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   BGH, 25.01.1980 - I ZR 124/77   

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BGH, 25.01.1980 - I ZR 124/77 (https://dejure.org/1980,2124)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1980 - I ZR 124/77 (https://dejure.org/1980,2124)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1980 - I ZR 124/77 (https://dejure.org/1980,2124)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berufungsbegründungspflicht bei einem mit neuen Angriffsmitteln versehenen Berufungsvorbringen - Vortrittsrecht für Mitglieder des Vorstands der Rechtsanwaltskammer und für Schwerbeschädigte Rechtsanwälte - Beurteilung des Vortrittsrechts als Gewohnheitsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2418
  • MDR 1980, 734
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 25.01.1980 - I ZR 124/77
    Der Kläger hat aber auch eine Reihe von neuen Angriffsmitteln vorgebracht, die nicht ohne weiteres als ungeeignet im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu § 551 Ziffer 7 angesehen werden können (vgl. BGHZ 39, 333, 339) [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] .
  • BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 951/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

    Dies gilt nur dann und insoweit nicht, wenn eine Partei in der Berufungsinstanz neue Angriffs- oder Verteidigungsmittel vorgebracht hat, selbst wenn diese vom Berufungsgericht als nicht begründet angesehen wurden (vgl. zu § 543 ZPO aF etwa BGH 25. Januar 1980 - I ZR 124/77 - zu II der Gründe; 30. Januar 1990 - VI ZR 133/89 - zu II 1 der Gründe) .
  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 255/98

    Begründung eines Berufungsurteils; Entscheidung ohne Gründe

    Von der Darstellung eigener Entscheidungsgründe kann das Berufungsgericht trotz § 543 Abs. 1 ZPO dann und insoweit nicht absehen, als eine Partei in der Berufungsinstanz neue Angriffs- oder Verteidigungsmittel hervorgebracht hat, selbst wenn diese vom Berufungsgericht als nicht begründet angesehen werden (vgl. BGH Urteil vom 25. Januar 1980 - NJW 1980, 2418; BGH Urteil vom 30. Januar 1990 - VI ZR 133/89 - dokumentiert in juris; Rimmelspacher in MünchKomm ZPO, § 543 Rz 7; Grunsky in Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl., § 543 Rz 5, § 551 Rz 32).
  • BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 21/93

    Einigungsstellenspruch über Lohnkontostunde - Unwirksamkeit

    Im Tatbestand revisibler Urteile ist neuer Sachvortrag in der II. Instanz, insbesondere wenn er nicht schriftsätzlich vorbereitet war, zu erwähnen (BGH Urteil vom 25. Januar 1980 - I ZR 124/77 - MDR 1980, 734).
  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 256/98

    Berufungsurteil: Urteilsgründe - Fehlen

    Dies gilt aber dann und insoweit nicht, als der Berufungskläger in der Berufungsinstanz neue Angriffs- oder Verteidigungsmittel vorgebracht hat, selbst wenn diese vom Berufungsgericht als nicht begründet angesehen werden (BGH Urteil vom 25. Januar 1980 - NJW 1980, 2418 ; BGH Urteil vom 30. Januar 1990 - VI ZR 133/89 - dokumentiert in juris; Rimmelspacher in MünchKomm ZPO , § 543 Rdn. 7; Grunsky in Stein/Jonas, ZPO , 21. Aufl., § 543 Rdn. 5, § 551 Rdn. 32).
  • BGH, 05.12.1990 - IV ZR 194/89

    Maklertätigkeit durch Nachweis oder Vermittlung als tatbestandliche Voraussetzung

    Dieses Verfahren wird durch § 543 Abs. 1 ZPO nicht gedeckt, weil die Klägerin in der Berufungsinstanz die Feststellungen des Landgerichts mit umfangreichen Ausführungen angegriffen hatte, die tatrichterlich hätten gewürdigt werden müssen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1980 - I ZR 124/77 - NJW 1980, 2418).
  • BGH, 30.09.1987 - IVa ZR 22/86

    Klage auf Ersatz von Aufwendungen - Fehlende Vollmacht zur Ausführung des

    Insoweit konnte das Berufungsgericht nicht gemäß § 543 Abs. 1 ZPO auf die Gründe des landgerichtlichen Urteils bezug nehmen; denn die Punkte, die der Kläger in der Berufungsbegründung zur Sprache brachte, waren im landgerichtlichen Urteil noch nicht erörtert worden (BGH Urteil vom 25. Januar 1980 - I ZR 124/77 - NJW 1980, 2418).
  • BGH, 13.05.1982 - I ZR 103/80

    Eignung des Berufungsurteils als Grundlage des Revisionsverfahrens - Auslegung

    Der Senat hat bislang offengelassen, ob dies mit § 543 Abs. 2 ZPO vereinbar ist (BGH NJW 1980, 2418).
  • BGH, 30.01.1990 - VI ZR 133/89

    Voraussetzungen einer ausreichenden Darlegung der das Gericht bei der

    Das gilt indessen dann und insoweit nicht, als der Berufungskläger in der Berufungsinstanz neue Angriffs- und Verteidigungsmittel vorgebracht hat (BGH, Urteil vom 25. Januar 1980 - I ZR 124/77 - NJW 1980, 2418), selbst wenn diese vom Berufungsgericht als nicht begründet angesehen werden.
  • BVerwG, 04.06.1982 - 7 B 173.81

    Rechtmäßigkeit einer Ablehnung des persönlichen Erscheinens eines durch einen

    Der vorliegende Sachverhalt ist nicht vergleichbar mit demjenigen, der dem von der Beschwerde erwähnten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. Januar 1980 (NJW 1980, 2418) zugrundeliegt.
  • BGH, 29.10.1987 - III ZR 50/87
    Insbesondere liegt es auch nicht so (vgl. BGH, Urt. v. 25. Januar 1980 - I ZR 124/77 = NJW 1980, 2418), daß die Berufungsbegründung der Klägerin für die Entscheidung erhebliches neues Vorbringen enthielt, zu dem das landgerichtliche Urteil Gründe (§ 313 Abs. 3 ZPO) noch nicht enthalten konnte.
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