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   BGH, 23.06.1961 - I ZR 132/59   

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https://dejure.org/1961,969
BGH, 23.06.1961 - I ZR 132/59 (https://dejure.org/1961,969)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1961 - I ZR 132/59 (https://dejure.org/1961,969)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1961 - I ZR 132/59 (https://dejure.org/1961,969)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Hummelfiguren II

    § 1 UWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1961, 829
  • GRUR 1961, 58
  • GRUR 1961, 581
  • DB 1961, 1126
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 170/05

    ICON

    Denn derjenige, der unabhängig von einem fremden Erzeugnis ein eigenes Produkt selbst entwickelt hat oder entwickeln lässt, hat ein berechtigtes Interesse, es auf den Markt zu bringen (vgl. BGH, Urt. v. 23.6.1961 - I ZR 132/59, GRUR 1961, 581, 582 = WRP 1961, 343 - Hummelfiguren II).
  • OLG Köln, 02.09.2005 - 6 U 221/04

    Büroschreibtisch - Unlauterkeit des Vertriebs eines verwechselbaren Produkts

    Bei der Abwägung der sich gegenüberstehenden Interessen ist zu berücksichtigen, dass derjenige, der unabhängig vom fremden Erzeugnis ein Modell geschaffen hat - eben anders als derjenige, der nur nachbaut - ein berechtigtes Interesse hat, dieses auch auf den Markt zu bringen (BGH GRUR 1961, 581, 582 - Hummelfiguren II).
  • BGH, 04.11.1966 - Ib ZR 77/65

    Rechtmäßigkeit des Vertriebs eines Produkts - Ähnlichkeit zu einem

    Die Grundsätze der erwähnten Urteile lassen sich aber auf den Fall der Warennachahmung nicht ohne weiteres übertragen; denn auf dem Gebiet des Kennzeichenrechts kann der Vorwurf der Sittenwidrigkeit eher in Betracht gezogen werden, weil hier die allgemeinen Erwägungen, die für eine grundsätzliche Erlaubnis zur Nachahmung sprechen, weniger bedeutsam sind als bei der Nachahmung der Ware selbst, und weil ferner bei Kennzeichnungselementen das Einhalten eines Abstandes für die Mitbewerber eher möglich und zumutbar erseheint als bei Waren (vgl. auch BGHZ 35, 341, 348 f [BGH 14.07.1961 - I ZR 44/59]- Buntstreifensatin; GRUR 1961, 581, 583 - Hummel II).

    Ahmt ein anderer derartige Merkmale nach und führt dies zu einer ernsthaften Gefahr von Herkunftstäuschungen, ohne daß der Nachahmer zumutbare Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung der Verwechslungsgefahr ergreift, dann handelt er unlauter im Sinne des § 1 UWG (vgl. BGHZ 41, 55, 57 f [BGH 06.11.1963 - Ib ZR 37/62] - Klemmbausteine m.w.N.; ferner BGHZ 35, 341, 348 f [BGH 14.07.1961 - I ZR 44/59] - Buntstreifensatin; BGH GRUR 1961, 581, 583 f - Hummel II).

  • BGH, 19.12.1979 - I ZR 130/77

    Nachbildung zum Geschmacksmuster angemeldeter Spielzeugfiguren (Play-mobil) -

    Da die Beklagte nicht in Sonderschutzrechte der Klägerin eingegriffen hat, kann eine Ausnutzung fremder Leistung regelmäßig nur dann als wettbewerbswidrig im Sinne des § 1 UWG mißbilligt werden, wenn über die Nachahmung hinaus unlautere Begleitumstände hinzutreten; auch eine etwaige Verwechslungsgefahr für sich ist in Kauf zu nehmen, wenn keine weiteren, eine Wettbewerbswidrigkeit begründenden Merkmale vorhanden sind (BGHZ 5, 1, 10, 11 [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] - Hummelfiguren I; 35, 341, 348 - Buntstreifensatin I; Urteil v. 23.6.61 - I ZR 132/59, LM Nr. 108 zu § 1 UWG = GRUR 61, 581 - Hummelfiguren II; BGHZ 60, 168, 169 [BGH 19.01.1973 - I ZR 39/71] - Modeneuheit; Urteil v. 19.6.74 - I ZR 20/73, WRP 76, 370 - Ovalpuderdose).
  • BGH, 26.10.1962 - I ZR 21/61

    Rechtsmittel

    Der Beklagten ist zuzugeben, daß Verwechslungsabsicht nicht zu den Grundmerkmalen des Nachahmungstatbestandes der vermeidbaren Herkunftstäuschung zu rechnen ist, und daß bei der Beurteilung dieser Nachahmungstatbestände in Zweifelsfällen in erster Linie objektive Umstände, insbesondere die Eigenart des nachgeahmten Erzeugnisses heranzuziehen sind (vgl. für kunstgewerbliche Erzeugnisse BGH GRUR 1961, 581, 583 r - Hummel-Figuren II).
  • KG, 13.09.2002 - 5 W 248/02

    Wettbewerbswidriger Vertrieb von Plüschbären

    Es handelt sich vorliegend nicht um ein Produkt, bei dem ein erheblicher Spielraum für Variationen besteht, weswegen strenge Anforderungen an die Einhaltung eines gehörigen Abstandes zum Erzeugnis des Antragstellerin zu stellen sind (BGH GRUR 1961, 581, 583 - Hummel-Figuren II; GRUR 1967, 315, 317 - skai cubana).
  • BGH, 18.12.1968 - I ZR 130/66

    Buntstreifensatin II

    Zwar kann es, wie schon im ersten Revisionsurteil dargelegt worden ist (vgl. hierzu auch BGH GRUR 1961, 581, 583 zu Ziff, III - Hummelfiguren II), noch nicht als wettbewerbswidrig angesehen werden, wenn Mitbewerber der Klägerin sich auf die von der Klägerin in der Bundesrepublik Deutschland zur Geltung gebrachte modische Linie für bunte Bettwäsche in in Pastellfarben getönten Streifen umstellen.
  • BGH, 15.10.1971 - I ZR 25/70
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist einerseits anerkannt, daß es, ausgehend vom Grundsatz der Nachahmungsfreiheit für durch Sondergesetze nicht geschützte Leistungsergebnis se (EGHZ 41, 55, 57 - Klemmbausteine), noch nicht als wettbewerbsv/idrig anzusehen ist, wenn sich Mitbewerber auf eine modisch vordringende Linie einstellen (BGH GRUR 1961, 581, 583 - Hummelfiguren II), andererseits aber auch ausgesprochen worden, daß bei ästhetischen Gestaltungen unter dem Gesichtspunkt des § 1 UWG im allgemeinen kein sachlich gerechtfertigter Grund zur fast identischen Übernahme besteht (BGH GRUR 1969, 292 - Buntstreifensatin II), sofern ausreichend abweichende und zumutbare Ausweichmöglichkeiten bestehen (vgl. auch BGH GRUR 1967, 315 - skai-cubana).
  • BGH, 03.12.1969 - I ZR 12/68

    Rechtsstreit wegen Wettbewerbs mit Fertigpflastern gegen Hühneraugen in Form

    Als ein solcher Begleitumstand kommt insbesondere der Gesichtspunkt vermeidbarer Herkunftstäuschung in Betracht, sofern es sich bei dem Vorbild um ein eigenartiges, überdurchschnittliches Erzeugnis handelt, wenn ferner durch die Nachahmung die Gefahr betrieblicher Herkunftsverwechslungen begründet wird und wenn der Nachahmer zumutbare Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung der Verwechslungsgefahr unterläßt (BGHZ 41, 55, 57 f [BGH 06.11.1963 - Ib ZR 37/62] - Klemmbausteine; BGHZ 35, 341, 348 f [BGH 14.07.1961 - I ZR 44/59] - Buntstreifensatin; BGH GRUR 1961, 581, 583 f - Hummel II; 1967, 315, 317 - skai cubana; insbesondere BGHZ 50, 125, 130 [BGH 03.05.1968 - I ZR 66/66] - Pulverbehälter).
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