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   BGH, 08.06.1979 - I ZR 136/77   

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BGH, 08.06.1979 - I ZR 136/77 (https://dejure.org/1979,7690)
BGH, Entscheidung vom 08.06.1979 - I ZR 136/77 (https://dejure.org/1979,7690)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 1979 - I ZR 136/77 (https://dejure.org/1979,7690)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Übertrag von Abschluss, Verwaltung, Abwicklung und Regulierung von Schäden im Bereich der Transportversicherungsverträge auf Versicherungsagenten - Möglichkeit der Klage durch den Versicherungsagenten mit Wirkung für und gegen die Versicherungsgesellschaften - Fehlen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Assekuradeur als Prozessstandschafter der Versicherungsgesellschaft, VV, unerlaubte Rechtsberatung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 909
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.04.1967 - VI ZR 188/65

    Schadensregulierung durch den Inhaber eines Mietwagenunternehmens als unerlaubte

    Auszug aus BGH, 08.06.1979 - I ZR 136/77
    Diese Vorschrift soll vermeiden, daß einem kaufmännischen oder sonstigen gewerblichen Unternehmer die Ausübung seines Berufs durch das Rechtsberatungsgesetz deshalb unmöglich gemacht oder erschwert wird, weil mit dem Beruf nach dessen Eigenart gleichzeitig eine rechtliche Tätigkeit verbunden ist (BGHZ 47, 364, 368).
  • BGH, 09.05.1967 - Ib ZR 59/65

    Klagebefugnis des Deutschen Anwaltsvereins

    Auszug aus BGH, 08.06.1979 - I ZR 136/77
    Die Beklagte besorgt allerdings fremde Rechtsangelegenheiten; denn nicht maßgeblich ist, daß sie im eigenen Namen auftritt (BGHZ 48, 12, 18) [BGH 09.05.1967 - Ib ZR 59/65] ; eine fremde Angelegenheit nimmt auch derjenige wahr, der aufgrund eines Auftrages im Interesse des Auftraggebers auftritt (vgl. auch BGH LM Nr. 3 zu Art. 1 § 5 RBeratG).
  • BGH, 15.12.1976 - IV ZR 26/76

    Rechtsfolgen eines Anerkenntnisses der Haftpflicht

    Auszug aus BGH, 08.06.1979 - I ZR 136/77
    Unter diesen Voraussetzungen ist eine Prozeßstandschaft der Beklagten auch für diese Zahlungsklage zulässig (so auch für einen gleichliegenden Fall der IV. Zivilsenat in seinem Urteil vom 15.12.76 - IV ZR 26/76 - VersR 77, 174).
  • BGH, 10.11.1977 - VII ZR 321/75

    Pflichtenstellung des die örtliche Bauaufsicht führenden Architekten

    Auszug aus BGH, 08.06.1979 - I ZR 136/77
    Dabei muß es sich bei der Rechtsbesorgung um eine Hilfs- oder Nebentätigkeit handeln, die sich im Rahmen der eigentlichen Berufsaufgaben vollzieht und deren Zwecken dient, ohne untergeordnet sein zu müssen; die Rechtsbesorgung darf jedoch nicht selbständig neben die Berufsaufgaben treten oder gar im Vordergrund stehen; das Berufsbild darf in seinem Kernbereich nicht rechtsberatender oder rechtsbesorgender Art sein (vgl. BGHZ 70, 12, 15 f) [BGH 10.11.1977 - VII ZR 321/75] .
  • OLG Stuttgart, 28.06.2017 - 3 U 6/17

    Luftfrachtvertrag: Aktivlegitimation des Assekuradeurs zur Geltendmachung von

    Bei einem Agenten, welcher vom Versicherer umfassend zu Abschluss, Bearbeitung, Regulierung und Zahlung ermächtigt ist, ist hingegen eine nach Art. 1 § 5 Nr. 1 RBerG erlaubnisfreie Tätigkeit angenommen worden, wenn der Agent vom (Transport-)Versicherer zur aktiven und passiven Prozessführung ermächtigt ist (BGH, Urteil vom 08.06.1979 - I ZR 136/77, juris Rn. 13 ff.; OLG Hamburg, Urteil vom 30.11.1995 - 6 U 104/95, juris Rn. 13).
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   BGH, 09.06.1979 - I ZR 136/77   

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BGH, Entscheidung vom 09.06.1979 - I ZR 136/77 (https://dejure.org/1979,6224)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 1979 - I ZR 136/77 (https://dejure.org/1979,6224)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versicherungsagent - Prozeßstandschaft - Transportversicherungsvertrag - Übertragung - Klage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1979, 714
  • DB 1979, 2275
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 14.01.2016 - I ZR 107/14

    Schadensregulierung durch Versicherungsmakler - Wettbewerbsverstoß:

    (2) Nicht zugestimmt werden kann der Ansicht des Berufungsgerichts, eine Tätigkeit des Versicherungsmaklers bei der Schadensregulierung für den Versicherer sei im Hinblick auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Juni 1979 (I ZR 136/77, VersR 1979, 714) erlaubt.
  • BGH, 03.11.2016 - I ZR 107/14

    Rechtsdienstleistung: Schadensregulierung durch einen Versicherungsmakler

    (2) Nicht zugestimmt werden kann der Ansicht des Berufungsgerichts, eine Tätigkeit des Versicherungsmaklers bei der Schadensregulierung für den Versicherer sei im Hinblick auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Juni 1979 (I ZR 136/77, VersR 1979, 714) erlaubt.
  • OLG Köln, 11.04.2014 - 6 U 187/13

    Wettbewerbswidrigkeit von Rechtsdienstleistungsleistungen eines

    Für Versicherungsagenten als Vertreter des Versicherers war aber bereits unter der Geltung des RBerG anerkannt, dass sie im Rahmen der Schadensregulierung für den Versicherer auch Rechtsberatung als Nebentätigkeit im Sinn des Art. 1 § 5 Nr. 1 RBerG erbringen konnten (BGH, VersR 1979, 714; OLG Stuttgart, VersR 1985, 762; OLG München, VersR 1994, 1467).
  • OLG Düsseldorf, 09.10.2002 - 18 U 38/02

    Sorgfaltspflichten Frachtführer - Kühlung von Lebensmitteln - Kontrolle durch

    Die Tätigkeit entspricht dem Berufsbild des Versicherungsagenten im Sinne der §§ 43 ff. VVG, der neben den gesetzlichen Vollmachten gemäß §§ 43 und 45 VVG weitere vertraglich begründete Vollmachten zur Verwaltung und Abwicklung der betreuten Versicherungsverträge bis zur Regulierung der Versicherungsfälle für die beteiligten Versicherer besitzt (BGH, VersR 1979, 714; OLG Düsseldorf, TranspR 1997, 206; OLG Hamburg, Transportrecht 1996, 280, 281).
  • LG Hamburg, 06.12.2005 - 312 O 592/05

    Erlaubnisfreie Rechtsbesorgung: Zulässigkeit der außergerichtlichen Durchsetzung

    Entscheidend kommt es dabei darauf an, ob das in Rede stehende Berufsbild die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten als zugehörig unmittelbar erfasst (BGH VersR 1979 S. 714).

    Für den Versicherungsagenten ist es aber zu Recht in der Rechtsprechung anerkannt, dass dieser als Vertreter des Versicherers in unmittelbarem Zusammenhang mit seiner Tätigkeit bei Feststellung und Regulierung des Schadens auch Regressansprüche geltend machen darf (vgl. BGH VersR 1979 S. 714; Hans.OLG VersR 1982 S. 1172 sowie OLG Köln VersR 2004 S. 1456 zum Regress für Versicherer und Versicherungsnehmer).

  • OLG Oldenburg, 11.10.2001 - 8 U 112/01

    Anspruch eines Transportversicherers auf Schadensersatz wegen des Verlustes von

    Das Berufsbild darf in seinem Kernbereich nicht rechtsberatender oder rechtsbesorgender Art sein (vgl. BGH VersR 1979, 714/715).
  • OLG Düsseldorf, 08.02.1996 - 18 U 74/95

    Berechtigung des Versicherers zur Geltendmachung übergegangener Ansprüche

    Der eigentliche Bereich des Gewerbes darf sich nicht auf eine rechtsberatende oder rechtsbesorgende Tätigkeit konzentrieren (vgl. BGH VersR 1979, 714).
  • OLG Hamburg, 30.11.1995 - 6 U 104/95

    Schadensersatzpflicht eines Transportunternehmens bei Untergang einer Lieferung

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  • OLG Düsseldorf, 03.06.1993 - 18 U 331/92

    Voraussetzungen für Forderungsübergang aufgrund erfolgter Leistung seitens des

    Der eigentliche Bereich des Gewerbes darf sich nicht auf eine rechtsberatende oder rechtsbesorgende Tätigkeit konzentrieren (vgl. BGH VersR 1979, 714 f).
  • OLG Karlsruhe, 10.07.1987 - 14 U 103/86

    Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen;

    Die Entscheidung hängt demnach davon ab, ob das gesetzlich beschriebene oder durch Überlieferung oder Entwicklung oder sonstwie bestehende Berufsbild die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten als zugehörig unmittelbar erfaßt (BGH, VersR 1979, 714, 715).
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