ZR 1/96

    "Vitaminmangel"; Offenkundigkeit spezieller Fragen der Ernährungswissenschaft

  • BGH, 10.07.1986 - I ZR 203/84

    Kfz-Preisgestaltung; Zulässigkeit der Preisgestaltung bei Inzahlungnahme eines

  • BGH, 20.02.2020 - I ZR 193/18

    Zur Haftung für Kundenbewertungen bei Amazon

    c) Die Revision beruft sich ohne Erfolg darauf, die Kundenbewertungen seien der Beklagten nach den Grundsätzen aus der Senatsentscheidung "Herstellerpreisempfehlung bei Amazon" (BGH, Urteil vom 3. März 2016 - I ZR 110/15, GRUR 2016, 961 = WRP 2016, 1102) als Werbung zuzurechnen.

    Der Senat hat angenommen, indem die Händlerin dem Plattformbetreiber die Möglichkeit eingeräumt habe, auf das Erscheinungsbild ihres Angebots Einfluss zu nehmen, ohne sich ein vertragliches Entscheidungs- oder Kontrollrecht vorzubehalten, habe sie die Gewähr für die Richtigkeit der vom Plattformbetreiber vorgenommenen Angaben übernommen (BGH, GRUR 2016, 961 Rn. 40 - Herstellerpreisempfehlung bei Amazon).

  • BGH, 06.10.2016 - I ZR 25/15

    Keine Vervielfältigung der WoW-Client-Software zu gewerblichen Zwecken - World of

    a) Eine Klage ist wegen fehlender Prozessführungsbefugnis als unzulässig abzuweisen, wenn ein gerichtliches Vorgehen rechtsmissbräuchlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 2016 - I ZR 110/15, GRUR 2016, 961 Rn. 18 = WRP 2016, 1102 - Herstellerpreisempfehlung bei Amazon, mwN; Köhler/Feddersen in Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl., § 8 Rn. 4.3; Büscher in Fezer/Büscher/Obergfell, UWG, 3. Aufl., § 8 Rn. 298).

    Von einem Rechtsmissbrauch ist auszugehen, wenn das beherrschende Motiv des Anspruchstellers sachfremde Ziele sind (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 2005 - I ZR 300/02, GRUR 2006, 243 Rn. 16 = WRP 2006, 354 - MEGA SALE; BGH, GRUR 2016, 961 Rn. 15 - Herstellerpreisempfehlung bei Amazon).

    Die Annahme eines Rechtsmissbrauchs erfordert eine sorgfältige Prüfung und Abwägung der maßgeblichen Einzelumstände (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 2011 - I ZR 174/10, GRUR 2012, 730 Rn. 47 = WRP 2012, 930 - Bauheizgerät; BGH, GRUR 2016, 961 Rn. 15 - Herstellerpreisempfehlung bei Amazon).

  • OLG Köln, 24.05.2017 - 6 U 161/16

    Werbung durch Kundenbewertungen auf der Website

    Bei wertender Betrachtung ist es auch nicht unwahrscheinlich, dass Kunden den Werbeversprechen der Beklagten Glauben schenken und auch nach dem Kauf von deren Richtigkeit überzeugt sind und daher entsprechende Bewertungen auf die Seite der Beklagten einstellen (vgl. BGH, Urteil vom 03.03.2016 - I ZR 110/15, GRUR 2016, 961 - Herstellerpreisempfehlung bei Amazon).
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