Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.11.2014

Rechtsprechung
   BGH, 13.03.2014 - I ZR 120/13   

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https://dejure.org/2014,19459
BGH, 13.03.2014 - I ZR 120/13 (https://dejure.org/2014,19459)
BGH, Entscheidung vom 13.03.2014 - I ZR 120/13 (https://dejure.org/2014,19459)
BGH, Entscheidung vom 13. März 2014 - I ZR 120/13 (https://dejure.org/2014,19459)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Kooperationsapotheke

    § 4 Nr 11 UWG, § 11 Abs 1 S 1 ApoG, § 12 ApoBO BW, § 11 Abs 4 SGB 5, § 39 Abs 1 S 4 SGB 5
    Wettbewerbsverstoß eines Apothekers: Versorgung von Patienten einer Universitätsklinik bei bevorstehender Entlassung mit Medikamenten - Kooperationsapotheke

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Apotheke darf Patienten eines Krankenhauses im Rahmen des Entlassungsmanagements Medikamente ans Bett liefern

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einschränkende Auslegung des § 11 Abs. 1 ApoG im Rahmen des Entlassmanagements von Krankenhäusern

  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß eines Apothekers: Versorgung von Patienten einer Universitätsklinik bei bevorstehender Entlassung mit Medikamenten - Kooperationsapotheke

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    UWG § 4 Nr. 11; ApoG § 11 Abs. 1 S. 1; ApothBerufsO BW § 12; SGB V § 11 Abs. 4; SGB V § 39 Abs. 1 S. 4; SGB V § 39 Abs. 1 S. 5; SGB V § 39 Abs. 1 S. 6
    Krankenhaus darf im Wege des Entlassmanagements die Medikamentenbelieferung eines entlassenen Patienten durch Kooperationsapotheke veranlassen

  • diekmann-rechtsanwaelte.de

    BGH erlaubt Rezeptzuweisung an bestimmte Apotheke im Rahmen des Entlassmanagements

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ApoG § 11 Abs. 1 S. 1
    Einschränkende Auslegung des § 11 Abs. 1 ApoG im Rahmen des Entlassmanagements von Krankenhäusern

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kooperationsapotheke

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit der Zusammenarbeit eines Krankenhauses mit einer Kooperationsapotheke im Rahmen des Entlassungsmanagements

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Krankenhaus und seine Kooperationsapotheke

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Kooperationsapotheken sind zulässig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kooperationsapotheken sind zulässig

  • Jurion (Kurzinformation)

    Lieferung von Medikamenten im Rahmen des Entlassmanagements mit Apothekengesetz vereinbar

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Urteil erweitert Spielräume im Entlassmanagement

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Lieferung von Medikamenten ans Krankenbett ist zulässig, wenn dies im Rahmen des Entlassmanagements erfolgt.

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Entlassmanagement schlägt Zuweisungsverbot

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kooperation zwischen Kliniken und Apotheken

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Kooperationen zwischen Apotheken und Krankenhäusern

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässigkeit einer Kooperationsapotheke

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 1282
  • GRUR 2014, 1009
  • VersR 2015, 469
  • WM 2014, 1773
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Freiburg, 31.10.2012 - 1 O 139/12

    Apothekenwesen: Zulässigkeit einer Absprache zwischen Arzt und Apotheker bei

    Auszug aus BGH, 13.03.2014 - I ZR 120/13
    Das Landgericht hat die Klage abgewiesen (LG Freiburg, GesR 2012, 754 = PharmR 2013, 183).
  • BVerwG, 24.03.1994 - 3 B 49.93

    Apotheker - Arzneimittel - Absprachen - Gemeinsame Entwicklung mit Arzt

    Auszug aus BGH, 13.03.2014 - I ZR 120/13
    Die Trennung zwischen dem Beruf des Arztes und dem Beruf des Apothekers, auf die die Vorschrift abzielt, soll gewährleisten, dass der Arzt sich bei der Auswahl der Arzneimittel ausschließlich von fachlich-medizinischen Gesichtspunkten und seinem ärztlichen Gewissen leiten lässt und der Apotheker die ihm zugewiesene Kontrollfunktion bei der Belieferung von Verschreibungen gemäß § 17 ApBetrO sachlich und eigenverantwortlich wahrnimmt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. März 1994 - 3 B 49/93, NJW 1995, 1627, 1628; OVG Münster, Beschluss vom 14. Februar 2013 - 13 A 2521/11, juris Rn. 4 f., jeweils mwN).
  • OLG Karlsruhe, 14.06.2013 - 4 U 254/12

    Kooperationsapotheke - Apothekenwesen: Beurteilung einer Gesellschaft zur Wahl

    Auszug aus BGH, 13.03.2014 - I ZR 120/13
    Die Berufung der Klägerin hat zur Verurteilung des Beklagten nach den vorstehend wiedergegebenen Anträgen geführt (OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2013, 470).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2013 - 13 A 2521/11

    Vorliegen einer Absprache der Zuweisung von Verschreibungen i.S.d. § 11 ApoG bei

    Auszug aus BGH, 13.03.2014 - I ZR 120/13
    Die Trennung zwischen dem Beruf des Arztes und dem Beruf des Apothekers, auf die die Vorschrift abzielt, soll gewährleisten, dass der Arzt sich bei der Auswahl der Arzneimittel ausschließlich von fachlich-medizinischen Gesichtspunkten und seinem ärztlichen Gewissen leiten lässt und der Apotheker die ihm zugewiesene Kontrollfunktion bei der Belieferung von Verschreibungen gemäß § 17 ApBetrO sachlich und eigenverantwortlich wahrnimmt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. März 1994 - 3 B 49/93, NJW 1995, 1627, 1628; OVG Münster, Beschluss vom 14. Februar 2013 - 13 A 2521/11, juris Rn. 4 f., jeweils mwN).
  • BGH, 18.06.2015 - I ZR 26/14

    Zuweisung von Verschreibungen - Unlauterer Wettbewerb: Zuweisung von

    Die Vorschrift stellt damit eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG dar (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2014 - I ZR 120/13, GRUR 2014, 1009 Rn. 13 = WRP 2014, 1056 - Kooperationsapotheke; Urteil vom 12. März 2015 - I ZR 84/14, GRUR 2015, 1025 Rn. 15 = WRP 2015, 1085 - TV-Wartezimmer; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2013, 470, 471; OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2014, 270, 271; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 4 Rn. 11.77; MünchKomm.UWG/Schaffert, 2. Aufl., § 4 Nr. 11 Rn. 147; v. Jagow in Harte/Henning, UWG, 3. Aufl., § 4 Nr. 11 Rn. 45; Großkomm.UWG/Metzger, 2. Aufl., § 4 Nr. 11 Rn. 84; Sieper in Spickhoff, Medizinrecht, 2. Aufl., § 11 ApoG Rn. 2; Wesser in Kieser/Wesser/Saalfrank aaO § 11 Rn. 2 und 168 f.).

    cc) Der Streitfall lässt sich entgegen der Ansicht der Revision auch nicht mit dem Fall vergleichen, der der Senatsentscheidung "Kooperationsapotheke" (BGH, GRUR 2014, 1009) zugrunde gelegen hat.

    Bei dem dort in Rede stehenden Entlassmanagement gemäß § 39 Abs. 1 Satz 4 bis 6 SGB V obliegt es den im Auftrag der Krankenkassen handelnden Krankenhäusern, den Übergang in den nächsten Versorgungsbereich zu planen und zu organisieren und in diesem Zusammenhang die weitere Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln sowie mit Medikamenten zu koordinieren (BGH, GRUR 2014, 1009 Rn. 16 - Kooperationsapotheke).

    Die Koordinierung der weiteren Versorgung mit Medikamenten umfasst die Pflicht der mit der Durchführung des Entlassmanagements befassten oder beauftragten Person, den ersten Kontakt mit der vom Versicherten gewünschten Apotheke oder - wenn kein entsprechender Wunsch geäußert worden ist - mit einer nach den Umständen als geeignet erscheinenden Apotheke herstellen (BGH, GRUR 2014, 1009 Rn. 17 - Kooperationsapotheke).

  • OLG Köln, 22.02.2017 - 6 U 101/16

    Wettbewerbswidrigkeit der Bezeichnung einer Apotheke als "Tattoo-Apotheke"

    Die Vorschrift stellt damit eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 3a UWG (entsprechend § 4 Nr. 11 UWG aF) dar (vgl. BGH, Urteil vom 13.04.2014 - I ZR 120/13, GRUR 2014, 1009 Rn. 13 - Kooperationsapotheke; Urteil vom 13.03.2014 - I ZR 120/13, GRUR 2014, 1009 - Kooperationsapotheke, jeweils mwN).

    Insoweit unterscheidet sich der Fall auch maßgeblich von dem Sachverhalt, der der Entscheidung Kooperationsapotheke des Bundesgerichtshofs (GRUR 2014, 1009) zugrunde lag.

  • OLG Köln, 11.01.2019 - 6 U 131/18

    Wettbewerbswidrigkeit einer Absprache einer Versandapotheke mit einer privaten

    Die Vorschrift stellt damit eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 3a UWG (entsprechend § 4 Nr. 11 UWG aF) dar (vgl. BGH, Urteil vom 13.04.2014 - I ZR 120/13, GRUR 2014, 1009 Rn. 13 - Kooperationsapotheke, mwN).
  • BGH, 17.11.2014 - I ZR 120/13

    Geltenmachung einer Gehörsverletzung i.R. der Zulässigkeitsprüfung der operativen

    Er hat nur den Gründen, die für das von der Patientenring GmbH und dem Klinikum praktizierte Modell sprechen, größeres Gewicht beigemessen (vgl. BGH GRUR 2014, 1009 Rn. 18 und 19 - Kooperationsapotheke).
  • LG Düsseldorf, 23.12.2015 - 14c O 121/14

    Angebot von Medikamenten einer Apotheke an gynäkologische Praxen zum

    Sinn des Verbotes der Zuweisung von Verschreibungen ist die strikte Trennung zwischen dem Beruf des Arztes und dem des Apothekers, so dass sich der Arzt bei der Arzneimittelwahl ausschließlich von medizinischen Erwägungen und seinem ärztlichen Gewissen leiten lassen soll, der Apotheker soll seine Kontrollfunktion bei der Belieferung von Verschreibungen eigenverantwortlich wahrnehmen (OVG NRW GesR 2013, 400 bis 401; OVG NRW NVwZ-RR 2000, 216; BVerwG NJW 1995, 1627, 1628; BGH, Urt. v. 13.3.2014, I ZR 120/13).
  • VG Potsdam, 04.07.2017 - 6 K 4881/16

    Gesundheit, Hygiene, Lebens- und Arzneimittel (ohne Krankenhausrecht)

    Zudem soll die Bestimmung des § 11 ApoG die Wahlfreiheit des Patienten gewährleisten (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2014 - I ZR 120/13 -, Rn. 13 m. w. N., beck-online).
  • OLG Stuttgart, 30.06.2020 - 6 U 156/19

    Wirksamkeit eines Kaufvertrags zwischen einem Apotheker und einem Patienten bei

    Dass § 11 Abs. 1 Satz 1 Fall 3 ApoG auch den Schutz der Gesundheit des Verbrauchers bezweckt (BGH, Urteil vom 18. Juni 2015 - I ZR 26/14 -, Rn. 20, juris) und das Verbot der Zuweisung von Verschreibungen die Wahlfreiheit des Patienten gewährleisten soll (BGH, Urteil vom 13. März 2014 - I ZR 120/13 -, Rn. 13, juris) tritt daneben und steht nicht im Vordergrund.
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Rechtsprechung
   BGH, 17.11.2014 - I ZR 120/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,52123
BGH, 17.11.2014 - I ZR 120/13 (https://dejure.org/2014,52123)
BGH, Entscheidung vom 17.11.2014 - I ZR 120/13 (https://dejure.org/2014,52123)
BGH, Entscheidung vom 17. November 2014 - I ZR 120/13 (https://dejure.org/2014,52123)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 321a ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 115 b SGB V, § 124 Abs. 2 SGB V, § 124 Abs. 3 SGB V

  • Wolters Kluwer

    Geltenmachung einer Gehörsverletzung i.R. der Zulässigkeitsprüfung der operativen Durchführung eines Entlassmanagements durch einen externen Anbieter in einem Krankenhaus

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1; SGB V § 115b
    Geltenmachung einer Gehörsverletzung i.R. der Zulässigkeitsprüfung der operativen Durchführung eines Entlassmanagements durch einen externen Anbieter in einem Krankenhaus

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 90 (Kurzinformation)

    Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Apothekenrecht | Anhörungsrüge (Belieferung im Krankenhaus durch Kooperationsapotheke)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 11/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zuständigkeit - Spruchkörper für Angelegenheiten

    Auszug aus BGH, 17.11.2014 - I ZR 120/13
    (1) Gegenstand des Urteils des Bundessozialgerichts vom 23. März 2011 (BSG, Urteil vom 23. März 2011 - B 6 KA 11/10 R, BSGE 108, 35) war die Zulässigkeit ambulanter Operationen im Krankenhaus, wenn diese in Form einer Zusammenarbeit von im Krankenhaus angestellten Anästhesisten mit vertragsärztlich zugelassenen Chirurgen erfolgt.

    Danach bedarf die Mitwirkung an der ambulanten Versorgung durch andere Leistungserbringer als Vertragsärzte einer entsprechenden gesetzlichen Regelung (vgl. BSGE 108, 35 Rn. 21).

    Auf einen Verstoß gegen diese Regelungen hat das Bundessozialgericht seine Entscheidung auch gestützt (BSGE 108, 35 Rn. 50).

  • BSG, 19.09.2013 - B 3 KR 8/12 R

    Krankenversicherung - keine Zulassung von Heilmittelerbringern zur ambulanten

    Auszug aus BGH, 17.11.2014 - I ZR 120/13
    (2) Die weitere von der Anhörungsrüge herangezogene Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 19. September 2013 - B 3 KR 8/12 R, BSGE 114, 237) betraf einen Antrag der Klägerin auf Zulassung zur Erbringung von Heilmitteln nach § 124 Abs. 2 SGB V. Die Klägerin hatte den Antrag nach § 124 Abs. 2 SGB V gestellt, weil die mit den Krankenkassen abgeschlossene Vergütungsvereinbarung höhere Preise vorsieht als die Leistungserbringung nach § 124 Abs. 3 SGB V. Das Bundessozialgericht hat einen Anspruch der Klägerin auf Zulassung nach § 124 Abs. 2 SGB V verneint, weil sie eine Einrichtung betreibt, die überwiegend stationäre Leistungen erbringt (BSGE 114, 237 Rn. 20).

    Begründet wird dies - ebenso wie in der zunächst genannten Entscheidung - mit der strikten Trennung von ambulanter und stationärer Leistungserbringung (BSGE 114, 237 Rn. 21).

  • BGH, 24.02.2005 - III ZR 263/04

    Anwendung des AnhörungsrügenG in Altfällen; Anforderungen an die Begründung einer

    Auszug aus BGH, 17.11.2014 - I ZR 120/13
    Hingegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivortrags ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f.; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2005 - III ZR 263/04, NJW 2005, 1432 f.).
  • BVerfG, 11.05.2004 - 1 BvR 363/04

    Versagung der Prozesskostenhilfe für Unterhaltsansprüche der Mutter eines

    Auszug aus BGH, 17.11.2014 - I ZR 120/13
    Die Bestimmung des Art. 103 Abs. 1 GG garantiert den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern, und dass das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (BVerfGE 86, 133, 144; BVerfG, NJW-RR 2004, 1710, 1712).
  • BGH, 13.03.2014 - I ZR 120/13

    Kooperationsapotheke - Wettbewerbsverstoß eines Apothekers: Versorgung von

    Auszug aus BGH, 17.11.2014 - I ZR 120/13
    Er hat nur den Gründen, die für das von der Patientenring GmbH und dem Klinikum praktizierte Modell sprechen, größeres Gewicht beigemessen (vgl. BGH GRUR 2014, 1009 Rn. 18 und 19 - Kooperationsapotheke).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BGH, 17.11.2014 - I ZR 120/13
    Hingegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivortrags ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f.; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2005 - III ZR 263/04, NJW 2005, 1432 f.).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BGH, 17.11.2014 - I ZR 120/13
    Die Bestimmung des Art. 103 Abs. 1 GG garantiert den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern, und dass das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (BVerfGE 86, 133, 144; BVerfG, NJW-RR 2004, 1710, 1712).
  • BGH, 07.07.2011 - I ZB 68/10

    Medicus. log

    Auszug aus BGH, 17.11.2014 - I ZR 120/13
    Die Partei hat auch keinen Anspruch darauf, dass das Gericht sich in dem von ihr für richtig erachteten Sinn mit ihrem Vorbringen befasst (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2011 - I ZB 68/10, GRUR 2012, 314 Rn. 12 - Medicus. log).
  • BGH, 07.04.2016 - I ZR 174/14

    Anhörungsrüge eines beklagten Accessproviders bei klageabweisendem

    Die Partei hat auch keinen Anspruch darauf, dass das Gericht sich in dem von ihr für richtig erachteten Sinn mit ihrem Vorbringen befasst (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2011 - I ZB 68/10, GRUR 2012, 314 Rn. 12 - Medicus.log; Beschluss vom 17. November 2014 - I ZR 120/13, juris Rn. 2).
  • BGH, 13.07.2017 - I ZR 42/15

    Kenntnisnahme des Vorbringens der Partei durch das Gericht; Bewerbung der

    Die Partei hat auch keinen Anspruch darauf, dass das Gericht sich in dem von ihr für richtig erachteten Sinn mit ihrem Vorbringen befasst (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2011 - I ZB 68/10, GRUR 2012, 314 Rn. 12 - Medicus.log; Beschluss vom 17. November 2014 - I ZR 120/13, juris Rn. 2; Beschluss vom 7. April 2014 - I ZR 174/14, ZUM-RD 2016, 501 Rn. 10).
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