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   BGH, 20.05.1999 - I ZR 126/97   

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https://dejure.org/1999,6678
BGH, 20.05.1999 - I ZR 126/97 (https://dejure.org/1999,6678)
BGH, Entscheidung vom 20.05.1999 - I ZR 126/97 (https://dejure.org/1999,6678)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 1999 - I ZR 126/97 (https://dejure.org/1999,6678)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen irreführender Werbung infolge fehlender Vorratshaltung; Erwartungen der Verbraucher nach der Lebenserfahrung an Vorrätigkeit der beworbenen Waren; Auslegung der Verkehrserwartung bzgl. Zeitangaben in Werbebeilagen ...

  • Judicialis

    UWG § 13 Abs. 2 Nr. 1; ; UWG § 3; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3
    Bevorratung von Artikeln in einer Werbebeilage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.02.1999 - I ZR 71/97

    Werbebeilage - Irreführung/Beschaffenheit; Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus BGH, 20.05.1999 - I ZR 126/97
    Der Interessent eines EDV-Gerätes kann und wird erwarten, daß die in einer Werbebeilage angebotenen - keine längerdauernde Konfiguration erfordernden - Geräte jedenfalls grundsätzlich innerhalb eines Zeitraums von einer Woche nach Erscheinen der Beilage zur sofortigen Mitnahme zur Verfügung stehen; denn er wird die aktuellen Angebote in derartigen Werbebeilagen, die er der Zeitung entnehmen und gesondert aufbewahren kann, zumindest an einem Wochenende miteinander vergleichen und sich danach entscheiden und den Artikel gegebenenfalls erwerben wollen (vgl. BGH, Urt. v. 4.2.1999 - I ZR 71/97 - Werbebeilage).
  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 229/95

    Fotovergrößerungen - Wesentliche Beeinträchtigung

    Auszug aus BGH, 20.05.1999 - I ZR 126/97
    Der Klägerin, die aufgrund der vom Berufungsgericht im Rahmen der Prüfung des § 13 Abs. 2 Nr. 1 UWG getroffenen Feststellungen bereits unmittelbar aus § 3 UWG klagebefugt ist (vgl. BGH, Urt. v. 5.3.1998 - I ZR 229/95, GRUR 1998, 1039, 1040 = WRP 1998, 973 - Fotovergrößerungen), steht der noch im Streit befindliche Unterlassungsanspruch nicht zu.
  • BGH, 30.03.1989 - I ZR 33/87

    "Fotoapparate"; Irreführung über die Bevorratung einer besonders beworbenen Ware

    Auszug aus BGH, 20.05.1999 - I ZR 126/97
    Die Verkehrserwartung wird maßgebend durch die Umstände des Einzelfalls beeinflußt, insbesondere durch den Inhalt, den Umfang und die konkrete Werbung, die Art der angebotenen Waren sowie die Bedeutung des werbenden Unternehmens (vgl. BGH, Urt. v. 4.6.1986 - I ZR 43/84, GRUR 1987, 52, 53 = WRP 1987, 101 - Tomatenmark; Urt. v. 30.3.1989 - I ZR 33/87, GRUR 1989, 609, 610 = WRP 1989, 570 - Fotoapparate).
  • BGH, 04.06.1986 - I ZR 43/84

    Tomatenmark; Irreführung des Verkehrs wegen Nichtlieferbarkeit eines von mehreren

    Auszug aus BGH, 20.05.1999 - I ZR 126/97
    Die Verkehrserwartung wird maßgebend durch die Umstände des Einzelfalls beeinflußt, insbesondere durch den Inhalt, den Umfang und die konkrete Werbung, die Art der angebotenen Waren sowie die Bedeutung des werbenden Unternehmens (vgl. BGH, Urt. v. 4.6.1986 - I ZR 43/84, GRUR 1987, 52, 53 = WRP 1987, 101 - Tomatenmark; Urt. v. 30.3.1989 - I ZR 33/87, GRUR 1989, 609, 610 = WRP 1989, 570 - Fotoapparate).
  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96

    Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus BGH, 20.05.1999 - I ZR 126/97
    Dabei ist allerdings auch zu berücksichtigen, daß die Verbraucher nach der Lebenserfahrung nicht stets und ohne jede Einschränkung erwarten, z.B. auch nach den Kundenwünschen jeweils individuell zu konfigurierende, wenig auffällig beworbene Computer am Tag der Werbung im Ladengeschäft zur sofortigen Mitnahme vorzufinden (BGH, Urt. v. 10.12.1998 - I ZR 141/96, WRP 1999, 421, 423 - Vorratslücken).
  • BGH, 09.05.1996 - I ZR 107/94

    EDV-Geräte - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus BGH, 20.05.1999 - I ZR 126/97
    a) Das Berufungsgericht ist im rechtlichen Ansatz zutreffend davon ausgegangen, daß eine Werbung grundsätzlich als irreführend zu beurteilen ist, wenn die beworbenen Waren, die - wie hier - zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind, entgegen der Verbrauchererwartung zu dem angekündigten Zeitpunkt nicht oder nicht in gewünschter Menge vorrätig sind und von den Interessenten im Verkaufslokal erworben werden können (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 9.5.1996 - I ZR 107/94, GRUR 1996, 800, 801 = WRP 1996, 899 - EDV-Geräte, m.w.N.).
  • BGH, 30.04.1987 - I ZR 95/85

    "Beilagen-Werbung"; Nicht-Lieferbarkeit einer Ware als Irreführung

    Auszug aus BGH, 20.05.1999 - I ZR 126/97
    Allerdings erwartet der Verkehr bei Werbebeilagen eine sofortige Lieferbarkeit jedenfalls zum Zeitpunkt ihres Erscheinens (vgl. BGH, Urt. v. 30.4.1987 - I ZR 95/85, GRUR 1988, 311 f. = WRP 1987, 670 - Beilagen-Werbung) und für eine gewisse Zeit danach.
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