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   BGH, 19.07.2007 - I ZR 136/05   

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https://dejure.org/2007,1726
BGH, 19.07.2007 - I ZR 136/05 (https://dejure.org/2007,1726)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2007 - I ZR 136/05 (https://dejure.org/2007,1726)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2007 - I ZR 136/05 (https://dejure.org/2007,1726)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung des Nichtverschuldens bzgl. der Einhaltung der Einspruchsfrist i.R.d. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Zwingendes Erfordernis der Urteilsform i.R.d. Entscheidung über die Zulässigkeit eines Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil; ...

  • Judicialis

    ZPO § 178 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 182 Abs. 2 Nr. 8; ; ZPO § 238 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 341 Abs. 2; ; ZPO § 418; ; ZPO § 419; ; ZPO § 542 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Fehlende Unterschrift"; Form der Entscheidung über die Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Einspruchsfrist gegen ein Versäumnisurteil; Rechtsfolgen des Fehlens der Unterschrift des Zustellers auf der Zustellungsurkunde

  • rechtsportal.de

    "Fehlende Unterschrift"; Form der Entscheidung über die Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Einspruchsfrist gegen ein Versäumnisurteil; Rechtsfolgen des Fehlens der Unterschrift des Zustellers auf der Zustellungsurkunde

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Fehlende Unterschrift des Zustellers auf Zustellungsurkunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Zustellungsurkunde ohne Unterschrift des Zustellers führt nicht zur Unwirksamkeit der Zustellung

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand muss durch Urteil erfolgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 218
  • MDR 2008, 161
  • FamRZ 2008, 51 (Ls.)
  • Rpfleger 2008, 89
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.12.2005 - XII ZB 33/05

    Anforderungen an die Begründung der Berufung; Verbindung mit einem

    Auszug aus BGH, 19.07.2007 - I ZR 136/05
    Eine Entscheidung über die übrigen Kosten ist der Endentscheidung des Berufungsgerichts in der Hauptsache vorbehalten, bei dem das Berufungsverfahren gegen das Urteil des Landgerichts vom 20. Juli 2005 anhängig ist, durch das der Einspruch gegen das Versäumnisurteil als unzulässig verworfen worden ist (vgl. hierzu auch BGH, Beschl. v. 21.12.2005 - XII ZB 33/05, NJW 2006, 693, 695).
  • BGH, 27.02.2002 - I ZB 23/01

    Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung bei Praktikantin als Botin

    Auszug aus BGH, 19.07.2007 - I ZR 136/05
    Aus Gründen der Verfahrensvereinfachung kann in derartigen Fällen, in denen es noch weiterer Beweiserhebungen zur Rechtzeitigkeit eines Rechtsbehelfs bedarf, andererseits aber schon jetzt davon auszugehen ist, dass selbst dann, wenn sich die Fristwahrung nicht mit der erforderlichen Gewissheit feststellen lässt, jedenfalls Wiedereinsetzung zu gewähren wäre, dem Wiedereinsetzungsgesuch stattgegeben werden (BGH, Beschl. v. 27.2.2002 - I ZB 23/01, NJW-RR 2002, 1070 f.).
  • BGH, 08.10.1991 - XI ZB 6/91

    Ordnungsgemäße Unterschrift

    Auszug aus BGH, 19.07.2007 - I ZR 136/05
    Der Namenszug kann flüchtig geschrieben sein und braucht weder die einzelnen Buchstaben klar erkennen zu lassen noch im Ganzen lesbar zu sein; ein Handzeichen genügt jedoch nicht (vgl. BGH, Beschl. v. 8.10.1991 - XI ZB 6/91, NJW 1992, 243; OLG Frankfurt NJW 1993, 3079; Zöller/Stöber aaO § 182 Rdn. 12).
  • BGH, 16.01.2007 - VIII ZB 75/06

    Voraussetzungen der Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag

    Auszug aus BGH, 19.07.2007 - I ZR 136/05
    Dies gilt auch, wenn - wie vorliegend - eine Partei an sich behauptet, eine gerichtliche Frist eingehalten zu haben, und den Antrag auf Wiedereinsetzung daher schlüssig nur hilfsweise für den Fall der Fristversäumnis stellt (zur hilfsweisen Stellung des Wiedereinsetzungsantrags: BGH, Beschl. v. 16.1.2007 - VIII ZB 75/06, NJW 2007, 1457 Tz. 12).
  • BGH, 20.03.1967 - VII ZR 296/64

    Anfechtung eines Zwischenurteils

    Auszug aus BGH, 19.07.2007 - I ZR 136/05
    cc) Hätte das Landgericht über das Wiedereinsetzungsgesuch richtigerweise durch Urteil erkannt, hätte die Beklagte das die Wiedereinsetzung versagende Urteil mit dem Rechtsmittel der Berufung und das die Berufung zurückweisende Urteil des Berufungsgerichts gegebenenfalls mit der Revision anfechten können (vgl. BGHZ 47, 289, 291 f.; Zöller/Greger aaO § 238 Rdn. 7).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus BGH, 19.07.2007 - I ZR 136/05
    Diese Entscheidung hat das Oberlandesgericht mit dem angefochtenen Beschluss vom 20. Juni 2005 auf die Gegenvorstellung der Beklagten hin in prozessual zulässiger Weise geändert (vgl. BGHZ 150, 133, 136).
  • BGH, 28.07.1999 - VIII ZB 3/99

    Ersatzzustellung an den Hausgenossen i.S. des § 181 ZPO

    Auszug aus BGH, 19.07.2007 - I ZR 136/05
    Für ein etwaiges Verschulden des S. im Zusammenhang mit der Zustellung des Versäumnisurteils und der Information der Beklagten haftet diese nicht (vgl. BGH, Beschl. v. 28.7.1999 - VIII ZB 3/99, NJW-RR 2000, 444, 445; Beschl. v. 6.6.2001 - VIII ZB 8/01, NJW-RR 2002, 137).
  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 27/02

    Rechtsnatur der Beschwerde zum BGH; Anwendung des Meistbegünstigungsprinzips;

    Auszug aus BGH, 19.07.2007 - I ZR 136/05
    Hat das Gericht eine der Form nach unrichtige Entscheidung gewählt, steht den Parteien sowohl das Rechtsmittel zu, das nach der Art der ergangenen Entscheidung statthaft ist, als auch das Rechtsmittel, das bei einer in der richtigen Form getroffenen Entscheidung gegeben gewesen wäre (BGHZ 98, 362, 364; 152, 213, 216; Wieczorek/Prütting, ZPO, 3. Aufl., § 542 Rdn. 53; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 26. Aufl., Vor § 511 Rdn. 30).
  • BGH, 06.06.2001 - VIII ZB 8/01

    Ersatzzustellung und Verschulden einer Fristversäumnis bei längerem

    Auszug aus BGH, 19.07.2007 - I ZR 136/05
    Für ein etwaiges Verschulden des S. im Zusammenhang mit der Zustellung des Versäumnisurteils und der Information der Beklagten haftet diese nicht (vgl. BGH, Beschl. v. 28.7.1999 - VIII ZB 3/99, NJW-RR 2000, 444, 445; Beschl. v. 6.6.2001 - VIII ZB 8/01, NJW-RR 2002, 137).
  • BGH, 17.10.1986 - V ZR 169/85

    Rechtsmittel gegen ein fälschlich anstatt eines Beschlusses erlassenes Urteil

    Auszug aus BGH, 19.07.2007 - I ZR 136/05
    Hat das Gericht eine der Form nach unrichtige Entscheidung gewählt, steht den Parteien sowohl das Rechtsmittel zu, das nach der Art der ergangenen Entscheidung statthaft ist, als auch das Rechtsmittel, das bei einer in der richtigen Form getroffenen Entscheidung gegeben gewesen wäre (BGHZ 98, 362, 364; 152, 213, 216; Wieczorek/Prütting, ZPO, 3. Aufl., § 542 Rdn. 53; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 26. Aufl., Vor § 511 Rdn. 30).
  • OLG Frankfurt, 05.03.1993 - 11 W 44/92

    Wirksamkeit einer Zustellungsurkunde; Unterzeichnung mit Namenskürzel des

  • BGH, 22.10.2009 - IX ZB 248/08

    Keine Ersatzzustellung durch Einlegung in Briefkasten aufgegebener Geschäftsräume

    Nach der seit 1. Januar 2002 geltenden Fassung des § 341 Abs. 2 ZPO hätte das Landgericht über den Einspruch und die beantragte Wiedereinsetzung in die womöglich versäumte Einspruchsfrist allerdings durch Urteil entscheiden müssen, auch wenn es über die beantragte Wiedereinsetzung isoliert vorab und nicht zusammen mit der Entscheidung über den Einspruch entschieden hat (BGH, Versäumnisurteil v. 19. Juli 2007 - I ZR 136/05, NJW-RR 2008, 218 f Rn. 14 ff).
  • BGH, 11.07.2018 - XII ZB 138/18

    Ersatzzustellung in einer Gemeinschaftseinrichtung: Beweiskraft der

    Die Beurkundung des Zustellungsvorgangs nach § 182 ZPO dient nur dem Nachweis der Zustellung und ist nicht konstitutiver Bestandteil der Zustellung (im Anschluss an BGH Versäumnisurteil vom 19. Juli 2007, I ZR 136/05, NJW-RR 2008, 218).

    Die Beurkundung des Zustellungsvorgangs nach § 182 ZPO dient nur dem Nachweis der Zustellung und ist nicht konstitutiver Bestandteil der Zustellung (BGH Versäumnisurteil vom 19. Juli 2007 - I ZR 136/05 - NJW-RR 2008, 218 Rn. 26 mwN).

    c) Durch den Beurkundungsmangel wird allerdings nicht die - ggf. vorliegende - Wirksamkeit der Zustellung selbst berührt (vgl. BGH Versäumnisurteil vom 19. Juli 2007 - I ZR 136/05 - NJW-RR 2008, 218 Rn. 26).

  • BGH, 17.12.2008 - XII ZB 125/06

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen einen fehlerhaft geschlossenen

    Ihnen steht deshalb sowohl das Rechtsmittel zu, das nach der Art der tatsächlich ergangenen Entscheidung statthaft ist, als auch das Rechtsmittel, das bei einer in der richtigen Form erlassenen Entscheidung zulässig wäre (Grundsatz der "Meistbegünstigung", ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BGH Urteile vom 17. März 2008 - II ZR 45/06 - NJW-RR 2008, 846, 847 und vom 19. Juli 2007 - I ZR 136/05 - NJW-RR 2008, 218 m.w.N.).
  • BGH, 14.01.2019 - AnwZ (Brfg) 59/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls;

    Das folgt aus dem klaren Wortlaut des § 182 Abs. 1 Satz 1 ZPO, war vom Gesetzgeber so gewollt (vgl. die amtliche Begründung des Entwurfs eines Zustellungsreformgesetzes, BT-Drucks. 14/4554, S. 15 zu § 166 Abs. 1 ZPO-E) und entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 19. Juli 2007 - I ZR 136/05, NJW-RR 2008, 218 Rn. 26; Beschluss vom 11. Juli 2018, aaO; zustimmend etwa Prütting/Gehrlein/Tombrink, ZPO, 10. Aufl., § 182 Rn. 4; Musielak/Voit/Wittschier, ZPO, 15. Aufl., § 182 Rn. 1).
  • BGH, 08.09.2011 - III ZR 259/10

    Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil als unzulässig durch das

    Mit dieser Neuregelung wollte der Gesetzgeber das nach früherem Recht bestehende unübersichtliche Nebeneinander verschiedener Rechtsmittel bereinigen und durch die zwingende Urteilsform die Entscheidung aufwerten und eine einheitliche Behandlung sicherstellen (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 19. Juli 2007 - I ZR 136/05, NJW-RR 2008, 218 Rn. 15 unter Bezugnahme auf BT-Drucks. 14/4722 S. 86 f).
  • BGH, 22.11.2018 - IX ZA 14/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Einspruchsfrist gegen einen

    Dies ergibt sich nicht allein aus der seit der Zustellung des Mahnbescheids verstrichenen Zeit von drei Monaten und fünf Tagen bis zur Zustellung des Vollstreckungsbescheids (vgl. auch BGH, Urteil vom 19. Juli 2007 - I ZR 136/05, NJW-RR 2008, 218 Rn. 30 zur Zustellung eines Versäumnisurteils im schriftlichen Verfahren).
  • BFH, 23.11.2016 - IV B 39/16

    Beweiskraft einer nachträglich berichtigten Zustellungsurkunde - Ersatzzustellung

    Eine nachträgliche Berichtigung, etwa durch einen von dem Zusteller unterzeichneten Vermerk auf der Urkunde, ist möglich (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juni 1984  9 CB 1092/81; Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl., § 182 Rz 20) und ebenfalls nach § 419 ZPO zu würdigen (BGH-Urteil vom 19. Juli 2007 I ZR 136/05).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2016 - 6 S 346/16

    Antrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs; Umfang der

    Er macht die Zustellung nicht unwirksam, weil die Beurkundung des Zustellungsvorgangs nach § 182 ZPO nur dem Nachweis der Zustellung dient und nicht konstitutiver Bestandteil der Zustellung ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19.07.2007 - I ZR 136/05 -, NJW-RR 2008, 218; Stöber, in: Zöller, ZPO, 30. Aufl. § 182 RdNr. 18).
  • OLG Köln, 11.04.2018 - 16 W 17/18

    Entscheidung des Gerichts bei verfristetem Einspruch gegen ein Versäumnisurteil

    Auch wenn - wie hier - die Entscheidung über die Wiedereinsetzung wegen der Versäumung der Einspruchsfrist - was regelmäßig unzweckmäßig ist - isoliert vorab und nicht zusammen mit der Entscheidung über die nachgeholte Prozesshandlung sowie ohne mündliche Verhandlung getroffen wird, muss sie durch Urteil ergehen (BGH NJW-RR 2008, 218 = MDR 2008, 161; FamRZ 2011, 1792 = MDR 2011, 1251; BeckOK/Wendtland, ZPO, Stand 1.3.2018 § 238 Rdn 8; Münchener Kommentar/Stackmann, ZPO, 5. Aufl., § 238 Rdn. 10; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 23. Aufl., § 238 Rdn. 6; Thomas/Putzo/Hüßtege § 238 Rdn. 9; Zöller/Greger § 238 Rdn. 2).

    Zwar kann zur Verfahrensvereinfachung von einer Beweiserhebung abgesehen und einem zugleich (vorsorglich) gestellten Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stattgegeben werden, wenn davon auszugehen ist, dass selbst dann, wenn sich die Fristwahrung nicht mit der erforderlichen Gewissheit feststellen lässt, jedenfalls Wiedereinsetzung zu gewähren wäre (BGH NJW-RR 2008, 218, 219).

  • BGH, 12.02.2020 - IV ZB 29/18

    Wirksamkeit einer gerichtlichen Zustellung: Beweiskraft der Zustellungsurkunde;

    Zudem ist die Zustellungsurkunde kein notwendiger (konstitutiver) Bestandteil der Zustellung, sondern dient nur deren Nachweis (BGH, Urteil vom 19. Juli 2007 - I ZR 136/05, NJW-RR 2008, 218 Rn. 26; Beschluss vom 11. Juli 2018 aaO; BT-Drucks. 14/4554 S. 15; Zöller/Schultzky, ZPO 33. Aufl. § 166 Rn. 10).
  • BGH, 11.02.2016 - V ZR 165/15

    Fehlende Unterzeichnung der bei Gericht fristgerecht eingereichten Rechtsmittel

  • BFH, 09.03.2009 - IX B 120/08

    Nichtzulassungsbeschwerde: Postzustellungsurkunde ohne Unterschrift - AfaA und

  • BayObLG, 31.07.2023 - 102 AR 128/23

    Willkürlicher Verweisungsbeschluss bei Verneinung der örtlichen Zuständigkeit

  • BGH, 20.01.2020 - AnwZ (Brfg) 54/19

    Rechtsschutz gegen den Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen

  • LAG Baden-Württemberg, 13.02.2023 - 10 Sa 27/22

    Mehrfache Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist - keine Wiedereinsetzung in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2021 - 18 A 4322/18

    Unzulässig; Klagefrist; Unterschrift; Rechtsmittelbelehrung; fehlerhaft;

  • OLG Brandenburg, 06.06.2023 - 6 U 12/21

    Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid nach zwischenzeitlich eingetretenem

  • BVerwG, 04.09.2013 - 2 WDB 4.12

    Unterbliebene Bekanntgabe der Stellungnahme einer Vertrauensperson; Heilung einer

  • OLG Dresden, 14.11.2011 - 4 U 1557/11

    Meistbegünstigungsgrundsatz

  • LG Osnabrück, 07.03.2012 - 2 S 531/11

    Wiedereinsetzung: Vorkehrungen einer Privatperson bei längerer Abwesenheit

  • OLG Köln, 23.09.2013 - 19 U 113/13

    Berufungsgründe gegen ein zweites Versäumnisurteil

  • BPatG, 12.01.2017 - 30 W (pat) 804/16

    Designbeschwerdeverfahren - Nichtigkeitsverfahren - "Plüschtier Eule" - zur

  • BPatG, 12.01.2017 - 30 W (pat) 803/16

    Designbeschwerdeverfahren - Nichtigkeitsverfahren - "Plüschtier Eule" - zur

  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2009 - L 7 SO 2545/09
  • VG Hamburg, 17.08.2018 - 5 K 4625/15

    Aufbauseminar; Fahranfänger; fehlende Eignung; Cannabis; unberührt ;

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