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   BGH, 23.05.1996 - I ZR 122/94   

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https://dejure.org/1996,1154
BGH, 23.05.1996 - I ZR 122/94 (https://dejure.org/1996,1154)
BGH, Entscheidung vom 23.05.1996 - I ZR 122/94 (https://dejure.org/1996,1154)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 1996 - I ZR 122/94 (https://dejure.org/1996,1154)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Sittenverstoß - Wettbewerbsverein - Fotographieren - Ladengeschäft

  • werbung-schenken.de

    Testfotos II

    UWG § 1; UWG § 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1, § 13 Abs. 2 Nr. 2
    "Testfotos II"; Handeln eines Wettbewerbsvereins; Zulässigkeit des Fotografierens durch Testpersonen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 655 (Ls.)
  • NJW-RR 1997, 104
  • MDR 1997, 161
  • WM 1996, 2166
  • DB 1996, 2613
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.04.1991 - I ZR 283/89

    Testfotos

    Auszug aus BGH, 23.05.1996 - I ZR 122/94
    b) Wie der Senat bereits in der Entscheidung "Testfotos I" zum Ausdruck gebracht hat, ist das ungenehmigte, der Dokumentation eines angeblichen oder wirklichen Wettbewerbsverstoßes dienende Fotografieren durch Testpersonen innerhalb der Geschäftsräume eines Kaufmanns mit § 1 UWG nicht zu vereinbaren (Urt. v. 25.4.1991 - I ZR 283/89, GRUR 1991, 843 f.).

    Wie der Senat in der Entscheidung "Testfotos I" (Urt. v. 25.4.1991, aaO S. 844) ausgeführt hat, birgt ein derartiges Verhalten einer Testperson die Gefahr einer Störung des Betriebs, die der betroffene Kaufmann nicht hinnehmen muß.

  • BGH, 08.10.1992 - I ZR 205/90

    EWG-Baumusterprüfung - Wettbewerbsförderungsabsicht

    Auszug aus BGH, 23.05.1996 - I ZR 122/94
    Ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs ist anzunehmen, wenn das Verhalten in objektiver Hinsicht geeignet ist, den eigenen oder einen fremden Wettbewerb zum Nachteil eines anderen zu begünstigen, und wenn der Handelnde dabei in subjektiver Hinsicht mit entsprechender Absicht tätig wird, sofern diese Absicht nicht völlig hinter anderen Beweggründen zurücktritt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 13.2. 1992 - I ZR 79/90, GRUR 1992, 450, 452 = WRP 1992, 380 - Beitragsrechnung; Urt. v. 8.10.1992 - I ZR 205/90, GRUR 1993, 125, 126 = WRP 1993, 106 - EWG-Baumusterprüfung).
  • BGH, 20.09.1974 - I ZR 99/73

    Schloß Tegel

    Auszug aus BGH, 23.05.1996 - I ZR 122/94
    Eine Parallele läßt sich insofern zu der Senatsentscheidung "Schloß Tegel" ziehen: Dort wurden dem Hauseigentümer Abwehrrechte hinsichtlich der gewerblichen Verwertung von Fotografien zugebilligt, die nur von dem Hausgrundstück aus aufgenommen werden konnten (Urt. v. 20.9. 1974 - I ZR 99/73, GRUR 1975, 500).
  • BGH, 14.04.1965 - Ib ZR 72/63

    Warnschild

    Auszug aus BGH, 23.05.1996 - I ZR 122/94
    Vielmehr muß der Anbieter von Waren oder Leistungen Testkäufe oder die testweise Inanspruchnahme von Leistungen hinnehmen, sofern die den Test durchführenden Personen sich wie normale Nachfrager verhalten (st. Rspr.; vgl. BGHZ 43, 359, 367 - Warnschild; BGH, Urt. v. 5.10.1989 - I ZR 201/87, NJW-RR 1990, 173 - Beförderungsauftrag).
  • BGH, 01.06.1989 - I ZR 81/87

    "Mitarbeitervertretung"; Wettbewerbsförderungsabsicht bei Aufforderung zu einer

    Auszug aus BGH, 23.05.1996 - I ZR 122/94
    Es kann daher auch nicht als die bloß notwendige Folge eines anders motivierten Handelns angesehen werden (vgl. BGH, Urt. v. 1.6. 1989 - I ZR 81/87, GRUR 1989, 773, 774 = WRP 1989, 657 - Mitarbeitervertretung).
  • BGH, 05.10.1989 - I ZR 201/87

    Beförderungsauftrag; Eingang eines Beförderungsauftrages am Betriebssitz oder in

    Auszug aus BGH, 23.05.1996 - I ZR 122/94
    Vielmehr muß der Anbieter von Waren oder Leistungen Testkäufe oder die testweise Inanspruchnahme von Leistungen hinnehmen, sofern die den Test durchführenden Personen sich wie normale Nachfrager verhalten (st. Rspr.; vgl. BGHZ 43, 359, 367 - Warnschild; BGH, Urt. v. 5.10.1989 - I ZR 201/87, NJW-RR 1990, 173 - Beförderungsauftrag).
  • BGH, 09.03.1989 - I ZR 54/87

    Zulässigkeit eines Fotos von allgemein zugänglicher Stelle - Friesenhaus

    Auszug aus BGH, 23.05.1996 - I ZR 122/94
    Entgegen der Revisionserwiderung ist der vorliegende Fall nicht vergleichbar mit der Konstellation, die der Senatsentscheidung "Friesenhaus" (Urt. v. 9.3. 1989 - I ZR 54/87, GRUR 1990, 390) zugrunde lag.
  • RG, 03.05.1912 - II 48/12

    Wettbewerb; Sonderrabatt; Unterlassungsklage

    Auszug aus BGH, 23.05.1996 - I ZR 122/94
    Anders als ein Fachverband, der die Interessen seiner Mitglieder gegenüber außerhalb des Verbandes stehenden Wettbewerbern vertritt, die gegen die Regeln des lauteren Wettbewerbs verstoßen (vgl. zu einer solchen Konstellation RGZ 79, 321, 322), ist die Beklagte nach ihrem Satzungszweck und von ihrer Struktur her eher darauf ausgerichtet, den unlauteren Wettbewerb im Interesse der Allgemeinheit und insbesondere im Interesse aller Gewerbetreibenden zu bekämpfen.
  • BGH, 13.02.1992 - I ZR 79/90

    Beitragsrechnung - Irreführung/sonst; Verbandsausstattung

    Auszug aus BGH, 23.05.1996 - I ZR 122/94
    Ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs ist anzunehmen, wenn das Verhalten in objektiver Hinsicht geeignet ist, den eigenen oder einen fremden Wettbewerb zum Nachteil eines anderen zu begünstigen, und wenn der Handelnde dabei in subjektiver Hinsicht mit entsprechender Absicht tätig wird, sofern diese Absicht nicht völlig hinter anderen Beweggründen zurücktritt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 13.2. 1992 - I ZR 79/90, GRUR 1992, 450, 452 = WRP 1992, 380 - Beitragsrechnung; Urt. v. 8.10.1992 - I ZR 205/90, GRUR 1993, 125, 126 = WRP 1993, 106 - EWG-Baumusterprüfung).
  • AG Lübeck, 08.06.2011 - 61 Ds 61/11

    Bespritzen mit Sperma als Körperverletzung

    So ist etwa vom Landgericht Koblenz (NJW-RR 1997, 104 f. m. w. N.) das Vorzeigen eines Kunstpenis nicht als exhibitionistische Handlung im Sinne des § 183 Abs. 1 StGB gewertet worden (wohl aber als Erregung öffentlichen Ärgernisses, dazu sogleich).
  • BGH, 25.01.2007 - I ZR 133/04

    Testfotos III

    Kann ein Wettbewerbsverstoß nur durch Fotoaufnahmen hinreichend bestimmt dargelegt und bewiesen werden, ist die Anfertigung der Fotos innerhalb der Geschäftsräume des Verletzers nicht unlauter, wenn ein überwiegendes Interesse des Geschäftsinhabers an der Vermeidung einer möglichen Betriebsstörung nicht besteht, insbesondere die (konkrete) Gefahr einer erheblichen Belästigung nicht gegeben ist (Fortführung von BGH, Urt. v. 23.5.1996 - I ZR 122/94, WRP 1996, 1099 = NJW-RR 1997, 104 - Testfotos II).

    a) In der Rechtsprechung des Senats zu § 1 UWG a.F. ist das ungenehmigte, der Dokumentation eines angeblichen oder wirklichen Wettbewerbsverstoßes dienende Fotografieren durch Testpersonen innerhalb der Geschäftsräume eines Kaufmanns als wettbewerbswidrig angesehen worden (BGH, Urt. v. 25.4.1991 - I ZR 283/89, GRUR 1991, 843 - Testfotos I; Urt. v. 23.5.1996 - I ZR 122/94, WRP 1996, 1099 = NJW-RR 1997, 104 - Testfotos II; vgl. ferner Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl., § 4 UWG Rdn. 10.163; Ohly in Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl., § 4 Rdn. 10/21; Omsels in Harte/Henning, UWG, § 4 Nr. 10 Rdn. 48).

    Entscheidend sei allein, dass die genannten nachteiligen Folgen generell mit dem Fotografieren in Geschäftsräumen verbunden sein könnten (BGH GRUR 1991, 843, 844 - Testfotos I; WRP 1996, 1099, 1101 - Testfotos II).

    Ob etwas anderes zu gelten habe, wenn der angenommene Wettbewerbsverstoß ohne eine Fotografie überhaupt nicht verfolgt werden könnte, hat der Senat offengelassen (BGH WRP 1996, 1099, 1101 - Testfotos II).

  • OLG Hamm, 10.06.2008 - 4 U 37/08

    Keine Behinderung eines Mitbewerbers bei automatischer Sperrung seiner IP-Adresse

    Insoweit ist nicht erforderlich, dass bereits eine Betriebsstörung eingetreten ist (vgl. BGH NJW-RR 1997, 104, 105 - Testfotos II).
  • BGH, 16.10.2002 - IV ZR 307/01

    BGH lehnt Annahme der Revision des Bundes der Versicherten zur Frage der

    Dabei ist in subjektiver Hinsicht eine entsprechende Absicht des Handelnden erforderlich, die zwar nicht die einzige oder wesentliche Zielsetzung für die Handlung sein muß, doch nicht als völlig nebensächlich hinter die eigentlichen Beweggründe zurücktreten darf (BGHZ 3, 270, 277; 19, 299, 303; BGH, Urteile vom 23. Mai 1996 - I ZR 122/94 - WRP 1996, 1099 unter II 1 a; vom 28. November 1996 - I ZR 184/94 - GRUR 1997, 473 unter III 1; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht 21. Aufl. Einl. UWG Rdn. 215, 232 ff., jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 10.08.2004 - 20 U 16/04
    Zunächst wendet sich die Beklagte mit der Berufung zu Recht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (WRP 1996, 1099, 1101 - Testfotos II -) gegen die Annahme des Landgerichts, die Klägerin habe beim Fotografieren innerhalb der Verkaufsstätte der Beklagten nicht zu Zwecken des Wettbewerbs gehandelt.

    Auszugehen ist von den Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof in den (von der Beklagten schriftsätzlich ausführlich zitierten) Entscheidungen Testfotos I und II (GRUR 1991, 843, 844 und WRP 1996, 1099-1001) zu der Frage, inwieweit das ungenehmigte, der Dokumentation eines angeblichen oder wirklichen Wettbewerbsverstoßes dienende Fotografieren durch Testpersonen in den Geschäftsräumen eines Kaufmannes zulässig ist, entwickelt hat.

    Dies ist jedoch bisher vom Bundesgerichtshof nicht als Rechtfertigungsgrund anerkannt worden (offengelassen in Testfotos II WRP 1996, 1099, 1001).

  • OLG Hamm, 23.10.2007 - 4 U 99/07

    Virtuelles Hausverbot durch Sperrung einer IP-Adresse

    Eine unlautere Behinderung durch sie liegt aber dann vor, wenn sich der Tester nicht mehr wie ein normaler Kunde verhält, sondern dabei den Betriebsablauf stört, indem er etwa durch sein Verhalten das Personal von seiner Beschäftigung abhält, andere Kunden abschreckt oder offenkundig Testfotos anfertigt, so dass das Personal entsprechend aufmerksam wird und sich andere Kunden über den Anlass hierfür Gedanken machen (BGH GRUR 1991, 843 - Testfotos I; WRP 1996, 1099 - Testfotos II; Piper/Ohly, a.a.O., § 4 Rn. 10/21; Köhler, a.a.O., § 4 Rn. 10.163).
  • OLG Zweibrücken, 16.03.2006 - 4 U 62/05

    Wettbewerbsverstoß durch Fotografieren in den Geschäftsräumen des Mitbewerbers:

    Solches Verhalten ist geeignet, in den Verkaufsräumen negatives Aufsehen zu erzeugen (BGH GRUR 1991, 843 "Testfoto I"; WRP 1996, 1099 "Testfoto II").
  • BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 362/97
    Erklärungen einer Partei im Rahmen einer Parteivernehmung nach § 445 ZPO enthalten kein Geständnis nach § 288 Abs. 1 ZPO (BGH Urteil vom 14. März 1995 -V I ZR 122/94 - BGHZ 129, 108 = NJW 1995, 1432).
  • OLG Hamburg, 26.04.2001 - 3 U 241/00

    Wettbewerbsförderung durch Fachverband - Hinweis der Mitglieder auf günstige

    Subjektiv erfordert die Wettbewerbshandlung die Absicht des Handelnden, den eigenen oder fremden Wettbewerb zu fördern, sofern diese Absicht nicht völlig hinter anderen Beweggründen zurücktritt (BGH WRP 1996, 1099 - Testfotos II).
  • OLG Koblenz, 02.05.2001 - 4 U 1417/00

    Zulässigkeit des Fotografierens durch Testpersonen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das ungenehmigte, der Dokumentation eines angeblichen oder wirklichen Wettbewerbsverstoßes dienende Fotografieren durch Testpersonen innerhalb der Geschäftsräume eines Kaufmanns nicht mit § 1 UWG zu vereinbaren (BGH: GRUR 91, 843 f "Testfotos I"; WRP 96, 1099 "Testfotos II"), Ein Kaufmann als Inhaber des Hausrechts verbindet mit der Öffnung seines Verkaufsgeschäfts für das Publikum nicht die Erlaubnis, innerhalb des Ladenlokals zu fotografieren.
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