Rechtsprechung
BGH, 01.07.2021 - I ZR 120/20 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 552 ZPO, § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 26 Nr. 8 EGZPO, § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 544 Abs. 6 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO
- Wolters Kluwer
Zulassung der Revision auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen und damit abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Zulassung der Revision auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen und damit abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffs
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG München, 25.06.2020 - 6 Sch 56/18
- BGH, 01.07.2021 - I ZR 120/20
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.06.2019 - I ZR 91/18
Eingrenzung der Zulassung der Revision auch aus den Entscheidungsgründen i.R.d. …
Auszug aus BGH, 01.07.2021 - I ZR 120/20
Von einer beschränkten Zulassung der Revision ist aber auszugehen, wenn die Zulassung wegen einer bestimmten Rechtsfrage ausgesprochen wird, die lediglich für die Entscheidung über einen selbständigen Teil des Gesamtstreitstoffs erheblich sein kann (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. Juni 2019 - I ZR 91/18, juris Rn. 3 mwN).Die Frage, ob eine Partei gegen ihre Verurteilung Revision einlegen kann, darf nicht - nachträglich - davon abhängen, ob gegen die Entscheidung von ihr oder einer anderen Partei Revision eingelegt worden ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. Juni 2019 - I ZR 91/18, juris Rn. 7 mwN).
- BGH, 27.09.2011 - II ZR 221/09
Revision: Beschränkung der Zulassung auf die Höhe des Anspruchs
Auszug aus BGH, 01.07.2021 - I ZR 120/20
Bei der Anspruchshöhe handelt es sich um einen rechtlich selbständigen und abtrennbaren Teil des Streitstoffs, auf den die Beklagte selbst ihre Revision hätte beschränken können (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2011 - II ZR 221/09, WM 2011, 2223 Rn. 18 mwN). - BGH, 04.10.2006 - I ZR 196/05
Nur auf Neukäufe
Auszug aus BGH, 01.07.2021 - I ZR 120/20
a) Hat eine Partei eine vom Berufungsgericht beschränkt zugelassene Revision eingelegt und - soweit das Berufungsgericht die Revision nicht zugelassen hat - eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision erhoben, sind die Werte der zugelassenen Revision und der Nichtzulassungsbeschwerde für die Bestimmung des Wertes der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer im Sinne von § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO zusammenzurechnen, weil diese Bestimmung nicht isoliert auf den Wert der Nichtzulassungsbeschwerde, sondern auf den mit der Revision geltend zu machenden Wert der Beschwer abstellt (vgl. zu § 26 Nr. 8 EGZPO aF BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2006 - I ZR 196/05, GRUR 2007, 83 Rn. 11 = WRP 2006, 1519 - Nur auf Neukäufe).
- BGH, 10.05.2022 - VIII ZR 277/20
Wohnraummiete: Schadensersatzpflicht des Mieters bei Nichtdurchführung von …
Bei einem nach Grund und Höhe streitigen Anspruch kann die Zulassung der Revision auch auf den Streit über die Anspruchshöhe beschränkt werden (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2014 - VIII ZR 334/13, juris Rn. 8;… vom 13. Dezember 2017 - VII ZR 46/17, aaO; vom 1. Juli 2021 - I ZR 120/20, juris Rn. 5 ff.; jeweils mwN). - BGH, 16.11.2021 - VIII ZR 15/20
Werklieferungsvertrag: Bemessung des Schadensersatzanspruchs auf Grundlage der …
Bei einem nach Grund und Höhe streitigen Anspruch kann die Zulassung der Revision auch auf den Streit über die Anspruchshöhe beschränkt werden (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2014 - VIII ZR 334/13, juris Rn. 8;… vom 13. Dezember 2017 - VII ZR 46/17, BauR 2018, 555 Rn. 4; vom 1. Juli 2021 - I ZR 120/20, juris Rn. 5 ff.; jeweils mwN).