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   BGH, 04.12.2003 - I ZR 119/03   

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https://dejure.org/2003,12325
BGH, 04.12.2003 - I ZR 119/03 (https://dejure.org/2003,12325)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2003 - I ZR 119/03 (https://dejure.org/2003,12325)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2003 - I ZR 119/03 (https://dejure.org/2003,12325)
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Düsseldorf, 01.09.2009 - 20 U 121/08

    Wettbewerbswidrigkeit einer Vereinbarung zwischen niedergelassenen Ärzten und

    Hierzu gehört jede Regelung, die in ihrem Geltungsbereich das gleichförmige Auftreten der Wettbewerber mit ihren Produkten am Markt gebietet und dem Schutz der Verbraucher dient (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2003, Az. I ZR 119/03).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2008 - 20 U 108/07

    Zur Erfüllung des Tatbestands des wettbewerbswidrigen Handelns durch Rechtsbruch

    Hierzu gehört jede Regelung, die in ihrem Geltungsbereich das gleichförmige Auftreten der Wettbewerber mit ihren Produkten am Markt gebietet und dem Schutz der Verbraucher dient (BGH, B. v. 4. Dez. 2003, Az.: I ZR 119/03).
  • OLG Düsseldorf, 24.11.2009 - 20 U 194/08
    Hierzu gehört jede Regelung, die in ihrem Geltungsbereich das gleichförmige Auftreten der Wettbewerber mit ihren Produkten am Markt gebietet und die dem Schutz des Verbrauchers dient (vgl. BGH, B. v. 4. Dez. 2003, Az.: I ZR 119/03).
  • OLG Düsseldorf, 11.08.2009 - 20 U 41/08

    Rechtsmissbräuchlichkeit der getrennten Geltendmachung von

    Hierzu gehört jede Regelung, die in ihrem Geltungsbereich das gleichförmige Auftreten der Wettbewerber mit ihren Produkten am Markt gebietet und die dem Schutz des Verbrauchers dient (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dez. 2003, Az. I ZR 119/03).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2007 - 20 U 172/06

    Wettbewerblicher Unterlassungsanspruch: Irreführende und wettbewerbsrechtlich

    Hierzu gehört jede Regelung, die in ihrem Geltungsbereich das gleichförmige Auftreten der Wettbewerber mit ihren Produkten am Markt gebietet und die dem Schutz des Verbrauchers dient (vgl. BGH, B. v. 4. Dez. 2003, Az.: I ZR 119/03).
  • OLG Düsseldorf, 05.06.2012 - 20 U 150/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels für eine

    Hierzu gehört jede Regelung, die in ihrem Geltungsbereich das gleichförmige Auftreten der Wettbewerber mit ihren Produkten am Markt gebietet und die dem Schutz des Verbrauchers dient (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Dez. 2003, Az. I ZR 119/03).
  • OLG Hamm, 09.08.2012 - 4 U 22/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Produkts mit dem Inhaltsstoff Coenzym

    Zu den Marktverhaltensregelungen gehört jede Regelung, die in ihrem Geltungsbereich das gleichförmige Auftreten der Wettbewerber mit ihren Produkten am Markt gebietet und die dem Schutz des Verbrauchers dient (BGH Beschl. v. 04.12.2003, Az.: I ZR 119/03).
  • OLG München, 29.09.2011 - 6 U 1641/09

    Wettbewerbsverstoß: Anbieten und Vertreiben einer ergänzenden bilanzierten Diät

    Diese negative Bestimmung als Voraussetzung eines Verstoßes gegen die auch den Interessen der Marktteilnehmer (hier: dem Schutz der Verbraucher) dienende Norm des § 14b DiätV (vgl. dazu OLG Karlsruhe, MD 2011, 522, 532 unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 04. Dezember 2003, Az. I ZR 119/03) bzw. des § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB (vgl. Köhler in: Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 4 Rndr. 11.136 mit Rechtsprechungsnachweisen), für welche nach allgemeinen Grundsätzen (vgl. Köhler in: Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 4 Rdnr. 11.50a) der Kläger darlegungs- und beweispflichtig ist, erachtet der Senat für das angegriffene Mittel im Hinblick auf die gewählte Dosierung von Vitamin B 6 als erwiesen:.
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