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   BGH, 17.09.1969 - I ZR 131/67   

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BGH, 17.09.1969 - I ZR 131/67 (https://dejure.org/1969,1037)
BGH, Entscheidung vom 17.09.1969 - I ZR 131/67 (https://dejure.org/1969,1037)
BGH, Entscheidung vom 17. September 1969 - I ZR 131/67 (https://dejure.org/1969,1037)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz - Zuerkennung einer Veröffentlichungsbefugnis - Unterlassungsansprüchen wegen unlauteren Wettbewerbs

Papierfundstellen

  • GRUR 1970, 528
  • GRUR Int. 1970, 286
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.06.1966 - Ib ZR 74/64

    Löschungsklage gegen das Zeichen in seiner eingetragenen Gestalt - Übernahme

    Auszug aus BGH, 17.09.1969 - I ZR 131/67
    Diese Würdigung der Vereinbarung als "Gebrauchsüberlassungsvertrag" erscheint insofern mißverständlich, als eine "Überlassung" von Kennzeichnungsmitteln zur Vermeidung von Irreführungen grundsätzlich nur zusammen mit dem zugehörigen Geschäftsbetrieb zulässig ist (vgl. § 8 WZG; BGHZ 1, 241 - Piek Fein; GRUR 1967, 89, 92 - Rose).

    Abgesehen davon hat der erkennende Senat stets daran festgehalten, daß Vereinbarungen über die Mitbenutzung von Kennzeichenrechten nicht schon dann als irreführend zu beanstanden sind, wenn die Verwendung gleicher oder verwechslungsfähiger Bezeichnungen lediglich betriebliche Verwechslungsgefahren zum Nachteil des besser berechtigten Zeicheninhabers hervorruft, daß vielmehr durch eine unrichtige Angabe der Anschein eines besonders günstigen Angebots für den umworbenen Verkehr erweckt werden muß (BGH GRUR 1965, 676, 677 - Nevada Skibindung; 1967, 89, 91 - Rose).

  • BGH, 06.03.1951 - I ZR 40/50

    Übertragung eines Warenzeichens

    Auszug aus BGH, 17.09.1969 - I ZR 131/67
    Diese Würdigung der Vereinbarung als "Gebrauchsüberlassungsvertrag" erscheint insofern mißverständlich, als eine "Überlassung" von Kennzeichnungsmitteln zur Vermeidung von Irreführungen grundsätzlich nur zusammen mit dem zugehörigen Geschäftsbetrieb zulässig ist (vgl. § 8 WZG; BGHZ 1, 241 - Piek Fein; GRUR 1967, 89, 92 - Rose).

    Das Berufungsgericht hat nicht verkannt, daß Abkommen der vorliegenden Art entweder von Anfang an sittenwidrig und nichtig sein können, falls die Allgemeinheit getäuscht und der Verkehr verwirrt wird (RGZ 100, 23 - Meißner Porzellan; RG GRUR 1940, 560, 561 - Strickende Hände; BGHZ 1, 241 - Piek Fein), oder daß die Beibehaltung selbst rechtmäßig erworbener und jahrelang ungehindert geführter Bezeichnungen jedenfalls von dem Zeitpunkt an unzulässig werden kann, in dem sie infolge einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse zu einer Täuschung der Allgemeinheit führt (RG GRUR 1935, 753, 756 ff - NSU; 1935, 962, 966 - Lignose; 1936, 659, 663 - Iduna; BGHZ 10, 196 - DUN).

  • BGH, 07.07.1965 - Ib ZR 9/64

    Waren gleicher oder verwandter Art im Sinne des § 13 des Gesetzes gegen den

    Auszug aus BGH, 17.09.1969 - I ZR 131/67
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats erwirbt ein Ausländer vollen inländischen firmenrechtlichen Schutz für seinen Firmennamen jedenfalls dann, wenn er diese Bezeichnung im Inland in einer Weise in Gebrauch nimmt, die auf den Beginn einer dauernden wirtschaftlichen Betätigung im Inland schließen läßt (GRUR 1966, 267, 269 - White Horse; 1967, 199, 202 - Napoleon II).
  • BGH, 28.01.1966 - Ib ZR 29/64

    Prince Albert

    Auszug aus BGH, 17.09.1969 - I ZR 131/67
    Der erkennende Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß die förmliche kennzeichenrechtliche Priorität dann nicht ausschlaggebend sein kann, wenn die Inbenutzungnahme einer im Ausland bereits geschützten Kennzeichnung nach den Umständen des Falles als irreführend oder aus sonstigen Gründen als unlauter zu beanstanden sein würde (vgl. BGHZ 46, 130, 133 [BGH 23.03.1966 - Ib ZR 120/63] - Modess; GRUR 1967, 304 - Siroset; vgl. auch BGH GRUR 1966, 427, 431 - Prince Albert).
  • BGH, 07.04.1965 - Ib ZR 1/64

    Nevada-Skibindung

    Auszug aus BGH, 17.09.1969 - I ZR 131/67
    Abgesehen davon hat der erkennende Senat stets daran festgehalten, daß Vereinbarungen über die Mitbenutzung von Kennzeichenrechten nicht schon dann als irreführend zu beanstanden sind, wenn die Verwendung gleicher oder verwechslungsfähiger Bezeichnungen lediglich betriebliche Verwechslungsgefahren zum Nachteil des besser berechtigten Zeicheninhabers hervorruft, daß vielmehr durch eine unrichtige Angabe der Anschein eines besonders günstigen Angebots für den umworbenen Verkehr erweckt werden muß (BGH GRUR 1965, 676, 677 - Nevada Skibindung; 1967, 89, 91 - Rose).
  • BGH, 09.06.1953 - I ZR 97/51

    Firmenrecht und Wettbewerb

    Auszug aus BGH, 17.09.1969 - I ZR 131/67
    Das Berufungsgericht hat nicht verkannt, daß Abkommen der vorliegenden Art entweder von Anfang an sittenwidrig und nichtig sein können, falls die Allgemeinheit getäuscht und der Verkehr verwirrt wird (RGZ 100, 23 - Meißner Porzellan; RG GRUR 1940, 560, 561 - Strickende Hände; BGHZ 1, 241 - Piek Fein), oder daß die Beibehaltung selbst rechtmäßig erworbener und jahrelang ungehindert geführter Bezeichnungen jedenfalls von dem Zeitpunkt an unzulässig werden kann, in dem sie infolge einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse zu einer Täuschung der Allgemeinheit führt (RG GRUR 1935, 753, 756 ff - NSU; 1935, 962, 966 - Lignose; 1936, 659, 663 - Iduna; BGHZ 10, 196 - DUN).
  • BGH, 11.11.1966 - Ib ZR 91/64
    Auszug aus BGH, 17.09.1969 - I ZR 131/67
    Der erkennende Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß die förmliche kennzeichenrechtliche Priorität dann nicht ausschlaggebend sein kann, wenn die Inbenutzungnahme einer im Ausland bereits geschützten Kennzeichnung nach den Umständen des Falles als irreführend oder aus sonstigen Gründen als unlauter zu beanstanden sein würde (vgl. BGHZ 46, 130, 133 [BGH 23.03.1966 - Ib ZR 120/63] - Modess; GRUR 1967, 304 - Siroset; vgl. auch BGH GRUR 1966, 427, 431 - Prince Albert).
  • BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 120/63

    Zeichenmißbrauch gegenüber einer Auslandsmarke

    Auszug aus BGH, 17.09.1969 - I ZR 131/67
    Der erkennende Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß die förmliche kennzeichenrechtliche Priorität dann nicht ausschlaggebend sein kann, wenn die Inbenutzungnahme einer im Ausland bereits geschützten Kennzeichnung nach den Umständen des Falles als irreführend oder aus sonstigen Gründen als unlauter zu beanstanden sein würde (vgl. BGHZ 46, 130, 133 [BGH 23.03.1966 - Ib ZR 120/63] - Modess; GRUR 1967, 304 - Siroset; vgl. auch BGH GRUR 1966, 427, 431 - Prince Albert).
  • BGH, 04.11.1966 - Ib ZR 161/64

    Unterlassung einer Verwendung der Bezeichnung "Napoléon" für Schaumwein -

    Auszug aus BGH, 17.09.1969 - I ZR 131/67
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats erwirbt ein Ausländer vollen inländischen firmenrechtlichen Schutz für seinen Firmennamen jedenfalls dann, wenn er diese Bezeichnung im Inland in einer Weise in Gebrauch nimmt, die auf den Beginn einer dauernden wirtschaftlichen Betätigung im Inland schließen läßt (GRUR 1966, 267, 269 - White Horse; 1967, 199, 202 - Napoleon II).
  • BGH, 05.02.1969 - I ZR 134/66

    Schutz bekannter ausländischer Firmenkennzeichen im Inland - Gefahr der

    Auszug aus BGH, 17.09.1969 - I ZR 131/67
    In der Sihl-Entscheidung ist darüber hinaus die Frage aufgeworfen worden, ob Art. 8 PVÜ zu entnehmen sei, daß bei bekannten ausländischen Firmenkennzeichen eine Inbenutzungnahme im Inland zur Begründung des firmenrechtlichen Schutzes entbehrlich sein könne (GRUR 1969, 357, 359).
  • BGH, 18.10.2017 - I ZR 6/16

    Unwirksamkeit eines von einem einzelvertretungsberechtigten GmbH-Geschäftsführer

    Die unentgeltliche Überlassung ist ein Gesichtspunkt, der für die Annahme eines ungeschriebenen ordentlichen Kündigungsrechts spricht (vgl. BGH, Urteil vom 17. September 1969 - I ZR 131/67, GRUR 1970, 528, 532 - Migrol; BGH, GRUR 2006, 56 Rn. 42 - BOSS-Club).

    Das Berufungsgericht hat damit bei der Auslegung eines Lizenzvertrags berücksichtigt, dass ein Zeicheninhaber sich kaum auf unbestimmte Dauer und ohne die Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung ohne Gegenleistung dazu verpflichten wird, nicht nur die Nutzung seines Zeichens zu gestatten, sondern ergänzend dazu das Zeichen aufrechtzuerhalten und sogar weitere Zeichen anzumelden (vgl. BGH, GRUR 1970, 528, 532 - Migrol).

  • LG München I, 11.10.2022 - 33 O 10784/21

    Spezi

    Dies ergebe eine ergänzende Vertragsauslegung nach §§ 133, 157 BGB (vgl. BGH GRUR 1959, 384 - Postkalender und BGH GRUR 1970, 528 - Migrol).

    Diesem Ergebnis stehen die von der Beklagten zur Stützung ihrer Auffassung herangezogenen, lange vor Einführung des § 314 BGB durch das SchuldRModG ergangenen Entscheidungen BGH GRUR 1959, 384 - Postkalender und BGH GRUR 1970, 528 - Migrol nicht entgegen:.

    Der Entscheidung BGH GRUR 1970, 528 - Migrol hingegen lag ein Sachverhalt zugrunde, in dem es um die Kündigung einer Vereinbarung ging, durch die einem anderen die Benutzung einer Bezeichnung ohne zeitliche Begrenzung gestattet worden war.

  • BGH, 28.02.2002 - I ZR 195/99

    VOSSIUS & PARTNER

    aa) Allerdings können Vereinbarungen, durch die der Namensträger einem Dritten die Benutzung des fremden Namens gestattet, wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nach § 134 BGB i.V. mit § 3 UWG unwirksam sein, wenn sie zu einer Täuschung der Allgemeinheit und einer Verwirrung des Verkehrs führen (BGHZ 1, 241, 246 - Piek Fein; 10, 196, 202 - DUN-Europa; 44, 372, 376 - Meßmer-Tee II; BGH, Urt. v. 17.9.1969 - I ZR 131/67, GRUR 1970, 528, 531 - Migrol; Großkomm.UWG/Teplitzky, § 16 Rdn. 183 f.; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, § 27 Rdn. 12; Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 30 MarkenG Rdn. 51 f.; MünchKomm.BGB/Schwerdtner, 4. Aufl., § 12 Rdn. 136).

    Die Rechtsprechung verlangt daher für ein Eingreifen des kollektivrechtlichen Schutzes des § 3 UWG, daß das Allgemeininteresse durch täuschende Angaben über geschäftliche Verhältnisse verletzt sein muß (BGH, Urt. v. 7.7.1965 - Ib ZR 9/64, GRUR 1966, 267, 270 - White Horse; GRUR 1970, 528, 531 - Migrol; Urt. v. 19.10.1989 - I ZR 22/88, GRUR 1990, 68, 69 = WRP 1990, 274 - VOGUE-Ski; Piper in Köhler/Piper aaO § 3 Rdn. 367 f.).

  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 312/02

    BOSS-Club

    Bei dem auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Vertrag handelte es sich um ein Dauerschuldverhältnis, das in entsprechender Anwendung der §§ 584, 624, 723 BGB ordentlich gekündigt werden konnte, weil das ordentliche Kündigungsrecht in dem Gestattungsvertrag nicht ausgeschlossen war und die Nutzungseinräumung unentgeltlich erfolgte (vgl. BGH, Urt. v. 17.9.1969 - I ZR 131/67, GRUR 1970, 528, 532 - Migrol; vgl. auch BGH, Urt. v. 25.5.1993 - X ZR 79/92, NJW-RR 1993, 1460; Ingerl/Rohnke aaO § 30 Rdn. 52; Hacker in Ströbele/Hacker aaO § 30 Rdn. 82).
  • BGH, 18.03.1993 - I ZR 178/91

    Unterscheidbarkeit bei übereinstimmenden Familiennamen - Priorität gegenüber

    Nach den in der Revisionsinstanz nicht angegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts war sie Inhaberin eines entsprechenden Warenzeichens sowie eines gleichlautenden, weithin bekannten Firmenschlagworts und damit Inhaberin von Schutzrechten, auf deren Geltendmachung gegenüber der Beklagten sie mit schuldrechtlicher Wirkung verzichten konnte (vgl. BGH, Urt. v. 17.9.1969 - I ZR 131/67, GRUR 1970, 528, 531 - Migrol; BGH, Urt. v. 16.5. 1991 - I ZR 1/90, GRUR 1991, 780, 781 = WRP 1991, 645 - TRANSATLANTISCHE; Baumbach/Hefermehl aaO Rdn. 67 und Warenzeichengesetz, 12. Aufl., § 8 Rdn. 12; Großkomm/Teplitzky aaO Rdn. 176, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 17.03.1994 - I ZR 304/91

    Gerichtsstand der unerlaubten Handlung des Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ auch für

    Die Feststellung einer bereits begangenen rechtlich relevanten Benutzung einer ausländischen Firma im Inland setzt voraus, daß die ausländische Firma im Inland in einer Weise in Gebrauch genommen worden ist, die auf den Beginn einer dauernden wirtschaftlichen Betätigung im Inland schließen läßt (BGH, Urt. v. 21.11.1969 - I ZR 135/67, GRUR 1970, 315, 316 - Napoleon III; Urt. v. 17.9.1969 - I ZR 131/67, GRUR 1970, 528, 530 - Migrol; Urt. v. 2.4.1971 - I ZR 41/70, GRUR 1971, 517, 519 = WRP 1971, 323 - SWOPS; BGHZ 75, 172, 176 - Concordia).
  • BGH, 21.03.1985 - I ZR 190/82

    "Hydair"; Rechte einer GmbH an ihrer Firmenbezeichnung nach Einstellung des

    Es ist grundsätzlich anerkannt, daß auch bei Firmenbezeichnungen die Benutzung durch einen Dritten vereinbart werden kann (vgl. BGHZ 60, 206, 208 ff. [BGH 16.02.1973 - I ZR 74/71] - Miss Petite - und BGH, Urt. v. 17.09.1969 - I ZR 131/67 = GRUR 1970, 528, 531 - Migrol).

    Eine derartige Benutzungserlaubnis hat zwar nur die schuldrechtliche Wirkung, daß der Zeicheninhaber zur Duldung der Zeichenbenutzung durch den Erlaubnisnehmer, dem er die Benutzung gestattet hat, verpflichtet ist (vgl. BGHZ 44, 373, 375 [BGH 12.01.1966 - Ib ZR 5/64] - Meßmer-Tee II; BGH, Urt. v. 17.09.1969 - I ZR 131/67 = GRUR 1970, 528, 531 - Migrol).

  • LG Braunschweig, 28.08.2013 - 9 O 2637/12

    Außerordentliche Kündigung einer Abgrenzungsvereinbarung zwischen international

    Soweit in der Rechtsprechung auch ein Kündigungsrecht im Wege einer ergänzenden Vertragsauslegung angenommen worden ist, handelt es sich um ausgesprochene Einzelfallentscheidungen (vgl. BGH GRUR 1970, 528 -Migrol; BGH GRUR 1959, 384 - Postkalender; Knaak GRUR 1981, 386).
  • BGH, 22.11.1990 - I ZR 14/89

    Verwechselungsgefahr zweier Unternehmenskennzeichnungen bei Übereinstimmung des

    Eine solche - rein schuldrechtliche und lediglich zwischen den Parteien wirksame - Erlaubnis zur Mitbenutzung einer Kennzeichnung begegnet jedoch keinen rechtlichen Bedenken; sie ist von der Rechtsprechung bereits wiederholt als zulässig erachtet worden (vgl. BGH, Urt. v. 17.9.1969 - I ZR 131/67, GRUR 1970, 528, 531 - Migrol; BGH, Urt. v. 21.3.1985 - I ZR 190/82, GRUR 1985, 567, 568 - Hydair; BGH GRUR 1989, 422, 424 - FLASH; ferner v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 56, Rdn. 65).
  • BGH, 16.05.1991 - I ZR 1/90

    "Transatlantische"; Rechtsstellung des Gestattungsempfängers bei Gestattung der

    Eine Vereinbarung, durch die, wie hier, einem anderen die Benutzung einer geschützten Bezeichnung gestattet wird, ist im allgemeinen nur darauf gerichtet, daß der Berechtigte ihm gegenüber auf die Geltendmachung der Ansprüche aus seinem Ausschließlichkeitsrecht insoweit verzichtet (BGH Urt. v. 17.9.1969 - I ZR 131/67, GRUR 1970, 528, 531 - Migrol; v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 56 Rdn. 65).
  • LG Düsseldorf, 24.11.1998 - 4 O 159/98

    Vorspann-Technik

  • OLG Karlsruhe, 12.02.1992 - 6 U 190/90
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