Rechtsprechung
   BGH, 03.04.1970 - I ZR 117/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,1379
BGH, 03.04.1970 - I ZR 117/68 (https://dejure.org/1970,1379)
BGH, Entscheidung vom 03.04.1970 - I ZR 117/68 (https://dejure.org/1970,1379)
BGH, Entscheidung vom 03. April 1970 - I ZR 117/68 (https://dejure.org/1970,1379)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,1379) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Preisvergleichs - Gegenüberstellung von zwei Preisen für dasselbe Produkt, wobei der durchgestrichene Preis als "regulärer Preis" und der verlangte Betrag als "Sonderpreis" bezeichnet wird - Ermittlung des tatsächlichen Verständnisses des Angebots ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1970, 657
  • GRUR 1970, 609
  • DB 1970, 1216
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 31.05.1960 - I ZR 16/59

    Alterswerbung Sekt (=Sektwerbung)

    Auszug aus BGH, 03.04.1970 - I ZR 117/68
    Ist aber eine Ankündigung mehrdeutig, so ist sie schon dann nach § 3 UWG unzulässig, wenn sie von einem irgendwie beachtlichen Teil des Verkehrs in einem Sinne verstanden wird, der den tatsächlichen Verhältnissen nicht entspricht (BGH GRUR 1960, 563, 564 - Sektwerbung; 1960, 567, 569 - Kunstglas; 1963, 539, 541 - echt skai; 1964, 397, 398 - Damenmäntel).

    Dabei muß - wie der erkennende Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 13. März 1970 - I ZR 108/65 - bereits klargestellt hat - die "irreführende Angabe" auch nach der Neufassung des § 3 UWG durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 26. Juni 1969 (BGBl I 633) im Sinne der bisherigen Rechtsprechung (vgl. BGH GRUR 1960, 563, 565 - Sektwerbung; Urt. v. 25. März 1958 - I ZR 80/57 - Kölnisch Wasser; RG JW 1929, 3072) geeignet sein, die angesprochenen Verkehrskreise in ihren wirtschaftlichen Entschlüssen zu beeinflussen, regelmäßig also, ihnen Vorteile in Aussicht zu stellen.

  • BGH, 10.06.1964 - Ib ZR 128/62

    Werbung mit "empfohlenem Richtpreis"

    Auszug aus BGH, 03.04.1970 - I ZR 117/68
    Der in Rede stehende Begriff hat weder gesetzlich noch durch die Rechtsprechung oder durch Verwaltungspraxis (wie etwa der "empfohlene Richtpreis" vgl. BGHZ 42, 134 [BGH 10.06.1964 - Ib ZR 128/62] - 20 % unter dem empfohlenen Richtpreis; 39, 370 - Osco-Parat) einen klar umrissenen Inhalt empfangen.

    Sie ist darüber hinaus irreführend, da das Publikum die von der Beklagten für ihren Preisvergleich gewählte Bezugsgröße als besonders zuverlässig halten muß, wenn es glaubt, die durchstrichenen Preise seien vom Hersteller empfohlen, dem es bei der gewissenhaften Prüfung (vgl. BGHZ 42, 134 [BGH 10.06.1964 - Ib ZR 128/62] ; 45, 115) [BGH 07.02.1966 - VIII ZR 240/63] der für die Preisbildung maßgebenden Faktoren mehr zutrauen kann als jedem beliebigen Händler, zumal wenn er selbst eine Empfehlung ausspricht, deren Einhaltung im Normalfall er nach der Verbrauchervorstellung wünscht.

  • BGH, 05.01.1966 - Ib ZR 23/64

    Preisgegenüberstellung mit Richtpreisen

    Auszug aus BGH, 03.04.1970 - I ZR 117/68
    Sie ist darüber hinaus irreführend, da das Publikum die von der Beklagten für ihren Preisvergleich gewählte Bezugsgröße als besonders zuverlässig halten muß, wenn es glaubt, die durchstrichenen Preise seien vom Hersteller empfohlen, dem es bei der gewissenhaften Prüfung (vgl. BGHZ 42, 134 [BGH 10.06.1964 - Ib ZR 128/62] ; 45, 115) [BGH 07.02.1966 - VIII ZR 240/63] der für die Preisbildung maßgebenden Faktoren mehr zutrauen kann als jedem beliebigen Händler, zumal wenn er selbst eine Empfehlung ausspricht, deren Einhaltung im Normalfall er nach der Verbrauchervorstellung wünscht.

    In diesem Punkt ähnelt der Streitfall dem Sachverhalt, der dem Urteil des früheren I b-Zivilsenats vom 9. Februar 1966 (GRUR 1966, 333, 335 - Richtpreiswerbung II; vgl. auch BGHZ 45, 115 -Richtpreiswerbung I) zugrunde liegt, bei dem es ebenfalls um durchkreuzte Preise ging, die nicht deutlich genug gekennzeichnet waren.

  • BGH, 09.02.1966 - Ib ZR 24/64
    Auszug aus BGH, 03.04.1970 - I ZR 117/68
    In diesem Punkt ähnelt der Streitfall dem Sachverhalt, der dem Urteil des früheren I b-Zivilsenats vom 9. Februar 1966 (GRUR 1966, 333, 335 - Richtpreiswerbung II; vgl. auch BGHZ 45, 115 -Richtpreiswerbung I) zugrunde liegt, bei dem es ebenfalls um durchkreuzte Preise ging, die nicht deutlich genug gekennzeichnet waren.
  • BGH, 06.06.1963 - KVR 1/62

    Angemeldete Preisempfehlungen

    Auszug aus BGH, 03.04.1970 - I ZR 117/68
    Der in Rede stehende Begriff hat weder gesetzlich noch durch die Rechtsprechung oder durch Verwaltungspraxis (wie etwa der "empfohlene Richtpreis" vgl. BGHZ 42, 134 [BGH 10.06.1964 - Ib ZR 128/62] - 20 % unter dem empfohlenen Richtpreis; 39, 370 - Osco-Parat) einen klar umrissenen Inhalt empfangen.
  • BGH, 03.05.1963 - Ib ZR 93/61

    echt skai

    Auszug aus BGH, 03.04.1970 - I ZR 117/68
    Ist aber eine Ankündigung mehrdeutig, so ist sie schon dann nach § 3 UWG unzulässig, wenn sie von einem irgendwie beachtlichen Teil des Verkehrs in einem Sinne verstanden wird, der den tatsächlichen Verhältnissen nicht entspricht (BGH GRUR 1960, 563, 564 - Sektwerbung; 1960, 567, 569 - Kunstglas; 1963, 539, 541 - echt skai; 1964, 397, 398 - Damenmäntel).
  • BGH, 07.02.1966 - VIII ZR 240/63

    Abzahlungskauf

    Auszug aus BGH, 03.04.1970 - I ZR 117/68
    Sie ist darüber hinaus irreführend, da das Publikum die von der Beklagten für ihren Preisvergleich gewählte Bezugsgröße als besonders zuverlässig halten muß, wenn es glaubt, die durchstrichenen Preise seien vom Hersteller empfohlen, dem es bei der gewissenhaften Prüfung (vgl. BGHZ 42, 134 [BGH 10.06.1964 - Ib ZR 128/62] ; 45, 115) [BGH 07.02.1966 - VIII ZR 240/63] der für die Preisbildung maßgebenden Faktoren mehr zutrauen kann als jedem beliebigen Händler, zumal wenn er selbst eine Empfehlung ausspricht, deren Einhaltung im Normalfall er nach der Verbrauchervorstellung wünscht.
  • BGH, 25.03.1958 - I ZR 80/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.04.1970 - I ZR 117/68
    Dabei muß - wie der erkennende Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 13. März 1970 - I ZR 108/65 - bereits klargestellt hat - die "irreführende Angabe" auch nach der Neufassung des § 3 UWG durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 26. Juni 1969 (BGBl I 633) im Sinne der bisherigen Rechtsprechung (vgl. BGH GRUR 1960, 563, 565 - Sektwerbung; Urt. v. 25. März 1958 - I ZR 80/57 - Kölnisch Wasser; RG JW 1929, 3072) geeignet sein, die angesprochenen Verkehrskreise in ihren wirtschaftlichen Entschlüssen zu beeinflussen, regelmäßig also, ihnen Vorteile in Aussicht zu stellen.
  • BGH, 28.06.1960 - I ZR 13/59
    Auszug aus BGH, 03.04.1970 - I ZR 117/68
    Ist aber eine Ankündigung mehrdeutig, so ist sie schon dann nach § 3 UWG unzulässig, wenn sie von einem irgendwie beachtlichen Teil des Verkehrs in einem Sinne verstanden wird, der den tatsächlichen Verhältnissen nicht entspricht (BGH GRUR 1960, 563, 564 - Sektwerbung; 1960, 567, 569 - Kunstglas; 1963, 539, 541 - echt skai; 1964, 397, 398 - Damenmäntel).
  • BGH, 13.03.1964 - Ib ZR 120/62
    Auszug aus BGH, 03.04.1970 - I ZR 117/68
    Ist aber eine Ankündigung mehrdeutig, so ist sie schon dann nach § 3 UWG unzulässig, wenn sie von einem irgendwie beachtlichen Teil des Verkehrs in einem Sinne verstanden wird, der den tatsächlichen Verhältnissen nicht entspricht (BGH GRUR 1960, 563, 564 - Sektwerbung; 1960, 567, 569 - Kunstglas; 1963, 539, 541 - echt skai; 1964, 397, 398 - Damenmäntel).
  • BGH, 04.05.2005 - I ZR 127/02

    "statt" -Preis

    In einem solchen Fall umfaßt die Verurteilung dementsprechend nicht spätere Verletzungsformen, bei denen zwar ein aufklärender Hinweis gegeben wird, aber nicht in genügend deutlicher Form, weil dies eine andersartige Verletzungshandlung wäre (vgl. ferner die ähnlich gelagerten Fälle BGH, Urt. v. 3.4.1970 - I ZR 117/68, GRUR 1970, 609, 611 = WRP 1970, 267 - regulärer Preis - und Urt. v. 12.7.2001 - I ZR 261/98, GRUR 2002, 77, 78 = WRP 2002, 85 - Rechenzentrum).
  • BGH, 30.03.1989 - I ZR 85/87

    "Bioäquivalenz-Werbung"; Werbung mit der Bioäquivalenz eines

    Das hier allein als Rechtfertigungsgrund in Betracht kommende Interesse der Allgemeinheit an der Kostendämpfung ist ein rein wirtschaftliches Interesse; einem solchen Interesse kommt für die Frage, ob der Schutz des Mitbewerbers gegen direkte und zugleich der Abwerbung von Kunden dienende (vgl. schon RGZ 143, 362, 366, 367 f - Bromural) Anlehnung ihm gegenüber zurückzutreten hat, eine von Haus aus geringere Bedeutung zu als den Interessen der Allgemeinheit, die bislang in der Mehrzahl der Fälle zugelassener Werbevergleiche in Frage standen, nämlich insbesondere den Interessen am technischen Fortschritt (vgl. BGH, Urt. v. 3.4.1970 - I ZR 67/68, GRUR 1970, 422, 424 = WRP 1970, 267 Tauchkühler) und am Schutz vor Gefährdungen der persönlichen Sicherheit oder durch schwindelhafte Geschäftsmethoden (vgl. BGHZ 50, 1, 7 - Pelzversand; BGH, Urt. v. 27.11.1970 I ZR 89/68, GRUR 1971, 159, 160 = WRP 1971, 137 - Motorjacht; BGH, Urt. v. 20.2.1986 - I ZR 202/83, GRUR 1986, 618, 620 = WRP 1986, 465 - Vorsatz-Fensterflügel).
  • OLG Celle, 30.07.2009 - 13 U 77/09

    Wettbewerbswidrigkeit wegen Irreführung mit der Bewerbung von Produkten bei eBay

    Nach der Rechtsprechung ist der Ausdruck "regulärer Preis" für den Verbraucher mehrdeutig und daher irreführend i.S.v. § 5 Abs. 1 UWG , weil darunter der Preis eines Mitbewerbers, ein empfohlener Preis, ein gebundener Preis oder ein eigener früherer Preis verstanden werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 1970 - I ZR 117/65, GRUR 1970, 609; OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. August 2000 - 2 U 113/00, MD 2000, 1141, 1145).
  • BGH, 23.06.1983 - I ZR 109/81

    Sie sparen 4000,- DM

    Ist aber eine Werbeankündigung derart mehrdeutig, daß sie von beachtlichen Teilen des Verkehrs in einem den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprechenden Sinne verstanden werden kann, und ist sie deshalb geeignet, die angesprochenen Interessenten in ihren Kaufentschlüssen zu beeinflussen, ist eine Irreführung des Verkehr i.S. des § 3 UWG auch insoweit in Betracht zu ziehen (s. Sen. Urteile 20 % unter dem empfohlenen Richtpreis, a.a.O.; 40% können Sie sparen, a.a.O. ferner BGH GRUR 1970, 609, 610 = WRP 1970, 267, 268 - Regulärer Preis; GRUR 1980, 306, 307 - WRP 1980, 330, 331 - Preisgegenüberstellung III).
  • BGH, 28.06.1974 - I ZR 62/72

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer ernsthaften Forderung eines Kaufpreises -

    Diese Frage ist zwar in dem Urteil des Senats vom 3. April 1970 (GRUR 1970, 609 - regulärer Preis) behandelt worden.
  • OLG Stuttgart, 28.04.1997 - 2 U 215/96

    Vollziehung einer Urteilsverfügung; Irreführung durch Werbung mit der

    Auch wenn, so ist weiter ausgeführt, Preisgegenüberstellungen in Bezug auf Höhe und tatsächliches früheres Verlangen der Bezugspreise wahr sind, sind gleichwohl solche Gegenüberstellungen als mehrdeutig und damit als irreführend zu beanstanden, wenn die Gefahr besteht, dass sie von relevanten Teilen des Verkehrs in einem den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprechenden Sinne aufgefasst werden (aaO, Ziff. II 2; im Grundsatz ebenso für "Listenpreise", "Katalogpreise", BGH GRUR 1965, 96 - 20 % unter empfohlenem Richtpreis; für "reguläre Preise" BGH GRUR 1970, 609, 610; für "ca.-Preise lt. Test" BGH GRUR 1981, 654 - Testpreiswerbung).
  • BGH, 25.01.1980 - I ZR 10/78

    Zur unzulässigen Werbung durch Preisgegenüberstellung

    In der Entscheidung "regulärer Preis" (GRUR 1970, 609) war zu prüfen gewesen, ob eine Preisgegenüberstellung mit verschiedenartigen, den Verbraucher verwirrenden Bezeichnungen ("regulärer Preis" und "statt") zulässig ist, wenn ein klarstellender Hinweis darauf fehlt, daß die so bezeichneten Preise diejenigen sind, die der Werbende bislang verlangt hatte; der Senat hatte zwar in dieser Entscheidung die Wettbewerbswidrigkeit einer Werbung mit diesen Bezeichnungen bejaht, aber ausdrücklich offen gelassen, ob eine Werbung auch dann unerlaubt ist, wenn sie nur auf einen Preisvergleich mit der Bezeichnung "statt" abstellt.
  • BGH, 03.12.1976 - I ZR 151/75

    Betreiben eines Unternehmens unter der Bezeichnung "Datenzentrale Nord GmbH" -

    Für diesen Fall gilt, daß ein Verstoß gegen § 3 UWG schon dann vorliegt, wenn die Angabe von einem nicht völlig unerheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise in einem Sinne verstanden wird, der den tatsächlichen Verhältnissen nicht entspricht (vgl. BGH GRUR 1963, 539, 541 - echt skai; 1964, 33, 36 - Bodenbeläge; 1970, 609, 610 - Regulärer Preis).
  • BGH, 12.12.1980 - I ZR 158/78

    Unzulässigkeit einer Preiswerbung mit einem "ca-Preis lt Test" oder einem "Preis

    In gleicher Weise ist die Bezugnahme auf einen "regulären Preis" wegen Mehrdeutigkeit beanstandet worden (BGH GRUR 1970, 609, 610 - Regulärer Preis), schließlich auch, jedenfalls bei Markenwaren, eine Gegenüberstellung mit dem eigenen früheren Preis unter Verwendung des Wortes "statt", wenn nicht als klargestellt angesehen werden konnte, daß es sich bei dem früheren Preis um den eigenen handelte (BGH GRUR 1980, 307 - Preisgegenüberstellung III).
  • KG, 28.05.2004 - 5 W 74/04

    Wettbewerbsverstoß: Preiswerbung mit mehrdeutigem Bezugspreis

    b) Bezugnehmende, nicht eindeutige Preisangaben sind nur dann irreführend und unter dem rechtlichen Gesichtspunkt des § 3 UWG zu beanstanden, wenn sie zumindest in einer - erheblichen - Deutungsvariante unwahr sind (BGH, GRUR 1970, 609, 610 - regulärer Preis; GRUR 1980, 306, 307 - Preisgegenüberstellung III; GRUR 1981, 654 - Testpreiswerbung; GRUR 1983, 661, 663 - Sie sparen 4.000 DM; GK-UWG/Lindacher, § 3 Rdn. 827; missverständlich Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., § 3 Rdn. 390, der aber auch auf die BGH-Entscheidungen "Preisgegenüberstellung III" und "Testpreiswerbung" verweist).
  • BGH, 07.07.1972 - I ZR 96/71

    Skibindungen

  • BGH, 30.03.1989 - I ZR 17/87

    Wettbewerbsrechtliche Schutzrechte i.R.d. Herstellung und des Vertriebs von

  • BGH, 07.07.1971 - I ZR 39/70

    Umfang der Priorität eines Kennzeichnungsrechts - Unbeanstandete Benutzung von

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht