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   BGH, 28.10.1958 - I ZR 114/57   

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BGH, 28.10.1958 - I ZR 114/57 (https://dejure.org/1958,1618)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1958 - I ZR 114/57 (https://dejure.org/1958,1618)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1958 - I ZR 114/57 (https://dejure.org/1958,1618)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1959, 184
  • GRUR 1959, 87
  • DB 1958, 1389
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Frankfurt, 07.07.2016 - 6 U 19/16

    Inhaberschaft des Unternehmenskennzeichenrechts an einer Gaststätte

    Für den Fall der Verpachtung eines mit einer Etablissementbezeichnung versehenen Geschäftslokals ist in der Rechtsprechung daher anerkannt, dass die Rechte an der Etablissementbezeichnung dem Verpächter "zuwachsen" (vgl. BGH GRUR 1959, 87 - Fischl; OLG Hamm WRP 1982, 534 - Eulenspiegel; BPatG, Urt. v. 17.4.2014 - 30 W (pat) 32/12 - LIQUIDROM, insoweit nicht beanstandet durch BGH GRUR 2016, 378 Rn. 18 [BGH 15.10.2015 - I ZB 44/14] - LIQUIDROM; ebenso Ströbele/Hacker, Markengesetz, 11. Aufl., Rdz. 65 zu § 5).
  • BPatG, 17.04.2014 - 30 W (pat) 32/12

    LIQUIDROM - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "LIQUIDROM" -

    Werden Räumlichkeiten nebst einem darin eingerichteten Geschäftsbetrieb (hier: Badebetrieb) unter einer bestimmten Bezeichnung (hier: "LIQUIDROM") verpachtet, so wächst der aus der Benutzung der Bezeichnung resultierende Besitzstand an dieser Bezeichnung nicht dem Pächter, sondern dem Verpächter zu (im Anschluss an BGH GRUR 1959, 87 - Fischl).

    Für den Fall der Verpachtung eines mit einer Etablissementbezeichnung versehenen Erwerbsgeschäfts ist höchstrichterlich entschieden, dass bei Verpachtung die Rechte an der Etablissementbezeichnung aus § 16 UWG a. F. und § 12 BGB dem Verpächter "zuwachsen" (vgl. BGH GRUR 1959, 87 - Fischl).

  • OLG Köln, 20.11.2009 - 6 U 62/09

    Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen aus einem Markenlizenzvertrag mit

    Ist dem Verkehr die Lizensierung von Markenrechten nicht bekannt - wofür auch vorliegend nichts ersichtlich ist -, entsteht die Benutzungsmarke daher beim Lizenznehmer; dieser ist allerdings nach Beendigung des Lizenzvertrages gegenüber dem Lizenzgeber zur weiteren Verwendung der ihm zugewachsenen Rechte nicht mehr berechtigt (vgl. BGH GRUR 2006, 56, 58, Tz. 26 - BOSS-Club; BGH GRUR 1959, 87, 90, unter III. 2 - Fischl; ebenso Fezer, § 30 MarkenG Rdn. 52, 55).

    Es ist vielmehr anerkannt, dass auch bei einer Überschreitung der Kompetenzen durch den Lizenznehmer eine Benutzungsmarke entstehen kann (vgl. BGH GRUR 1959, 87, 90 - Fischl; Ströbele/Hacker, § 4 MarkenG Rdn. 54; Ingerl/Rohnke, § 4 Rdn. 25).

  • BGH, 02.10.1997 - I ZR 105/95

    "Dr. St. ... Nachf."; Fortführung einer sog. Doktorfirma durch einen nicht

    Dabei ist in der Rechtsprechung offengeblieben, ob auch dem Pächter - abgesehen von dem während seiner Zeit der Unternehmensführung gegebenenfalls durch tatsächlichen Gebrauch entstandenen eigenen Firmenrecht jüngerer Priorität - ein eigener Anspruch zustehen könne (BGH, Urt. v. 28.10.1958 - I ZR 114/57, GRUR 1959, 87, 89 - Fischl).
  • BGH, 03.04.1963 - Ib ZR 162/61

    Rechtsmittel

    Zwar geht die Revision zutreffend davon aus, daß "besondere Bezeichnungen" im Sinne des § 16 Abs. 1 UWG, insbesondere auch die Bezeichnungen von Gastwirtschaften ohne Rücksicht auf Verkehrsgeltung nur dann gemäß § 16 UWG schutzfähig sind, wenn sie eine individualisierende Unterscheidungskraft und damit Namensfunktion besitzen (BGHZ 8, 337, 389; 11, 214, 217 [BGH 08.12.1953 - I ZR 199/52]; 21, 66, 69 [BGH 15.06.1956 - I ZR 71/54]; BGH in GRUR 1959, 25, 26 - Triumph - speziell für Gaststättenbezeichnungen: BGHZ 24, 238, 240 [BGH 14.05.1957 - I ZR 94/55] - tabu II; BGH in GRUR 1959, 87, 88 - Fischl -).

    Die Revision rügt die Verletzung sachlichen Rechtes unter Hinweis auf die Fischl-Entscheidung des erkennenden Senats in GRUR 1959, 87.

  • BGH, 27.02.1963 - Ib ZR 180/61

    Micky-Maus-Orangen - Hinweis auf frühere Warenausstattung nach Ablauf eines

    Denn die Verkehrsgeltung einer urheberrechtlich geschützten Warenausstattung, die derjenige erwirbt, dem diese Ausstattung von dem zu ihrer Benutzung Berechtigten vorübergehend zum Mitgebrauch überlassen worden ist, kommt nach Beendigung dieser Gebrauchsüberlassung grundsätzlich dem Überlassenden zugute (vgl. BGH GRUR 1959, 87 Fischl für Etabilssementsbezeichnung).
  • BGH, 26.10.1966 - Ib ZR 140/64

    Hinterlegung eines gewerblichen Musters beim Amt für die Internationale

    Es läßt sich deshalb zwar nicht mit Sicherheit feststellen, daß hinsichtlich der Warenbezeichnung M. ein echtes Lizenzverhältnis vorgelegen hat, das den Beklagten zur Verwendung des Zeichens für selbst hergestellte Waren oder zur Anbringung des Zeichens an fremden Waren ermächtigte, und bei dessen Beendigung in aller Regel die Befugnis des Lizenznehmers zur Benutzung des Zeichens auch dann ihr Ende findet, wenn dieser die Kosten der Werbung für das Zeichen getragen und für dasselbe Verkehrsgeltung erlangt hat (BGH GRUR 1963, 485 ff - Mickey-Maus-Orangen; Urteil des erkennenden Senats vom 3. Juni 1964 - Ib ZR 145/62 - Sectolin; BGH GRUR 1959, 87, 89 - Fischl).
  • BGH, 09.10.1963 - Ib ZR 50/62
    Zu dieser Besorgnis kann aber die Art der Verteidigung des Bekl. gegenüber einer ihm im Rechtsstreit zu Unrecht vorgeworfenen Zuwiderhandlung nur ausnahmsweise Anlaß bieten (BGH in GRUR 1959, 87, 90 Fischl; Baumbach- Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 8. Aufl., Einl. UWG Rdz. 156); das Unterbleiben eines Unterlassungsversprechens kann in diesen Fällen für sich allein die Gefahr erstmaliger Begehung nicht begründen.
  • OLG Düsseldorf, 06.11.2012 - 20 U 187/11

    Unterlassungsanspruch der Verwendung der Bezeichnung "Restaurant Spoerl Fabrik";

    Insoweit ähnelt die Konstellation der zwischen dem Verpächter und Pächter einer bereits unter einem konkreten Namen bestehenden Gaststätte, bei der das Namensrecht in Ermangelung einer abweichenden Vereinbarung auch dann an den Verpächter zurückfällt, wenn der Pächter die zuvor wenig bekannte Gaststätte erst zu einem angesehenen Lokal gemacht hat (vgl. BGH, GRUR 1959, 87, 88/89 - Fischl).
  • LG Düsseldorf, 25.01.2006 - 34 O 211/05

    Anspruch des Inhabers einer in Düsseldorf gelegenen Gaststätte "WB" auf

    In der Rechtsprechung wurde insoweit der Grundsatz entwickelt, dass im Falle der Verpachtung eines Gastwirtschaftsbetriebes die Etablissementbezeichnung dem Verpächter "zuwächst" (vergl. BGH GRUR 1959, 87 - Fischl).
  • BGH, 16.12.1966 - Ib ZB 11/65

    Inhaberschaft eines Zeichens in der Zeichenrolle - Nachprüfung der

  • BGH, 20.10.1959 - VIII ZR 136/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.06.1964 - Ib ZR 145/62

    Wirksamkeit einer Vereinbarung über den Haftungsausschluss gegenüber Dritten bei

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