Weitere Entscheidung unten: BGH, 29.09.2008

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   BGH, 30.01.2008 - I ZR 131/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,352
BGH, 30.01.2008 - I ZR 131/05 (https://dejure.org/2008,352)
BGH, Entscheidung vom 30.01.2008 - I ZR 131/05 (https://dejure.org/2008,352)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 2008 - I ZR 131/05 (https://dejure.org/2008,352)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • lexetius.com

    Multifunktionsgeräte

    UrhG § 54a Abs. 1 und § 54d Abs. 1 (F: 25. 7. 1994); Anlage zu § 54d

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Volle Vergütungspflicht für Multis - Für Multifunktionsgeräte ist die gesetzlich vorgesehene urheberrechtliche Gerätevergütung in voller Höhe zu zahlen.

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Telemedicus

    Multifunktionsgeräte

  • Telemedicus

    Multifunktionsgeräte

  • IWW
  • JurPC

    UrhG § 54a Abs. 1 und § 54d Abs. 1 (F: 25.7.1994); Anlage zu § 54d
    Multifunktionsgeräte

  • Wolters Kluwer

    Höhe der für Multifunktionsgeräte nach § 54a Abs. 1 Urheberrechtsgesetz a.F. (UrhG a.F.) geschuldeten Vergütung; Einordnung von in Verbindung mit einem Computer zum drucken und scannen und selbstständig zum fotokopieren fähigen Geräten mit festem Vorlagenglas; Beurteilung ...

  • debier datenbank

    Multifunktionsgeräte

    §§ 54a Abs. 1, 54d Abs. 1 UrhG (i.d.F.v. 25.7.1994)

  • Judicialis

    UrhG § 54a Abs. 1; ; UrhG § 54d Abs. 1 (F: 25.7.1994); ; UrhG Anlage zu § 54d

  • ra.de
  • kanzlei.biz

    Multifunktionsgeräte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Multifunktionsgeräte"; Höhe der urheberrechtlichen Gerätevergütung

  • rechtsportal.de

    "Multifunktionsgeräte"; Höhe der urheberrechtlichen Gerätevergütung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Multifunktionsgeräte

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urheberrecht - Multifunktionsgeräte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Volle Gerätevergütung für Multifunktionsgeräte

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Multifunktionsgeräte

    Multis sind Kopierer - Volle Gerätevergütung für Multifunktionsgeräte

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Für Multifunktionsgeräte ist die volle Gerätevergütung zu zahlen

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Volle Gerätevergütung für Multifunktionsgeräte

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Volle Gerätevergütung für Multifunktionsgeräte

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Multifunktionsgeräte unterliegen gesetzlich festgelegter Vergütungspflicht gem. § 54 d UrhG

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urheberrechtliche Gerätevergütung für Multifunktionsgeräte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urheberrechtliche Gerätevergütung für Multifunktionsgeräte

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Urheberrechtliche Gerätevergütung auch für Multifunktionsgeräte

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Volle Gerätevergütung für Multifunktionsgeräte

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Für Multifunktionsgeräte ist eine Urheberrechtsvergütung zu entrichten

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Urheberrechtliche Gerätevergütung auch für Multifunktionsgeräte

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Volle Gerätevergütung für Multifunktionsgeräte

  • beck.de (Leitsatz)

    Volle Gerätevergütung für Multifunktionsgeräte

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Volle Gerätevergütung für Multifunktionsgeräte

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Volle Gerätevergütung für Multifunktionsgeräte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2008, 786
  • MMR 2008, 739
  • MIR 2008, Dok. 238
  • K&R 2008, 529
  • afp 2009, 626
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 277/00

    "Feststellungsinteresse III"; Feststellungsinteresse im gewerblichen Rechtsschutz

    Auszug aus BGH, 30.01.2008 - I ZR 131/05
    Denn die Feststellungsklage ist trotz an sich möglicher Leistungsklage meist durch prozessökonomische Erwägungen geboten (BGH, Urt. v. 15.5.2003 - I ZR 277/00, GRUR 2003, 900, 901 = WRP 2003, 1238 - Feststellungsinteresse III, m.w.N.).

    a) Zu diesen prozessökonomischen Erwägungen zählt zum einen, dass sich die im gewerblichen Rechtsschutz und im Urheberrecht häufig schwierige Begründung und Berechnung des Schadensersatzanspruchs infolge eines Feststellungsurteils erübrigen und das Feststellungsurteil den Verletzten in stärkerem Maße vor dem drohenden Ablauf der im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht geltenden kurzen Verjährungsfristen schützen kann (vgl. BGH GRUR 2003, 900, 901 - Feststellungsinteresse III).

    Es entspricht prozessualer Erfahrung, dass die Prozessparteien im gewerblichen Rechtsschutz und im Urheberrecht nach Auskunftserteilung und Rechnungslegung in den meisten Fällen bereits aufgrund des Feststellungsurteils zu einer Regulierung des Schadens finden, ohne weitere gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, so dass kein Anlass besteht, dem Geschädigten aus prozessualen Gründen zu gebieten, das Gericht nach erfolgter Auskunftserteilung und Rechnungslegung mit einem Streit über die Höhe des Schadensbetrags zu befassen (BGH GRUR 2003, 900, 901 - Feststellungsinteresse III).

  • BGH, 28.01.1993 - I ZR 34/91

    Readerprinter

    Auszug aus BGH, 30.01.2008 - I ZR 131/05
    Es liegt in der Natur eines technischen Kombinationsgeräts, dass es mehrere Funktionen erfüllt (vgl. BGHZ 121, 215, 219 - Readerprinter).

    Danach ist es nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber die Vergütungssätze an die Leistungsfähigkeit der Geräte und nicht an den Umfang der urheberrechtsrelevanten Nutzung angeknüpft (BGHZ 121, 215, 223 f. - Readerprinter) und damit dem Umstand Rechnung getragen hat, dass eine Regelung, die auf die konkrete urheberrechtsrelevante Verwendung abstellen würde, praktisch kaum durchführbar und kontrollierbar wäre.

  • BGH, 28.01.1999 - I ZR 208/96

    BGH bejaht urheberrechtliche Vergütungspflicht für Telefaxgeräte - Gesetzliche

    Auszug aus BGH, 30.01.2008 - I ZR 131/05
    Er hat daraus, dass ein Vergütungssatz in der Größenordnung von 75 DM für jedes Gerät bei dem geringen Umfang der urheberrechtsrelevanten Verwendung derartiger Telefaxgeräte in hohem Maße unangemessen wäre, geschlossen, dass der Gesetzgeber eine Vergütungspflicht solcher Telefaxgeräte bei der Schaffung der gesetzlichen Regelung nicht im Blick gehabt hat (BGHZ 140, 326, 333 f. - Telefaxgeräte).

    Dementsprechend hat der Senat die Anwendung der in der Anlage zu § 54d UrhG a.F. gesetzlich festgelegten Vergütungssätze auf Telefaxgeräte mit festem Vorlagenglas, die ohne weiteres mit herkömmlichen Fotokopiergeräten vergleichbar sind, gebilligt (BGHZ 140, 326, 328 f. - Telefaxgeräte).

  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 775/66

    Private Tonbandvervielfältigungen

    Auszug aus BGH, 30.01.2008 - I ZR 131/05
    Es ist verfassungsrechtlich zulässig, den unmittelbar nur schwer zu erfassenden privaten Nutzer fremder Urheberleistung mittelbar dadurch zu belasten, dass die Hersteller der zur Fertigung privater Kopien erforderlichen Vervielfältigungsgeräte eine Vergütung zu zahlen haben, die sie ihrerseits auf die Verbraucher umlegen können (BVerfGE 31, 255, 266 f. = NJW 1971, 2167; 79, 1, 26 = NJW 1992, 1303).

    Es kann dahinstehen, ob es mit Rücksicht darauf, dass die Hersteller durch die Produktion und das Inverkehrbringen der Geräte den Eingriff in den Verwertungsbereich der Urheber ermöglichen und daraus wirtschaftlichen Gewinn ziehen, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden wäre, wenn ein Teil der Belastung beim Gerätehersteller verbliebe (vgl. BVerfGE 31, 255, 265 und 267).

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

    Auszug aus BGH, 30.01.2008 - I ZR 131/05
    Diesem kommt bei der Ausgestaltung in den Grenzen der Praktikabilität sowie unter Beachtung des Gleichheitssatzes und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein weiter Entscheidungsspielraum zu, der zwangsläufig alle Unsicherheiten enthält, die Prognoseentscheidungen anhaften (BVerfGE 79, 1, 27 f.).

    Es ist verfassungsrechtlich zulässig, den unmittelbar nur schwer zu erfassenden privaten Nutzer fremder Urheberleistung mittelbar dadurch zu belasten, dass die Hersteller der zur Fertigung privater Kopien erforderlichen Vervielfältigungsgeräte eine Vergütung zu zahlen haben, die sie ihrerseits auf die Verbraucher umlegen können (BVerfGE 31, 255, 266 f. = NJW 1971, 2167; 79, 1, 26 = NJW 1992, 1303).

  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 335/98

    Scanner; Erhebung einer urheberrechtlichen Vergütung

    Auszug aus BGH, 30.01.2008 - I ZR 131/05
    Ferner hat der Senat bei Scannern eine Regelungslücke verneint, weil der im Gesetz ausdrücklich geregelte, von herkömmlichen Fotokopiergeräten ausgehende Tatbestand dem Vervielfältigungsvorgang mit Hilfe eines Scanners weitgehend vergleichbar ist (BGH, Urt. v. 5.7.2001 - I ZR 335/98, GRUR 2002, 246, 248 = WRP 2002, 219 - Scanner).

    Der Senat hat bereits in der Scanner-Entscheidung den von der Klägerin geforderten Vergütungssatz von 46, 80 DM bzw. 93, 60 DM bei einem Gerätepreis von 200 DM bis 300 DM und damit eine Gerätevergütung von bis zu 32% des Gesamtgerätepreises als nicht unangemessen hoch erachtet (BGH GRUR 2002, 246, 247, 248).

  • BGH, 20.02.1997 - I ZR 13/95

    "Betreibervergütung"; Inhalt des Auskunftsanspruchs zur Vorbereitung des

    Auszug aus BGH, 30.01.2008 - I ZR 131/05
    Der Zweck der Gerätevergütung nach § 54a Abs. 1 UrhG a.F. besteht darin, die Urheber auch dort angemessen an dem wirtschaftlichen Nutzen ihrer Werke zu beteiligen, wo diese durch Vervielfältigungen gemäß § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG erlaubnisfrei genutzt werden können (BGHZ 135, 1, 9 - Betreibervergütung).
  • BGH, 06.12.2007 - I ZR 94/05

    Drucker und Plotter

    Auszug aus BGH, 30.01.2008 - I ZR 131/05
    Innerhalb einer solchen Funktionseinheit ist, wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat, nur der Scanner nach § 54a Abs. 1 UrhG a.F. vergütungspflichtig; Drucker gehören hingegen nicht zu den nach § 54a Abs. 1 UrhG vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten (BGHZ 174, 359 Tz. 6 ff. - Drucker und Plotter).
  • LG Stuttgart, 22.12.2004 - 17 O 299/04

    Urheberrecht: Gerätevergütung für Multifunktionsgeräte

    Auszug aus BGH, 30.01.2008 - I ZR 131/05
    Das Landgericht hat die Zahlungsanträge abgewiesen und dem Feststellungsantrag nur im Umfang des Anerkenntnisses stattgegeben (LG Stuttgart MMR 2005, 260 = CR 2005, 374).
  • OLG Stuttgart, 06.07.2005 - 4 U 19/05

    Geräteabgabe für Multifunktionsgeräte

    Auszug aus BGH, 30.01.2008 - I ZR 131/05
    Auf die Berufung der Klägerin hat das Berufungsgericht dem Zahlungsantrag hinsichtlich des Gerätetyps Laserjet und dem Feststellungsantrag mit Ausnahme des Gerätetyps Upgradekit stattgegeben (OLG Stuttgart GRUR 2005, 944 = MMR 2005, 605 = CR 2005, 881).
  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 255/14

    Musik-Handy - Gerätevergütung für Mobilfunkgeräte mit eingebautem oder

    Dass ein Gerät mehrere Funktionen aufweist und bestimmungsgemäß in erster Linie zu anderen Zwecken genutzt zu werden pflegt, steht der Annahme nicht entgegen, dass es erkennbar auch dazu bestimmt ist, als Vervielfältigungsgerät verwendet zu werden (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 2008 - I ZR 131/05, GRUR 2008, 786 Rn. 29 = WRP 2008, 1229 - Multifunktionsgeräte; BGH, GRUR 2012, 705 Rn. 28 - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät).

    aa) Die Anwendung der in der Anlage zu § 54d Abs. 1 UrhG aF niedergelegten Vergütungssätze kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht in Betracht, wenn die gesetzliche Regelung für Geräte und Speichermedien, für die der Urheber dem Grunde nach gemäß § 54 Abs. 1 UrhG aF eine Vergütung beanspruchen kann, keine angemessene Vergütung enthält, weil sie mit den Geräten und Speichermedien, für die der Gesetzgeber eine Vergütung festgelegt hat, nicht vergleichbar sind, so dass sich die gesetzliche Regelung insoweit als lückenhaft erweist (BGHZ 140, 326, 333 f. - Telefaxgeräte; Urteil vom 5. Juli 2001 - I ZR 335/98, GRUR 2002, 246, 248 = WRP 2002, 219 - Scanner; BGH, GRUR 2008, 786 Rn. 27 - Multifunktionsgeräte).

    In einem solchen Fall steht dem Urheber allerdings eine angemessene Vergütung zu (BGHZ 140, 326, 333 f. - Telefaxgeräte; BGH, GRUR 2008, 786 Rn. 26 - Multifunktionsgeräte).

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht der Umstand, dass ein Gerät mehrere Funktionen aufweist, der Vergütungspflicht dieses Geräts nach § 54 Abs. 1 UrhG aF nicht entgegen (vgl. BGH, GRUR 2008, 786 Rn. 29 - Multifunktionsgeräte).

    Schränkt jedoch das Vorhandensein weiterer Funktionen die Nutzung der Vervielfältigungsfunktion nicht ein, ist es nicht geboten, für solche Geräte eine andere Vergütung anzusetzen, als für Geräte, die vergleichbare Vervielfältigungen ermöglichen (vgl. BGH, GRUR 2008, 786 Rn. 29 - Multifunktionsgeräte; GRUR 2016, 792 Rn. 89 - Gesamtvertrag Unterhaltungselektronik).

  • BGH, 21.07.2011 - I ZR 28/11

    Drucker und Plotter II

    Das könnte dafür sprechen, dass die Richtlinie bei der Beurteilung der Frage, ob die geltend gemachten Ansprüche wegen eines Inverkehrbringens von Druckern vor dem 22. Dezember 2002 begründet sind, für die Auslegung des nationalen Rechts nicht von Bedeutung ist (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 2008 - I ZR 131/05, GRUR 2008, 786 Rn. 40 = WRP 2008, 1229 - Multifunktionsgeräte; vgl. aber BVerfG [Kammer], GRUR 2010, 999 Rn. 54; ZUM 2011, 313 Rn. 26).

    Der Senat hat deshalb in der Vergangenheit auch Vervielfältigungen mittels Readerprintern, mit deren Hilfe auf Mikrofilm oder Mikrofiche verkleinertes Schriftgut lesbar gemacht und ausgedruckt werden kann (BGH, Urteil vom 28. Januar 1993 - I ZR 34/91, BGHZ 121, 215 - Readerprinter), Telefaxgeräten - sei es mit festem Vorlagenglas, sei es mit Einzugsschlitz oder Stapeleinzug (BGH, Urteil vom 28. Januar 1999 - I ZR 208/96, BGHZ 140, 326 - Telefaxgeräte) -, Scannern (= WRP 2002, 219 - Scanner) und Multifunktionsgeräten (BGH, Urteil vom 30. Januar 2008 - I ZR 131/05, GRUR 2008, 786 = WRP 2008, 1229 - Multifunktionsgeräte) als Vervielfältigungen angesehen, die in einem Verfahren mit vergleichbarer Wirkung wie dem Verfahren der Ablichtung erfolgen.

    Eine andere Beurteilung wäre allenfalls dann geboten, wenn der Schuldner die Last der Vergütung nicht auf die Nutzer der Geräte abwälzen könnte und dadurch in seiner wirtschaftlichen Handlungsfreiheit - anders als die Hersteller, Importeure und Händler der anderen Geräte - unzumutbar beeinträchtigt wäre (vgl. BGH, GRUR 2008, 786 Rn. 35 - Multifunktionsgeräte, mwN).

  • BGH, 19.11.2015 - I ZR 151/13

    Urheberrechtsschutz: Höhe der Gerätevergütung; Vergütungspflicht bei

    Es kommt daher für die Höhe der Vergütung nicht darauf an, in welchem Umfang ein Gerät zu anderen Zwecken als zur Vornahme von Vervielfältigungen nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG benutzt wird (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 2008 - I ZR 131/05, GRUR 2008, 786 Rn. 29 = WRP 2008, 1229 - Multifunktionsgeräte).
  • BGH, 21.07.2011 - I ZR 30/11

    PC II

    Das könnte dafür sprechen, dass die Richtlinie bei der Beurteilung der Frage, ob die geltend gemachten Ansprüche wegen eines Inverkehrbringens von Druckern vor dem 22. Dezember 2002 begründet sind, für die Auslegung des nationalen Rechts nicht von Bedeutung ist (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 2008 - I ZR 131/05, GRUR 2008, 786 Rn. 40 = WRP 2008, 1229 - Multifunktionsgeräte; vgl. aber BVerfG [Kammer], GRUR 2010, 999 Rn. 54; ZUM 2011, 313 Rn. 26).

    Der Senat hat deshalb in der Vergangenheit auch Vervielfältigungen mittels Readerprintern, mit deren Hilfe auf Mikrofilm oder Mikrofiche verkleinertes Schriftgut lesbar gemacht und ausgedruckt werden kann (BGH, Urteil vom 28. Januar 1993 - I ZR 34/91, BGHZ 121, 215 - Readerprinter), Telefaxgeräten - sei es mit festem Vorlagenglas, sei es mit Einzugsschlitz oder Stapeleinzug (BGH, Urteil vom 28. Januar 1999 - I ZR 208/96, BGHZ 140, 326 - Telefaxgeräte) -, Scannern (BGH, Urteil vom 5. Juli 2001 - I ZR 335/98, GRUR 2002, 246 = WRP 2002, 219 - Scanner) und Multifunktionsgeräten (BGH, Urteil vom 30. Januar 2008 - I ZR 131/05, GRUR 2008, 786 = WRP 2008, 1229 - Multifunktionsgeräte) als Vervielfältigungen angesehen, die in einem Verfahren mit vergleichbarer Wirkung wie dem Verfahren der Ablichtung erfolgen.

    Eine andere Beurteilung wäre allenfalls dann geboten, wenn der Schuldner die Last der Vergütung nicht auf die Nutzer der Geräte abwälzen könnte und dadurch in seiner wirtschaftlichen Handlungsfreiheit - anders als die Hersteller, Importeure und Händler der anderen Geräte - unzumutbar beeinträchtigt wäre (vgl. BGH, GRUR 2008, 786 Rn. 35 - Multifunktionsgeräte, mwN).

  • BGH, 21.07.2011 - I ZR 162/10

    BGH legt dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Vergütungspflicht von Druckern

    Das könnte dafür sprechen, dass die Richtlinie bei der Beurteilung der Frage, ob die geltend gemachten Ansprüche wegen eines Inverkehrbringens von Druckern vor dem 22. Dezember 2002 begründet sind, für die Auslegung des nationalen Rechts nicht von Bedeutung ist (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 2008 - I ZR 131/05, GRUR 2008, 786 Rn. 40 = WRP 2008, 1229 - Multifunktionsgeräte; vgl. aber BVerfG [Kammer], GRUR 2010, 999 Rn. 54; ZUM 2011, 313 Rn. 26).

    Der Senat hat deshalb in der Vergangenheit auch Vervielfältigungen mittels Readerprintern, mit deren Hilfe auf Mikrofilm oder Mikrofiche verkleinertes Schriftgut lesbar gemacht und ausgedruckt werden kann (BGH, Urteil vom 28. Januar 1993 - I ZR 34/91, BGHZ 121, 215 - Readerprinter), Telefaxgeräten - sei es mit festem Vorlagenglas, sei es mit Einzugsschlitz oder Stapeleinzug (BGH, Urteil vom 28. Januar 1999 - I ZR 208/96, BGHZ 140, 326 - Telefaxgeräte) -, Scannern (BGH, Urteil vom 5. Juli 2001 - I ZR 335/98, GRUR 2002, 246 = WRP 2002, 219 - Scanner) und Multifunktionsgeräten (BGH, Urteil vom 30. Januar 2008 - I ZR 131/05, GRUR 2008, 786 = WRP 2008, 1229 - Multifunktionsgeräte) als Vervielfältigungen angesehen, die in einem Verfahren mit vergleichbarer Wirkung wie dem Verfahren der Ablichtung erfolgen.

    Eine andere Beurteilung wäre allenfalls dann geboten, wenn der Schuldner die Last der Vergütung nicht auf die Nutzer der Geräte abwälzen könnte und dadurch in seiner wirtschaftlichen Handlungsfreiheit - anders als die Hersteller, Importeure und Händler der anderen Geräte - unzumutbar beeinträchtigt wäre (vgl. BGH, GRUR 2008, 786 Rn. 35 - Multifunktionsgeräte, mwN).

  • BGH, 16.03.2017 - I ZR 36/15

    Urheberrechtliche Vergütungspflicht: Bemessung der angemessenen Vergütung bei

    Darin, dass sie die Festsetzung eines Gesamtvertrags durch das Oberlandesgericht nach billigem Ermessen beanspruchen, liegt jedoch keine missbräuchliche Ausnutzung ihrer marktbeherrschenden Stellung (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 2008 - I ZR 131/05, GRUR 2008, 786 Rn. 41 = WRP 2008, 1229 - Multifunktionsgeräte).
  • BGH, 16.03.2017 - I ZR 35/15

    externe Festplatten - Urheberrechtliche Gerätevergütung: Grundlage der

    In der Geltendmachung dieses gesetzlichen Anspruchs durch die Verwertungsgesellschaft liegt kein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 2008 - I ZR 131/05, GRUR 2008, 786 Rn. 41 = WRP 2008, 1229 - Multifunktionsgeräte).
  • BGH, 10.09.2020 - I ZR 63/19

    Außenseiter

    (4) Die in der Klägerin zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften sind für den Bereich der Wahrnehmung der Urheber- und Leistungsschutzrechte marktbeherrschend (vgl. EuGH, Urteil vom 27. Februar 2014 - C-351/12, GRUR 2014, 473 Rn. 80 und 86 = WRP 2014, 418 - OSA; BGH, Urteil vom 30. Januar 2008 - I ZR 131/05, GRUR 2008, 786 Rn. 41 = WRP 2008, 1229 - Multifunktionsgeräte; Urteil vom 16. März 2017 - I ZR 36/15, GRUR 2017, 694 Rn. 64 = WRP 2017, 826 - Gesamtvertrag PCs).

    In dieser Geltendmachung eines auch der Höhe nach gesetzlich vorgesehenen Anspruchs kommen weder Willkür noch Absichten zum Ausdruck, die wirtschaftlichem oder unternehmerischem Handeln fremd sind (zum Kartellrecht vgl. BGH, GRUR 2008, 786 Rn. 41 - Multifunktionsgeräte).

    In der Geltendmachung eines gesetzlich vorgesehenen Anspruchs liegt kein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (BGH, GRUR 2008, 786 Rn. 41 - Multifunktionsgeräte).

  • BGH, 30.11.2011 - I ZR 59/10

    PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät

    Soweit PCs als Multifunktionsgeräte bestimmungsgemäß nicht nur für Bild- und Tonaufzeichnungen, sondern auch zu anderen Zwecken genutzt werden können, ist dies daher selbst dann unerheblich, wenn die Nutzung der anderen Funktionen überwiegen sollte (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 2008 - I ZR 131/05, GRUR 2008, 786 Rn. 29 = WRP 2008, 1229 - Multifunktionsgeräte).
  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 206/05

    Kopierstationen

    So besteht ein Feststellungsinteresse auch dann, wenn - wie dies bei Rechtsstreitigkeiten in diesem Rechtsgebiet erfahrungsgemäß zumeist der Fall ist - voraussichtlich bereits eine Feststellungsklage zur endgültigen Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte führt und sich damit die bei einer Stufenklage nach Auskunftserteilung möglicherweise erforderliche weitere Auseinandersetzung über die Höhe der Forderung erübrigt (BGH, Urt. v. 15.5.2003 - I ZR 277/00, GRUR 2003, 900, 901 = WRP 2003, 1238 - Feststellungsinteresse III; Urt. v. 30.1.2008 - I ZR 131/05 Tz. 22 - Multifunktionsgeräte, m.w.N., zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 43/11

    Digitales Druckzentrum

  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 259/14

    Urheberschutz: Vergütungspflicht für sog. "Musik-Handys" nach altem Recht

  • OLG München, 30.10.2014 - 6 Sch 11/09

    Verfielfältigung, Speicherkarte

  • BGH, 18.05.2017 - I ZR 21/16

    Anspruch auf Gerätevergütung bei Inverkehrbringen eines "Musik-Handys"

  • BGH, 21.07.2011 - I ZR 29/11

    BGH legt dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Vergütungspflicht von Druckern

  • OLG München, 30.10.2014 - 6 Sch 20/12

    Vergütungspflicht von Musik-Handys

  • BGH, 01.04.2021 - I ZR 45/20

    Gesamtvertrag USB-Sticks und Speicherkarten

  • BVerfG, 04.06.2009 - 1 BvR 2163/08

    Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch die -

  • BGH, 30.06.2011 - I ZR 29/11

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Auslegung der

  • OLG München, 14.03.2019 - 6 Sch 10/15

    Indizielle Wirkung gerichtlich festgesetzter Gesamtverträge für Außenseiter

  • OLG München, 14.03.2019 - 6 Sch 7/10

    Kopierabgabe für Business-PCs

  • OLG München, 15.01.2015 - 6 Sch 8/11

    Urheberrecht, PC

  • OLG München, 16.01.2020 - 6 Sch 11/14

    Vergütungsansprüchen für TV-Receiver ohne eingebaute Festplatte

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Rechtsprechung
   BGH, 29.09.2008 - I ZR 131/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,32135
BGH, 29.09.2008 - I ZR 131/05 (https://dejure.org/2008,32135)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2008 - I ZR 131/05 (https://dejure.org/2008,32135)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2008 - I ZR 131/05 (https://dejure.org/2008,32135)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Verfahrensgang

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