Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.01.2017

Rechtsprechung
   BGH, 24.03.2016 - I ZR 113/15   

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https://dejure.org/2016,19416
BGH, 24.03.2016 - I ZR 113/15 (https://dejure.org/2016,19416)
BGH, Entscheidung vom 24.03.2016 - I ZR 113/15 (https://dejure.org/2016,19416)
BGH, Entscheidung vom 24. März 2016 - I ZR 113/15 (https://dejure.org/2016,19416)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 307 Abs 2 BGB, § 425 Abs 1 HGB, § 282 Abs 2 ZPO, § 296 Abs 2 ZPO
    Schadensersatzprozess wegen Abhandenkommens einer Paketsendung im internationalen Transport: Wirksamkeit einer Ersatzzustellungsklausel in Allgemeinen Beförderungsbedingungen; Gehörsverletzung im wiedereröffneten Berufungsverfahren

  • IWW

    § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § ... 544 Abs. 7 ZPO, § 522 Abs. 2 ZPO, § 358a ZPO, § 309 ZPO, § 313 Abs. 1 Nr. 2, § 315 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 547 Nr. 1 ZPO, § 163 Abs. 2 ZPO, § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 313 Abs. 2 Satz 2, § 525 Satz 1 ZPO, § 544 Abs. 2 Satz 3 ZPO, § 547 Nr. 6 ZPO, Art. 20 Abs. 3 GG, §§ 525, 282 Abs. 2, § 296 Abs. 2 ZPO, § 282 Abs. 2 ZPO, § 356 ZPO, Art. 29 CMR, § 435 HGB, § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO, § 97 Abs. 1ZPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Hinblick auf das Erfordernis der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • rabüro.de

    Zur Unwirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung über eine Ersatzzustellung von Postsendungen an nicht näher definierte Nachbarn

  • tis-gdv.de

    Beweisangebot, Zustellung, Empfänger, Nachbar

  • rewis.io

    Schadensersatzprozess wegen Abhandenkommens einer Paketsendung im internationalen Transport: Wirksamkeit einer Ersatzzustellungsklausel in Allgemeinen Beförderungsbedingungen; Gehörsverletzung im wiedereröffneten Berufungsverfahren

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Allg. Transportrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 543 Abs. 2 S. 1; ZPO § 544 Abs. 4 S. 2 Hs. 2
    Anforderungen an die Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Hinblick auf das Erfordernis der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.04.2007 - GSSt 1/06

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zur Beachtlichkeit von

    Auszug aus BGH, 24.03.2016 - I ZR 113/15
    Dem steht nicht entgegen, dass mit der Berichtigung der auf die ursprüngliche Falschprotokollierung gestützten Verfahrensrüge der Beklagten der Boden entzogen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30. November 1995 - III ZR 227/94, BGHR ZPO § 164 Abs. 1 Protokollberichtigung 1; zu § 274 StPO vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2007 - GSSt 1/06, BGHSt 51, 298 Rn. 38 ff. und - diese geänderte Rechtsprechung mehrheitlich bestätigend - BVerfGE 122, 248 Rn. 34 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2007 - 18 U 163/06

    Zur Unwirksamkeit einer Klausel in Beförderungsbedingungen wegen Verwendung nicht

    Auszug aus BGH, 24.03.2016 - I ZR 113/15
    Das Berufungsgericht hat in dem Zurückweisungsbeschluss vom 2. Januar 2012 in Übereinstimmung mit seiner Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, Urteil vom 14. März 2007 - 18 U 163/06, juris Rn. 6 f.; Urteil vom 10. April 2014 - 6 U 132/13, juris Rn. 72) unbeanstandet entschieden, dass die Regelung in den dem streitgegenständlichen Transportauftrag zugrunde liegenden Beförderungsbedingungen der Beklagten mit Stand 2007.
  • OLG Düsseldorf, 10.04.2014 - 6 U 132/13

    Rechtliche Überprüfung von Klauseln in den AGB eines Paket- und Expressdienstes

    Auszug aus BGH, 24.03.2016 - I ZR 113/15
    Das Berufungsgericht hat in dem Zurückweisungsbeschluss vom 2. Januar 2012 in Übereinstimmung mit seiner Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, Urteil vom 14. März 2007 - 18 U 163/06, juris Rn. 6 f.; Urteil vom 10. April 2014 - 6 U 132/13, juris Rn. 72) unbeanstandet entschieden, dass die Regelung in den dem streitgegenständlichen Transportauftrag zugrunde liegenden Beförderungsbedingungen der Beklagten mit Stand 2007.
  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 22/12

    Schadensersatzklage gegen ein Paketdienstunternehmen wegen des Verlustes von

    Auszug aus BGH, 24.03.2016 - I ZR 113/15
    Bei der vorliegenden Sache handelt es sich um den Rückläufer zum Senatsbeschluss gemäß § 544 Abs. 7 ZPO vom 6. Februar 2013 - I ZR 22/12 (TranspR 2013, 430).
  • OLG Düsseldorf, 02.01.2012 - 18 U 149/11

    Anforderungen an die Ablieferung des Transportguts

    Auszug aus BGH, 24.03.2016 - I ZR 113/15
    Der Senat hat dort den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 2. Januar 2012 - 18 U 149/11 aufgehoben, mit dem das Berufungsgericht gemäß § 522 Abs. 2 ZPO die Berufung der Beklagten gegen das der Klage stattgebende Urteil des Landgerichts zurückgewiesen hatte.
  • BGH, 30.11.1995 - III ZR 227/94

    Unrichtigkeiten des Protokolls als Verfahrensfehler

    Auszug aus BGH, 24.03.2016 - I ZR 113/15
    Dem steht nicht entgegen, dass mit der Berichtigung der auf die ursprüngliche Falschprotokollierung gestützten Verfahrensrüge der Beklagten der Boden entzogen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30. November 1995 - III ZR 227/94, BGHR ZPO § 164 Abs. 1 Protokollberichtigung 1; zu § 274 StPO vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2007 - GSSt 1/06, BGHSt 51, 298 Rn. 38 ff. und - diese geänderte Rechtsprechung mehrheitlich bestätigend - BVerfGE 122, 248 Rn. 34 ff.).
  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus BGH, 24.03.2016 - I ZR 113/15
    Dem steht nicht entgegen, dass mit der Berichtigung der auf die ursprüngliche Falschprotokollierung gestützten Verfahrensrüge der Beklagten der Boden entzogen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30. November 1995 - III ZR 227/94, BGHR ZPO § 164 Abs. 1 Protokollberichtigung 1; zu § 274 StPO vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2007 - GSSt 1/06, BGHSt 51, 298 Rn. 38 ff. und - diese geänderte Rechtsprechung mehrheitlich bestätigend - BVerfGE 122, 248 Rn. 34 ff.).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.01.2017 - I ZR 113/15   

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https://dejure.org/2017,3636
BGH, 25.01.2017 - I ZR 113/15 (https://dejure.org/2017,3636)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2017 - I ZR 113/15 (https://dejure.org/2017,3636)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2017 - I ZR 113/15 (https://dejure.org/2017,3636)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 307 Abs 1 S 2 BGB, Art 29 CMR, § 435 HGB
    Internationaler Straßengüterverkehr: Wirksamkeit einer in einem Frachtvertrag formularmäßig vereinbarten Ersatzzustellungsklausel; qualifiziertes Verschulden eines Paketdienstleisters bei Falschablieferung

  • IWW

    § 321a ZPO, Art. ... 103 Abs. 1 GG, § 522 Abs. 2 ZPO, § 544 Abs. 7 ZPO, § 561 ZPO, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, Art. 29 CMR, § 435 HGB, § 321a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 321a Abs. 2 Satz 5 ZPO, § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Anhörungsrüge betreffend den Abbruch der Zeugenvernehmung im internationalen Rechtshilfeverkehr; Wirksamkeit einer Ersatzzustellungsklausel in Allgemeinen Beförderungsbedingungen

  • tis-gdv.de

    Zustellung, Empfänger, Nachbar, Ablieferung, Ablieferung beim Nachbar, Paketversand, qualifiziertes Verschulden

  • rewis.io

    Internationaler Straßengüterverkehr: Wirksamkeit einer in einem Frachtvertrag formularmäßig vereinbarten Ersatzzustellungsklausel; qualifiziertes Verschulden eines Paketdienstleisters bei Falschablieferung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Anhörungsrüge betreffend den Abbruch der Zeugenvernehmung im internationalen Rechtshilfeverkehr; Wirksamkeit einer Ersatzzustellungsklausel in Allgemeinen Beförderungsbedingungen

  • datenbank.nwb.de

    Internationaler Straßengüterverkehr: Wirksamkeit einer in einem Frachtvertrag formularmäßig vereinbarten Ersatzzustellungsklausel; qualifiziertes Verschulden eines Paketdienstleisters bei Falschablieferung

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Unwirksamkeit einer Ersatzzustellungsklausel an den "Nachbarn"

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 14.03.2007 - 18 U 163/06

    Zur Unwirksamkeit einer Klausel in Beförderungsbedingungen wegen Verwendung nicht

    Auszug aus BGH, 25.01.2017 - I ZR 113/15
    b) Gegen die Annahme, das Gebrauchmachen von der vereinbarten Ersatzzustellungsklausel habe naheliegenderweise kein qualifiziertes Verschulden im Sinne von Art. 29 CMR, § 435 HGB dargestellt, spricht außerdem der Umstand, dass das Berufungsgericht die betreffende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten bereits mit Urteil vom 14. März 2007 für gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB unwirksam erklärt hatte (OLG Düsseldorf, VersR 2008, 1377 f.).
  • OLG Düsseldorf, 10.04.2014 - 6 U 132/13

    Rechtliche Überprüfung von Klauseln in den AGB eines Paket- und Expressdienstes

    Auszug aus BGH, 25.01.2017 - I ZR 113/15
    Der Senat hat die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Berufungsgerichts vom 20. Mai 2015 vielmehr deshalb entsprechend § 561 ZPO als unbegründet angesehen, weil er die vom Berufungsgericht mehrfach und zuletzt im Beschluss vom 10. April 2014 - 6 U 132/13, juris Rn. 72 vertretene Auffassung als zutreffend angesehen hat, die von der Beklagten in der Nummer 10 ihrer Allgemeinen Beförderungsbedingungen verwendete Ersatzzustellungsklausel sei gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam.
  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 22/12

    Schadensersatzklage gegen ein Paketdienstunternehmen wegen des Verlustes von

    Auszug aus BGH, 25.01.2017 - I ZR 113/15
    Das mit der Revision anzufechtende Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20. Mai 2015 - 18 U 149/11, juris enthalte jedoch keinen Hinweis, dass dieses Gericht die Ersatzzustellungsklausel dort ebenso für unwirksam gehalten habe wie in seinem zuvor in dieser Sache ergangenen Zurückweisungsbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 2. Januar 2012 (OLG Düsseldorf, RdTW 2013, 276), den der Senat gemäß § 544 Abs. 7 ZPO aufgehoben habe (BGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - I ZR 22/12, TranspR 2013, 430).
  • OLG Düsseldorf, 02.01.2012 - 18 U 149/11

    Anforderungen an die Ablieferung des Transportguts

    Auszug aus BGH, 25.01.2017 - I ZR 113/15
    Das mit der Revision anzufechtende Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20. Mai 2015 - 18 U 149/11, juris enthalte jedoch keinen Hinweis, dass dieses Gericht die Ersatzzustellungsklausel dort ebenso für unwirksam gehalten habe wie in seinem zuvor in dieser Sache ergangenen Zurückweisungsbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 2. Januar 2012 (OLG Düsseldorf, RdTW 2013, 276), den der Senat gemäß § 544 Abs. 7 ZPO aufgehoben habe (BGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - I ZR 22/12, TranspR 2013, 430).
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