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BGH, 19.01.1979 - I ZR 13/77 |
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Papierfundstellen
- NJW 1979, 2389
- MDR 1979, 646
- GRUR 1979, 396
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 13.11.1953 - I ZR 140/52
Positive Vertragsverletzung beim Chartervertrag
Auszug aus BGH, 19.01.1979 - I ZR 13/77
Den Urteilsfeststellungen läßt sich schon nicht entnehmen, daß die Klägerin aufgrund dieses späteren Verhaltens des Beklagten den - erneuten - Rücktritt vom Vertrag überhaupt erklärt hat (vgl. BGHZ 11, 80, 84, 86; BGH, Urteil vom 18. November 1958 - VIII ZR 148/57 - LM BGB § 326 (H) Nr. 4).Sie hat durch ihre eindeutige Rücktrittserklärung im Schreiben vom 11. September 1973, die anschließende Rücksendung des Manuskripts an den Beklagten sowie dadurch, daß sie in den folgenden Verhandlungen mit dem Rechtsanwalt des Beklagten in einem Telefonat vom 26. September 1973 sowie in ihrem nachfolgenden Schreiben vom 23. Oktober 1973 auf ihrem Standpunkt beharrte, die Vertragserfüllung so hartnäckig verweigert daß für den Beklagten ein weiteres Festhalten am Vertrage nicht mehr zumutbar und er berechtigt war, ohne vorherige Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen (vgl. u.a. BGHZ 11, 80, 84, 86; BGH Urteil vom 25. März 1958 - VIII ZR 62/57 = LM BGB § 276 (H) Nr. 3).
- BGH, 05.05.1977 - VII ZR 85/76
Bauarbeiten zur Schadensminderung bei Konkurseröffnung einer Firma; Finanzielle …
Auszug aus BGH, 19.01.1979 - I ZR 13/77
Die beiderseitigen Erfüllungsansprüche erloschen und an ihre Stelle trat der Anspruch des Beklagten auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung (vgl. RGZ 135, 167, 170; BGHZ 68, 379, 380).Ein Anspruch der Klägerin aus § 812 Abs. 1 Satz 2 BGB besteht nur, soweit der dem Beklagten durch die Erfüllungsverweigerung entstandene Schaden - den dieser darzulegen und zu beweisen hat - geringer ist als die erhaltenen Vorschußzahlungen (vgl. RGZ 135, 167, 170, 172; BGHZ 15, 333, 335/336; 68, 379, 380).
- RG, 01.02.1932 - VI 472/31
Hat der Konkursverwalter -- gegebenenfalls der Gemeinschuldner -- einen Anspruch …
Auszug aus BGH, 19.01.1979 - I ZR 13/77
Die beiderseitigen Erfüllungsansprüche erloschen und an ihre Stelle trat der Anspruch des Beklagten auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung (vgl. RGZ 135, 167, 170; BGHZ 68, 379, 380).Ein Anspruch der Klägerin aus § 812 Abs. 1 Satz 2 BGB besteht nur, soweit der dem Beklagten durch die Erfüllungsverweigerung entstandene Schaden - den dieser darzulegen und zu beweisen hat - geringer ist als die erhaltenen Vorschußzahlungen (vgl. RGZ 135, 167, 170, 172; BGHZ 15, 333, 335/336; 68, 379, 380).
- BGH, 18.11.1958 - VIII ZR 148/57
Auszug aus BGH, 19.01.1979 - I ZR 13/77
Den Urteilsfeststellungen läßt sich schon nicht entnehmen, daß die Klägerin aufgrund dieses späteren Verhaltens des Beklagten den - erneuten - Rücktritt vom Vertrag überhaupt erklärt hat (vgl. BGHZ 11, 80, 84, 86; BGH, Urteil vom 18. November 1958 - VIII ZR 148/57 - LM BGB § 326 (H) Nr. 4). - BGH, 25.03.1958 - VIII ZR 62/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.01.1979 - I ZR 13/77
Sie hat durch ihre eindeutige Rücktrittserklärung im Schreiben vom 11. September 1973, die anschließende Rücksendung des Manuskripts an den Beklagten sowie dadurch, daß sie in den folgenden Verhandlungen mit dem Rechtsanwalt des Beklagten in einem Telefonat vom 26. September 1973 sowie in ihrem nachfolgenden Schreiben vom 23. Oktober 1973 auf ihrem Standpunkt beharrte, die Vertragserfüllung so hartnäckig verweigert daß für den Beklagten ein weiteres Festhalten am Vertrage nicht mehr zumutbar und er berechtigt war, ohne vorherige Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen (vgl. u.a. BGHZ 11, 80, 84, 86; BGH Urteil vom 25. März 1958 - VIII ZR 62/57 = LM BGB § 276 (H) Nr. 3). - BGH, 03.12.1954 - V ZR 96/53
Aufrechnung im Konkurs
Auszug aus BGH, 19.01.1979 - I ZR 13/77
Ein Anspruch der Klägerin aus § 812 Abs. 1 Satz 2 BGB besteht nur, soweit der dem Beklagten durch die Erfüllungsverweigerung entstandene Schaden - den dieser darzulegen und zu beweisen hat - geringer ist als die erhaltenen Vorschußzahlungen (vgl. RGZ 135, 167, 170, 172; BGHZ 15, 333, 335/336; 68, 379, 380). - RG, 14.03.1914 - I 242/13
Ist in der Veröffentlichung wissenschaftlicher Untersuchungen und ihrer …
- BGH, 06.04.2000 - III ZR 150/98
Unberechtigte Kündigung eines Vertrages als positive Forderungsverletzung
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß die unberechtigte Anfechtungs-, Kündigungs- oder Rücktrittserklärung eine zum Schadensersatz verpflichtende positive Vertragsverletzung darstellen kann (BGHZ 51, 190, 192 f; 53, 150, 152; 89, 296, 302; Urteil vom 19. Januar 1979 - I ZR 13/77 = NJW 1979, 2389, 2390 f; vom 14. Januar 1988 - IX ZR 265/86 = NJW 1988, 1268, 1269).Maßgeblich ist insoweit das positive Interesse; die Klägerin ist mithin berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen (BGH, Urteil vom 19. Januar 1979 - I ZR 13/77 = NJW 1979, 2389, 2391).
- BVerwG, 18.10.1984 - 2 CB 17.84
Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Wiederaufnahme des Verfahrens - …
Urkunde im Sinne von § 580 Nr. 7 b ZPO können aber nur solche Schriftstücke sein, die durch ihren eigenen Beweiswert einen Mangel des früheren Verfahrens offenbaren können (BGH, Urteil vom 6. Juli 1979 - I ZR 13/77 - <NJW 1980, 1000 [BGH 06.07.1979 - I ZR 135/77];… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 42. Aufl., § 580 Anm. 4 C>).