Rechtsprechung
| BGH, 08.03.1990 - I ZR 116/88 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- werbung-schenken.de
Unterwerfung durch Fernschreiben
UWG § 1
Unterlassungsverpflichtungserklärung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 1
"Unterwerfung durch Fernschreiben"; Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch eine fernschriftliche Unterlassungsverpflichtung - Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Unterwerfung durch Fernschreiben
Unterwerfung durch Fernschreiben - ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine ausreichende Unterlassungserklärung durch Fernschreiben bei Verweigerung der schriftlichen Bestätigung ("Unterwerfung durch Fernschreiben")
Kurzfassungen/Presse
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 12 UWG
Die Unterlassungserklärung kann auch per Fax abgegeben werden
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1990, 3147
- NJW-RR 1990, 1519 (Ls.)
- ZIP 1990, 1431
- MDR 1990, 1093
- GRUR 1990, 530
- BB 1990, 1161
Wird zitiert von ... (22)
- BGH, 26.05.1994 - I ZB 4/94
"Greifbare Gesetzwidrigkeit II"; Wirksamkeit einer einseitigen …
Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGHZ 106, 359 (366) = NJW 1989, 2285 = LM § 1953 BGB Nr. 2; BGH, NJW 1990, 3097 = LM § 1 UWG Nr. 550 = GRUR 1990, 530 (531) = WRP 1990, 585 - Unterwerfung durch Fernschreiben; BGH, NJW-RR 1993, 1319 = LM H. 2/1994 § 16 UWG Nr. 146 = GRUR 1993, 769 = WRP 1993, 755 - Radio Stuttgart) und herrschender Meinung (…vgl. die umfangreichen Nachw. aus der Rspr. der OLGe und aus der Lit. bei Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., § 91a Rdnr. 39 mit Fußn. 134 und bei Zöller/Vollkommer, ZPO, 18. Aufl., § 91a Rdnr. 34;… ferner Jacobs, in: GK-UWG, Vorb. § 13, D Rdnr. 288, ebenfalls m. w. Nachw.) führt das Begehren, die Erledigung der Hauptsache festzustellen, zu einer Veränderung des Streitgegenstands; nicht mehr der ursprüngliche Antrag des Kl., sondern der Feststellungsantrag ist nunmehr - was auch das BerGer. zutreffend erkannt hat - Gegenstand der vom Gericht zu treffenden Entscheidung. - BGH, 27.02.1992 - I ZR 35/90
Klageänderung nach Erledigung der Hauptsache - Zustellung des klageändernden …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat die Feststellung der Erledigung der Hauptsache eines Rechtsstreits und die im Zusammenhang damit ergehende Kostenentscheidung nicht nur den Eintritt eines erledigenden Ereignisses zur Voraussetzung, sondern weiter auch, daß die Klage im Zeitpunkt dieses Eintritts zulässig und begründet war (BGHZ 37, 137, 142 f.; 83, 12, 13; 91, 126, 127; BGH, Urt. v. 6.12.1984 - VII ZR 64/84, NJW 1986, 588, 589, BGH, Urt. v. 8.3.1990 - I ZR 116/88, GRUR 1990, 530, 531 = WRP 1990, 685 - Unterwerfung durch Fernschreiben;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 17. Aufl., § 91 a Rdn. 44 m.w.N.). - BGH, 22.06.2004 - X ZB 40/02
Unterbrechung des Rechtsstreits wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (u.a. BGHZ 106, 359, 366;… BGH, Urt. v. 6.12.1984 - VII ZR 64/84, NJW 1986, 588, 589; Urt. v. 8.3.1990 - I ZR 116/88, GRUR 1990, 530, 531 - Unterwerfung durch Fernschreiben;… Urt. v. 13.5.1993 - I ZR 113/91, GRUR 1993, 769 - Radio Stuttgart; Beschl. v. 26.5.1994 - I ZB 4/94, NJW 1994, 2363 - Greifbare Gesetzeswidrigkeit II) und der herrschenden Meinung (…vgl. die umfangreichen Nachweise aus der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und aus der Literatur bei Stein/Jonas/Borck, ZPO, 21. Aufl., § 91 a Rdn. 39 mit Fn. 134;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 91 a Rdn. 34;… Großkomm.UWG/Jacobs, Vor § 13 UWG, D Rdn. 288) führt zwar das Begehren, die Erledigung der Streitsache festzustellen, zu einer Veränderung des Streitgegenstandes; nicht mehr der ursprüngliche Antrag des Klägers, sondern der Feststellungsantrag ist nunmehr Gegenstand der vom Gericht zu treffenden Entscheidung.
- OLG Karlsruhe, 19.11.2009 - 4 U 64/08
Zur bedeutsamen Frage, wie eindeutig eine Unterlassungserklärung formuliert sein …
Eine Unterwerfungserklärung kann allerdings die Wiederholungsgefahr nur dann beseitigen, wenn die Unterwerfung vom Schuldner ernsthaft gemeint ist, das heißt, wenn er ernsthaft gewillt ist, dafür zu sorgen, dass die beanstandeten Wettbewerbsverstöße in seinem Verantwortungsbereich in der Zukunft unterbleiben (vgl. BGH, GRUR 1983, 186, 187 - Wiederholte Unterwerfung - ; BGH, GRUR 1990, 530 - Unterwerfung durch Fernschreiben - ; BGH, GRUR 2001, 422, 424 - ZOCOR -).Soweit es um tatsächliche Umstände geht, die Zweifel an der Ernsthaftigkeit begründen, obliegt die Darlegungs- und Beweislast für die maßgeblichen Sachverhaltsumstände dem Schuldner (vgl. BGH, GRUR 1990, 530, 532 - Unterwerfung durch Fernschreiben -).
Es kann daher dahinstehen, ob man die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur entsprechenden Problematik bei einer Übermittlung per Telex (BGH, GRUR 1990, 530 - Unterwerfung durch Fernschreiben -) auch auf Telefax-Schreiben übertragen kann.
- BGH, 13.05.1993 - I ZR 113/91
Titelschutz für Rundfunksendungen - Erledigung der Hauptsache im …
Das Berufungsgericht ist weiter rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, daß es nach der einseitig gebliebenen Erledigungserklärung des Klägers nur noch über den damit insgesamt geänderten Streitgegenstand - Feststellung des Eintritts der Erledigung (vgl. BGH, Urt. v. 8.3. 1990 - I ZR 116/88, GRUR 1990, 530, 531 f. = WRP 1990, 685 - Unterwerfung durch Fernschreiben) - zu entscheiden hatte. - BGH, 09.12.1993 - I ZR 276/91
Zigarettenwerbung in Jugendzeitschriften - Jugendschutz
Nach ständiger Rechtsprechung kann der Verletzer die durch einen Wettbewerbsverstoß begründete Vermutung der Wiederholungsgefahr grundsätzlich nur dadurch ausräumen, daß er gegenüber dem Gläubiger des Unterlassungsanspruchs eine ernstgemeinte, den Anspruchsgegenstand uneingeschränkt abdeckende und durch ein Vertragsstrafeversprechen angemessen gesicherte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgibt (vgl. BGH, Urt. v. 8.3. 1990 - I ZR 116/88, GRUR 1990, 530, 532 = WRP 1990, 685, 687 - Unterwerfung durch Fernschreiben, m.w.N.). - BGH, 24.02.1994 - I ZR 59/92
Auskunft über Notdienste - Mißbrauch einer Vertrauensstellung
Der Verletzer kann die durch einen Wettbewerbsverstoß begründete Vermutung der Wiederholungsgefahr grundsätzlich nur dadurch ausräumen, daß er gegenüber dem Gläubiger des Unterlassungsanspruchs eine ernstgemeinte, den Anspruchsgegenstand uneingeschränkt abdeckende und durch ein Vertragsstrafeversprechen angemessen gesicherte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgibt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 8.3.1990 - I ZR 116/88, GRUR 1990, 530, 532 = WRP 1990, 685, 687 - Unterwerfung durch Fernschreiben, m.w.N.). - OLG Stuttgart, 04.07.2005 - 5 U 33/05
Namensanmaßung: Name der Ehefrau als gemeinsame Internetadresse für die Familie
Die Ausräumung der Wiederholungsgefahr über eine Unterwerfungserklärung kommt nur durch eine unbedingte Erklärung mit ernsthafter Unterwerfungsbereitschaft in Betracht (so BGH GRUR 1990, 530 für den Fall, dass sich der Unterlassungsschuldner lediglich mündlich, telefonisch, per Telefax oder E-mail unterwirft und sich dann weigert, diese Erklärung schriftlich zu bestätigen; bei der Unterwerfungserklärung handelt es sich um ein abstraktes Schuldversprechen oder Schuldanerkenntnis, das gemäß §§ 780 f. BGB formbedürftig ist). - BGH, 05.07.1990 - I ZR 148/88
Abschlußerklärung - Rechtsschutzbedürfnis; Ausnutzung von Unerfahrenheit
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 8.3.1990 - I ZR 116/88, Umdr. S. 10 - Unterwerfung durch Fernschreiben, zur Veröffentlichung bestimmt) kann eine Unterwerfungserklärung fernschriftlich abgegeben werden, wenn in dem Schreiben ein ernstgemeinter Wille zum Ausdruck kommt, den beanstandeten Wettbewerbsverstoß zu unterlassen. - BGH, 14.01.1997 - KZR 35/95
Wirksamkeit von Ausschließlichkeitsbindungen; Begriff des "gemeinsamen Zwecks"
Wie das Berufungsgericht im rechtlichen Ansatz zutreffend ausgeführt hat, setzt ein Erfolg dieses Feststellungsbegehrens Zulässigkeit und Begründetheit der vor der Klageänderung verfolgten Anträge und deren Erledigung durch ein während des Prozesses eingetretenes Ereignis voraus (vgl. BGH, Urt. v. 8.3.1990 - I ZR 116/88, GRUR 1990, 530, 531 - Unterwerfung durch Fernschreiben;… Urt. v. 13.5.1993 I ZR 113/91, GRUR 1993, 769, 770 - Radio Stuttgart;… Zöller/Vollkommer, ZPO , 20. Aufl., § 91 a ZPO Rdn. 34). - LG Köln, 10.01.2011 - 28 O 421/10
Störerhaftung des Anschlussinhabers für Familienangehörige
- OLG Saarbrücken, 13.04.2004 - 4 U 459/03
Einziehungsprozess für eine gepfändete Forderung: Unbeachtlichkeit der …
- OLG Düsseldorf, 11.02.2008 - 1 U 115/07
Autokauf - Keine Fahrzeugherausgabe per einstweiliger Verfügung
- OLG Köln, 12.01.1994 - 22 W 44/93
Streitwert bei einseitiger Erledigungserklärung
- OLG Jena, 15.05.2012 - 4 U 661/11
Fälligkeit und Verjährung treten auch ohne Rechnung ein!
- KG, 29.09.2011 - 23 W 35/11
Formularmäßige Vereinbarung der Erhöhung der Kontoführungsgebühren für ein …
- OLG Jena, 03.07.2012 - 4 U 283/11
Wegerechtlicher Status einer vor dem 13.5.1993 bereits genutzten Straße in …
- OLG Köln, 12.07.1991 - 6 U 44/91
Unterlassungserklärung per Telefax
- OLG Düsseldorf, 17.01.2001 - 15 U 144/00
- LG Düsseldorf, 11.09.2007 - 4a O 234/06
Rolloeinrichtung
- BGH, 11.06.1992 - I ZR 5/92
- AG Hannover, 17.06.2009 - 439 C 16130/08
Wettbewerbsverhältnis zwischen Anwalt und Anwaltsverzeichnis
Für Blogger: